Oman
Klimatabelle Muscat
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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| Max. Temperatur °C | 25 | 27 | 29 | 34 | 39 | 40 | 38 | 36 | 35 | 35 | 30 | 27 |
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| Min. Temperatur °C | 17 | 17 | 20 | 24 | 29 | 30 | 29 | 28 | 26 | 24 | 20 | 18 |
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| Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9 |
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| Regentage | 6 | 3 | 4 | 2 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 |
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WETTER & KLIMA
Das Klima im Oman ist ganzjährig sehr warm, man spricht von einem sogenannten randtropischen Klima. Der Norden um Maskat wird durch ein subtropisches Klima mit einem heißen Sommer mit durchschnittlich 35 Grad und mehr bestimmt, die Winter sind mit durchschnittlich 25 Grad angenehm. Obwohl nur wenig Regen fällt, ist die Luftfeuchtigkeit relativ hoch.
Ein völlig anderes Klima herrscht im Süden: Dieser Teil wird vom Monsun beherrscht.Ab Mitte Juni kommt eszu einem eigenartigen Wetter-Phänomen: der Süden wird in eine Art Sprühnebel, ein Mix aus feinstem Regen und tief hängenden Nebelschwaden heimgesucht, der die Natur in sattes Grün taucht.
Beste Reisezeit
Die Wintermonate November bis März sowie die Übergangsmonate Oktober und April sind gut für Rundreisen in den Oman geeignet.
WÄHRUNG
1 Omanischer Rial (OMR) = 1.000 Baisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 0,42 OMR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Derzeit gibt es keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg.
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine (Wieder-)Einreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Alle Geschäfte und fast alle Hotels im Sultanat sind geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker und Tankstellen. Restaurants und Cafés ist Verkauf außer Haus weiterhin gestattet, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit dem 1. April 2020 sind Maßnahmen in Kraft, die die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung weiter einschränken:
Der Zugang zu einzelnen Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird streng kontrolliert und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was gegebenenfalls mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Auch der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen wurde stark eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für dienstlich notwendige Fahrten, Ambulanz- und Notfallfahrzeuge, Militär- und Sicherheitsfahrzeuge sowie Fahrten, die der Lebensmittelversorgung und sonstiger Versorgung dienen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen und Einreisesperren. Oman hat mit Wirkung ab 17. März 2020 ein Einreiseverbot für alle Ausländer verhängt. Ausgenommen sind nur Staatsangehörige aus Ländern des Golfkooperationsrates, die sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen ab 17. März 2020 nicht mehr möglich. Deutsche, die mit Touristenvisa eingereist sind, sind aktuell nicht betroffen. Wegen der weltweit derzeit stark eingeschränkten und weiter rückläufigen Flugverbindungen empfehlen wir allen Reisenden in Oman, frühestmöglich ihre Rückreiseoptionen zu überprüfen und ggf. umzubuchen. Mehrere Fluglinien in der Region haben den Flugverkehr mit Europa bereits suspendiert oder stark eingeschränkt. Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
In den Oman ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des fehlenden Elternteils in englischer Sprache mit sich führen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt im Oman benötigt. Das Visum sollte als e-Visum (https://evisa.rop.gov.om/home ) über das Internet beantragt werden. Unter Umständen werden auch Visa vor Ort (“Visa on Arrival”) ausgehändigt, es wird jedoch empfohlen, das Visum bereits vor der Reise online zu beantragen. E-Visa können für bis zu 10 oder bis zu 30 Tage beantragt werden, wobei das 30-tägige Visum bei Bedarf um weitere 30 Tage verlängert werden kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 6 Konsulararbeitstage.
Besonderheiten: Das Visum ist für 30 Tage nachdem es ausgestellt wurde gültig und berechtigt ab der Einreise zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Es kann ein Visum mit mehrfacher Einreise für eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die einzelne Reise darf dann einen Aufenthalt von maximal vier Wochen nicht überschreiten. Die Reisedokumente müssen in diesem Fall noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Einreise aus Katar: Bei der direkten Einreise aus Doha/Katar nach Maskat besteht die Möglichkeit, vorab ein Sondervisum zu beantragen, das auch für den Oman gültig ist. Dieses Visum muss mindestens einen Monat gültig sein.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten:
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wird ein gültiges Visum benötigt. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann vorab bei einer der Vertretungen des Omans sowie als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein neues Visum erforderlich wird, wenn eine Wiedereinreise nach Oman geplant ist.
Einreise aus Jemen: Wenn eine Reise nach Jemen und eine Wiedereinreise in den Oman geplant ist, ist zu beachten, dass das vorher für den Oman erteilte Visum nicht zur Wiedereinreise berechtigt. Es muss ein neues Visum beantragt werden, das allerdings nicht an den Grenzübergängen ausgestellt wird.
Hinweis: Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landgangs für Aufenthalte von maximal 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Mitzuführende Dokumente:
– Rück- oder Weiterreiseticket
– ausreichende finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für den Oman sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Oman empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Aktuelles zu COVID-19
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