Japan
Klimatabelle Tokyo
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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| Max. Temperatur °C | 10 | 11 | 14 | 20 | 24 | 27 | 31 | 32 | 28 | 22 | 17 | 12 |
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| Min. Temperatur °C | -1 | 0 | 3 | 8 | 13 | 18 | 22 | 23 | 19 | 13 | 6 | 1 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 5h | 3h | 4h | 6h | 6h | 4h | 5h | 6h | 5h | 4h | 4h | 5h |
|---|
| Regentage | 5 | 5 | 8 | 9 | 11 | 13 | 13 | 12 | 11 | 10 | 6 | 4 |
|---|
WETTER & KLIMA:
Wegen der großen Nord-Süd-Erstreckung Japans ist das Klima sehr unterschiedlich und reicht von kühl gemäßigt im Norden bis zu feucht-tropisch im Süden. Hinzu kommt der große Einfluss von Winden. Sie wehen einerseits im Winter von Nordasien zum Pazifik und bringen Luftmassen aus Sibirien, andererseits im Sommer vom Pazifik nach Japan, wodurch es zu Taifunen und monsunartigen Regenfällen kommt.
Japan unterteilt sich in sechs Klimaregionen. Ihnen gemeinsam ist, dass alle relativ viele Niederschläge erhalten. Die Sommer sind zudem – mit Ausnahme der Hochgebirgsregionen – überall mit Tagestemperaturen von 25-35 °C ziemlich warm.
Hokkaido im Norden ist relativ trocken und hat lange, kalte Winter sowie kurze, warme Sommer. Die Westküste erhält im Winter starken Schneefall. Im Sommer ist es hingegen kühler als am Pazifik; jedoch gibt es hier dank des Föhns öfter Sonnenschein. Das zentrale Hochland besitzt starke Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht, aber nur geringe Niederschläge. Um den Seto-Inlandsee führen die umliegenden Berge dazu, dass diese Region über ein ganzjährig mildes Klima verfügt. Die Pazifikregion hat kühle Winter mit geringem Schneefall, aber heiße und sehr feuchte Sommer. Die Ryukyu-Inseln ganz im Süden besitzen subtropisches Klima mit warmen Wintern und heißen Sommern. Hier treten, vor allem während der Regenzeit, starke Niederschläge und regelmäßige Taifune auf.
Die jährlichen Niederschlagsmengen steigen von 1.100 mm im Norden auf mehr als 2.000 mm im Süden und fallen – mit Ausnahme der Westküste – überwiegend im Sommer. Im Norden liegt die mittlere Jahrestemperatur bei 4 °C, im Süden bei 13 °C.
(Quelle: http://www.beste-reisezeit.org/)
WÄHRUNG:
Yen
1 EUR = ca. 122,61 Yen
(Stand Juli 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.
Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden und die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.
Die Aneinanderreihung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Abschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.
Ausweispflicht
In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Hinweis
Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE:
Für die Einreise nach Japan benötigen Schweizer Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.
Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden und die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.
Die Aneinanderreihung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.
Ausweispflicht
In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Hinweis
Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Es sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen die Japanische Encephalitis empfohlen.
Infektionskrankheiten
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Japanische Enzephalitis
Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion des Gehirns kommt in Japan auf Grund des Nationalen Impfprogrammes kaum noch vor. In den letzten Jahren lagen die Erkrankungszahlen bei unter 10 Fällen pro Jahr (überwiegend in Kyushu und Shikoku). Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
(Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/japan-node/japansicherheit/213032)
China
Klimatabelle Peking
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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| Max. Temperatur °C | 2 | 6 | 13 | 21 | 27 | 31 | 32 | 31 | 26 | 20 | 10 | 4 |
|---|
| Min. Temperatur °C | -9 | -5 | 1 | 8 | 14 | 19 | 22 | 21 | 15 | 7 | -1 | -6 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 8h | 6h | 7h | 7h | 8h | 9h | 7h | 7h | 7h | 8h | 6h | 6h |
|---|
| Regentage | 3 | 2 | 4 | 6 | 10 | 14 | 18 | 15 | 11 | 8 | 5 | 2 |
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Klimatabelle Shanghai
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
|---|
| Max. Temperatur °C | 8 | 10 | 14 | 20 | 25 | 28 | 32 | 32 | 28 | 23 | 17 | 11 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 1 | 3 | 7 | 12 | 17 | 22 | 26 | 26 | 21 | 15 | 10 | 3 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 5h | 5h | 6h | 4h | 5h | 3h | 3h | 6h | 4h | 5h |
|---|
| Regentage | 9 | 7 | 11 | 14 | 16 | 18 | 17 | 13 | 11 | 9 | 7 | 8 |
|---|
Klimatabelle Hong Kong
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
|---|
| Max. Temperatur °C | 18 | 18 | 20 | 24 | 28 | 30 | 31 | 31 | 30 | 27 | 24 | 20 |
|---|
| Min. Temperatur °C | 13 | 13 | 16 | 19 | 23 | 26 | 26 | 26 | 25 | 23 | 19 | 15 |
|---|
| Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 3h | 4h | 5h | 5h | 7h | 6h | 7h | 7h | 6h | 6h |
|---|
| Regentage | 4 | 5 | 7 | 8 | 13 | 18 | 17 | 15 | 12 | 6 | 2 | 3 |
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WETTER & KLIMA:
Aufgrund der Größe und Geografie ist das Klima von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Der Norden von China mit den Städten Peking oder Xi’an haben trockene und heiße Sommer sowie kalte Winter. Späte Winter und ein früher Frühling sorgen für Staubstürme und Nebel.
Der Süden von China mit den Städten Shangahi oder Hong Kong hat lange, heiße und feuchte Sommer sowie kurze, kalte und regnerische Winter. In den späten Frühlingsmonaten bis zum Sommer kann es durch den Monsun nass werden.
(mehr dazu bei www.wetter.de)
Beste Reisezeit:
Generell sind die Monate Mai, September und Oktober sehr beliebte Reisemonate, da das Wetter sehr angenehm ist. Doch auch von Ende März bis April und von Juni bis August ist China eine Reise wert, denn dann sind die Preise geringer und die Städte nicht so überfüllt von Touristen.
WÄHRUNG:
1 Renminbi Yuan (CNY) = 10 Jiao = 100 Fen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 7,9 CNY
(Stand: Februar 2018)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach China ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen. Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig. Datenstand vom 28.02.2019 13:30 Version 32 für viamonda GmbH, Kirchweg 36a, 50858 Köln
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in China benötigt. Das Visum muss vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde (http://www.visaforchina.org) beantragt werden. Der Visumantrag ist im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einzureichen. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung. Hinweis: Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde. Bitte beachten: Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss. Einreise über den Seeweg: Reisende, die innerhalb von 144 Stunden von den Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal in Drittländer weiterreisen, benötigen kein Visum für die Verwaltungsgebiete der Stadt Shanghai und die Provinzen Jiangsu und Zheijang. Das Gleiche gilt für einer Einreise über die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port. Auch hier wird bei einem Transitaufenthalt von 144 Stunden im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei kein Visum benötigt. Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein. Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Mitzuführende Dokumente: – mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass Reisen nach Tibet: Bitte beachten Sie, dass für Tibet von Februar bis Anfang April 2019 eine Einreisesperre erlassen wurde. Ausländern wird in dieser Zeit keine Einreiseerlaubnis erteilt. Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung (“Tibet Travel Permit”) vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppe (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen. Reisen nach Hongkong, Macau und Taiwan: Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als “Ausland” gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten. Reisen nach Hainan: Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden. Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin, an die Konsulate in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München oder Berlin oder bei einem der Visa Application Service Center. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig. Datenstand vom 28.02.2019 13:30 Version 1 für viamonda GmbH, Kirchweg 36a, 50858 Köln
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach China ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig. Datenstand vom 28.02.2019 13:31 Version 14 für viamonda GmbH, Kirchweg 36a, 50858 Köln
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in China benötigt. Das Visum muss vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde (http://www.visaforchina.org) beantragt werden. Der Visumantrag ist im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einzureichen. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung. Hinweis: Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde. Bitte beachten: Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss. Einreise über den Seeweg: Reisende, die innerhalb von 144 Stunden von den Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal in Drittländer weiterreisen, benötigen kein Visum für die Verwaltungsgebiete der Stadt Shanghai und die Provinzen Jiangsu und Zheijang. Das Gleiche gilt für einer Einreise über die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port. Auch hier wird bei einem Transitaufenthalt von 144 Stunden im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei kein Visum benötigt. Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Mitzuführende Dokumente: – mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass Reisen nach Tibet: Bitte beachten Sie, dass für Tibet von Februar bis Anfang April 2019 eine Einreisesperre erlassen wurde. Ausländern wird in dieser Zeit keine Einreiseerlaubnis erteilt. Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung (“Tibet Travel Permit”) vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppe (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen. Reisen nach Hongkong und Macau: Ist während der Reise ein Aufenthalt in den Sonderverwaltungszonen Chinas geplant, so ist zu beachten, dass diese nach chinesischem Gesetz als “Ausland” gelten und dass eine Reise dorthin visumtechnisch eine Ausreise aus China darstellt. Eine Wiedereinreise nach China ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für die zwei- bzw. mehrfache Einreise ausgestellt wurde. Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin, an die Konsulate in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München oder Berlin oder bei einem der Visa Application Service Center. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig. Datenstand vom 28.02.2019 13:31 Version 37 für viamonda GmbH, Kirchweg 36a, 50858 Köln
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise eingeholt werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der („Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Internetseite der Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Hinweise:
Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Gruppenreisen
Deutsche Staatsangehörige, die mit einer Reisegruppe (mindestens 2 Teilnehmer) über die Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, können sich bis zu 15 Tage (gerechnet vom Tag nach der Ankunft) ohne Visum in bestimmten Gebieten Chinas aufhalten, sofern die Reisegruppe von einer in der VR China registrierten Reisegesellschaft organisiert und während des Aufenthaltes betreut wird. Sie sind berechtigt zum Aufenthalt in den Verwaltungsgebieten der Städte Peking und Shanghai, sowie in der Verwaltungsregion der jeweiligen Hafenstädte und angrenzender Städte in den Provinzen Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guandong, Hainan sowie der autonomen Region Guangxi Zhuang.
Reisen nach Hongkong und Macau
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumfrei nach Hongkong und Macau einreisen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige gilt ebenso für Taiwan.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visumtechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.
Reisen nach Tibet
Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen. Dieses “Tibet Travel Permit” bzw. “Tibet Entry Permit” wird vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa erteilt.
Die Travel Permit kann ausschließlich über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro beantragt werden. Für einzelreisende Touristen wird keine Reiseerlaubnis erteilt, der Anschluss an eine Reisegruppe (mind. fünf Personen) eines akkreditierten Reisebüros ist erforderlich.
Für die Einholung der Spezialgenehmigung sind (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen.
Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, ggfs. auch gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Hinweis:
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort, die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei Übernachtungen im Hotel werden diese automatisch gemeldet, wohnen Sie provat muss die Meldung selbst vorgenommen werden.