Hier haben wir für Sie alle wichtigen, aktuellen Informationen zu den Reiseländern in alphabetischer Reihenfolge zusammen gestellt. Stand September 2019
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 1 | 1 | 4 | 7 | 10 | 12 | 13 | 13 | 12 | 8 | 6 | 4 |
Min. Temperatur °C | -17 | -15 | -10 | -6 | -1 | 3 | 5 | 4 | 2 | -5 | -11 | -16 |
Sonnenstunden / Tag | 7h | 6h | 7h | 7h | 5h | 3h | 0h | 2h | 3h | 5h | 5h | 6h |
Regentage | 4 | 6 | 10 | 13 | 20 | 24 | 28 | 27 | 23 | 10 | 2 | 1 |
Im Süden: subtropisches Monsunklima in der Duar-Zone
Zentralbhutan: kühl gemäßigtes Klima
Im Norden: Dauerfrost im Hochgebirge, die Schneegrenze liegt bei ungefähr 5.000m.
Beste Reisezeit
Sehr beliebt sind Reisen im Herbst, zwischen September und Oktober. Außerdem sind die Monate März, April und Mai aufgrund des angenehmen Klimas sehr reizvoll. Die Monsunzeit in den Monaten Juni bis August ist für Reisen nach Bhutan am ungünstigsten, da bedingt durch den Südwestmonsun in diesen Monaten der größte Teil des Jahresniederschlags fällt.
1 Ngultrum (BTN) = 100 Chetrums (Ch)
Neben dem Ngultrum ist die indische Rupie (INR) (im Verhältnis 1 INR = 1 NU) ebenfalls gesetzliches Zahlungsmittel. Jedoch werden in der Regel keine 500- und 1.000-Rupien-Scheine akzeptiert.
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 78,87 BTN
(Stand: Februar 2020)
Bhutan hat auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für touristisch reisende Ausländer geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Bhutan ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Bhutan benötigt.
Hinweis: Die Visa-Genehmigung kann nur bei einer Reiseagentur oder einem zuständigen diplomatischen Vertreter Bhutans beim bhutanischen Außenministerium beantragt werden.
Bearbeitungszeit: Die Visa-Genehmigung muss mindestens 3 Monate im Voraus beantragt werden. Ist die Visa-Genehmigung erteilt, dauert die Bearbeitung in der Regel 5 Werktage.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Brüssel oder an das Konsulat in Bietigheim-Bissingen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Bhutan sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Bhutan empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 31 | 30 | 31 | 31 | 28 | 24 | 25 | 29 | 32 | 35 | 34 | 32 |
Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 11 | 6 | 6 | 8 | 14 | 20 | 19 | 19 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 7h | 8h | 10h | 10h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
Regentage | 10 | 9 | 7 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 5 | 7 |
Botswana zeichnet sich durch ein heißes und trockenes Savannen- und Halbwüstenklima aus.
Der Winter geht von Mai bis November und zeichnet sich durch trockenes Wetter mit angenehmen Tagestemperaturen von 20-25 Grad aus. Nachts können die Temperaturen allerdings bis zum Nullpunkt absinken.
Die heißesten Monate sind September-November, im Dezember setzt schließlich die sommerliche Regenzeit ein, die bis März dauert. Dann herrschen Tagestemperaturen von bis zu 35 Grad, Gewitter und häufige kurze Gewitter sind typisch.
Beste Reisezeit
Generell ist Botswana das ganze Jahr über eine Reise wert. Das Okavango Delta und den Chobe Nationalpark bereisen Sie idealerweise von April bis Oktober, wenn die Trockenzeit herrscht. Es regnet nur selten und Wasserstellen sind rar, an denen sich die Tiere sammeln.
1 Botswanischer Pula (BWP) = 100 Thebe
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 11,92 BWP
(Stand: Februar 2020)
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Botswana ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Achtung: Für die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt. Dieses muss vor der Reise beantragt werden.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Im Reisepass müssen mindestens 4 Seiten frei sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige müssen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitführen, die die Eltern des Kindes feststellen lässt. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische gegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Botswana benötigt, sofern die Reisedauer nicht 90 Tage innerhalb eines Jahres überschreitet.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente :
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Honorarkonsulat in Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Reisende mit einem Weiterreiseticket/ Weiterflugticket können sich visumfrei bis zum nächsten Anschlussflug im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land Botswana sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen, die das erste Lebensjahr überschritten haben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Botswana empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Cholera
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 2 | 6 | 13 | 21 | 27 | 31 | 32 | 31 | 26 | 20 | 10 | 4 |
Min. Temperatur °C | -9 | -5 | 1 | 8 | 14 | 19 | 22 | 21 | 15 | 7 | -1 | -6 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 6h | 7h | 7h | 8h | 9h | 7h | 7h | 7h | 8h | 6h | 6h |
Regentage | 3 | 2 | 4 | 6 | 10 | 14 | 18 | 15 | 11 | 8 | 5 | 2 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 8 | 10 | 14 | 20 | 25 | 28 | 32 | 32 | 28 | 23 | 17 | 11 |
Min. Temperatur °C | 1 | 3 | 7 | 12 | 17 | 22 | 26 | 26 | 21 | 15 | 10 | 3 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 5h | 5h | 6h | 4h | 5h | 3h | 3h | 6h | 4h | 5h |
Regentage | 9 | 7 | 11 | 14 | 16 | 18 | 17 | 13 | 11 | 9 | 7 | 8 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 18 | 18 | 20 | 24 | 28 | 30 | 31 | 31 | 30 | 27 | 24 | 20 |
Min. Temperatur °C | 13 | 13 | 16 | 19 | 23 | 26 | 26 | 26 | 25 | 23 | 19 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 3h | 4h | 5h | 5h | 7h | 6h | 7h | 7h | 6h | 6h |
Regentage | 4 | 5 | 7 | 8 | 13 | 18 | 17 | 15 | 12 | 6 | 2 | 3 |
Aufgrund der Größe und Geografie ist das Klima von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Der Norden von China mit den Städten Peking oder Xi’an haben trockene und heiße Sommer sowie kalte Winter. Späte Winter und ein früher Frühling sorgen für Staubstürme und Nebel.
Der Süden von China mit den Städten Shangahi oder Hong Kong hat lange, heiße und feuchte Sommer sowie kurze, kalte und regnerische Winter. In den späten Frühlingsmonaten bis zum Sommer kann es durch den Monsun nass werden.
Beste Reisezeit
Generell sind die Monate Mai, September und Oktober sehr beliebte Reisemonate, da das Wetter sehr angenehm ist. Doch auch von Ende März bis April und von Juni bis August ist China eine Reise wert, denn dann sind die Preise geringer und die Städte nicht so überfüllt von Touristen.
1 Renminbi Yuan (CNY) = 10 Jiao = 100 Fen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 7,82 CNY
(Stand: Februar 2020)
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Personen mit Wohnsitz in folgenden Staaten: Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Sie gilt auch nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Seit dem 1. Dezember 2020 müssen diese negativen Testergebnisse über das WeChat-Programm „Health Code International“ (oder die Online-Version) hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, die Testergebnisse müssen den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufweisen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen müssen im Transitland beide Tests wiederholt und innerhalb von 48 Stunden vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein weiterer grüner QR-Code eingeholt werden.
Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Staatsangehörige mit nachgewiesener vorheriger COVID-19-Erkrankung auf Schwierigkeiten bei Ab- und Einreise stoßen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Es kam bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen inklusive Quarantäne führen.
Bei Einreise nach China mit Kindern ist zu beachten, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern persönlich im Krankenhaus betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach China ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in China benötigt. Das Visum muss vor der Reise mittels Online-Formular bei der zuständigen Visumbehörde (http://www.visaforchina.org) beantragt werden. Der Visumantrag ist im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einzureichen. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 16. Dezember 2019 müssen Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll.
Hinweis: Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Bitte beachten: Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.
Einreise über den Seeweg: Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Nachweis einer Unterkunft
Reisen nach Tibet: Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung (“Tibet Travel Permit”) vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppe (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen.
Reisen nach Hongkong, Macau und Taiwan: Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als “Ausland” gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten.
Reisen nach Hainan: Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin, an die Konsulate in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München oder Berlin oder bei einem der Visa Application Service Center.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Es gibt 2 verschiedene Arten von Aufenthaltsvisas. Das 24 Stunden Visum, dies gilt nicht für Reisende:
– deren Reisepass weniger als 3 Monate gültig ist,
– die nicht an bestimmten Flughäfen einreisen,
– die Weiterreisetickets für ein Drittland-Ziel haben die China nach 24 Stunden verlassen (Flug, Landweg und Zug)
Ein Mehrfachhalt ist für folgende Reisende nicht gestattet wenn :
– die Reisedokumente für weniger als 3 Monate nach Antritt der Reise gültig sind
– ein chinesischer Visumsverweigerungsstempel im Pass ist
– das chinesische Einwanderungsgesetz in den letzten 5 Jahren verletzt wurde
– sich nicht bei den örtlichen Sicherheitsbüro´s angemeldet wurde und das innerhalb von 24 Stunden in den letzten 2 Jahren
– sich nicht an das chinesische Gesetz gehalten wird
Reisende die zwischen den USA, Alaska oder Hawaii einreisen sind nicht zulässig und benötigen ein Visum. Eine Ausnahmereglung haben Hong Kong und Macau, diese können den visumfreien Transitaufenthalt in Anspruch nehmen, wenn ihr Reiseziel ihre Heimat ist. Reisende mit der Staatsbürgerschaft Taiwan müssen vor Ort den „Taiwan Compatriot Permit“ beantragen um visumfrei einreisen zu dürfen. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Reisende mit einem SAR-Pass, die nicht im Besitz eines Heimreisetickets oder von chinesischen Reisedokumenten sind können nur über die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport oder Shanghai Pudong International Airport einreisen und müssen sich im Transitbereich aufhalten.
Reisende die ein Visum benötigen wenn sie durch den Urumqi Diwopu International Airport reisen :
Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Irak, Kasachstan, Kirgistan, Malaysia, Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sri Lanka, Syria, Thailand, Türkei, Jemen.
Reisende die nicht berechtigt sind für einen visumfreien Transitaufenthalt am Xiamen International Airport :
Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Irak, Kasachstan, Kirgistan, Malaysia, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Jemen.
Reisende die nicht berechtigt sind für einen visumfreien Transitaufenthalt am Guangzhou Baiyun International Airport : Syrien
An diesem Flughafen gibt es spezielle Bedingung des visumfreien Transit Aufenthalts : Urumqi Diwopu International Airport, hier muss innerhalb von 2 Stunden wiederausgereist werden! Ein Mehrfachhalt wird ebenfalls nicht erlaubt.
An diesen Flughäfen wird ein Transitvisum benötigt:
Fuzhou Changle International Airport
Huangshan Tunxi International Airport
Mudanjiang Hailang Airport
Yanji Chaoyangchuan Airport
Das 72 Stunden / 144 Stunden Visum gilt, wenn :
über folgende Orte eingereist wird : Beijing Capital International Airport, Hangzhou International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Shijiazhuang Zhengding International Airport, Tianjin Binhai International Airport, Changsha Huanghua International Airport, Chengdu Shuangliu International Airport, Chongqing Jiangbei International Airport, Dalian Zhoushuizi International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport, Shenzhen Bao’an International Airport, Jieyang Chaoshan International Airport, Guilin Liangjiang International Airport, Harbin Taiping International Airport, Qingdao International Airport, Kunming Changshui International Airport, Shenyang Taoxian International Airport, Wuhan Tianhe International Airport, Xi’an Xianyang International Airport, Xiamen Gaoqi International Airport, Shanghai Port International Cruise Terminal, Shanghai Port International Cruise Terminal, Qinhuangdao Port, Tianjin International Cruise Home Port, Beijing West Railway Station, Shanghai Railway Station
Voraussetzung ist, dass
– der Reisepass mehr als 3 Monate bei Ankunft gültig ist
– das Ticket zeigt, dass zum darauffolgenden Ziel innerhalb von 72 oder 144 Stunden aufgebrochen werden kann, dieses Ziel ein Drittland ist (Hong Kong, Macau und Taiwan gelten als Drittländer) und das Reiseziel nicht mit dem Herkunftsland übereinstimmt
– die Flüge am selben Flughafen ankommen und abheben
Reisende, die die Bedingungen erfüllen erhalten einen Stempel oder Sticker mit dem Datum der Einreise und der Abreise.
Der Visumfreie Aufenthalt beginnt am nächsten Tag um 00:01. Bei folgenden Flughäfen beginnt das Visum am Einreisetag : Guilin Liangjiang International Airport, Harbin Tapping International Airport, Kunming Changshui International Airport.
Folgende Reisende, die nicht den Kategorien zuzuordnen sind, ist es nicht möglich visumfrei einzureisen und müssen China nach der Ankunft wieder verlassen wenn :
– die Reisedokumente für weniger als 3 Monate nach Antritt der Reise gültig sind, ein chinesischer Visumsverweigerungsstempel im Pass ist, das chinesische Einwanderungsgesetz in den letzten 5 Jahren verletzt wurde, sich nicht bei der örtlichen Sicherheitsbüro´s angemeldet wurde innerhalb von 24 Stunden, in den letzten 2 Jahren sich nicht an das chinesische Gesetz gehalten wird
Schiffsreisende sind ebenfalls nicht berechtigt für das 72/ 144 Stunden Transitvisum, diese müssen mit einem vorher angeforderten Visum einreisen.
Seit dem 30 Januar 2016 können Reisende in Shanghai, Jiangsu Provinz, Zhejiang Provinz und Guangdong Provinz für 144 Stunden aufhalten, seit dem 28 Dezember 2017 auch ich in Beijing, Tianjin und Hebei Provinz, seit dem 1 Januar 2018 ebenfalls in den Städten von Shenyang und Dalian in Liaoning Provinz.
Reisende der folgenden Nationalisten sind dazu berechtigt :
Alle europäischen Staaten, Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Bosnien und Herzegovina, Brasilien, Kanada, Chile, Island, Japan, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neu Seeland, Katar, Russland, Südkorea, Schweiz, Ukraine, USA
An diesem Flughafen gibt es spezielle Bedingung des visumfreien Transit Aufenthalts : Urumqi Diwopu International Airport, hier muss innerhalb von 2 Stunden wiederausgereist werden! Ein Mehrfachhalt wird ebenfalls nicht erlaubt.
An diesen Flughäfen wird ein Transitvisum benötigt:
Fuzhou Changle International Airport
Huangshan Tunxi International Airport
Mudanjiang Hailang Airport
Yanji Chaoyangchuan Airport
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land China sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz haben. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land China empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– FSME, bei besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Vogelgrippe, bei besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Poliomyelitis
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten sie, dass für Kinder aktuell folgende speziellen gesundheitlichen Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Hand-,Fuß- und Mundkrankheit (HFMK)
– Polio, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 2 | 1 | 4 | 8 | 15 | 18 | 23 | 21 | 16 | 11 | 7 | 5 |
Min. Temperatur °C | -12 | -13 | -7 | 1 | 7 | 11 | 15 | 15 | 11 | 2 | -1 | -8 |
Sonnenstunden / Tag | 2h | 2h | 1h | 5h | 5h | 4h | 3h | 3h | 3h | 1h | 2h | 1h |
Regentage | 4 | 4 | 4 | 3 | 7 | 12 | 11 | 13 | 9 | 5 | 7 | 7 |
In Estland herrscht ein kühles, gemäßigtes, kontinentales Klima, welches von langen, kalten Wintern mit viel Schnee und angenehmen Sommern geprägt ist. Durch die Lage an der Ostsee gibt es gleichzeitig maritime Einflüsse, die für ausreichend Niederschlag das ganze Jahr über sorgen.
Beste Reisezeit
Das späte Frühjahr und der Sommer sind die beste Reisezeit für kulturelle Rundreisen und Naturliebhaber. Gerade im Juni um Midsommer sind die Tage besonders lang, manchmal wird es gar nicht dunkel. Die Temperaturen sind angenehm.
Euro (EUR)
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Estland ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Die Reisedokumente müssen innerhalb der vergangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Einreise über den Landweg: Bei der Einreise mit dem PKW muss bei der Grenzkontrolle der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachgewiesen sowie der Fahrzeugschein im Original vorgelegt werden. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben. Vom 1. Dezember bis 1. März gilt Winterreifen Pflicht.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Estland benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land Estland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Estland empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 10 | 11 | 14 | 20 | 24 | 27 | 31 | 32 | 28 | 22 | 17 | 12 |
Min. Temperatur °C | -1 | 0 | 3 | 8 | 13 | 18 | 22 | 23 | 19 | 13 | 6 | 1 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 3h | 4h | 6h | 6h | 4h | 5h | 6h | 5h | 4h | 4h | 5h |
Regentage | 5 | 5 | 8 | 9 | 11 | 13 | 13 | 12 | 11 | 10 | 6 | 4 |
Wegen der großen Nord-Süd-Erstreckung Japans ist das Klima sehr unterschiedlich und reicht von kühl gemäßigt im Norden bis zu feucht-tropisch im Süden. Hinzu kommt der große Einfluss von Winden. Sie wehen einerseits im Winter von Nordasien zum Pazifik und bringen Luftmassen aus Sibirien, andererseits im Sommer vom Pazifik nach Japan, wodurch es zu Taifunen und monsunartigen Regenfällen kommt.
Japan unterteilt sich in sechs Klimaregionen. Ihnen gemeinsam ist, dass alle relativ viele Niederschläge erhalten. Die Sommer sind zudem – mit Ausnahme der Hochgebirgsregionen – überall mit Tagestemperaturen von 25-35 °C ziemlich warm.
Hokkaido im Norden ist relativ trocken und hat lange, kalte Winter sowie kurze, warme Sommer. Die Westküste erhält im Winter starken Schneefall. Im Sommer ist es hingegen kühler als am Pazifik; jedoch gibt es hier dank des Föhns öfter Sonnenschein. Das zentrale Hochland besitzt starke Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht, aber nur geringe Niederschläge. Um den Seto-Inlandsee führen die umliegenden Berge dazu, dass diese Region über ein ganzjährig mildes Klima verfügt. Die Pazifikregion hat kühle Winter mit geringem Schneefall, aber heiße und sehr feuchte Sommer. Die Ryukyu-Inseln ganz im Süden besitzen subtropisches Klima mit warmen Wintern und heißen Sommern. Hier treten, vor allem während der Regenzeit, starke Niederschläge und regelmäßige Taifune auf.
Die jährlichen Niederschlagsmengen steigen von 1.100 mm im Norden auf mehr als 2.000 mm im Süden und fallen – mit Ausnahme der Westküste – überwiegend im Sommer. Im Norden liegt die mittlere Jahrestemperatur bei 4 °C, im Süden bei 13 °C.
Yen (JPY)
1 EUR = ca. 120,79 Yen
(Stand Februar 2020)
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ist ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Japan einen gültigen Reisepass. Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Japan benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Hinweis: Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente: Weiter- bzw. Rückflugticket, Nachweis über ausreichend Geldmittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket für denselben Tag (beim Transit über Tokio (HND) oder Osaka (KIX): 72 Stunden), in ein Drittland besitzen, benötigen kein Transitvisum für den Transitbereich des Flughafens. Ist kein Anschlussflug am selben Tag verfügbar, kann ein “Shore Pass” für 72h bei Ankunft erworben werden. Dafür müssen alle nötigen Dokumente für die Einreise ins Zielland, sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden. Außerdem muss die Ankunft und Abreise über Flughäfen bzw. Häfen erfolgen, die der selben unten genannten Gruppe angehören:
-Gruppe A: Flughäfen: NRT,HND,NGO,KIJ, KMQ,OKO. Häfen: Tokio, Yokohama, Niigata, Nagoya
-Gruppe B: Flughäfen: KIX,NGO,KMQ. Häfen: Osaka, Kobe, Nagoya.
-Gruppe C: Flughäfen: FUK,NGS,KMJ,KOJ,OKA,DNA. Häfen: Hakata (Fukuoka), Shimonoseki, Naha (Okinawa)
-Gruppe D: Flughäfen: CTS. Häfen: Tomakomai, Otaru, Hakodate, Muroran
Für das Land Japan sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Japan empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– FSME, bei Aufenthalten auf Hokkaido
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 21 | 23 | 31 | 36 | 41 | 39 | 36 | 34 | 34 | 34 | 30 | 23 |
Min. Temperatur °C | 7 | 9 | 14 | 21 | 26 | 28 | 27 | 26 | 24 | 19 | 11 | 8 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 10h | 9h | 10h | 8h | 7h | 6h | 8h | 9h | 9h | 7h |
Regentage | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 | 4 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 1 |
April bis Juni: heiße Trockenzeit
Juli bis September: Monsunzeit
In Nord- und Zentralindien herrscht subtropisches Kontinentalklima, die Regenzeit geht von Juli bis September. An die Monsunzeit schließt sich dann nochmals eine kurze Hitzeperiode an (meist bis in den Oktober hinein). Im Binnenland (Delhi, Agra, Hyderabad) herrscht während der heißen Jahreszeit eine trockene Hitze.
In Südindien herrscht tropisches Klima. In der heißen Zeit von April bis Juni herrscht eine trockene Hitze.
In Südost-Indien ist die Regenzeit von Mitte Oktober bis Ende November. Entlang der Küste sind die heißen Monate mit hoher Luftfeuchtigkeit verbunden.
Beste Reisezeit
Die Monate November bis März sind für Indien die angenehmste Reisezeit. Eine Ausnahme davon bilden die Bergregionen Indiens, da hier die Monate Juni bis August die beste Reisezeit darstellen, wenn die Region schneefrei ist.
Hinweis: Delhi zählt zu den atemberaubendsten Metropolen der Welt. Die Größe der Stadt bringt oftmals die Herausforderungen von Bevölkerungsdichte und Industrieansammlung mit, so dass je nach Wetterlage Beeinträchtigungen durch Luftverschmutzung nicht auszuschließen sind. Menschen mit Atmungs- und Kreislaufproblemen befragen dazu am besten Ihren Arzt.
Indische Rupie (INR); 1 Rupie = 100 Paise
Derzeitiger Kurs:
1 Euro = ca. 78.87 INR
(Stand: Februar 2020)
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 hat Indien den eingehenden Flugverkehr aus Großbritannien bis zunächst zum 31. Dezember 2020 eingestellt. Der Bundesstaat Maharashtra hat zudem eine in einer staatlichen Institution zu verbringende 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Großbritannien, der EU und dem Nahen Osten verfügt. Eine Verschärfung der Quarantänevorschriften für Reisende aus Europa in weiteren Teilen Indiens kann nicht ausgeschlossen werden.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa für andere Reisezwecke, deren Gültigkeit bisher ausgesetzt war, sind ab sofort wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für diese anderen Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa auf Antrag neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Bei Einreise nach Indien gilt eine 14-tägige institutionelle Quarantäneverpflichtung. Seit dem 5. November 2020 können Personen auf Antrag davon befreit werden. Dazu muss auf der Webseite des Flughafen New Delhi das negative Ergebnis eines COVID-19-Tests hochgeladen werden. Anschließend erteilen indische Behörden eine Ausnahmegenehmigung und bestätigen dies per E-Mail („exempted from quarantine“). Die E-Mail muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt werden.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten: Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten: Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis: Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen. Auch von nicht erforderlichen Reisen nach Assam und Tripura wird abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten: Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg: Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Indien sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen über 6 Monaten.
Bei der Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (siehe WHO) ist der Nachweis einer oralen Polioimpfung, die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen. Allerdings ist der Impfnachweis für Ausländer, die in einem der Polio-infizierten Länder leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich. Ebenso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und eines dieser Länder bereisen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Indien empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
In Kambodscha herrscht ein feuchtheißes Monsunklima:
November bis April: Trockenzeit mit Temperaturen von bis zu 37°C im April
Mai bis Oktober: Regenzeit, wobei der meiste Regen im August und September fällt.
Beste Reisezeit
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Kambodscha ist die Trockenzeit zwischen November und März, da in dieser Zeit die Durchschnittstemperaturen zwischen 20°C und 28°C liegen.
1 Kambodschanischer Riel (KHR)
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 4.480,22 KHR
(Stand: Dezember 2019)
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden Visa nur durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine Online-Visa (eVisa„), “Visa on arrival„ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtend. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen PCR-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Kambodscha ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Kambodscha benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort, vorher bei der zuständigen Visumbehörde oder im Internet als e-Visum beantragt werden.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum muss mindestens 14 Tage vorher beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen wird das Visum am gleichen Tag ausgestellt.
Hinweis zum e-Visum: Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft oder über die folgende Internetseite: https://www.evisa.gov.kh. Über diese Webseite können Sie das e-Visum auch beantragen.
Hinweis zum Visum on arrival: Visa on Arrival werden an den Flughäfen Phnom Penh und Siem Reap sowie in Poipet, Cham Yeam und Bavet ausgestellt. Das Konsulat rät dazu, ein Visum vorab zu beantragen.
Besonderheiten: Das Visum für Touristen wird für maximal 30 Tage ausgestellt. Es kann einmalig bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Die Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt, man erhält eine Ein-/Ausreisekarte, die abgestempelt wird. Diese Karte muss bei der Ausreise vorgelegt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– biometrische Passfotos
– Weiter- oder Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterflugticket besitzen und über Phnom Penh im selben Flugzeug ein- und ausreisen und Dokumente für die nächste Destination mit sich haben, benötigen kein Transitvisum für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Kambodscha sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, bei allen Personen über 1 Jahr.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Kambodscha empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Exposition in Endemiegebieten
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus
– Vogelgrippe, bei Exposition in Endemiegebieten
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK)
In Laos herrscht tropisches Monsunklima:
November bis Februar: gemäßigte, vergleichsweise kühle und trockene Witterung
Februar bis Mai: trocken-heiße Jahreszeit mit Temperatur bis über 40°C
Mai bis Oktober: Monsunzeit mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit
Beste Reisezeit
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Laos sind die Monate November bis März.
Laotischer Kip (LAK)
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 9.707,10 LAK
(Stand: Dezember 2019)
Aktuelles zu COVID-19
Stand: 19.11.2020
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend. Dieser Test ist bislang noch kostenlos.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens 7 Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Reisen im Inland (Flug, Bus oder Mietwagen) sind seit dem 22. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen möglich. Im Falle erhöhter Neuinfektionen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen (einschließlich Lockdown) und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen.
Es gilt keine generelle Masken-/Handschuhpflicht, mit der Ausnahme von Inlandsflügen. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung dringend angeraten.
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden. Bei Beantragung des Visums vor Ort werden Kosten in Höhe zwischen 30US$ – 50US$, abhängig von der Nationalität, anfallen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt. Das Visum kann bei einer einmaligen Einreise vor Ort an den Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet (Savannakhet nur noch bis zum 30.03.2020) für bis zu 30 Tage beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor der Reise ein e-Visum zu beantragen und damit für bis zu 30 Tage über den Wattay International Airport, den Luang Prabang International Airport oder die Lao-Thai Friendship Bridge I einzureisen. Das e-Visum berechtigt ebenfalls zur einmaligen Einreise.
Hinweis: Das e-Visum kann unter folgendem Link beantragt werden: https://laoevisa.gov.la/index.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt 3 Tage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten: Geht die Reise über 30 Tage hinaus, muss ein Visum bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Mindestens eine freie Seite im Reisepass
– Biometrische Passbilder
– Hin- und Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum.
Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland.
Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Laos sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Laos empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Polio
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Polio, Impfung möglich
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 0 | 1 | 5 | 12 | 17 | 21 | 23 | 22 | 17 | 10 | 4 | 1 |
Min. Temperatur °C | -4 | -5 | -2 | 2 | 7 | 11 | 14 | 13 | 9 | 4 | 0 | -3 |
Sonnenstunden / Tag | 1h | 1h | 2h | 6h | 7h | 6h | 6h | 6h | 3h | 2h | 1h | 1h |
Regentage | 19 | 16 | 16 | 14 | 15 | 15 | 15 | 16 | 15 | 19 | 19 | 19 |
Das Klima Lettlands ist gemäßigt-kühl mit kalten Winter und angenehm warmen Sommern. Das ganze Jahr über ist das Wetter sehr feucht, doch gerade in den Herbst- und Wintermonaten sind die Niederschläge am höchsten.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Lettland ist der Sommer, wenn die Tage lang und das Wetter in der Regel beständig schön mild ist.
Euro (EUR)
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. Seit dem 12. Oktober 2020 ist innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Lettland ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Lettland benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land Lettland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Lettland empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 0 | 0 | 3 | 9 | 15 | 18 | 20 | 20 | 16 | 12 | 6 | 2 |
Min. Temperatur °C | -5 | -5 | -2 | 2 | 7 | 11 | 14 | 14 | 10 | 6 | 2 | -3 |
Sonnenstunden / Tag | 1h | 2h | 4h | 6h | 9h | 10h | 9h | 8h | 6h | 3h | 1h | 1h |
Regentage | 12 | 10 | 10 | 8 | 9 | 10 | 9 | 8 | 6 | 3 | 1 | 1 |
Das Klima in Litauen ist gemäßigt-kontinental mit warmen Sommern und kalten Wintern. Niederschlag fällt das ganze Jahr über gleichmäßig.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Lettland ist der Sommer, wenn die Tage lang und das Wetter in der Regel beständig schön mild ist.
Euro (EUR)
Reisende aus Deutschland unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, die aus EU-Staaten einreisen, die nicht als „grauen Zonen“ eingestuft sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden erfolgtem PCR-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind generell aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Einreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Litauen ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Litauen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land Litauen sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Litauen empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 33 | 33 | 34 | 33 | 33 | 33 | 33 | 33 | 33 | 32 | 32 | 32 |
Min. Temperatur °C | 23 | 24 | 24 | 24 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 |
Sonnenstunden / Tag | 2h | 2h | 2h | 2h | 2h | 3h | 2h | 2h | 2h | 2h | 1h | 1h |
Regentage | 19 | 17 | 20 | 23 | 20 | 18 | 17 | 19 | 20 | 25 | 27 | 24 |
In Malaysia herrscht fast überall immerfeuchtes, tropisches Regenwaldklima mit ganzjährig häufigen Niederschlägen. Die einzige Klimaausnahme findet man ganz im Norden der malaiischen Halbinsel an der Grenze zu Thailand (u.a. auf der Insel Langkawi) und im Nordwesten von Borneo (nördlich von Kota Kinabalu): hier ist tropisches Monsunklima mit einer kurzen Trockenzeit bestimmend.
Die Regen- und Trockenzeiten in Malaysia werden vom Monsun verursacht, der jedoch je nach Landesteil unterschiedlich stark wirksam ist. In der Regenzeit fallen zum Teil enorm hohe Niederschläge, es kann zu Überflutungen kommen. Meistens sind die Regenfälle kurz und kräftig, selten dauern sie den ganzen Tag an.
Die Temperaturen sind in Malaysia im gesamten Jahr hoch. Je nach Höhenlage liegen die Tageshöchstwerte zwischen 22-32 Grad und schwanken ganzjährig nur um wenige Grad. Auch zwischen Tag und Nacht sind kaum Unterschiede wahrnehmbar. Die Luftfeuchtigkeit in Malaysia ist konstant sehr hoch und varriert zwischen 98 % am Morgen und rund 70 % am Nachmittag.
1 Malaysischer Ringgit (MYR) = 100 Sen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = 4,50 MYR
(Stand: Februar 2020)
Aufgrund des „Recovery Movement Control Order“ (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera“ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende ohne Symptome und ohne Testergebnis in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen Reisende, die anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen müssen. Derzeit betragen die Kosten pro Person bei siebentägiger Quarantäne ca. RM 2.350 (ca. 475 Euro) und bei zehntägiger Quarantäne ca. RM 3.360 (ca. 680 Euro).
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Malaysia ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Reisedokumente müssen darüber hinaus zwei freie unbeschädigte Seiten enthalten.
Hinweis: Bei der Einreise werden Abdrücke beider Zeigefinger genommen. Ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger), hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Reisehinweis: Von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten. Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen und Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Malaysia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Das Rück- oder Weiterreiseticket und die Bestätigung der gebuchten Unterkunft muss vorhanden sein.
Hinweis: Zur Einreise in die Bundesstaaten Sabah und Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Reisende sollten darauf achten, dass ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Frankfurt, Hamburg oder Böblingen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen & Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Außer Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur ankommen und wieder abfliegen und über ein bestätigtes Rück – bzw. Weiterreiseticket verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Malaysia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen über 1 Jahr.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Malaysia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera
– Vogelgrippe, bei Exposition in Endemiegebieten
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Haze
– HFMK
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 30 | 28 | 27 | 25 | 24 | 24 | 25 | 26 | 28 | 29 |
Min. Temperatur °C | 23 | 23 | 23 | 22 | 20 | 19 | 18 | 18 | 18 | 19 | 20 | 22 |
Sonnenstunden / Tag | 8 | 7 | 7 | 7 | 6 | 6 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 8 |
Regentage | 8 | 10 | 8 | 8 | 6 | 5 | 5 | 5 | 3 | 3 | 4 | 6 |
Als eines vulkanischen Ursprungs, hat Mauritius eine zentrale Hochebene, die etwa 400 Meter über dem Meeresspiegel liegt. Mauritius hat ein warmes und mildes Klima. Es ist eine tropische Insel und es ist sehr grün. In der Regel im Winter (Mai bis Oktober), die höchsten Temperaturen schwanken zwischen 20 ° C und 26 ° C in den Küstenregionen. Im Sommer (November bis April), eine höhere Temperatur, die 26 ° C bis 32 ° C. Die Wassertemperatur im Indischen Ozean kann bis zu 28 ° C liegen. Normalerweise weht der Wind sanft stetig aus östlichen Richtungen. Bedeutet: Die Sonne scheint immer und keine Wolke in Sicht für die meisten Tage auf Mauritius.
Beste Reisezeit
Mauritius ist prinzipiell das ganze Jahr über bereisbar, allerdings gelten die Monate Mai, Juni, September-November als beste Reisezeit, da sie außerhalb der Regenzeit liegen.
Mauritius-Rupie (MUR) = 100 Cent
1 EUR = ca. 44,5 MUR
(Stand Juni 2020)
Stand: 13.10.2020 (Unverändert gültig seit: 13.10.2020)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreisesperre für Ausländer ist seit 1. Oktober 2020 teilweise aufgehoben. Bewohner von Mauritius und eine begrenzte Personengruppe, z.B. Personen mit Aufenthaltstiteln von Mauritius und Touristen mit mehr als 14 Tagen geplantem Aufenthalt dürfen nun einreisen. Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-PCR Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Zusätzlich müssen sie einen solchen Test direkt am Flughafen abnehmen lassen. Dieser wird vom mauritischen Gesundheitsministerium und der Flughafengesellschaft durchgeführt. Während einer anschließenden verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne in einem der dafür staatlich zugelassenen Hotels müssen sie sich am siebten und 14. Tag erneut einem COVID-19-PCR-Test unterziehen. Insgesamt fallen somit 4 COVID-19-Tests an. Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Der reguläre internationale Flugverkehr bleibt weiterhin eingestellt. Es finden lediglich einige wenige kommerzielle Flüge statt, derzeit ausschließlich von Air Mauritius und Emirates.
Derzeit bestehen keine Beschränkungen im Land.
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Nach Mauritius ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Alle Reisedokumente müssen über das Reiseende hinaus gültig sein.
Hinweise für Minderjährige: Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweis: Für Flugreisen zwischen Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues muss ein gültiger Reisepass mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Mauritius benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Hinweis: Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
– über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Nachweis der Unterkunft/Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mind. 100 US-Dollar pro Person pro Tag) bar oder in Form eines Kontoauszugs, Kreditkarten werden nicht als Nachweis anerkannt
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Düsseldorf, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Außer Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise vorlegen können und den Transitraum nicht verlassen.
Dies gilt jedoch nicht für Angehörige von Afghanistan, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Südsudan, Sudan und Jemen.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Mauritius sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Mauritius empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus
– Meningokokken (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern:Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass Mauritius seit 1999 als malariafrei gilt, dennoch besteht ein geringes Risiko an Malaria zu erkranken. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Meningokokken-Krankheit, Impfung möglich
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 29 | 28 | 27 | 25 | 36 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 21 | 19 | 16 | 14 | 14 | 15 | 17 | 18 | 20 | 21 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 8h | 8h | 9h | 8h | 9h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
Regentage | 8 | 8 | 8 | 5 | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 6 | 8 | 7 |
In Mosambik herrscht ein Savannenklima, das Land gehört fast vollständig zu einem wechselfeuchten Tropengebiet. Die Regenzeit von November bis April ist heiß und feucht und kann somit als tropisch bezeichnet werden.
Beste Reisezeit:
Die beste Reizeit ist von Mitte April bis September, die Temperaturen sind angenehm und liegen durchschnittlich bei 28 Grad.
Die Landeswährung ist der Mosambik New Metical (MZN).
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 70,05 MZN
(Stand: Dezember 2019)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September 2020 auf einem linearen Niveau an, regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Die von der mosambikanischen Regierung angekündigten Lockerungen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten werden nach und nach umgesetzt.
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind wieder geöffnet. Private Feiern sind mit bis zu 150 Personen erlaubt. Die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit beschränkter Personenzahl ist erlaubt. Kinos, Theater, Casinos und Fitnessstudios dürfen unter Einhaltung der staatlichen Hygieneschutzregelungen besucht werden.
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
Nach Mosambik ist es möglich mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass einzureisen. Es ist nicht möglich mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Es wird empfohlen, Minderjährigen ab sechs Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
Wichtiger Hinweis: Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Mosambik benötigt. Das Visum muss vor Beginn der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Bei guter Begründung, warum das Visum nicht schon vor Beginn der Reise beantragt worden ist, kann auch in Einzelfällen ein Visum am Flughafen von Maputo erteilt werden. Es wird jedoch empfohlen, das Visum vorab zu beantragen.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte beachten sie, dass ein Visum frühestens 4 Wochen vor Antritt der Reise ausgestellt werden kann.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Das zu beantragende Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Sie können das Visum nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängern bzw. neu beantragen.
Hinweis:
Wenn Ausflüge, beispielsweise zum angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park geplant sind, muss vorab ein Visum zur Mehrfacheinreise beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Einladungsschreiben bzw. Hotelreservierung
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Stuttgart oder Hamburg. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Bürger aller Länder können bei Ankunft an allen Grenzposten ein Visum erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie zu Freizeitzwecken reisen (Rückflugticket, Unterkunftsbestätigung oder Einladungsschreiben). Dieses Visum ist 30 Tage gültig.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Mosambik sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen ab 1 Jahr.
Hinweis: Transitreisende über Addia Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach dem Impfzertifikat gefragt werden.
Bitte beachten: Alle Reisenden wird ein aktueller Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Mosambik empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Polio
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Cholera
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere: Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Chikungunya
-Fieber
Für Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue
-Fieber
Gesundheitsfragebogen: Aufgrund des anhaltenden Ausbruchs des Ebola Virus in den Nachbarländern, wird bei Ankunft am Flughafen jedem Passagier ein Gesundheitsfragebogen vorgelegt. Ebenfalls wird nach der Adresse Ihres Aufenthaltsortes und einer Telefonnummer gefragt
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr: Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 29 | 27 | 25 | 22 | 20 | 20 | 23 | 25 | 29 | 29 | 30 |
Min. Temperatur °C | 17 | 16 | 15 | 13 | 9 | 7 | 6 | 9 | 11 | 15 | 15 | 17 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 8h | 8h | 10h | 10h | 10h | 10h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h |
Regentage | 8 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 | 6 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 34 | 32 | 31 | 31 | 28 | 26 | 26 | 29 | 33 | 35 | 35 | 35 |
Min. Temperatur °C | 19 | 18 | 17 | 15 | 9 | 6 | 6 | 8 | 13 | 16 | 18 | 18 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h |
Regentage | 8 | 9 | 7 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 4 |
In Namibia herrscht sehr trockenes Wüstenklima, die Regenzeit ist von Januar bis März.
Entlang der Küste sind die Temperaturen, bedingt durch den Benguela-Strom, meist sehr angenehm.
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Namibia entgegengesetzt zu denen in Europa.
Sommer: Teils heiß, die Tagestemperaturen steigen auf bis etwa 32°C.
Winter: Mildes Klima mit Durchschnittstemperaturen um 20°C.
Beste Reisezeit
Die angenehmste Reisezeit für Namibia ist zwischen April und Oktober. Ein Aufenthalt in den Küstengebieten ist aber auch im namibischen Sommer zwischen November und März empfehlenswert.
1 Namibia Dollar (NAD) = 100 Cents
Der Südafrikanische Rand (R) ist gleichberechtigtes Zahlungsmittel neben dem Namibia Dollar, d.h. beide Währungen können zur Zahlung in Namibia verwendet werden.
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,22 NAD
(Stand: Februar 2020)
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Die Einreise ohne negativen PCR-Test ist für Touristen oder Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Namibia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheit: Für die Einreise benötigt man 2 freie Stempelseiten im Reisepass. Des Weiteren muss sich dieser in einem angemessen Zustand befinden, sodass er gut lesbar ist.
Hinweise für Minderjährige: Bei der Einreise wird die Sorgerechtslage Minderjähriger in der Regel überprüft. Eine internationale Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit beglaubigter englischer Übersetzung) ist vorzulegen.
Alleinreisende Minderjährige benötigen die beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten (“Affidavit”), inklusive Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten. Zusätzlich wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt.
Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen benötigen ein “Affidavit” (beglaubigte Genehmigung) des anderen Elternteils oder entsprechende Nachweise (mit englischer Übersetzung) über das alleinige Sorgerecht.
Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Namibia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheit: Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Einreisestempels, auch den korrekten Zeitraum widerspiegelt. Dies gilt auch für einen Transitaufenthalt. Eine zu kurze,- sowie zu lange Aufenthaltsgenehmigung kann zu erheblichen Strafen führen. Wenn aufgrund von Krankheit, der Reisezeitraum verlängert werden muss, melden Sie sich unverzüglich beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Pfungstadt oder Hannover-Laatzen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit des Einreisestempels in ihrem Reisepass, bevor sie die Passkontrolle verlassen. Eine fehlerhaft eingetragene Aufenthaltsgenehmigung kann Festnahmen oder Strafzahlungen zur Folge haben.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land Namibia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Namibia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Hepatitis E
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 18 | 19 | 25 | 28 | 30 | 29 | 29 | 28 | 28 | 27 | 23 | 19 |
Min. Temperatur °C | 2 | 4 | 7 | 12 | 16 | 19 | 21 | 20 | 19 | 13 | 7 | 4 |
Sonnenstunden / Tag | 6h | 6h | 7h | 10h | 6 | 5h | 2h | 2h | 3h | 5h | 6h | 5h |
Regentage | 1 | 5 | 2 | 6 | 10 | 15 | 21 | 20 | 12 | 4 | 1 | 0 |
In Nepal herrscht ein Monsunklima, im Norden wird dieses durch die Höhenlage jedoch gemildert.
Frühling: von Mitte Februar bis Mitte Mai
Sommer: von Mitte Juni bis Mitte September wird geprägt durch den Südostmonsun mit Temperaturen von zu 32°C, oft fällt tagelang Regen. Im Himalaja liegt die Schneegrenze bei 5.000 bis 5.800m. Aufgrund des Schneefalls sind die Sommermonate für Trekkingtouren ungeeignet.
Herbst: Oktober und November, oft mit klarem Himmel
Winter: Wintertemperaturen sind gemäßigt (0° bis -20°C)
Beste Reisezeit
Bei Reisen in das Kathmandu- oder Pokhara-Tal sind die Monate Oktober bis März sehr beliebt. Für Trekking-Touren in den Bergen ist die beste Reisezeit im Oktober und November sowie zwischen Februar und April.
1 Nepalesische Rupie (NPR) = 100 Paisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 124,88 NPR
(Stand: Februar 2020)
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt unter strengen Auflagen eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Reisende in Trekkinggruppen oder auf Expedition können durch einen zweiten PCR-Test am fünften Tag die Quarantäne auf sieben Tage verkürzen.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Nepal ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Nepal benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort am Flughafen Kathmandu oder an der Grenzstelle nach Nepal vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Touristenvisa werden für bis zu 15, 30 oder 90 Tage ausgestellt und können vor Ort um bis zu 150 Tage verlängert werden. Dabei sollte die angegebene Aufenthaltsdauer auf keinen Fall überschritten werden.
Visastellen: Zur Beantragung des Visums wenden Sie sich an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis: Bei der Beantragung vor Ort kann es zu langen Wartezeiten kommen.
Einreise über den Seeweg: Die Einreise ist über den Seeweg nicht möglich.
Einreise über den Landweg: An den Grenzposten werden auch Visa ausgestellt, allerdings wird empfohlen diese vorher zu beantragen, da diese nicht mit Sicherheit ausgestellt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Passfoto
– Visumantrag
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, München, Köln oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für das Land Nepal sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Nepal empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Polio
– Cholera
– Meningokokken-Krankheit (ACWY)
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Vogelgrippe, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 25 | 27 | 29 | 34 | 39 | 40 | 38 | 36 | 35 | 35 | 30 | 27 |
Min. Temperatur °C | 17 | 17 | 20 | 24 | 29 | 30 | 29 | 28 | 26 | 24 | 20 | 18 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9 |
Regentage | 6 | 3 | 4 | 2 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 |
Das Klima im Oman ist ganzjährig sehr warm, man spricht von einem sogenannten randtropischen Klima. Der Norden um Maskat wird durch ein subtropisches Klima mit einem heißen Sommer mit durchschnittlich 35 Grad und mehr bestimmt, die Winter sind mit durchschnittlich 25 Grad angenehm. Obwohl nur wenig Regen fällt, ist die Luftfeuchtigkeit relativ hoch.
Ein völlig anderes Klima herrscht im Süden: Dieser Teil wird vom Monsun beherrscht.Ab Mitte Juni kommt eszu einem eigenartigen Wetter-Phänomen: der Süden wird in eine Art Sprühnebel, ein Mix aus feinstem Regen und tief hängenden Nebelschwaden heimgesucht, der die Natur in sattes Grün taucht.
Beste Reisezeit
Die Wintermonate November bis März sowie die Übergangsmonate Oktober und April sind gut für Rundreisen in den Oman geeignet.
1 Omanischer Rial (OMR) = 1.000 Baisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 0,42 OMR
(Stand: Februar 2020)
Seit 18. Januar 2021 sind -zunächst für eine Woche – alle Landgrenzen für die Ein- und Ausreisen in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen und Einreisesperren.
In den Oman ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des fehlenden Elternteils in englischer Sprache mit sich führen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt im Oman benötigt. Das Visum sollte als e-Visum (https://evisa.rop.gov.om/home ) über das Internet beantragt werden. Unter Umständen werden auch Visa vor Ort (“Visa on Arrival”) ausgehändigt, es wird jedoch empfohlen, das Visum bereits vor der Reise online zu beantragen. E-Visa können für bis zu 10 oder bis zu 30 Tage beantragt werden, wobei das 30-tägige Visum bei Bedarf um weitere 30 Tage verlängert werden kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 6 Konsulararbeitstage.
Besonderheiten: Das Visum ist für 30 Tage nachdem es ausgestellt wurde gültig und berechtigt ab der Einreise zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Es kann ein Visum mit mehrfacher Einreise für eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die einzelne Reise darf dann einen Aufenthalt von maximal vier Wochen nicht überschreiten. Die Reisedokumente müssen in diesem Fall noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Einreise aus Katar: Bei der direkten Einreise aus Doha/Katar nach Maskat besteht die Möglichkeit, vorab ein Sondervisum zu beantragen, das auch für den Oman gültig ist. Dieses Visum muss mindestens einen Monat gültig sein.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten:
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wird ein gültiges Visum benötigt. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann vorab bei einer der Vertretungen des Omans sowie als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein neues Visum erforderlich wird, wenn eine Wiedereinreise nach Oman geplant ist.
Einreise aus Jemen: Wenn eine Reise nach Jemen und eine Wiedereinreise in den Oman geplant ist, ist zu beachten, dass das vorher für den Oman erteilte Visum nicht zur Wiedereinreise berechtigt. Es muss ein neues Visum beantragt werden, das allerdings nicht an den Grenzübergängen ausgestellt wird.
Hinweis: Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landgangs für Aufenthalte von maximal 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Mitzuführende Dokumente:
– Rück- oder Weiterreiseticket
– ausreichende finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für den Oman sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Oman empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Aktuelles zu COVID-19
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 30 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 33 | 34 | 33 | 30 |
Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 10 | 7 | 6 | 9 | 14 | 18 | 19 | 19 |
Sonnenstunden / Tag | 7h | 7h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h | 7h |
Regentage | 16 | 14 | 9 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 11 | 16 |
In Sambia herrscht ein wechselfeuchtes tropisches Klima, welches durch die Höhenlage jedoch relativ mild ist. Allgemein wird zwischen drei Jahreszeiten unterschieden: die kühle Trockenzeit von Mai bis August mit Tagestemperaturen um die 23 Grad mit Sonne und nachts um die 6 Grad; die heiße Trockenzeit von September bis November mit Tagestemperaturen zwischen 24-32 Grad und der Regenzeit, die von Oktober/November-April andauert. Während diesen Monaten ist es schwül und heiß, die Temperaturen liegen zwischen 27-38 Grad und es regnet oft und heftig.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich gelten die trockenen Monate zwischen Mai-September als die besten Reisemonate, aber gerade für den Besuch der imposanten Victoria Falls eignen sich die Monate Dezember-April, wenn der Wasserstand am höchsten ist.
1 Sambischer Kwacha (ZMW) = 100 Ngwee
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,12 ZMW
(Stand: Dezember 2019)
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als sieben Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung („residents“) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Sambia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis: Bei der Einreise wird häufig das Rück- oder Weiterflugticket verlangt. Zudem sollte nach Erhalt geprüft werden, ob das Visum korrekt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Sambia benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort oder vorher bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheit: Das Visum berechtigt im Regelfall zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und zählt ab Ankunft. Nach Ausstellung des Visum muss die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, gewöhnlich 3 Monate, erfolgen. Ein Aufenthalt kann bei touristischen Zwecken bis auf 90 Tage erweitert werden. Bitte achten Sie immer auf das die Einreise korrekt in Ihrem Reisepass dokumentiert wurde und per Gesetz muss die Aufenthaltserlaubnis ständig mitgeführt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften teilweise bereits vor Abflug ein Visum nachgewiesen bekommen wollen und es somit zu Schwierigkeiten beim e-Visa Verfahren und bei der Beantragung des Visums vor Ort kommen kann. Es wird empfohlen, dass Visum vorab bei einer zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen.
Wenn Sie ein Visum vor Ort beantragen möchten, müssen sie folgende Dokumente mitführen:
– es muss mindestens eine freie Seite im Reisepass vorhanden sein
– 2 Passbilder müssen vorhanden sein
– 2 Visumanträge müssen ausgefüllt und unterschrieben sein
– eine Kopie ihres Aufenthaltstitels als Nachweis
– das Konsulat kann weitere Unterlagen anfordern
24 Stunden Visa: Ein Tagesvisum (,,Day Tripper Visa”) wird für Ausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt und ist 24 Stunden gültig. Das Visum kostet 20 US-Dollar.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bad Camberg, München oder Neustadt am Rübenberge.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Transitbestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen grundsätzlich ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende mit einem gültigen Ticket und allen erforderlichen Dokumenten zur Weiterreise können sich im Transitbereich des Flughafens 24 Stunden visumfrei aufhalten. Der Transitbereich darf nicht verlassen werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Sambia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz (mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre) vorweisen können. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Sambia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
In Singapur herrscht ganzjährig tropisches Klima. Da Singapur direkt am Meer liegt, sind die Temperaturen jedoch meist erträglich. Die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen bei etwa 32°C, nachts gehen diese auf etwa 24°C zurück. Die Luftfeuchtigkeit liegt im jährlichen Durchschnitt bei rund 84%.
Das ganze Jahr über ist mit kurzen, heftigen Regenschauern zu rechnen. Der meiste Regen fällt während des Nordost-Monsuns in den Monaten November bis Januar.
Beste Reisezeit
Sehr beliebt sind Reisen nach Singapur im Frühjahr.
1 Singapur-Dollar (SGD) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 1,51 SGD
(Stand: Februar 2020)
Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein verpflichtender PCR-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
Für zwingend notwendige offizielle Besuche oder Geschäftsreisen mit einer Aufenthaltsdauer von max. 14 Tagen, besteht die Möglichkeit der Einreise unter der sogenannten „Reciprocal Green Lane“, also einem Reisekorridor für Einreisen per Direktflug aus Deutschland. Für die Einreise ist ein sog. Air Travel Pass erforderlich, der von der einladenden Firma bzw. Organisation in Singapur beantragt werden muss. Weitere Informationen zu den Voraussetzung und der Beantragungen finden Sie bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Singapur ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten: Es müssen noch genügend Seiten in den Reisedokumenten verfügbar sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Singapur benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitung dauert mindestens 6 Konsulatarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen.
Besonderheit: Bei der Einreise wird eine Aufenthaltsgenehmigung über 90 Tage ausgestellt. Es werden bei jedem Reisenden an der Grenze bei Ein- und/oder Ausreise die Fingerabdrücke digital eingescannt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der singapurischen Einreisebehörde unter http://www.ica.gov.sg.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Hamburg, München oder Waiblingen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen. Wenn ein Transitvisum erforderlich ist, wird es bei der Ankunft ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 96 Stunden. Dieses ermöglicht den Reisenden, den Flughafen zu verlassen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Singapur sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheit: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Singapur empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Wichtiger Hinweis:
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden – bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Health Science Authority Singapur unter: https://www.hsa.gov.sg/personal-medication/. Dort können Sie prüfen, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind und finden ein Antragsformular für die Einfuhrerlaubnis.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 31 | 31 | 31 | 30 | 29 | 31 | 29 | 29 | 29 | 29 | 29 |
Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 23 | 24 | 26 | 25 | 24 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 8h | 7h | 6h | 5h | 6h | 6h | 5h | 7h | 6h | 8h |
Regentage | 7 | 6 | 8 | 14 | 19 | 18 | 12 | 11 | 13 | 19 | 16 | 10 |
Luftfeuchtigkeit | 73% | 74% | 76% | 78% | 80% | 83% | 83% | 81% | 81% | 78% | 78% | 78% |
Sri Lanka ist durch ein tropisch feuchtheißes Monsunklima, das durch den Einfluss des Indischen Ozeans etwas gemildert wird, gekennzeichnet.
Im Norden: Auf der Halbinsel Jaffna herrscht ein trocken-heißes Klima, hier regnet es am häufigsten zwischen November und Februar.
Im Süden und Westen: Feuchtwarmes Klima in den Küstengebieten und im Flachland, in Colombo und im Südwesten regnet es insbesondere zwischen Mai und August.
Zentrales Bergland: Hier ist das Klima teils trocken, teils feucht, aber kühler als im Flachland. Im Bergland mit Höhen bis 2.500m regnet es meist in zwischen Juli und Dezember.
Beste Reisezeit
Für Reisen in den Norden empfehlen wir die Monate April bis September zu wählen. Bei Reisen an die Südwestküste ist der Zeitraum zwischen Oktober und April besonders beliebt.
1 Sri-lankische Rupie (LKR) = 100 Sri Lanka Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 200 LKR
(Stand: Dezember 2019)
Der internationale Flughafen in Colombo ist weiterhin grundsätzlich für ankommende Ausländer auf internationalen Linienflügen geschlossen, sodass eine Einreise derzeit nur im Ausnahmefall nach individueller Prüfung durch die sri-lankischen Behörden möglich ist. Einreisevisa werden sonst nicht erteilt.
Einreisende werden zu einer 28-tägigen Quarantäne verpflichtet, von der die ersten 14 Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder in einem für Reisende kostenpflichtigen Hotel zu verbringen sind. Anschließend erfolgt eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass einzureisen und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es, mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Minderjährige: Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten: Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Es sind keine Impfungen bei einer direkten Reise aus Europa für Sri Lanka vorgeschrieben.
Gelbfieber: – Für alle Personen die älter als 9 Monate sind, unmittelbar aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen bzw. sich in den letzten 14 Tagen in einem aufgehalten haben, benötigen zur Einreise eine Gelbfieberimpfung.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Sri Lanka empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 26 | 26 | 25 | 22 | 20 | 18 | 17 | 18 | 19 | 21 | 23 | 25 |
Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 7 | 8 | 9 | 11 | 13 | 14 |
Sonnenstunden / Tag | 12h | 10h | 9h | 8h | 6h | 6h | 6h | 7h | 8h | 9h | 10h | 11h |
Regentage | 4 | 3 | 4 | 8 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 7 | 3 | 4 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 26 | 25 | 24 | 22 | 19 | 17 | 17 | 20 | 23 | 25 | 25 | 26 |
Min. Temperatur °C | 15 | 14 | 14 | 10 | 6 | 4 | 4 | 6 | 9 | 12 | 13 | 14 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 7h | 8h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h |
Regentage | 13 | 9 | 8 | 7 | 3 | 1 | 0 | 1 | 2 | 8 | 11 | 12 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 34 | 34 | 32 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 |
Min. Temperatur °C | 22 | 21 | 20 | 17 | 12 | 8 | 8 | 11 | 14 | 17 | 19 | 21 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 7h | 8h | 7h | 8h | 8h | 8h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
Regentage | 5 | 4 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 4 | 5 |
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Südafrika entgegengesetzt zu denen in Europa. Es herrscht trockenes bis subtropisches Klima vor, das für Europäer jedoch im Allgemeinen gut verträglich Klima ist. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer in Südafrika zählt zu der höchsten der Erde. Die Sommer in den Kap-Provinzen sind sonnig und trocken. Es gibt keine ausgesprochenen Regenperioden.
In den übrigen Landesteilen sind die Sommer warm, jedoch nicht heiß, mit gelegentlichen Schauern. Die Winter sind dagegen sonnig und warm, wobei die Winternächte im Binnenland sehr kühl werden können. Nur an der Ostküste gibt es häufige Niederschläge.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich bietet Südafrika ganzjährig angenehme klimatische Bedingungen. Besonders beliebte Reisemonate für die Kap-Provinzen sind die Monate September bis Mai. Für Reisen an die subtropische Küste KwaZulu/ Natals sind die südafrikanischen Wintermonaten zwischen Juni und August die beliebteste Reisezeit.
1 Südafrikanischer Rand (ZAR) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca.16,11 ZAR
(Stand: Februar 2020)
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa” auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und einem Kinderreisepass mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ab November 2019 nur noch ein gültiges Reisedokument, auch wenn sie nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn Minderjährige in Begleitung Erwachsener reisen, welche nicht ihre biologischen Eltern sind.
Alleinreisende Minderjährige benötigen weiterhin ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Zudem wird eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten, die Angabe der Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige brauchen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll.
Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Südafrikanische Minderjährige müssen, auch in Begleitung beider Elternteile, weitere unterstützende Dokumente mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gibt es seit dem 18. März 2020 ein Einreiseverbot für Staatsangehörige die aus einem Krisenland (u.a. Deutschland) einreisen. Zeitgleich wurde für deutsche Staatsangehörige bis auf weiteres die Visumpflicht eingeführt. Für eine Visumbeantragung vor der Einreise ist die .südafrikanischen Botschaft in Berlin zuständig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung von maximal 90 Tagen erteilt. Es muss ein Weiter, – oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Hinweis für Inhaber von deutschen Reiseausweise:
Mit einem Reiseausweis, der im Notfall zur Ausreise von der deutschen Bundespolizei ausgestellt wird, ist es nicht möglich nach Südafrika einzureisen. Im Weiteren benötigen folgende Personen ein Visum zu Einreise nach Südafrika:
– Inhaber von in Deutschland ausgestellten “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)”,
– Inhaber von deutschen “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)”,
– Inhaber von “Reiseausweisen für Staatenlose”,
– Inhaber von “Reisedokumenten” .
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig. Dies gilt auch für Transitaufenthalte von über 12 Stunden in Südafrika. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 32 | 35 | 36 | 34 | 32 | 32 | 31 | 31 | 31 | 30 | 28 |
Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 18 | 22 | 23 | 24 | 24 | 23 | 23 | 22 | 19 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 6h | 5h | 5h | 6h | 7h | 8h | 8h |
Regentage | 1 | 1 | 2 | 6 | 11 | 14 | 20 | 20 | 16 | 7 | 3 | 1 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 33 | 34 | 35 | 34 | 33 | 33 | 33 | 32 | 32 | 32 | 31 |
Min. Temperatur °C | 21 | 23 | 25 | 26 | 26 | 25 | 25 | 25 | 25 | 24 | 23 | 21 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 7h | 6h | 5h | 5h | 5h | 6h | 8h | 9h |
Regentage | 1 | 2 | 2 | 4 | 13 | 12 | 13 | 15 | 18 | 14 | 5 | 1 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 31 | 32 | 33 | 34 | 33 | 32 | 32 | 32 | 31 | 30 | 30 | 30 |
Min. Temperatur °C | 22 | 23 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 | 23 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h | 7h | 6h | 6h | 7h | 8h | 8h |
Regentage | 8 | 4 | 6 | 8 | 14 | 15 | 15 | 15 | 16 | 18 | 18 | 14 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 33 | 33 | 33 | 32 | 31 | 31 | 31 | 30 | 30 | 31 | 31 |
Min. Temperatur °C | 22 | 23 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 8h | 6h | 5h | 6h | 5h | 5h | 6h | 7h | 8h |
Regentage | 6 | 5 | 6 | 12 | 21 | 20 | 20 | 20 | 23 | 23 | 16 | 9 |
Das Klima in Thailand kann in zwei Zonen unterteilt werden: ein wechselfeuchtes, tropisches Klima im Norden, welches maßgeblich von den wechselnden Monsunwinden beeinflusst wird und der Süden und Südosten mit einem tropischen Monsunalklima.
Im Norden herrscht von November-Februar Trockenzeit, von Juni-Oktober Regenzeit. Die Monate März-Mai werden als thailändischer Sommer bezeichnet, in denen es sehr heiß werden kann. Der Süden ist im allgemeinen feuchter, die Temperaturschwankungen und Jahreszeiten sind weniger ausgeprägt.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Thailand ist zwischen November und März. Abweichend davon sind in den Monaten Februar bis April aufgrund des Mikroklimas auf Koh Samui, mit angenehmen Temperaturen und wenig Niederschlag, Reisen dorthin in dieser Jahreszeit besonders beliebt.
1 Thailändischer Baht (THB) = 100 Satang
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 33,78 THB
(Stand: Februar 2020)
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Nach Thailand ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein. Reisende sind verpflichtet, ihren Pass inklusive Visum bzw. Einreisestempel (oder eine Kopie davon) stets mit sich zu führen.
Verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten, mit als verloren/gestohlen gemeldeten Dokumenten zu reisen, auch wenn diese in Deutschland nicht mehr als verloren/gestohlen gemeldet sind. Mit solchen Dokumenten kann es zu Problemen bis hin zur Verweigerung der Einreise kommen.
Hinweise für Minderjährige: Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mit sich führen, nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige benötigen das Einverständnis des anderen Elternteils. Hat ein Kind nicht den gleichen Namen wie der mitreisende Elternteil, wird zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt.
Wichtiger Hinweis: Von Reisen in folgende Provinzen im Süden Thailands wird derzeit dringend abgeraten: Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum für die Einreise nach Thailand benötigt, sofern die Reise nicht über 30 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 7 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Hinweis: Sofern der Reisende kein Visum vorab beantragt, muss er auf dem Luftweg einreisen und kann sich in Thailand bis zu 30 Tage aufhalten.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend Geldmittel
Besonderheiten:
Um visumfrei einreisen zu können, müssen Reisende nachweisen, dass sie innerhalb der Frist mit dem Flugzeug, dem Bus oder der Bahn wieder ausreisen. Bei der Einreise wird die länge des Aufenthalts durch die Behörden bestimmt. Der maximale Zeitraum beträgt 30 Tage und kann um weitere 30 Tage alleinig für touristische Zwecke verlängert werden. Vor der Einreise eingeholte Visa sind bis zu 60 Tage gültig, können jedoch für touristische Zwecke um 30 Tage verlängert werden. Die Visa sollten nur bei der zuständigen thailändischen Einwanderungsbehörde verlängert werden. Für längere Aufenthalte muss ein “Non Immigrant” Visum beantragt werden.
Einreise über den See- und Landweg: Das Einreisen ist seit 2016 auf maximal 2 visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt worden. Danach wird ein Visum benötigt oder es muss über den Flughafen eingereist werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Frankfurt a.M., Essen, Hamburg oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 12 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis empfohlen.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Insbesondere die südlichen Provinzen Thailands, inklusive der Touristenzentren, sind betroffen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich insbesondere in Thailand um sehr häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Neue Influenza A/H1N1 2009 (Schweinegrippe)
Auch in Thailand gibt es seit April 2009 nachgewiesene Infektionen mit der neuen Influenza A/H1N1. Seit Dezember 2009 sind die Fallzahlen deutlich zurückgegangen und mischen sich mit dem Vorkommen der saisonalen Influenza.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Seit Jahren ist in Thailand die hochpathogene Form der aviären Influenza (“Vogelgrippe„) aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 39 | 40 | 40 | 39 | 35 | 30 | 26 |
Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 17 | 21 | 25 | 27 | 29 | 29 | 27 | 23 | 19 | 16 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 8h | 9h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 8h |
Regentage | 1 | 2 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 40 | 41 | 41 | 39 | 36 | 31 | 26 |
Min. Temperatur °C | 15 | 16 | 18 | 21 | 25 | 28 | 30 | 31 | 28 | 24 | 20 | 17 |
Sonnenstunden / Tag | 7h | 8h | 9h | 8h | 10h | 12h | 12h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
Regentage | 5 | 4 | 5 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 |
Die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen größtenteils aus flachen Küstengebieten mit trockenen Salzseen, die in die Wüste übergehen. Es herrscht ein tropisches Klima mit feuchtheißen Sommern.
April bis Oktober: Im Sommer steigen die Temperaturen an der Küste auf über 50°C bei fast 100 Prozent Luftfeuchtigkeit, im Landesinneren ist das Klima trocken und extrem heiß.
November bis März: Die Wintermonate sind meist warm mit nur sporadischen Regenfällen. Im Januar und Februar sind kühle Nächte möglich, in denen die Temperatur auf bis zu 10°C absinkt.
Beste Reisezeit
Die beste Jahreszeit für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zwischen Oktober und April, da in dieser Zeit die Temperaturen mit durchschnittlich 25 Grad angenehm sind. Zudem sorgt meist eine frische Meeresbrise an der Küste für Abkühlung.
1 Dirham (AED) = 100 Fils
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 3,98 AED
(Stand: Februar 2020)
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel im Emirat Dubai benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der „Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs” (Bürgertelefon: +971 4501 1111).
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der „Federal Authority for Identity & Citizenship” (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Reisende, die aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen, müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein. Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
“Residents“, die nach Dubai reisen, haben die Option, den PCR-Test vor dem Abflug oder bei Ankunft am Flughafen Dubai machen zu lassen. Sie müssen sich ggf. bis zum Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich Reisende in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. In dieser Zeit muss ein GPS-Tracking Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Am achten Tag der Quarantäne findet ein zweiter PCR-Test statt. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reisende aus bestimmten Ländern. Reisende, die von der Quarantänepflicht befreit sind, müssen sich lediglich bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des am Flughafen erfolgten PCR-Tests in Selbstisolation begeben und sich jeweils am sechsten und zwölften Tag erneut einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem Lichtbild gültig. Ein verlängerter Kinderreisepass wird nicht akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Visum
Es wird ein Visum benötigt.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird derzeit nicht an allen Grenzstellen das Visum bei Ankunft ausgestellt. Bitte wenden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn an Ihre zuständige Auslandsvertretung und beantragen das Visum gegebenenfalls bereits vor der Einreise.
Visaarten
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Zusätzlich kann ein Visum über Hotels, Reiseagenturen oder zuständige Visumbehörden (wie Emirates Airline Visa Service oder Etihad Airways Visa Service) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell
Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum kann bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen beantragt werden.
Das Visum wird bei Ankunft am Flughafen ausgestellt und gilt für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Es kann bei den Behörden der VAE verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Weiter- oder Rückflugticket
– Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
– Gelbfieber (siehe unten)
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Medikamenteneinfuhr:
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden – bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Einfuhrerlaubnis können Sie online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: http://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx. Dort lesen Sie auch, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 20 | 21 | 23 | 27 | 32 | 33 | 33 | 32 | 31 | 29 | 26 | 22 |
Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 17 | 21 | 24 | 25 | 26 | 25 | 24 | 22 | 18 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 3h | 2h | 2h | 3h | 6h | 5h | 6h | 6h | 6h | 6h | 5h | 4h |
Regentage | 5 | 7 | 11 | 9 | 13 | 11 | 12 | 12 | 10 | 7 | 5 | 3 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 24 | 26 | 27 | 30 | 33 | 34 | 34 | 34 | 31 | 28 | 27 | 25 |
Min. Temperatur °C | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 | 20 |
Sonnenstunden / Tag | 4h | 5h | 6h | 7h | 8h | 8h | 8h | 7h | 6h | 5h | 5h | 4h |
Regentage | 9 | 4 | 3 | 3 | 6 | 7 | 5 | 7 | 12 | 19 | 18 | 14 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 33 | 34 | 35 | 33 | 32 | 31 | 31 | 31 | 31 | 31 | 31 |
Min. Temperatur °C | 21 | 22 | 23 | 23 | 23 | 23 | 23 | 24 | 23 | 23 | 22 | 22 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 6h | 5h | 6h | 4h | 4h | 4h | 4h | 5h | 4h | 4h | 4h |
Regentage | 2 | 1 | 2 | 4 | 16 | 21 | 23 | 21 | 21 | 20 | 11 | 7 |
Im Norden: Subtropisches Klima, die wärmsten Monate sind Juni und Juli mit bis zu 35°C, der kühlste Monat ist der Januar mit durchschnittlich nur etwa 16°C.
Im Süden: Tropisches Klima, in der Hauptstadt Ho Chi Minh City (ehemals Saigon) liegen die Höchsttemperaturen im März/ April bei etwa 36°C und es herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Die Tiefsttemperaturen liegen in dieser Region bei etwa 25°C. Der meiste Regen fällt in den Monaten August und September.
Beste Reisezeit
Für Reisen in den Norden Vietnams ist der beste Reisemonat der November. Die angenehmste Zeit in den Süden zu reisen ist im Dezember und Januar.
1 Vietnamesischer Dong (VND) = 10 Hào = 100 Xu
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 25.585,8 VND
(Stand: Dezember 2019)
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Gesundheitsuntersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die eine Einreisegenehmigung haben, müssen bei Einreise ein ärztliches Attest des Abfluglandes vorlegen, wonach sie symptomfrei sind und auf COVID-19 negativ getestet wurden. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor.
Alle Einreisenden haben sich in 14-tägige Quarantäne zu begeben. Der Quarantäneort (zentrale Quarantäneeinrichtungen, bestimmte Hotels, Heimquarantäne) wird von den vietnamesischen Behörden festgelegt. Für ausländische Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer und deren Familien sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber, die zu einem Arbeitsaufenthalt von unter 14 Tagen einreisen besteht eine Ausnahme von der Quarantänepflicht. Diese Reisenden werden während ihres Aufenthaltes regelmäßig auf COVID-19 getestet und dürfen ihre Unterkunft nur verlassen, um die genehmigten Arbeitstermine wahrzunehmen.
Einreisende mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen müssen nur die ersten 6 Quarantäne-Tage in einer von der Provinzbehörde bestimmten Quarantäne-Einrichtung verbringen und sich in dieser Zeit zweimal testen lassen. Wenn beide Testergebnisse negativ sind, können sie die restlichen Tage der 14-tägigen Quarantäne in häuslicher Isolierung verbringen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist die visumfreie Einreise nach Vietnam aktuell nicht möglich. Reisende müssen bis auf Weiteres ein Visum vorab, bei Einreise vor Ort (siehe unten) oder per E-Visa-Verfahren unter https://evisa.xuatnhapcanh.gov.vn/ beantragen.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein vorab beantragtes Visum beträgt etwa 15 Konsulatsarbeitstage. E-Visa-Anträge werden in der Regel innerhalb von drei Tagen bearbeitet. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Gültigkeit:
Ein E-Visum kann für maximal 30 Tage beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise. Ein reguläres Touristenvisum wird in der Regel für 4 Wochen und zur einmaligen Einreise ausgestellt, aber auch ein längeres Visum mit mehrmaliger Einreise ist möglich.
Visa on Arrival:
Ein Visa on Arrival wird nur in besonderen Fällen ausgestellt:
– für Reisende, die aus einem Land kommen, in dem es keine vietnamesische Auslandsvertretung gibt
– wenn die Reise durch einen befugten Vietnam-Reiseveranstalter organisiert wurde (es empfiehlt sich, sich rechtzeitig bei dem Veranstalter zu informieren)
Grundsätzlich muss das Visum vor der Reise beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Rückflugticket
– 2 Passfotos, nicht älter als 6 Monate
– Vorabeinlassungsgenehmigung (muss vorab online beantragt werden, wenn Reisende ihr Visum bei Ankunft vor Ort beantragen möchten)
Einreise über den See- und Landweg:
Wird ein Visum benötigt, muss dieses vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden, da an den Grenzstellen keine Visa on Arrival ausgestellt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Frankfurt a.M..
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig sein.
Vietnamesischer Hintergrund: Personen mit einer vietnamesischen Abstammung, die keinen vietnamesischen Pass mehr besitzen, sowie Familienangehörige von Vietnamesen, können auf Antrag von der Visumpflicht befreit werden.
Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche für fünf Jahre gültig ist. Mit dieser Bescheinigung sind mehrere Ein- und Ausreisen von bis zu 90 Tagen möglich.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Vietnam benötigt, sofern die Reise nicht über 15 Tage hinaus geht. Bei einem Aufenthalt über 15 Tage muss ein Visum vorab, bei Einreise vor Ort (siehe unten) oder per E-Visa-Verfahren unter https://evisa.xuatnhapcanh.gov.vn/ beantragt werden.
Besonderheiten: Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere 15 Tage ist bei Buchung einer Pauschalreise in einem vietnamesischen Reisebüro möglich. Eine erneute visumfreie Einreise ist erst wieder möglich, wenn nach der letzten Ausreise 30 Tage Vergangen sind.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein vorab beantragtes Visum beträgt etwa 15 Konsulatsarbeitstage. E-Visa-Anträge werden in der Regel innerhalb von drei Tagen bearbeitet. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Gültigkeit: Ein E-Visum kann für maximal 30 Tage beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise. Ein reguläres Touristenvisum wird in der Regel für 4 Wochen und zur einmaligen Einreise ausgestellt, aber auch ein längeres Visum mit mehrmaliger Einreise ist möglich.
Visa on Arrival: Ein Visa on Arrival wird nur in besonderen Fällen ausgestellt:
– für Reisende, die aus einem Land kommen, in dem es keine vietnamesische Auslandsvertretung gibt
– wenn die Reise durch einen befugten Vietnam-Reiseveranstalter organisiert wurde (es empfiehlt sich, sich rechtzeitig bei dem Veranstalter zu informieren)
Grundsätzlich muss das Visum vor der Reise beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Rückflugticket
– 2 Passfotos, nicht älter als 6 Monate
– Vorabeinlassungsgenehmigung (muss vorab online beantragt werden, wenn Reisende ihr Visum bei Ankunft vor Ort beantragen möchten)
Einreise über den See- und Landweg: Wird ein Visum benötigt, muss dieses vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden, da an den Grenzstellen keine Visa on Arrival ausgestellt werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Frankfurt a.M..
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Vietnam sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Vietnam empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere: Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK)
– Dengue-Fieber
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer individuellen Reise. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
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