Schweiz
Klimatabelle Zürich
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 4 | 6 | 11 | 15 | 20 | 23 | 25 | 25 | 20 | 15 | 8 | 4 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -2 | -2 | 1 | 3 | 8 | 11 | 13 | 13 | 9 | 6 | 1 | -1 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 2 | 4 | 5 | 6 | 6 | 7 | 7 | 5 | 5 | 3 | 2 |
|---|
| Regentage | 16 | 14 | 18 | 17 | 17 | 18 | 17 | 16 | 18 | 20 | 19 | 17 |
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Klimatabelle Bern
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 3 | 6 | 11 | 14 | 19 | 22 | 24 | 24 | 19 | 14 | 7 | 3 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -3 | -2 | 1 | 4 | 8 | 11 | 13 | 13 | 10 | 6 | 1 | -2 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 5 | 6 | 5 | 5 | 7 | 8 | 5 | 5 | 4 | 3 |
|---|
| Regentage | 12 | 12 | 13 | 15 | 15 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 13 | 13 |
|---|
Klimatabelle Genf
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 5 | 7 | 11 | 14 | 20 | 23 | 25 | 24 | 20 | 15 | 9 | 6 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -2 | -1 | 2 | 5 | 9 | 12 | 14 | 14 | 10 | 7 | 2 | -1 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 5 | 4 | 4 | 4 | 6 | 7 | 4 | 4 | 3 | 2 |
|---|
| Regentage | 12 | 11 | 11 | 13 | 15 | 13 | 14 | 13 | 12 | 12 | 12 | 12 |
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Klimatabelle Lugano
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 7 | 10 | 15 | 17 | 22 | 26 | 28 | 27 | 22 | 17 | 11 | 7 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -3 | -1 | 2 | 6 | 11 | 15 | 16 | 16 | 12 | 8 | 2 | -2 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 5 | 5 | 5 | 7 | 8 | 7 | 10 | 9 | 7 | 5 | 4 | 5 |
|---|
| Regentage | 8 | 5 | 7 | 12 | 15 | 13 | 11 | 12 | 10 | 12 | 11 | 8 |
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WETTER & KLIMA
Das Klima in der Schweiz kann insgesamt als gemäßigt beschreieben werden. Nördlich der Alpen ist es kühler und feuchter als im Süden, im Süden des Landes beherrschen mediterane Einflüsse das Klima. Das Temperaturniveau wird ganzjährig von der Höhenlage bestimmt.
Beste Reisezeit
Je nach Aktivität ist die Schweit ein Ganzjahresziel. Die Skisaison ist ca. von November bis April, von Frühjahr bis Herbst bietet sich das Land wunderbar für Städtereisen und Aktivurlaub an.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = ca. 0,93 EUR
(Stand August 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Spanien einschließlich Balearen und Kanaren, Kroatien und Tschechien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Seit dem 14. bzw. 28. September 2020 gelten diese Regelungen auch für einzelne Regionen der Nachbarländer, insbesondere für Frankreich, darunter u.a. die Regionen Île-de-France, Normandie und Provence-Alpes-Côte d‘Azur sowie Österreich mit den Bundesländern Wien, Nieder- und Oberösterreich, die Region Ligurien in Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass: Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass: Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte: Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Portugal
Klimatabelle Porto
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 14 | 15 | 18 | 18 | 20 | 23 | 25 | 25 | 23 | 21 | 17 | 15 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 6 | 7 | 8 | 9 | 12 | 14 | 15 | 15 | 14 | 12 | 9 | 7 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 4 | 5 | 5 | 5 | 7 | 8 | 10 | 9 | 8 | 5 | 4 | 4 |
|---|
| Regentage | 15 | 13 | 13 | 15 | 14 | 8 | 7 | 7 | 10 | 16 | 16 | 17 |
|---|
Klimatabelle Lissabon
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 15 | 16 | 19 | 20 | 23 | 26 | 29 | 29 | 27 | 23 | 18 | 15 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 8 | 9 | 11 | 12 | 14 | 17 | 19 | 19 | 18 | 15 | 12 | 10 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 4 | 5 | 5 | 5 | 8 | 9 | 11 | 9 | 8 | 6 | 5 | 4 |
|---|
| Regentage | 11 | 9 | 9 | 7 | 9 | 2 | 2 | 2 | 30 | 8 | 10 | 12 |
|---|
WETTER & KLIMA
Portugal befindet sich in der gemäßigt-maritimen Klimazone, wobei es regionale Unterschiede gibt. Der Norden ist kühler und feuchter als der Süden, im Nordosten, wo sich die Berge befinden, kann es im Winter sogar schneien.
Die Sommer im Norden sind warm, im Süden heißt und trocken. Der Winter im Norden mild, aber regenreich, im Süden sehr mild und angenehm.
Auf den Azoren sowie auf Madeira ist das Klima ganzjährig warm und feucht, es gibt nur geringer Temperaturschwankungen.
Beste Reisezeit
Je nach Region kann Portugal ganzjährig bereist werden. An der Algarve und auf Madeira ist das Wetter auch im Winter angenehm mild und eignet sich sehr für Wandern oder Golfen.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Euro (EUR).
1 EUR = 100 Cent
Aktuelles zu COVID-19
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Besonderheit:
Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:
-Dengue-Fieber
Griechenland
Klimatabelle Athen
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 13 | 14 | 16 | 20 | 25 | 30 | 33 | 33 | 29 | 24 | 18 | 14 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 6 | 6 | 8 | 11 | 16 | 20 | 23 | 23 | 20 | 16 | 12 | 8 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 6 | 7 | 8 | 10 | 11 | 11 | 7 | 6 | 5 | 4 |
|---|
| Regentage | 10 | 8 | 9 | 8 | 5 | 2 | 1 | 1 | 4 | 6 | 9 | 12 |
|---|
Klimatabelle Kalamata
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|
| Max. Temperatur °C | 15 | 16 | 17 | 20 | 24 | 29 | 31 | 31 | 29 | 25 | 21 | 17 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 6 | 6 | 7 | 9 | 12 | 16 | 18 | 18 | 16 | 13 | 10 | 7 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 5 | 5 | 6 | 7 | 9 | 11 | 12 | 11 | 9 | 7 | 5 | 4 |
|---|
| Regentage | 11 | 10 | 8 | 7 | 3 | 2 | 1 | 2 | 3 | 7 | 9 | 12 |
|---|
WETTER & KLIMA
Das Klima in Griechenland ist mediterran, d.h. heiße, trockene Sommer und milde, nasse Winter. Doch regional gibt es deutliche Unterschiede. Im Süden sind die Sommer heiß und trocken, an Ost- und Nordküste sind die Temperaturen durch frische Böen deutlich erträglicher. Die Winter an den Küsten sind mild und regenreich, im Landesinneren sowie auf Kreta kann mit Schnee gerechnet werden.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich kann Griechenland ganzjährig bereist werden. Die beliebtesten Reisemonate für Bade- oder Wanderreisen sind Mai-Oktober, Städtereisen sind vor allem im Frühjahr und Herbst beliebt. Auch Skifahren ist von Dezmber bis März in de Bergregionen Griechenlands möglich.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Euro (EUR).
1 EUR = 100 Cent
Aktuelles zu COVID-19
Stand: 23.09.2020 (Unverändert gültig seit: 23.09.2020)
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ moderat betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und, geringer ausgeprägt, Thessaloniki/Zentralmakedonien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form”, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen COVID-19-PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Forrm” sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Form”. Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das “Passenger Locator Form”. Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Die Höchstteilnehmerzahl bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind z.B. die Regionalbezirke Chania und Heraklion (Kreta), Mykonos, Zakynthos, Lesbos, Paros und Antiparos, Chalkidiki, Pella, Pieria, Imathia, Kilkis von solchen Sondermaßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte. In Restaurants darf pro Tisch nur eine Familie sitzen (vier, maximal sechs Personen).
Bis zunächst 4. Oktober 2020 gilt in der Hauptstadtregion Attika: kein Betrieb von Lokalitäten mit Livemusik, Kinos und Theatern, , Konzerte unter freiem Himmel sind ausgesetzt. Für Freiluftkinos und -theater sowie Wochenmärkte gelten gesonderte Bestimmungen. In Restaurants dürfen maximal 6 Personen an einem Tisch sitzen. Die Höchstteilnehmerzahl für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen ist auf 9 Personen begrenzt. Es gilt die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für die Hauptstadtregion Attika gilt seit 16. September 2020 die Pflicht, auch am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weitere zusätzliche Tragepflichten in der Hauptstadtregion und den Regionalbezirken finden sich im Abschnitt Beschränkungen im Land.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
- Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
- Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
- Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
- Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
- Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
- Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
- Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
– Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.