Österreich Individuelle Reise­n

Natur- und Kulturschätze der Alpenländer
mit dem eigenem PKW entdecken

Im Herzen von Europa befinden sich die beiden Natur- und Kulturjuwele Österreich & Schweiz, die Urlauber mit ihren herrlichen Landschaften, imposanten Bergwelten und zahlreichen charmanten Dörfern und abwechslungsreichen Städte-Highlights begeistern.

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Die in den Alpen gelegenen Ganzjahres-Reiseziele punkten durch ihre malerische Natur, eindrucksvolle Orte sowie Kunst, Kultur und nicht zu vergessen, die Kulinarik. Durch ihre geographische Lage lassen sich die beiden attraktiven Urlaubsländer sehr gut erreichen und auf unseren PKW-Rundreisen in kurzer Zeit erkunden. Kilometerlange Wanderwege inmitten der pittoresken Alpenkulisse locken Naturliebhaber, Aktivurlauber und Erholungssuchende zugleich, die frische Bergluft und die unzähligen Möglichkeiten an Outdoor-Aktivitäten wie z.B. Radfahren und Biken, Wassersport oder Golfen, garantieren eine erholsame Auszeit.

Nach reichlich aktiver Betätigung braucht der Körper neue Energie – die regionale Alpenküche verspricht kulinarische Genüsse wie beispielsweise Bratknödel mit Sauerkraut, Tafelspitz, Kaiserschmarrn, das traditionelle Schweizer Käse Fondue oder die berühmte Schweizer Schokolade. Gönnen Sie sich etwas Gutes für Leib und Seele! Lernen Sie auf unseren individuellen Auto-Rundreisen und in Ihrem eigenen Fahrzeug die Höhepunkte der Alpenregion, ihre Kulturdenkmäler, UNESCO-Welterbe und idyllischen Dörfer und Städte kennen. Ob Salzburg oder Wien, Bern, Luzern oder Zürich – lassen Sie sich von den alpinen Schönheiten begeistern!

Wir haben Ihnen eine Auswahl an besonders attraktiven Panorama-Routen und PKW- Rundreisen in den beiden beliebten Urlaubsländern Österreich und Schweiz zusammengestellt.

Österreich, unser beliebter Nachbar im Südosten der Alpen ist seit Jahrhunderten das Reiseziel für Berg-Fans und Kulinarik-Liebhaber. Zur Tourismusregion Salzkammergut zählen insgesamt 58 Gemeinden, der größte Teil gehört zu Oberösterreich, der kleinste Teil zum Bundesland Salzburg mit der gleichnamigen Stadt. Das Landschaftsbild ist durch Seen wie den Wolfgang-, Traun-, Fuschl-, Atter- oder Mondsee, Flüsse, Berge, Burgen und Schlösser geprägt. Lassen Sie auf den zahlreichen Wanderwegen der Region, von gemütlich bis herausfordernd, die faszinierende Natur auf sich wirken.

Städtchen wie die Salzstadt Hallstadt und der Kurort Bad Ischl mit der Kaiservilla, dem Sommersitz der kaiserlichen Familie, sind nur zwei der sehenswerten Orte des Salzkammergutes. Tradition und Brauchtum werden in dieser Region großgeschrieben, bestaunen Sie die kulturelle Reichhaltigkeit, und die Mozartstadt Salzburg mit ihrer historischen Altstadt, Museen, Mozarts Geburtshaus in der Getreidegasse, Schloss Hellbrunn und der Festung Hohensalzburg.

Ganz im Osten des Landes befindet sich die an der Donau gelegene Hauptstadt Österreichs, Wien! Berühmtheiten wie Mozart, Beethoven und Sigmund Freud prägen die Stadt durch ihr künstlerisches und intellektuelles Erbe. Nicht weniger bekannt ist Wien für die kaiserlichen Paläste wie das Schloss Schönbrunn, Schloss Belvedere oder die Hofburg. Kunstliebhaber können die unzähligen Museen im Museums Quartier besuchen, wo in historischen und modernen Gebäuden unter anderem Werke von Egon Schiele und Gustav Klimt zu sehen sind. Nutzen Sie die Gelegenheit auf dem berühmten Wiener Prater während einer Fahrt mit dem Riesenrad das Stadtpanorama von oben aus zu betrachten. Klassik- und Opernfans sollten unbedingt eine Vorstellung in der Wiener Staatsoper besuchen. Eine “Melange” zu einem Stück Sachertorte runden Ihren Aufenthalt in der Metropole ab! In knapp einer Stunde erreichen Sie mit dem Auto von der Hauptstadt aus die im Südosten Niederösterreichs gelegenen Wiener Alpen. Genießen Sie die traumhaften Ausblicke und lassen auf einer Wanderung durch die “Bucklige Welt” den Alltag hinter sich.

Die Schweiz, der kleine Nachbar in den Alpen ist ein Reiseland, das die Sehnsucht nach einer friedlichen Welt, Lust auf Abenteuer und unendlich weite Landschaften, sowie den Wunsch nach kulturellen Highlights erfüllen kann. Das Beste liegt so nah: 22 Seen, darunter der Bodensee, Genfer See, Vierwaldstätter See, Lago Maggiore, Brienzer und Thuner See, 12 UNESCO-Welterbestätten, zu welchen das Jungfrau-Aletsch-Gebiet, die Weinberg-Terrassen von Lavaux am Genfer See und die Berner Altstadt zählen, 4 Sprachen, kurze Distanzen, und große Vielfältigkeit – das und noch viel mehr hat die Schweiz zu bieten.

Auf vergleichsweise kleinem Raum ist das Kultur- und Aktivitätsangebot einfach riesig. Charmante Städte wie Bern, Luzern und Zürich, und die urigen Bergdörfer Andermatt, Gstaad-Saanen, St. Moritz und das in der spektakulären Jungfrau Region gelegene Grindelwald, bilden ein umfangreiches Potpourri an Möglichkeiten, das Alpenland auszukundschaften. Spazieren Sie wie einst schon Albert Einstein und Friedrich Dürrenmatt durch die UNESCO-Altstadt von Bern, mit ihren typischen Laubengängen. Ein Besuch in Luzern am Vierwaldstätter See lädt ein, um die Wahrzeichen der Stadt – die Kapellbrücke mit dem Wasserturm, das Löwendenkmal, die Jesuitenkirche und das Kultur – und Kongresszentrum KKL kennenzulernen. Wer auf unseren Autotouren in Zürich Station macht, sollte den Panoramaausblick vom Hausberg „Uetliberg“ aus genießen. Die zwei markanten Doppeltürme des Grossmünsters sind das Erkennungszeichen der Limmat-Metropole und eignen sich hervorragend als Fotomotiv! Im Kloster Frauenmünster lassen sich die bekannten Glasfenster von Marc Chagall bewundern.

Doch die Schweiz bietet weit mehr zum Entdecken als die bekannten Sehenswürdigkeiten ihrer entzückenden Städte. Auf zahlreichen Wanderwegen, Loipen und Pisten lässt sich die bezaubernde Landschaft und überwältigende Natur mit ihren gewaltigen Bergen und tiefblauen Seen, steilen Gipfeln und sanften Täler erforschen. Zu den Top Attraktionen der Schweiz zählen ferner das Jungfraujoch – die höchste Eisenbahnstrecke der Welt, der Vierwaldstättersee mit Luzern und den Bergen Pilatus & Rigi, sowie die reizenden Bergdörfer Gstaad-Saanen, Grindelwald, Andermatt und St. Moritz. Letztere ziehen in der kalten Jahreszeit von Dezember bis April insbesondere Wintersportler an, und begeistern Skifahrer, Snowboarder und Langläufer gemeinsam mit ihrer Pistenvielfalt.

Grüezi und herzlich Willkommen in der Schweiz! Lassen Sie sich verzaubern von imposanten Bergen, Heidi, Jodlern und Alphörnern, Schokolade und Käse!

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Highlights

Eigene Anreise

Eigene Anreise

Bequem mit dem eigenen Fahrzeug die schönsten Plätze Deutschlands entdecken und das ohne Stress? Mit viamonda geht das kinderleicht! Wir haben interessante Routen in die schönsten Ecken der Bundesrepublik für Sie ausgearbeitet und Hotels und ausgewählte Ausflüge schon für Sie gebucht. Die Unterkünfte entsprechen der Komfortklasse und sind dem Charakter der Reise angepasst – eine Übernachtung in einem typischen Gasthaus in Bayern ist ein Muss für ein authentisches Erlebnis! Sehenswürdigkeiten, die Sie während Ihrer Reise nicht verpassen sollten, haben wir ebenfalls schon für Sie organisiert.

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Wien

Wien

Wien, die Hauptstadt Österreichs, ist Metropole und Weltstadt mit Charme zugleich und immer einen Besuch wert. Die an der Donau gelegene Stadt hat äußerst viel zu bieten, von Kunst über Kultur, kaiserliche Paläste und Schlösser, bis hin zu kulinarischen Höhepunkten, Kaffeekultur und Konzertbesuchen.

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Salzburg

Salzburg

Nahe der deutschen Landesgrenze und am Fuße der Ostalpen befindet sich Salzburg. Die an der Salzach gelegene UNESCO Weltkulturerbe-Stadt besticht durch ihre mittelalterliche und barocke Altstadt, Schlösser, Museen, Parks und Kirchen.

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Salzkammergut

Salzkammergut

Willkommen im Salzkammergut! Österreichs “10. Bundesland” ist bekannt für seine Berge und Wälder, saftigen Wiesen und blaugrüne Seen, Salzreichtum und alten Traditionen. Lassen Sie sich von dem unwiderstehlichen Charme der Natur verzaubern, und genießen die Schönheit der Landschaft und ihrer Seen.

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Zürich

Zürich

Im Norden der Schweiz liegt die Erlebnismetropole Zürich. Die größte Stadt des Landes ist mehr als nur ein globales Zentrum der Bank- und Finanzwirtschaft: Zürich gilt als einer der Städte mit der weltweit besten Lebensqualität, aber auch als eine der teuersten.

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Luzern

Luzern

Luzern ist das Tor zur Zentralschweiz, und liegt am Fuße von Pilatus und Rigi und am wunderschönen Vierwaldstättersee. Besuchen Sie die idyllische Altstadt, weltberühmten Sehenswürdigkeiten wie die Kapellbrücke mit dem achteckigen Wasserturm, die Jesuitenkirche und das Kultur- und Kongresszentrum Luzern – kurz KKL.

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UNESCO Naturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn

UNESCO Naturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn

Die Ferienregion Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn wurde als erstes zum UNESCO Naturerbe der Alpen benannt, mit 23 Kilometern Länge fließt hier der längste alpine Eisstrom, der Aletschgletscher.

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St. Moritz

St. Moritz

Das elegante und schicke Dorf St. Moritz liegt auf 1.856 m ü. M. inmitten der Oberengadiner Alpenlandschaft. Die weltbekannte Wintersportstätte war schon zweimal Austragungsort der Olympischen Winterspiele, und ist ein beliebter Kurort.

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Länderinformationen Schweiz

Klima

Beste Reisezeit

Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September. 

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Reisepass

Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 
 

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.

Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.

Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.

Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.

Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich. 


 

Aufenthaltsverlängerung

Bürger und Bürgerinnen der EU-27/EFTA: Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt beim zuständigen kantonalen Migrationsamt in der Schweiz einzureichen.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.

Bei Einreise aus EU-Ländern:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:

Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Wiedereinreise in die Schweiz:

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.

Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.

Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Wed, 04 Sep 2024 12:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 04 Sep 2024 12:28:03 +0200)

Letzte Änderungen: 

Natur und Klima

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Extremwetterlagen, insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen mit Starkregen, Murgängen und Hochwasser, nehmen zu.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Es sind derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. Dezember 2024, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Infrastruktur/Verkehr

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- aber auch e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können seit Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den schweizerischen Behörden und Fedlex sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien's travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
  • Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Heimtiere

Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auch für Einreisen aus anderen Ländern.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Hauptstadt

Bern.

Geographie

Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Die Confoederatio Helvetica (Abkürzung CH) ist in 26 teilsouveräne Kantone aufgeteilt und verfügt über vier Amtssprachen. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: Die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge.

In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.

Regierung

Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 1999. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident und Bundesrat, der Präsident wechselt jährlich turnusmäßig innerhalb der sieben Bundesratsmitglieder. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.

Staatsoberhaupt

Viola Amherd, seit Januar 2024.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Für Schukostecker ist ein Adapter notwendig.

Übersicht

Die Schweiz ist eine Mischung aus grünen Naturlandschaften und viel frischer Luft, gepaart mit schicken, modernen Städten, und bietet Reisenden sowohl vielseitigen Outdoor- als auch interessanten Städtetourismus.

Zu den besten Skigebieten der Schweiz zählen Zermatt, Verbier und das bei Prominenten beliebte St. Moritz, und auch im Sommer bilden die schneebedeckten Hochgebirgsgipfel und der blaue Himmel einen perfekten Hintergrund für herrliche Wandertouren.

Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und traditionelle Volkskunst findet man im historischen Bern, der Hauptstadt der Schweiz. Zürich dagegen ist eine Hochburg der Künste (vor allem Oper und Theater) und des Designs. Moderne Bars und Nachtclubs sorgen für ein reges Nachtleben.

Die Schweiz – klein, reich und bergig – ist bekannt für ihren beneidenswert hohen Lebensstandard und beeindruckt schon dadurch, dass hier alles wie am Schnürchen läuft. Schweizer Produkte, zu denen Käse und Schokolade genauso gehören wie die berühmten Schweizer Uhren und die (etwas erschwinglicheren) Schweizer Taschenmesser.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die internationale Fluglinie Swiss (LX) bedient ab Zürich und Genf weltweit eine Vielzahl an Destinationen.

Lufthansa,
die Lufthansa-Tochter Eurowings (EW), easyJet (U2und Austrian (OS) verbinden Deutschland und Österreich mit vielen schweizer Destinationen.

Austrian (OS) fliegt u.a. von Wien, Graz, Salzburg aus Städte wie Zürich, Genf, Bern in der Schweiz an.

EasyJet (U2) bedient die Strecke Berlin - Basel.

Fly Bair verbindet im Sommer Lübeck via Stuttgart mit Bern.

Flugzeiten

Frankfurt - Basel/Mühlhausen: 45 Min.; Frankfurt - Genf: 1 Std. 05 Min. ; Frankfurt - Zürich: 55 Min. Wien - Zürich: 1 Std. 20 Min.; Wien - Basel/Mühlhausen: 1 Std. 30 Min.

Ausreisegebühr

Keine.

Anreise mit dem Pkw

Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes und gewartetes Straßennetz.

Von Deutschland aus gelangt man auf der A5 nach Basel. Ein weiterer Übergang liegt bei Schaffhausen; oder man überquert die Grenze bei Lindau und fährt über Bregenz (A) nach St. Margarethen (CH).

Von Österreich gibt es die Möglichkeit über die A14 bis Hohenems nach Diepoldsau (CH) zu fahren oder bis Dornbirn und dann über die Grenze nach Au. Bei Fahrten ins Engadin bietet sich die A13 nach Zams über Prutz nach Vinadi(CH) an.

Fernbus: U.a. verbindet Flixbus Deutschland und Österreich mit der Schweiz. 

Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Die Autobahnvignette kann u.a. an Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Neben der Klebevignette gibt es seit August 2023 eine E-Vignette.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Gute Direktverbindungen in alle Nachbarländer, insbesondere mit den schnellen EuroCity-Zügen. Zahlreiche EuroCity-Züge verbinden die Schweiz mit Deutschland und Österreich, mit Weiterfahrt nach Belgien, Italien, Ungarn, Tschechien und in die Niederlande.

Der XXL-ICE fährt auf der Strecke Hamburg - Hannover - Kassel - Frankfurt a.M - Mannheim - Karslruhe - Basel - Zürich/Chur.

Zwischen Lindau und München besteht eine Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Eine Zugfahrt mit einem Hochgeschwindigkeitszug von München nach Zürich dauert 3 Std 30 Min. 

Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV mit den Marken TGV inOui und TGV Ouigo verbindet die Strecken Zürich - Basel - Paris, Genf - Südfrankreich (u.a. Marseille, Montpellier, Lyon) sowie Bern - Paris.

Die EuroNight-Nachtzüge (EN) bieten Schlaf- und Liegewagen auf europäischen Strecken, u. a. auf der Strecke Zürich - Graz/Budapest und Zürich - Prag.

Die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren sowohl aus Deutschland als auch Österreich auf folgenden Strecken in die Schweiz: Hamburg - Berlin - Basel - Zürich; Wien - Linz - Feldkirch - Zürich; Graz - Leoben - Feldkirch - Zürich.

Der österreichische Railjet verbindet täglich Zürich mit Graz und mehrmals täglich Zürich mit Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien (Fahrtzeit Zürich-Wien: 7 Std. 50 Min.).

Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet die Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn mit Italien ab der Talstation Testa Grigia

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Der innerschweizerische Flugverkehr wird von Swiss International Air Lines (LX) betrieben. Es werden Flüge von Zürich nach Genf und Bern angeboten.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt.

Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Die Autobahnvignette kann u.a. an Grenzübergängen, bei Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette, auch online im ADAC-Shop. Sie kann aber auch bei der Deutschen Post bestellt werden. Neben der Klebevignette ist seit August 2023 die E-Vignette erhältlich.

Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet, die das Tanken auch bei Nacht ermöglichen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Schweiz besitzt ein ausgezeichnet gewartetes Straßennetz.

Staßenklassifizierung

Das Schweizer Straßennetz umfasst
- Autobahnen, beschildert mit einem weißen Straßensymbol auf grünem Grund,
- Autostraßen, beschildert mit einem weißen Autosymbol auf grünem Grund,
- Europastraßen, beschildert mit dem Buchstaben E und einer Zahl auf grünem Grund,
- Hauptstraßen, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen sind in allen Städten, Flughäfen und an größeren Bahnhöfen zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Unter 25 Jahren bezahlen Fahrer oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.

Taxi

Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.

Reisebus

Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht. 
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einem Kindersitz gesichert werden; ältere oder größere Kinder mit dem Sicherheitsgurt.
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.  
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (Fahranfänger: 0,1 ‰). Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt. 
- Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten - auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse - befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit einer Konfiszierung des Fahrzeugs zu rechnen.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Automobil-Clubs: Automobil-Club der Schweiz, Tel. +41 31 328 31 11. Touring-Club der Schweiz, bei Pannen oder Unfall Tel. 0800 140 140. 

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist ab dem Datum der Einreise 12 Monate in der Schweiz gültig.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.

Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.

In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.

Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.

Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.

Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).

Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.

Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.

Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:

Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.

Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);

Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;

Golden Pass: Montreux - Luzern;

Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem

Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.

Bahnpässe

Sonderfahrkarten erhält man u.a. bei Schweiz Tourismus oder an DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben.

Der Swiss Travel Pass ist das All-in-one-Ticket für Bahn, Bus und Schiff in der ganzen Schweiz. Dazu gibt es die Varianten Swiss Travel Pass Youth, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Flex Youth. Sämtliche Varianten sind für eine Nutzung von 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats erhältlich.

Mit dem SwissPass kann man aus einer Vielzahl an Vergünstigungen wählen.

Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.

Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.

Anmerkung zur Bahnreise

An 80 Bahnhöfen in der Schweiz, wie z.B. Aarau, Basel, Bern, Chur, Dietikon, Genf, Zürich steht Reisenden kostenloses WLAN zur Verfügung.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee. 

Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.

Geld

Währung

1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in der Schweiz zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht. 

Geldwechsel

Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.

Währungen

Sprache

Überblick

Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. 65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 22,6% Französisch (West- und Südwestschweiz); 8,3% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 0,5% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.

Redewendungen


  • Auf Wiedersehen = Au revoir

  • Acht = Huit

  • Achtzig = Quatre-vingt

  • Ausgang = Sortie

  • Bier = Bière

  • Bitte = S'il vous plaît

  • Danke = Merci

  • Dienstag = Mardi

  • Doktor = Médecin

  • Donnerstag = Jeudi

  • Drei = Trois

  • Dreißig = Trente

  • Eingang = Entrée

  • Einhundert = Cent

  • Eins = Un (Une)

  • Eintausend = Mille

  • Freitag = Vendredi

  • Fünf = Cinq

  • Fünfzig = Cinquante

  • Gefahr = Danger

  • Geschlossen = Fermé

  • Hallo = Bonjour

  • Heute = Aujourd'hui

  • Hotel = Hôtel

  • Ich fühle mich krank = Je ne me sens pas bien

  • Ich verstehe das nicht = Je ne comprends pas

  • Ja = Oui

  • Mein Name ist … = Je m'appelle …

  • Mir geht es sehr gut. = Ça va bien

  • Mittwoch = Mercredi

  • Montag = Lundi

  • Morgen = Demain

  • Nein = Non

  • Neun = Neuf

  • Neunzig = Quatre-vingt dix

  • Offen = Ouvert

  • Restaurant = Restaurant

  • Samstag = Samedi

  • Sechs = Six

  • Sechzig = Soixante

  • Sieben = Sept

  • Siebzig = Soixante-dix

  • Sonntag = Dimanche

  • Speisekarte = Menu

  • Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Est-ce que vous parlez allemand/anglais?

  • Toiletten = Toilettes

  • Vier = Quatre

  • Vierzig = Quarante

  • Wein = Vin

  • Wie geht es Ihnen? = Comment ça va?

  • Wie viel kostet das? = Combien est-ce que ça coûte?

  • Wo ist …? = Où est …?

  • Zehn = Dix

  • Zwanzig = Vingt

  • Zwei = Deux

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:

250 Stück Zigaretten/ Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (Personen ab 17 J.).
5 l alkoholische Getränke bis zu 18 % Alkoholgehalt und 1 l alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen ab 17 J.);
1 kg Fleisch (ausgenommen Wild) (nur Einfuhr aus EU-Staaten und aus Norwegen erlaubt);
1 kg Butter/Rahm;
5 kg Öle, Fette, Margarine.
 
Alle eingeführten Waren dürfen den Wert von 300 CHF nicht überschreiten.

Importbestimmungen

Mit der QuickZoll-App können Reisende online eine Zollerklärung abgeben und Zollgebühren bezahlen.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.

Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).

Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.

Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0041.

In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.

Mobiltelefon

3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.

Internet

Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.

Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Wi-Fi-Hotspots von Travel Wi-Fi

Post

Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.

Radio

Zahlreiche Radiosender aus Deutschland und Österreich lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Schweiz empfangen.

Einkaufen

Überblick

In der Schweiz kann man hervorragend einkaufen, auch wenn die Preise mitunter recht teuer sind. Beliebte Mitbringsel sind Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser. Schokolade wird in allerlei Formen und vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Im Schweizer Heimatwerk (Internet: www.heimatwerk.ch) findet man traditionelles und qualitativ hochwertiges schweizerisches Kunsthandwerk, wie z.B. Kuckucksuhren, Kuhglocken, Fonduesets, Musikdosen und Trachten. Filialen gibt es in Zürich, Basel und Genf.

In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, in denen man Lebensmitteln und Dinge für den täglichen Bedarf bekommt. Zu den bekanntesten schweizerischen Supermarktketten gehören Migros, Coop und Spar.

In Zürich laden die Bahnhofstraße mit ihren großen Kaufhäusern sowie die Altstadt mit ihren luxuriösen Boutiquen und zu einem Einkaufsbummel ein. Wer lieber durch kleinere Geschäfte bummelt, den zieht es ins Niederdorf. In Luzern sollte man den Blumen- und Gemüsemarkt an der Reuss besuchen. In den Wintermonaten findet ein Mal im Monat ein Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt statt. Auch in Bern gibt es einen Handwerkermarkt.

Von April bis Oktober finden in allen größeren Ortschaften an den Wochenenden Flohmärkte statt. Bekannt ist z.B. der Marché aux puces, der jeden Samstag auf dem Plaine de Plainpalais in Genf stattfindet.

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr, Sa 8.00-17.00 Uhr. Kleinere Läden schließen von 12.00-13:30 Uhr. Einige große Supermärkte schließen gegen 20.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Da die Schweiz nur über wenig fruchtbare Ackerfläche verfügt, verwendet die traditionelle schweizerische Küche kaum frisches Obst und Gemüse. Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten. Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden).  An den Ufern der großen Seen, wie z.B. dem Bodensee oder dem Genfer See, wird häufig Fisch serviert, vor allem  Felchen, Egli (Flussbarsch) und Forellen. Außerdem gibt es unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Barry Callebaut stellt inzwischen auch die rosarote Schokoladensorte Ruby her. 

Regionale Spezialitäten


  • Eine der vielen leckeren regionalen Spezialitäten ist Bündnerfleisch (getrocknetes Rindfleisch). 

  • Papet vaudois ist ein wohl schmeckendes Gericht aus Lauch und Kartoffeln. 

  • Rösti (geschnittene und gebratene Kartoffeln) und Fondue Bourguignonne (mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue) sind sehr schmackhaft. 

  • Gugelhopf (Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung) und Fasnachtsküchli (Puderzuckergebäck, das in der Karnevalszeit gegessen wird) sind besonders leckere Süßigkeiten. 

  • Weitere süße Köstlichkeiten sind Engadiner Nuss-, Zuger Kirsch- und Aargauer Rüblitorte

Trinkgeld

Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.

Regionale Getränke

Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sind sehr beliebt. Das schweizerische Bier ist ebenfalls schmackhaft. Häufig wird auch Mineralwasser von hiesigen Abfüllern, wie z.B. Henniez, getrunken.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In der Schweiz darf man je nach Kanton ab 16 bzw. 18 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren Spirituosen trinken.

Kultur

Religion

Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet. 

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung. 

Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.

Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 

Landesdaten

Vorwahl

+41

Fläche(qkm)

41284

Bevölkerung

8.654.622

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

208

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Länderinformationen Österreich

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 


 

Anmerkung zum Reisepass

Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erhältlich. 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 


 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 14:54:47 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Die durch extreme Niederschläge verursachte Hochwasserlage hat sich entspannt.

Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.

Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.

Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.

Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.

  • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen über die örtlichen Gegebenheiten, um das Risiko eines Wetterumschwungs einschätzen zu können, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen und mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aufzubrechen. Informationen über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, bietet die österreichische Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
  • Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der österreichischen Behörden.
  • Beachten Sie die regionalen Wetter- und Verkehrshinweise und verhalten Sie sich adäquat.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Seit dem 16. September 2024 bis einschließlich zum 15. März 2025 werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt. 

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Grenzübertritt nach Österreich

Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

  • Beachten Sie aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartezeiten, z.B. der österreichischen Bundesgesellschaft ASFiNAG.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.

Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.

Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.

Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.

Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.

Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.

Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.

  • Vermeiden Sie Einfahrten auf und das (kurze) Halten vor Privatgrundstücken. Anwohner, Besitzer (auch Mieter) und Eigentümer können eine Besitzstörungsklage einreichen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von mehreren Hundert Euro.  

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Österreich.

Hauptstadt

Wien.

Geographie

Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.

Regierung

Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.

Regierungschef

Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Übersicht

Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.

Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.

Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.

Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Sky Alps (BQ) und Swiss (LX).

Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien.

Flugzeiten

Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;

Berlin
- Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;

Zürich
- Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.

Anreise mit dem Pkw

Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.

Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.

Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen, digital und in den ASFINAG Vertriebsstellen. 

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern. 

Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen nach Wien

- ab Berlin via Nürnberg,

- ab Frankfurt,

- ab Hamburg via Berlin,

- ab Dortmund,

- ab Hannover,

- ab Nürnberg und

- ab München nach Wien.

Außerdem gibt es die ICE-Verbindungen u.a. zwischen

Berlin - Frankfurt a.M. - Stuttgart - München - Innsbruck;

München - Salzburg - Klagenfurt;

Innsbruck - München.

Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt.

Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt.

Es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.

Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.

Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.

Die WESTbahn fährt ab München und ab Rosenheim zu mehreren österreichischen Städten, wie z.B. Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck.

Der FlixTrain verbindet u.a. München mit Innsbruck.

Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:

Berlin - Dresden - Wien - Graz
Hamburg - Hannover - Göttingen - Wien 
Düsseldorf - Köln - Bonn - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Wien
Hamburg - Hannover - Göttingen - München - Augsburg - Innsbruck
Düsseldorf - Köln-Bonn - Mainz - Frankfurt - Augsburg - München - Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und 
Zürich - Feldkirch - Villach.

Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris und Venedig.

Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.

Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.

Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug u.a. auf den Strecken Düsseldorf - Villach, Hamburg -Lörrach sowie Hamburg - Villach.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.

Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.

Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die  A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.

Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten, für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.

Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.

Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.

Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).

Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Autovermietung

In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.

In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.

Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.

Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.

Reisebus

Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰  (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt. 
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist. 
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.

- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.

- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

- innerorts: 50 km/h;

- auf Landstraßen: 100 km/h;

- auf Autobahnen:

Pkw: 100 km/h

Pkw mit Anhänger/ Wohnwagen mit Gesamtgewicht bis max. 3,5 t: 100 km/h,

Pkw mit Anhänger / Wohnwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t: 80 km/h,

Motorrad: 130 km/h.

 

Pannenhilfsdienst

In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.

 

Unterwegs in der Stadt

In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.

In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.

Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.

Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).

Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.

In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.

Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.

Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.

Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.

Auch die WESTbahn verbindet in Österreich zahlreiche Städte miteinander, u.a. fährt sie mehrmals täglich direkt zwischen Wien und Innsbruck.

Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.

In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.

Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.

Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:

- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);

- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.

Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.

 

Anmerkung zur Bahnreise

Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.

Unterwegs mit dem Schiff

Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.

Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.

Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.

Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.

Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.

Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-PlusDie Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:

„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.

Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.

Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Österreich gilt als tollwutfrei.

West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Restaurants akzeptieren kein Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Österreich zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).

Geldwechsel

Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (ohne aufgedruckte Warnhinweise in Deutsch);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis höchstens 22 %;
4 l Wein (kein Schaumwein);
16 l Bier;
 
Medikamente für den persönlichen Bedarf während der Reise.
 
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Anmerkung: 
(a) Die Zollfreiheit der Waren hat zur Bedingung, dass sie im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden. 
(b) Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);

Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;

10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.

Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.

Mobiltelefon

Netzbetreiber sind Drei.atMagenta Telekom und A1.  Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich. 


Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. 

Internet

Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.

Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.

Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.

Hauptanbieter ist  u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.

Post

Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.

Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.

Einkaufen

Überblick

Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:

Hauptspeisen:
Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).

Kleine Speisen:
Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.

Mehlspeisen:
Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.

Getränke:
Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.

Kultur

Religion

73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.

Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.

Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.

Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.

Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.

Landesdaten

Vorwahl

+43

Fläche(qkm)

83871

Bevölkerung

9.006.398

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

106

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Starke Partnerschaft auf solidem Grund

Experten für Zuverlässigkeit und Reisequalität

Michael Tenzer, CEO Viamonda
Michael Tenzer

Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda

Karim Twerenbold, VR Präsident, Twerenbold Reisen Gruppe
Karim Twerenbold

VR Präsident
Twerenbold Reisen

Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.

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Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.

Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.

Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.

Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.

 

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Häufig gestellte Fragen zu Österreich & der Schweiz

Was versteht man unter Selbstfahrer-Rundreisen?

Sie machen die Reise in Ihrem eigenen Auto. Von uns erhalten Sie die Route und den Reiseverlauf. Wir haben Hotels und Programme für Sie organisiert. Sie fahren bequem und ohne Vorbereitungsaufwand die Orte an und entdecken die beiden Alpenländer ganz privat.

Wo kann ich eine Vignette für Österreich oder die Schweiz kaufen?

Reisende können die österreichische Maut-Vignette an grenznahen Tankstellen oder bei den gängigen Automobilklubs (zum Beispiel im Online-Shop des ADAC) erwerben. Innerhalb Österreichs sind die Vignetten ebenfalls bei den Automobilklubs, in Trafiken und an Tankstellen zu kaufen.

In der Schweiz kann die Vignette an Tank- und Raststellen, bei der Post, den Straßenverkehrsämtern und den Geschäftsstellen des TCS (Touring Club Schweiz) gekauft werden. Sie können die Digitale Vignette auch an den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, in diversen Tankstellen und Trafiken sowie an den ASFINAG Mautstellen kaufen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Digitale Vignette bei Automaten an diversen Rastanlagen und Grenzübergängen zu kaufen.

Welche Hotel-Kategorie bieten die Viamonda Österreich & Schweiz-Rundreisen?

Alle Hotels der Rundreisen sind handverlesen und bieten guten 4 Sterne Komfort. Wie in allen anderen Reiseländern haben auch diese Viamonda Partnerhotels stets ein Holidaycheck oder Trip Advisor Rating von mindestens 4 Sternen.

Was beinhalten unsere Reisen an Leistungen?

In allen Hotels ist ein reichhaltiges Frühstück inkludiert. Dazu kommen Routenvorschläge sowie an den verschiedenen Orten Reiseführer, Schifffahrten, Eintrittstickets oder Besichtigungen, wie im entsprechenden Reiseprogramm beschrieben.

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