- 4x Übernachtung im 5-Sterne Hotel in Dubai
- Täglich Frühstück
- Alle Transfers im klimatisierten Fahrzeug
- Dinner Dhow Cruise in Dubai
- Stadtrundfahrten in Dubai & Abu Dhabi
- Wüstensafari inkl. BBQ
- Zusätzlich individuell wählbar
Entdecken Sie die beiden Megacities der Arabischen Halbinsel, Dubai und Abu Dhabi. Dort erleben und sehen Sie eine einzigartige Kombination aus Tradition und Moderne: schwindelerregend hohe Wolkenkratzer bestehen neben traditionellen Moscheen, eine weitere Wüstenlandschaft trifft auf Traumstrand. Genießen Sie den Komfort von zwei 5* Hotels und tauchen Sie ein in ein neu erzähltes arabisches Märchen aus 1.001 Nacht.
Flug von Frankfurt, Düsseldorf, München oder Hamburg nach Dubai in der Economy Class - Dauer ca. 6,5 Stunden.
Herzlich Willkommen in Dubai! Dubai - eine Stadt der Superlative, weltweit bekannt für die höchsten, modernsten, teuersten und manchmal doch skurrilsten Dinge. Hier erwartet Sie das höchste Gebäude der Welt, das Burj Khalifa, aber genauso eine Skihalle mitten in der Wüste. The Palm, eine künstlich angelegte Insel in Form einer Palme, ist so gigantisch, dass Sie vom Weltall aus gesehen werden kann.
Freuen Sie sich also auf eine Stadt, in der so ziemlich alles möglich ist und beobachten Sie die einzigartige Mischung aus alten Traditionen von 1.001 Nacht und einer Welt von Übermorgen.
Nach Ankunft am Flughafen erfolgt der Privattransfer zu Ihrem Hotel und Check In. Je nach Ankunftszeit, steht Ihnen der restliche Tag zur freien Verfügung.
Inklusive Frühstück
Übernachtung im Hotel Hyatt Regency Dubai Creek Heights - modernes und zugleich elegantes Luxushotel am Dubai Creek. Das Hotel verfügt über einen Aussenpool, einen 24-Stunden-Fitnessraum, und ein luxuriöses Wellnesscenter. WLAN nutzen Sie in allen Bereichen kostenfrei. Das Hotel liegt 10 Autominuten vom Burj Khalifa und der Dubai Mall entfernt.
Alle Zimmer bieten Aussicht auf den Dubai Creek oder die Skyline der Stadt, eine individuell regulierbare Klimaanlage, Kaffee- und Teezubehör, eine ebenerdige Regendusche, eine separate Badewanne, kostenfreie Pflegeprodukte und Hausschuhe. Ein Zimmersafe ist ebenfalls vorhanden.
Die halbtägige City Tour durch das moderne Dubai ist perfekt, um sich einen Überblick über Dubai zu verschaffen.
Unweit der Jumeirah Palm befindet sich die Dubai Marina, eine relativ neue Attraktion in Dubai. Hier dominieren die modernsten und höchsten Wolkenkratzer das Bild und fügen sich zu einer atemberaubenden Skyline zusammen, die vor allem nachts, wenn die unzähligen Lichter noch besser zur Geltung kommen, besonders eindrucksvoll ist. Spazieren Sie durch das lebendige Viertel, welches sich noch im Bau befindet und sich daher ständig verändert. Der kilometerlange, künstliche Kanal gibt es zahlreiche Uferpromenaden, die zum Flanieren und Bummeln einladen.
Jeder kennt sie, hat sie irgendwo schon einmal gesehen: "The Palm Jumeirah". Die künstlich angelegte Insel in Form einer Palme befindet sich zwischen dem Hafen Jebel Ali und dem Stadtzentrum von Dubai. Sie ist ca. 560 Hektar groß und wird seit 2001 gebaut. Sie wird in naher Zukunft eine Schwester-Palmeninsel erhalten, die "The Palm, Jebel Ali", welche sich südwestlich des Hafens von Jebel Ali befinden wird. Insgesamt wurden ca. 200 Mio. Kubikmeter Sand und Stein für die Aufschüttung von "The Palm Jumeirah" benötigt. Auf der größten, von Menschenhand gebauten Insel befinden sich zahlreiche Villen und Wohnungen, sowie zahlreiche Hotels. Das wohl bekannteste ist das "Atlantis The Palm", welches durch seine Größe, einmalige Architektur und seinen Wasserpark heraussticht.
Nahe der Palme befindet sich ein weiteres Superlativ, welches Sie kennen sollten: das Burj al Arab, eines der luxuriösesten Hotels der Welt. Das häufig mit 7* betitelte Hotel ist durch seine segelförmige Gestalt und alleinstehenden Lage unverwechselbar und eines der Wahrzeichen von Dubai.
Die größte und bekannteste Straße Dubais ist die Sheikh Zayed Road, welche 52 km lang und von der Grenze zu Abu Dhabi bis in die Gegend von Dschabal Ali verläuft. Sie ist sechs Spuren breit und verbindet nahezu alle Stadtteile von Dubai miteinander.
Diese beeindruckende Straße führt Sie nach Downtown Dubai, welches das weltbekannte Burj Khalifa beherbergt. Das Burj Khalifa ist seit 2008 mit 828 m das höchste Gebäude der Welt. Es besitzt 138 Stockwerke, in denen sich u.a. das weltweit erste Armani Hotel befinden, Büros und Suiten. Auf der 124. Etage befindet sich die Aussichtsplattform "At the Top", seit 2014 ist es möglich bis in den 148. Stock auf 555 m hinaufzufahren und dort auf der weltweit höchsten Aussichtsplattform mit Außenterrasse zu stehen.
Angrenzend finden Sie den Dubai Fountain mit seinen imposanten Wasserspielen, sowie die Dubai Mall, das größte Einkaufszentrum der Welt. Hier finden Sie nicht nur über 1.200 Geschäfte für jeden Geldbeutel, sondern auch einen Vergnügungspark für Kinder, ein Aquarium und eine Eisbahn. Genießen Sie ein wenig Freizeit, um sich dem Shoppingrausch voll hinzugeben.
Der restliche Tag steht zur freien Verfügung.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten im gleichen Hotel wie am Vortag
Bei den ganzen Wolkenkratzern, Shopping Malls, Skihallen und Wasserspielen fällt es Ihnen sicherlich schwer zu glauben, dass Sie sich eigentlich mitten in der Wüste befinden. Die Wüste ist ein faszinierender Ort, den Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen sollten.
Bei diesem Ausflug werden Sie vom Hotel abgeholt und in die Wüste gefahren. Dort können Sie bei einem kurzen Stopp die majestätischen Dünen bewundern und den warmen Wüstensand unter Ihren Füßen spüren. Anschließend erwartet Sie eine abenteuerliche Fahrt entlang der Sanddünen im Geländewagen - ein wahres Erlebnis! Pünktlich zum Sonnenuntergang machen Sie einen Fotostopp, um diesen einzigartigen Moment festzuhalten.
Anschließend erreichen Sie Beduinen Camp, welches Ihnen das Abendessen in Form eines arabischen Buffets serviert. Kamelritte, Shisha rauchen und Bauchtanz sorgen für ein wahres, arabisches Erlebnis, welches Ihnen noch lange in Erinnerung bleiben wird. Anschließend Rückfahrt ins Hotel.
Fahrt von Dubai nach Abu Dhabi - 140 km, 1,5 Stunden
Sie verlassen Dubai, um sich einem anderen Emirat zuzuwenden: Abu Dhabi, die Hauptstadt des gleichnamigen Emirats und der gesamten Vereinigten Arabischen Emirate. Die Stadt mit ca. 1,5 Mio. Einwohnern liegt auf einer Insel im Persischen Golf und ist durch zwei Brücken mit dem Festland verbunden. Sie wurde am offenen Meer durch die ca. 1 km breite und 5 km lange Corniche erweitert.
Geniessen Sie das letzte Frühstück in der pulsierenden Stadt der Superlative - Dubai. Ihr persönlicher Chauffeur holt Sie im Hotel ab und bringt Sie in in die Hauptstadt des Landes nach Abu Dhabi zu Ihrer nächsten, luxuriösen Unterkunft. Das Hotel Le Méridien Abu Dhabi liegt zentral in der Nähe der Abu Dhabi Mall und bietet eine schöne Poollandschaft, eingebettet in einer ruhigen Gartenanlage, sowie einen Privatstrand.
Entspannen Sie den Rest des Tages am Meer, im Pool oder gehen Sie auf individuelle Entdeckungstour.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten im Le Méridien Abu Dhabi - im Stadtzentrum, unweit der Abu Dhabi Mall, gelegenes Luxushotel mit schöner Poollandschaft direkt am Strand mit modernen Zimmern und geschmackvoll eingerichteten Zimmern.
Erkunden Sie eine der modernsten Städte der Welt, in der dem Luxus keine Grenzen gesetzt sind. Abu Dhabi steht oft im Schatten von Dubai, braucht sich aber keineswegs zu verstecken: Es offenbaren sich Ihnen kilometerlange, weiße Strände entlang der malerischen Uferpromenade, begleitet von modernsten Wolkenkratzern, die immer moderner, größer und höher werden. Abu Dhabi ist eine Stadt im stetigen Wandel, daher ist es nicht verwunderlich, dass sich das Stadtbild immer wieder verändert. Zwischendrin finden Sie aber auch traditionelle Akzente wie die traditionellen Dhows, Holzschiffe, die noch heute mit Hand gefertigt werden. Eine schöne Attraktion ist das Heritage Village, ein Freilichtmuseum, welches traditionelle Bauten und authentische Ausstellungsstücke vor der Zeit des großen Öl-Booms zeigt. Hier werden Sie mit der traditionellen Kultur der Emiratis in Kontakt kommen, sehen Lehmziegelhäuser oder erfahren mehr über das Leben der Perlentaucher und Beduinen. Die wohl beeindruckendste kulturelle Sehenswürdigkeit ist die Sheikh Zayed Moschee, eine der schönsten Moscheen weltweit. Das ehrwürdige Gebäude erstrahlt im italienischen weißen Marmor und wird Sie an den Palast von Aladdin aus 1.001 Nacht erinnern. Florale Muster und goldene Akzente zieren die Moschee, besonders beeindruckend ist der 5.600 m² große, handgearbeitete Teppich aus dem Iran. In den breiten Hallen und im Innenhof des Sakralbaus finden bis zu 40.000 Gläubige Platz. Ein wahres Meisterwerk der Superlative.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten im gleichen Hotel wie am Vortag
Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Erkunden Sie Abu Dhabi auf eigene Faust.
Starten Sie den Tag mit einem leckeren Frühstück, geniessen Sie die schöne Poollandschaft des Hotels und entspannen Sie am Strand.
Fahrt von Abu Dhabi zum Flughafen Dubai – ca. 115km, 1:15 Stunden
Ihre Reise durch die 2 Emirate Dubai und Abu Dhabi endet heute. Je nach Abflugzeit, freie Zeit bis zu Ihrem Privattransfer zum Flughafen.
Flug von Dubai nach Deutschland – Dauer ca. 6,5 Stunden
Abras sind kleine hölzerne Boote und die wohl schnellste Möglichkeit in Dubai von einem in den anderen Stadtteil zu gelangen. Abras sind das öffentliche Verkehrsmittel, nicht nur für Touristen, sondern vor allem für die Einheimischen. Für nur wenige Dirhams können Sie eine Fahrt, z.B. zum beliebtesten Souk in Dubai, dem Spice Souk, genießen.
Die beste Reisezeit ist von Oktober bis Mai; von Juni bis September ist es am heißesten. Niederschläge sind selten.
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 40 | 41 | 41 | 39 | 36 | 31 | 26 |
| Min. Temperatur °C | 15 | 16 | 18 | 21 | 25 | 28 | 30 | 31 | 28 | 24 | 20 | 17 |
| Sonnenstunden / Tag | 7h | 8h | 9h | 8h | 10h | 12h | 12h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
| Regentage | 5 | 4 | 5 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 |
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 39 | 40 | 40 | 39 | 35 | 30 | 26 |
| Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 17 | 21 | 25 | 27 | 29 | 29 | 27 | 23 | 19 | 16 |
| Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 8h | 9h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 8h |
| Regentage | 1 | 2 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt:
(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Ausnahme: [1] Irland (Rep.). Das Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kann von den Staatsangehörigen Irlands bei der Einreise kostenlos beantragt werden.);
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.
Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 3 Monate Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.
Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.
(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.
Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.
(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(d) 2 aktuelle Passfotos.
(e) Visumgebühr.
(f) ggf. Hotelbuchung.
Botschaftsvisum:
3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.
Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Das Touristenvisum für 30 bzw. 90 Tage kann ebenfalls verlängert werden.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.
In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt:
(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Ausnahme: [1] Irland (Rep.). Das Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kann von den Staatsangehörigen Irlands bei der Einreise kostenlos beantragt werden.);
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.
Stand - Wed, 26 Jan 2022 16:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 26 Jan 2022 16:18:27 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – (Sicherheitslage)
Aktuelles – COVID-19 (Einreise, Beschränkungen im Land)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und jemenitischen Rebellen verschärft. Die Hauptstadt Abu Dhabi war am 17. und zuletzt am 24. Januar 2022 Ziel von Angriffen mit Flugkörpern aus Jemen.
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service" registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen. Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status" auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster" Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten" Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App, die hierfür einen „grünen Status" zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status" in der AlHosn-App erforderlich ist, weitere ausführliche Informationen.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status" auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Der PCR-Test muss in den Emiraten gemacht worden und darf nicht älter als 96 Stunden sein. Für Touristen werden auch Tests anerkannt, die im Heimatland gemacht wurden und nicht älter als 48 Stunden sind. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.
Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.
Die VAE zählen zu den sichersten Ländern des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es gibt vereinzelte Übergriffe auf allein reisende Frauen und (weibliche) Jugendliche.
Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.
In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der im Juni 2017 eingestellte direkte Flug- und Schiffsverkehr mit Katar soll schrittweise wieder aufgenommen werden.
Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr.
Alkohol am Steuer ist immer strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.
Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. In der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und Standort jedoch häufig der Internationale Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.
Die Gebräuche und Gesetze sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Beziehungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten.
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt.
Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.
Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.
Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit Bankkarten meist problemlos möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.
In der Vergangenheit wurde von den Grenzbehörden in Dubai vereinzelt eine Passgültigkeit von drei Monaten akzeptiert. Dies entspricht jedoch nicht den offiziellen Angaben der Vereinigten Arabischen Emirate. Es besteht das Risiko, dass betroffene Passagiere wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt werden. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
*Bei Vorlage eines verlängerten Kinderpasses kam es in der Vergangenheit zu Zurückweisungen an der Grenze oder durch die Fluggesellschaft.
Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nach Angaben der VAE nicht mehr möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.
An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch Strafrecht.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Nach Auskunft der VAE gelten auch für EU-Bürger mit katarischem Aufenthaltstitel die üblichen Einreisebestimmungen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den örtlichen Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen („Ausreisesperre", engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich insbesondere vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten sind verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Ausführliche Informationen bietet die amtliche Webseite „Controlled Medicines". Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.
Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Abu Dhabi.
Die Emirate grenzen im Norden an den Persischen Golf und die Musandam-Halbinsel (Enklave von Oman), im Osten an Oman, im Westen an Saudi-Arabien und im Nordwesten an Katar. Der Staat besteht aus einem Bündnis von sieben Scheichtümern. Abu Dhabi ist das größte Emirat; die anderen Scheichtümer sind als die »Nordstaaten« bekannt. Diese sind Dubai, Sharjah, Ajman, Fujairah, Umm al-Qaiwain und Ras al-Khaimah. Das Land ist bergig und besteht überwiegend aus Wüste. Abu Dhabi ist flach, sandig, und innerhalb der Grenzen befindet sich die Buraimi-Oase. Dubai hat einen tiefen, 16 km langen Meeresarm, der dem Gebiet den Beinamen »Venedig des Golfs« einbrachte. Sharjah hat einen Tiefseehafen in Khor Fakkan an der Piratenküste, der den Indischen Ozean überblickt. Ras al-Khaimah ist das viertgrößte Emirat. Fujairah ist eines der drei kleineren Scheichtümer, liegt an der Batinah-Küste und hat landwirtschaftlich nutzbare Gebiete. Ajman und Umm al-Qaiwain haben sich aus ehemaligen Fischerdörfern an der Küste entwickelt.
Föderale konstitutionelle Monarchie. Föderation von sieben autonomen Emiraten seit 1971. Provisorische Verfassung von 1971, permanent seit 1996. Der Islam ist Staatsreligion. Die höchste Gewalt liegt beim Obersten Rat der Scheichs, der von den sieben Emiren gebildet wird und das Staatsoberhaupt bestimmt. Alle Entscheidungen müssen von mindestens fünf Herrschern befürwortet werden, einschl. Dubai und Abu Dhabi. Die Nationalversammlung (Majlis al-Ittihad al-Watani) mit 40 ernannten Mitgliedern hat ausschließlich beratende Funktion. Politische Parteien sind nicht zugelassen. Unabhängigkeit seit 1971 (von Großbritannien).
Scheich Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahayan (Emir von Abu Dhabi), seit 2004.
Scheich Muhammad bin Rashid Al Maktum (Emir von Dubai), seit Januar 2006.
220 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker sind weit verbreitet. Ein Adapter wird empfohlen.
Gulf Standard Time: MEZ +5
Mit ihren künstlichen Inseln, opulenten Hotels und Gebäuden mit starkem Wiedererkennungswert sind die Vereinigten Arabischen Emirate schon immer eine Aufmerksamkeit erregende Reisedestination gewesen, die Besuchern eine faszinierende Mischung aus islamischer Kultur und Modernität bieten.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Welt wie gebannt zugesehen, wie Emiratsmilliardäre ein Ausnahmeprojekt nach dem anderen bauten, zu denen z. B. das an ein Segel erinnernde Burj al-Arab gehört.
Lange Zeit erschien es, als ob nichts die rasante Entwicklung des Staates am Persischen Golf aufhalten würde, bis die letzte Weltwirtschaftskrise auch hier zu spüren war, unter der vor allem Dubai litt. Die Hauptstadt Abu Dhabi blieb weitgehend verschont und entwickelt sich mehr und mehr zur Kulturhauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate.
Die Krise hat zwar viele internationale Märkte beeinträchtigt, das bedeutet aber auch, dass jetzt der ideale Moment ist, die Emirate zu besuchen und ihre menschenleeren Wüsten kennen zu lernen, sich in Luxus- und Wellness-Hotels verwöhnen zu lassen, die Kreditkarte in einer Designerboutique zu benutzen oder in einem Gourmetrestaurant elegant zu speisen.
Neben dem zugegebenermaßen prächtigen Abu Dhabi oder Dubai sind aber auch die anderen Emirate sehenswert, zum Beispiel das an der Küste gelegene Fujairah, in dem man erstklassige Schnorchel- und Tauchbedingungen vorfindet, oder Ras-al-Khamiah mit seinen ausgezeichneten Geländepisten und Wanderrouten im wilden Hadschar-Gebirge.
Die Weltausstellung Expo 2020, die vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 nahe Dubai stattfinden wird, bietet ihren erwarteten 20 Mio. Besuchern einen Blick in die Zukunft, denn sie ist den Themen "Chancen, Mobilität und Nachhaltigkeit" gewidmet.
Die staatliche Fluggesellschaft Etihad Airways (EY) fliegt nonstop ab München, Frankfurt/M., Düsseldorf, Genf und Zürich nach Abu Dhabi.
Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Dubai.
Gulf Air (GF) operiert weltweit und fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Bahrain.
Qatar Airways (QR) fliegen nonstop von München nach Doha, Qatar.
Lufthansa (LH) verbindet mit Direktflügen Frankfurt/M. mit Abu Dhabi und Dubai sowie München mit Abu Dhabi.
Swiss (LX) bietet Direktflüge von Zürich nach Abu Dhabi und Dubai an.
Flydubai (FZ) verbindet Salzburg mit Dubai.
Air Arabia (G9) verbindet Wien mit Sharjah.
Zahlreiche weitere Fluggesellschaften fliegen nonstop Dubai und andere Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.
Frankfurt - Abu Dhabi: 6 Std. 20 Min.; Wien - Dubai: 5 Std. 35 Min.; Zürich - Dubai: 6 Std. 10 Min.
Dubai Flughafen: Passenger Service Charge: 75 AED bzw. 18 €; Passenger Security & Safety Charge: 1 €; Passenger Facility Surcharge: 9 €.
Abu Dhabi: Airport Service Fee: 35 AED bzw 9 € für jeden abfliegenden Passagier und für jeden Transitpassagier. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die mit der gleichen Flugnummer weiterfliegen.
Andere Emirate: Flughafengebühr: 30 AED bzw. 7 € pro Passagier.
Gute Straßenverbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate von Saudi-Arabien und Oman. Über die Transarabische Autobahn gelangt man auf dem Landweg von Europa aus in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Fernbus: SAPTCO bietet u.a. Busverbindungen zwischen Dubai und Saudi Arabien, Bahrain und Kuwait an. Busse verkehren auch zwischen Abu Dhabi und Maskat (Oman) via Dubai.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut wird elektronisch über einen Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst.
Unterlagen: Der nationale Führerschein mit zusätzlicher Übersetzung ist bei der Anmietung eines Fahrzeugs vorzulegen. Empfohlen wird, zusätzlich einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Der Schienenverkehr befindet sich im Aufbau. Es bestehen keine Bahnverbindungen in die Nachbarländer.
Die größten internationalen Häfen sind Jebel Ali, Rashid und Mina Zayed (Abu Dhabi), Khalid (Sharjah), Khor Fakkan in Sharjah, Saqr (Ras al-Khaimah) und Fujairah sowie das Dubai Cruise Terminal.
Die Emirate werden von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Es gibt Passagier- und Frachtverbindungen in die USA, nach Fernost, Australien und Europa.
Die Reederei Aida läuft auf ihren Kreuzfahrten Dubai und Abu Dhabi an. Costa hat Dubai und Fujairah im Angebot.
Fähren der iranischen Reederei Valfajr Shipping Co. verbinden Sharjah und Bandar-é-Abbas (Iran).
Innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es keine Linienflüge. Verschiedene kleine Fluggesellschaften bieten jedoch Charterflüge an.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es gute, asphaltierte Straßen. Hauptverbindungen bestehen zwischen Abu Dhabi und Dubai, Sharjah und Ras al-Khaimah, Sharjah und Dhaid sowie zwischen Dubai, den Nordstaaten und dem Landesinneren. In Dubai und in Abu Dhabi kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Staus.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut (Salik) wird elektronisch über einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst. Der Aufkleber kann bei der Dubai Roads and Transport Authority (RTA) erworben werden.
Tankstellen sind rund um die Uhr geöffnet.
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Die Straßen sind asphaltiert, gut ausgebaut und gewartet.
Das Straßensystem umfasst sogenannte
- Emirat- oder E-Straßen: Verbindungsstraßen zwischen den Emiraten, gekennzeichnet mit einem E und einer Nummer (blaues Schild, orange Schrift);
- D-Straßen: Straßen in Dubai Stadt, gekennzeichnet mit einem D und einer Nummer (grünes Schild, gelbe Schrift);
- Haupstraßen: Straßen, die um Gemeinden oder Orte in Städten herumführen, gekennzeichnet mit Namen und einer 3-stelligen Zahl; Straßen in Ortschaften mit Namen und einer 2-stelligen Zahl.
Die meisten internationalen Mietwagenfirmen haben Vertretungen an den Flughäfen oder in den Hotels. Mietwagen sind mit und ohne Fahrer erhältlich.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine zusätzliche Gebühr.
Für viele Reisende ist das Taxi die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Städten wie Abu Dhabi und Dubai. Sammeltaxis, die Städte verbinden, fahren in Abu Dhabi an der Hauptbushaltestelle los, in Al Ain neben der Bushaltestelle und in Ra's al-Khaimah in der King Faisal Straße.
In Abu Dhabi gibt es das öffentliche Fahrradverleihsystem ADCB Bikeshare, das von Cyacle auf Yas Island und am Al Raha Beach betrieben wird.
Busdienste, die Städte miteinander verbinden, gibt es nur in Abu Dhabi und Dubai. Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Al Ain und Abu Dhabi sowie zwischen Dubai und Hatta.
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerklubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Arabian Automobile Association (AAA), Tel. +971 (4) 257 84 84 sowie der Automobile and Touring Club, Tel. +971 (2) 621 21 75.
Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen, den internationalen Führerschein zusätzlich mitzuführen.
Das Auto ist das beliebteste Transportmittel in Dubai; dementsprechend dicht ist der Verkehr in der Stadt.
Für den öffentlichen Personennahverkehr ist fast ausschließlich die Verkehrsbehörde Roads and Transport Authority (RTA) verantwortlich. Diese verfügt in Dubai über ein gut ausgebautes Busnetz, mit modernen Fahrzeugen.
Des Weiteren gibt es fahrerlose U-Bahnen; die Rote Linie fährt vom Hafen Jebel Ali nach Rashidiya, zu Hauptverkehrszeiten alle 60 Sekunden. Die Grüne Linie verbindet die Station Etisalat bei Al Qusais mit der Dubai Healthcare City/Jaddaff und hält an Geschäfts- und Verwaltungszentren wie der Airport Free Zone und Naif Souk. Eine Violette Linie, die die beiden Flughäfen entlang der Emirates Road miteinander verbinden soll, ist in Planung.
Über den vorderen Dubai Creek setzen Reisende mit kleinen Holzbooten, sogenannten Abras, über (Fahrtzeit: 10 Minuten), die alle paar Minuten starten.
Mit der aufladbaren Nol Card können Reisende in Dubai verschiedene RTA-Transportmittel, wie U-Bahn und Busse, sowie das kostenpflichtige RTA-Parken bezahlen. Für Studenten, Senioren oder Behinderte gibt es spezielle Tarife. Das Guthaben der Nol Card kann an Ticketautomaten, in RTA-Kundendienstzentren oder online aufgeladen werden.
Nicht in das Tarifsystem der RTA eingebunden ist die Dubai Monorail, die nach The Palm, Jumeirah fährt. Des Weiteren gibt es als Touristenattraktion die Dubai Trolley, eine Straßenbahn im Oldtimerlook.
Fracht- und Passagierschiffe laufen alle Küstenhäfen an.
Die Dubai Fähre verkehrt 7 Tage die Woche zwischen Dubai Marina, Al Ghubaiba, Dubai Canal Station, Al Jadaf und Sheikh Zayed Road Station. Es werden sowohl Rundfahrten als auch Fahrten zwischen den Häfen angeboten.
In Abu Dhabi können Rundfahrten auf großen Holzschiffen gebucht werden, mit schönen Blicken auf die Skyline der Stadt.
Fähren verkehren auch zwischen dem Festland und den bewohnten Inseln.
Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
[1] Nur bei Einreise oder bei Transit (mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden) aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die vereinigten Arabischen Emirate werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. permanenten Aufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte Atteste werden in der Regel nicht anerkannt. Die Einfuhr von Medikamenten gegen HIV ist verboten.
Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.
1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.
American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Geldautomaten sind weit verbreitet und können in Einkaufszentren und überall in den Städten gefunden werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung (inklusive Edelmetalle, Schecks und andere Geldmittel) ist ab einem Gegenwert von 60.000 AED deklarationspflichtig.
Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg. zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.
Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch ist als Wirtschafts- und Verkehrssprache wichtig und wird vor allem von jüngeren Arabern gesprochen. Durch die vielen Gastarbeiter sind auch Farsi (Persisch), Urdu (pakistanische Nationalsprache, die auch in einigen Bundesstaaten in Indien gesprochen wird) und Hindi (indische Amtssprache) weit verbreitet. In Hotels wird mitunter auch Französisch oder Deutsch gesprochen.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache in der islamischen Glaubenswelt hat sich Arabisch zu einer Weltsprache entwickelt.
Arabisch ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in den Vereinigten Arabischen Emirate ist es auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan sowie Tunesien, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen ist eine Einfuhrerlaubnis online zu beantragen. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.
Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Glücksspielgeräte, Fischernetze aus Nylon, alle lebenden Schweinearten, unbearbeitetes Elfenbein, bestimmte Laserstifte, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, pflanzliche Produkte wie Mohn, Betelnuss und psychoaktive Kräuter, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher, darunter u.a. jene, die die Lehren des Islam verletzen sowie E-Zigaretten.
Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.
Weitere Informationen sind vom Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00971.
Ortsvorwahlen: Abu Dhabi 2, Al-Ain 3, Dubai 4.
Es besteht ein gutes Verbindungsnetz, Telefonate innerhalb der einzelnen Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate sind kostenlos.
Die Notrufnummer der Polizei ist 999, die Touristenpolizei in Dubai ist unter Tel: 800 44 38 zu erreichen.
GSM 900, 2G, 3G und 4G (in Dubai und in Abu Dhabi). Netzbetreiber u.a. Etisalat. Die Mobilfunknetzabdeckung ist sehr gut. Meist lohnt sich der Kauf einer SIM-Karte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. eine Wasel-Karte von Etisalat (Prepaid-Karte). Touristen erhalten am internationalen Flughafen Dubai eine kostenlose SIM-Karte.
Die großen Städte sind mit einem Netz aus kostenlosen und öffentlich zugänglichen Wi-Fi-Hotspots abgedeckt. Internet-Cafés gibt es in allen Emiraten, auch Hotels bieten öffentlichen Internetzugang an. Hauptanbieter ist Etisalat.
Hinweis: Verschiedene Inhalte im Internet stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Zensur, weshalb man Vorsicht walten lassen sollte.
Briefsendungen und Pakete nach Europa sind ca. sechs bis zehn Tage unterwegs.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in den Vereinigten Arabischen Emiraten empfangen.
Einkaufen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Araber. Einkaufsfestivals in Dubai, riesige Einkaufszentren und zahlreiche Souks machen die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem wahren Einkaufsparadies. Die Dubai Mall (www.thedubaimall.com) und die Mall of the Emirates (www.malloftheemirates.com) in Dubai zählen zu den größten Einkaufszentren der Welt. Das Shopping-Center The Galleria (www.thegalleria.ae) auf Al Maryah Island im Central Business District in Abu Dhabi bietet mehr als 130 Luxusmarken. Die Yas Mall (www.yasmall.ae), das größte Einkaufszentrum Abu Dhabis, befindet sich auf Yas Island. Direkt neben dem riesigen Einkaufszentrum mit 235.000 Quadratmetern Verkaufsfläche liegen Attraktionen wie die Formel-1-Rennstrecke Yas Marina Circuit, der Yas Ferrari World und der Yas Waterworld.
Oftmals befinden sich in den riesigen Einkaufszentren auch weitere Attraktionen wie z.B. Kinos, riesige Aquarien, extravagante Restaurants, Schlittschuhbahnen, Wasserfälle und sogar Skipisten.
Auf den traditionellen Souks (Basaren), die besonders in den Abendstunden gut besucht sind, werden unter anderem Lederartikel sowie Messing- und Silberwaren, Goldschmuck, Seide, Gewürze, Fische und andere Lebensmittel sowie Teppiche zu günstigen Preisen verkauft. Feilschen ist hier durchaus erlaubt. Oftmals finden sich auch besondere Erinnerungsstücke wie z.B. arabische Truhen und Schwerter oder alte Landkarten. Beim Kauf von teuren Markenprodukten sollte man sich allerdings versichern, dass es sich nicht um Fälschungen handelt.
Die meisten Einkaufszentren haben verlängerte Öffnungszeiten, einige haben bis Mitternacht geöffnet. Am Freitag und Samstag ist Wochenende in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an diese Regelung gebunden. Am Freitag haben Geschäfte während des Gebets geschlossen. Auf den Souks haben viele Verkaufsstände morgens und freitags geschlossen.
Die Zölle sind gering, weshalb viele Artikel recht günstig sind. Der Duty-free-Shop in Dubai gehört zu den preiswertesten der Welt.
Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.
Bereits seit dem Mittelalter unterhalten die arabischen Länder rege Handelsbeziehungen mit Indien, China und anderen asiatischen Ländern, so dass exotische Gewürze schon früh ihren Weg in die arabischen Kochtöpfe fanden. Arabische Gerichte sprechen stets alle Sinne an und sind ein Genuss für Augen, Nase und den Geschmackssinn. Die moderne arabische Küche vereint eine ganze Reihe regionaler Varianten, auch wenn die hiesigen Grundnahrungsmittel seit Jahrhunderten unverändert sind. Häufig werden Lamm-, Rind- oder Ziegenfleisch, aber auch Fisch und Meeresfrüchte mit gewürztem Reis serviert.
Die Auswahl an internationalen Restaurants ist sehr groß, es gibt unter anderem japanische, italienische und edle französische Restaurants. Vor allem in Satwa, Deira und Bur Dubai findet man zahlreiche arabische, persische, indische und pakistanische Restaurants. Viele international bekannte Starköche unterhalten eine Filiale ihrer Restaurantketten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, darunter Sanjeev Kapoor, Gary Rhodes und Giorgio Locatelli. Fast alle Hotels servieren sowohl europäische als auch arabische Gerichte.
Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Alle Emirate, mit Ausnahme von Sharjah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen. Zu diesen Bereichen gehören in der Regel lizensierte Restaurants und Bars in Hotelanlagen. Ausländer mit Residenzvisum benötigen zum Einkauf von Alkohol in speziellen Geschäften, die an ihren geschwärzten Schaufenstern zu erkennen sind, eine staatliche Alkohol-Lizenz. Es ist illegal Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen.
Muslime essen kein Schweinefleisch, so dass die meisten Restaurants dieses nicht anbieten. Wenn auf einem Buffet oder in einem Supermarkt Schweinefleisch angeboten wird, so ist dieses stets getrennt von anderen Speisen und deutlich gekennzeichnet.
Die meisten Hotels und Restaurants berechnen ein relativ hohes Bedienungsgeld, Trinkgeld ist daher nicht erforderlich. Andernfalls sind 10% der Rechnungssumme angemessen, werden außer in Dubai aber nicht erwartet. Gepäckträger erhalten 2 Dh pro Gepäckstück.
Ayran (ein Joghurtgetränk) oder starker schwarzer Kaffee werden oft angeboten.
Ausländische Nicht-Muslime dürfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab 21 Jahren Alkohol trinken.
95% Muslime (hauptsächlich Sunniten), christliche und andere Minderheiten.
Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.
Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.
Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.
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