Griechenland
Klimatabelle Athen
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
| Max. Temperatur °C | 13 | 14 | 16 | 20 | 25 | 30 | 33 | 33 | 29 | 24 | 18 | 14 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 6 | 6 | 8 | 11 | 16 | 20 | 23 | 23 | 20 | 16 | 12 | 8 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 6 | 7 | 8 | 10 | 11 | 11 | 7 | 6 | 5 | 4 |
|---|
| Regentage | 10 | 8 | 9 | 8 | 5 | 2 | 1 | 1 | 4 | 6 | 9 | 12 |
Klimatabelle Kalamata
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
| Max. Temperatur °C | 15 | 16 | 17 | 20 | 24 | 29 | 31 | 31 | 29 | 25 | 21 | 17 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 6 | 6 | 7 | 9 | 12 | 16 | 18 | 18 | 16 | 13 | 10 | 7 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 5 | 5 | 6 | 7 | 9 | 11 | 12 | 11 | 9 | 7 | 5 | 4 |
|---|
| Regentage | 11 | 10 | 8 | 7 | 3 | 2 | 1 | 2 | 3 | 7 | 9 | 12 |
Klimatabelle Korfu
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
| Max. Temperatur °C | 15 | 16 | 16 | 19 | 22 | 26 | 29 | 29 | 27 | 23 | 20 | 16 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 7 | 7 | 10 | 13 | 17 | 21 | 25 | 26 | 23 | 17 | 14 | 9 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 5 | 5 | 5 | 8 | 8 | 10 | 9 | 7 | 6 | 6 | 4 |
|---|
| Regentage | 22 | 26 | 18 | 15 | 11 | 2 | 2 | 0 | 9 | 22 | 21 | 18 |
Klimatabelle Kreta
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
| Max. Temperatur °C | 16 | 16 | 17 | 20 | 24 | 27 | 29 | 29 | 27 | 24 | 20 | 17 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 9 | 9 | 10 | 12 | 15 | 19 | 22 | 22 | 20 | 17 | 14 | 11 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 3 | 4 | 6 | 8 | 10 | 12 | 13 | 12 | 10 | 7 | 6 | 4 |
|---|
| Regentage | 11 | 8 | 7 | 4 | 2 | 1 | 0 | 0 | 1 | 6 | 7 | 10 |
Klimatabelle Naxos/ Paros
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
| Max. Temperatur °C | 14 | 14,2 | 16 | 19 | 22 | 26 | 27,5 | 27,5 | 26 | 22 | 18,5 | 15,3 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 10 | 9 | 11 | 13 | 16 | 20 | 22,5 | 23 | 21 | 18 | 14 | 11 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 4 | 3 | 6 | 8 | 9 | 11 | 11 | 10 | 9 | 7 | 5 | 4 |
|---|
| Regentage | 10 | 9 | 7 | 4 | 3 | 0 | 0 | 0 | 2 | 4 | 8 | 11 |
WETTER & KLIMA
Das Klima in Griechenland ist mediterran, d.h. heiße, trockene Sommer und milde, nasse Winter. Doch regional gibt es deutliche Unterschiede. Im Süden sind die Sommer heiß und trocken, an Ost- und Nordküste sind die Temperaturen durch frische Böen deutlich erträglicher. Die Winter an den Küsten sind mild und regenreich, im Landesinneren sowie auf Kreta kann mit Schnee gerechnet werden.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich kann Griechenland ganzjährig bereist werden. Die beliebtesten Reisemonate für Bade- oder Wanderreisen sind Mai-Oktober, Städtereisen sind vor allem im Frühjahr und Herbst beliebt. Auch Skifahren ist von Dezmber bis März in de Bergregionen Griechenlands möglich.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Euro (EUR).
1 EUR = 100 Cent
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab fünf Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer Sprache unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Es liegen bisher keine abschließenden, verlässlichen Informationen vor, ob der internationale Impfausweis („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) von allen Beförderern und den griechischen Behörden als Nachweis anerkannt wird. Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki, über die Seehäfen Patras und Igoumenitsa sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Promachonas und Nymfaia (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Es gelten bis zunächst 10. Mai 2021 weiterhin die Reisebeschränkungen zwischen den Regionalbezirken (siehe Reiseverbindungen und Beschränkungen im Land). Reisende, die vom Ankunftsort zum Zielort weiterreisen möchten, sind von dieser Regelung ausgenommen unter der Voraussetzung, dass sie eine entsprechende Buchung nachweisen können.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form”, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über die Grenzübergänge Promachonas und Nymfaia möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni) müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland seit dem 3. Mai 2021 unter bestimmten Bedingungen wieder anlaufen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Kreuzfahrtschiffe und Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ bis zum 10. Mai 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Die Öffnung des Einzelhandels ist auf weniger belastete Regionen beschränkt (s.u.). Öffentliche Versammlungen und private Zusammenkünfte sind verboten.
Von 23 bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Die Wohnung darf tagsüber (5 bis 23 Uhr) nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
- Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
- Fahrt zum Supermarkt
- Bank (wenn kein E-Banking möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
- Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
- Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
- Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung, Restaurantbesuch (nur im Außenbereich) oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Nur an Wochenenden darf ein Kfz für die Fahrt zur Betätigung genutzt werden.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Für Einkäufe in Einzelhandelsgeschäften (Click-away- und Click-inside-Prinzip) kann die Sondererlaubnis nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13032 beantragt werden.
Einkäufe in Supermärkten (Nr. 2) und Bankvorgänge (Nr. 3) sind grundsätzlich auf die Gemeinde oder auf einen 2-km-Radius um die Wohnadresse beschränkt.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind bis zunächst 10. Mai 2021 verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich innerhalb der Region bewegen darf. Zur Region Attika gehörende Inseln sind hiervon ausgenommen.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland verweigert wurde.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (orange/rot/dunkelrot) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
- Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
- Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
- Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
- Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
- Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
- Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
- Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
- Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
- Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
– Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.