Lettland
Klimatabelle Riga
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
| Max. Temperatur °C | 0 | 1 | 5 | 12 | 17 | 21 | 23 | 22 | 17 | 10 | 4 | 1 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -4 | -5 | -2 | 2 | 7 | 11 | 14 | 13 | 9 | 4 | 0 | -3 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 1h | 1h | 2h | 6h | 7h | 6h | 6h | 6h | 3h | 2h | 1h | 1h |
|---|
| Regentage | 19 | 16 | 16 | 14 | 15 | 15 | 15 | 16 | 15 | 19 | 19 | 19 |
WETTER & KLIMA
Das Klima Lettlands ist gemäßigt-kühl mit kalten Winter und angenehm warmen Sommern. Das ganze Jahr über ist das Wetter sehr feucht, doch gerade in den Herbst- und Wintermonaten sind die Niederschläge am höchsten.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Lettland ist der Sommer, wenn die Tage lang und das Wetter in der Regel beständig schön mild ist.
WÄHRUNG
Euro (EUR)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen lag bis vor kurzem bei mehr als 200 und liegt weiterhin bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Lettland bisher als Hochinzidenzgebiet und mit Wirkung vom 11. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen nur für dringende und wichtige Zwecke nach Lettland einreisen. Alle nicht wesentlichen Reisen nach Lettland sind verboten. Ausnahmen gelten für folgende Reisezwecke:
Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, medizinische Behandlung, Reisen auf der Durchreise oder zur Begleitung reisender Minderjähriger sowie die Rückkehr zum ständigen Wohnort oder die Teilnahme an einer Beerdigung. Die Angaben zum Zweck der Reise müssen im Fragebogen eingetragen und der Nachweis durch entsprechende Dokumente erbracht werden.
Für Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bieten die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Das Erfordernis der Quarantäne gilt seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr für Personen, die:
– in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können;
– einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Testbefund vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand aufgehoben, die meisten bisher geltenden Maßnahmen bleiben aber weiter in Kraft.
Die Außengastronomie und Einkaufszenten sind mit gewissen Einschränkungen wieder geöffnet. Märkte im Freien finden unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet.
Sporttraining ist im Außenbereich mit maximal 10 Teilnehmern gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen.
Für vollständig geimpfte Personen und Personen, die von COVID-19 genesen sind, gelten Erleichterungen bezüglich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Kontaktbeschränkungen.
Ab dem 15. Juni 2021 sind der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale Grüne Zertifikat der EU möglich.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Lettland ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Lettland benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Lettland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Lettland empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Estland
Klimatabelle Tallinn
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
| Max. Temperatur °C | 2 | 1 | 4 | 8 | 15 | 18 | 23 | 21 | 16 | 11 | 7 | 5 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -12 | -13 | -7 | 1 | 7 | 11 | 15 | 15 | 11 | 2 | -1 | -8 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 2h | 2h | 1h | 5h | 5h | 4h | 3h | 3h | 3h | 1h | 2h | 1h |
|---|
| Regentage | 4 |
4 | 4 | 3 | 7 | 12 | 11 | 13 | 9 | 5 | 7 | 7 |
WETTER & KLIMA
In Estland herrscht ein kühles, gemäßigtes, kontinentales Klima, welches von langen, kalten Wintern mit viel Schnee und angenehmen Sommern geprägt ist. Durch die Lage an der Ostsee gibt es gleichzeitig maritime Einflüsse, die für ausreichend Niederschlag das ganze Jahr über sorgen.
Beste Reisezeit
Das späte Frühjahr und der Sommer sind die beste Reisezeit für kulturelle Rundreisen und Naturliebhaber. Gerade im Juni um Midsommer sind die Tage besonders lang, manchmal wird es gar nicht dunkel. Die Temperaturen sind angenehm.
WÄHRUNG
Euro (EUR)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Estland war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Estland als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) einreisen oder sich bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von den Quarantäne-Auflagen befreit: Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind (Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache) oder Personen, die in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden (Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bestätigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt wöchentlich direkt nach Deutschland, weitere Flugrouten über Riga, Stockholm, Helsinki, Warschau. Air Baltic hat vereinzelt die direkten Flugrouten Tallinn – Berlin – Tallinn aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Seit Anfang Mai 2021 werden die Auflagen für Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gelockert.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen besteht weiterhin eine Zwei-Haushalte- und Zwei-Meter-Abstandsregelung und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen. Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Estland ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Die Reisedokumente müssen innerhalb der vergangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Einreise über den Landweg: Bei der Einreise mit dem PKW muss bei der Grenzkontrolle der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachgewiesen sowie der Fahrzeugschein im Original vorgelegt werden. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben. Vom 1. Dezember bis 1. März gilt Winterreifen Pflicht.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Estland benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Estland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Estland empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich