

- 6x Übernachtung in 3* oder 4* Hotels nach Wahl
- Täglich Frühstück
- Weinverkostung in Varen
- ausführliche Routenführung
- Tägliche Gepäcktransfers & Gepäckübernahme am Bahnhof
- Zusätzlich individuell wählbar
Bei dieser moderaten Radreise folgen Sie dem Verlauf des grössten Schweizer Flusses Aare von Interlaken über das gemütliche Bern bis Sie das Drei-Seen-Land erreichen. Der Radweg führt entlang an der schmucken Altstadt von Solothurn und weiter in die ehemalige Schweizer Hauptstadt Aarau. Noch ein kurzer Sprung ins kühle Nass am «Wasserschloss» bei Brugg, bevor Sie Ihr Ziel Bad Zurzach enrreichen!
Ihre Fahrradreise beginnt im schweizerischen Interlaken. Eigene Anreise nach Interlaken, bitte seien Sie rechtzeitig bis 10.00 Uhr in Interlaken um Ihr Gepäck abzugeben, und die erste Etappe Ihrer Radreise zu beginnen.
Traumhaft ist in Interlaken die nahe Sicht auf das Dreigestirn Eiger, Mönch und Jungfrau. Die Strecke dem See entlang ist schön und man fährt meist auf einem grosszügig angelegten Fahrradstreifen.
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Nach der Gepäckabgabe in Interlaken starten Sie die Reise mit einer Fahrt durch das breite Aaretal: Grosse Dörfer, weite Felder und ein kräftiger Fluss in einer reichen Auenlandschaft.
Wir bleiben am Südufer, fahren durchs milde Faulensee und erreichen bald Spiez, den Ort mit der möglicherweise schönsten Bucht Europas. Noch vor Thun taucht die Aare Route in eine interessante Auenlandschaft: Das Naturschutzgebiet Augand bietet unterschiedliche Lebensräume und Strukturen und gilt als Auengebiet von nationaler Bedeutung. Auch bei Hochwasser hat die Kander genügend Spielraum. Flussuferläufer, Flussregenpfeiffer, Eisvogel sowie seltene Amphibien fühlen sich hier wohl. Sogar die gefährdete Seeforelle, die bis zu einem Meter lang wird, benutzt den Ort als Laichgebiet.
Im Glütschbachtal lohnt sich eine Picknick-Pause. So wie der Bach an interessanten Felsformationen vorbei durch den Wald fliesst, wähnt man sich unweigerlich in einem Zauberwald.
Die Zähringerstadt Thun, Tor zum Berner Oberland, präsentiert sich zauberhaft: mit der Altstadt und dem Schloss aus dem 12. Jahrhundert, dem Platz mit stattlichem Rathaus, der Stadtkirche und der Oberen Hauptgasse mit den erhöhten Trottoirs.
Das Nichtstun geniessen indes die Leute im Schwäbisbad, ein gemütliches historisches Aarebad. Danach folgt ein schöner Waldabschnitt an der Aare. Das Aaretal zwischen Thun und Bern gehört zu den wertvollsten Flusslandschaften der Schweiz. Umgeben von Auenwäldern und still liegenden Altwasserarmen, fliesst sie zügig der Bundeshauptstadt entgegen. Der Weg ist flach und man fährt durch eine landwirtschaftliche Gegend, wo viel Gemüse angebaut wird. Nach der Aarebrücke bei Münsingen folgt ein wohltuender Waldabschnitt durch die Obere Belpau. Man gelangt zum Gaskessel, einem der ältesten Jugendkulturzentren Europas, zur legendären Dampfzentrale und zum Marzilibad.
Und ahnt es bereits: Die Bundeshauptstadt Bern ist zum Greifen nahe. Kurzweilig und holprig fährt es sich über die Rathausbrücke und durch die wunderschönen Berner Altstadtgassen im Herzen der Stadt.
Distanz ca. 35 km | ↑ 500 m | ↓ 565 m
Inklusive Frühstück
Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Bern.
Heute starten Sie die 2. Etappe Ihrer Aare Radtour. Die fahrt führt zunächst heraus aus Bern in Richtung Bremgartenwald über eien komfortablen und asphaltieren Radweg. Eine angenehm erfrischende Abfahrt führt hinab an den Wohlensee, der von der Aare durchflossen und bei Mühleberg aufgestaut wird. Unzählige Schwäne gleiten über diesen «Schwanensee». Eine traumhafte Aussicht haben auch die Bewohner der idyllisch gelegenen Bauernhäuser und «Stöcklis» am Wohlensee. Einige bieten den Direktverkauf ab Hof an.
Weiter für einen Moment aufwärts über den Truftgraben geht es zum Wasserkraftwerk Mühleberg, entstanden zwischen 1917 und 1920 und inzwischen stillgelegt. Das nachfolgende Naturschutzgebiet Niederriet – Oltigenmatt. Beim Saanesteg haben es sich Velo- und Wandergruppen gemütlich gemacht. Zur Mündung, wo die Saane in die Aare fliesst, dauert es zu Fuss rund 10 Minuten.
Zusehends kündigt sich das Seeland an. Auf den Gemüsefeldern wird eifrig gearbeitet. Im Naturschutzgebiet Mülau – Radelfingenau lohnt sich der Blick vom nicht sehr hohen Aussichtsturm. Allerdings erfordert das Erklimmen der Metallstiegen ein bisschen Geschick.
Schick präsentiert sich Aarberg. Die Stadt der Zuckerrübe, landesweit für seine Zuckerfabrik bekannt, gefällt mit riesigem Stadtplatz, behäbigen Bürger- und Gasthäusern und der gedeckten Holzbrücke von 1568. Der hier beginnende Aare-Hagneck-Kanal bildet die Schlüsselstelle der Juragewässerkorrektion. Wer dem Kanal entlang blickt, erkennt den Chasseral (1606 m ü. M), höchste Erhebung im Berner Jura. Allemal erfreulich ist es, zuzuschauen wie ein Fluss in einen See mündet. Dies ist auch beim Wasserkraftwerk Hagneck nicht anders, wo die Aare in den Bielersee fliesst.
Freuen darf man sich auf den letzten Abschnitt: Meist etwas oberhalb des Sees fahrend, gelangt man zum Rütte-Gut am Bielersee. Um viele Eindrücke reicher «strandet» man in der Stadt Biel wo sich West- und Deutschschweizer meist friedlich zum kunterbunten Stelldichein verabreden. Hinter Schilf und Auenwald erahnt man den Bielersee, fröhliches Treiben im zweisprachigen Biel.
Distanz ca. 50 km | ↑ 470 m | ↓ 580 m
Inklusive Frühstück
Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Biel.
Ein Besuch der Bieler Altstadt lohnt sich: Hübsch sind am Burgplatz das ursprüngliche Zeughaus (1591) und heutige Theater, das ehemalige Amtshaus, das spätgotische Rathaus sowie der Gerechtigkeitsbrunnen von 1714. Wenn gerade der Gemüsemarkt stattfindet, ist die Idylle in der grössten zweisprachigen Stadt der Schweiz perfekt.
Nahezu perfekt fährt es sich auch auf dem Nidau-Büren-Kanal. 12 Kilometer lang ist er und verbindet den Bielersee mit der Aare bei Büren. Bei Meienried gelangt man zur Alten Aare, der Abschnitt des ursprünglichen Flusslaufes, welcher hier in einer hübschen Schlaufe das Naturschutzreservat Häftli umfliesst. Vom Beobachtungsturm im Häftli bietet sich eine Aussicht auf die dortige Vogelwelt. In Büren an der Aare sollte die 1821 erbaute Holzbrücke überquert werden, um einen Blick ins bezaubernde Städtchen zu werfen.
Die Fahrt an Aare und Jurakette ist erholsam. An der flachen Witi-Schutzzone, die 1994 im Zusammenhang mit dem Bau der A5 realisiert wurde, erfreuen sich Wanderer, Velofahrer und wilde Hasen gleichermassen. Und Störche!
Sie ist nicht die Grösste, aber die Schönste, zumindest die schönste Barockstadt der Schweiz. Obwohl der Nebel oft länger hängen bleibt als anderswo, macht es stets Spass, in der alten Ambassadorenstadt anzukommen. In Solothurn gibt es einiges zu sehen. Am besten man gönnt sich in einer Beiz ein Solothurner Öufi-Bier und macht sich danach auf Erkundungstour. Es warten der Zeitglockenturm mit seiner astronomischen Uhr, das riesige alte Zeughaus oder die St.-Ursen-Kathedrale, Wahrzeichen der Kantonshauptstadt.
Distanz ca. 30 km | ↑ 90 m | ↓ 95 m
Inklusive Frühstück
Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Solothurn.
Die schönste Barockstadt der Schweiz und die heilige Zahl 11. Dazu der Nebel, der sich hartnäckig über den 11 Kirchen, 11 Brunnen und 11 Türmen hält. So stellt man sich Solothurn vor – und so ist es oft auch. Das Industriegebiet am Stadtrand lässt man gerne hinter sich und freut sich auf das geruhsame Mittelland.
Das Unterwegssein inmitten von Obst und Gemüse macht hungrig. Die hübschen, historischen Städtchen Wangen an der Aare und Aarwangen kommen da gerade recht. Wie wäre es mit einem heimischen Eglifilet aus der Aare? Natürlich wären auch ein Feuer an der Aare und eine Cervelat nicht zu verachten.
Item, noch vor Olten, in der Gunzger Allmend, ist der Biber wieder heimisch geworden und hinterlässt seine Spuren. Die Fahrt durch das Kantonale Naturreservat mit seinem Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung ist sehr interessant. In Olten sind die alte gedeckte Holzbrücke und die intakte historische Altstadt einen Besuch wert.
Flach und familienfreundlich ist die Strecke, stets aarewärts fahrend, in die sehenswerte Kantonshauptstadt Aarau. Beim Stauwehr Grien im Aareschachen lässt sich der Körper bei einem kühlen Bad bestens regenerieren… Kurz vor Aarau, beim IBA-Inseli, treffen drei Nationale Routen von Veloland Schweiz aufeinander. Nämlich die Nummern 3 (Nord-Süd-Route), 5 (Mittelland-Route) und 8 (Aare-Route). Ein Erfahrungsaustausch unter Velofahrern aus verschiedenen Himmelsrichtungen ist nicht ausgeschlossen.
Distanz ca. 60 km | ↑ 330 m | ↓ 445 m
Inklusive Frühstück
Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Aarau
Kunstfreunde schätzen an Aarau nicht nur die schönen Giebelhäuser, sondern auch die herausragende Sammlung Schweizer Maler. Das hiesige Kunsthaus besteht seit 1959 und wurde 2003 von den Architekten Herzog & de Meuron erweitert. Es gilt als eines der wichtigsten Museen der Schweiz.
Der Jura scheint kontinuierlich an Höhe zu verlieren. Der Veloweg führt meist direkt der Aare entlang und ist oft nicht asphaltiert – es macht einfach Spass, in dieser herrlichen Landschaft auf zwei Rädern unterwegs zu sein. Kleine Sandbänke laden zum Verweilen ein und noch kleinere Frösche hüpfen von dannen, sobald sich ein riesiges Rad bemerkbar macht. Auch an Schlössern und Burgen mangelt es im Aargauischen bekanntlich nicht. Eines ist das Schloss Biberstein. Im 13. Jhdt. von den Habsburgern erbaut, dient es heute als Wohn- und Arbeitsheim für Erwachsene mit Unterstützungsbedarf. Oder das Schloss Wildegg, das rund 80 Meter oberhalb des Dorfes Wildegg thront. Es besteht im Kern aus einer gut erhaltenen Burg (12. Jdht) und wurde im 17. Jahrhundert zu einem Wohnschloss im Barockstil umgebaut.
Bad Schinznach ist bekannt für sein Thermalbad mit der stärksten Schwefelquelle der Schweiz. Sollte das Wetter auf der Tour mal nicht mitspielen, lohnt sich ein Besuch. Unterhalb von Brugg gesellen sich Reuss und Limmat zur Aare. Das Gebiet nennt sich Wasserschloss der Schweiz, weil sich hier die wichtigsten Mittellandflüsse vereinen.
In Böttstein lohnt sich ein Blick in den Innenhof des gleichnamigen Schlosses, das direkt an der Route liegt. Das Naturschutzgebiet «Klingnauer Stausee» braucht man zumindest Ornithologen nicht mehr vorzustellen. Reihenweise haben sie sich mit riesigen Objektiven positioniert. Die Fahrt am künstlich gestauten See überrascht mit einer eindrücklichen Vogel- und Pflanzenwelt in herrlicher Landschaft. Über Koblenz Weiterfahrt nach Bad Zurzach und von dort individuelle Abreise.
Distanz ca. 50 km | ↑ 335 m | ↓ 375 m
Nach Ankunft in Bad Zurzach individuelle Abreise oder Verlängerung (optional, gegen Aufpreis)
Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
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Max. Temperatur °C | 4 | 6 | 11 | 15 | 20 | 23 | 25 | 25 | 20 | 15 | 8 | 4 |
Min. Temperatur °C | -2 | -2 | 1 | 3 | 8 | 11 | 13 | 13 | 9 | 6 | 1 | -1 |
Sonnenstunden / Tag | 3 | 2 | 4 | 5 | 6 | 6 | 7 | 7 | 5 | 5 | 3 | 2 |
Regentage | 16 | 14 | 18 | 17 | 17 | 18 | 17 | 16 | 18 | 20 | 19 | 17 |
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.
Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.
Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.
Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.
Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich.
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.
Bei Einreise aus EU-Ländern:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:
Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Wiedereinreise in die Schweiz:
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.
Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.
Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Stand - Fri, 14 Oct 2022 14:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 22 May 2023 12:20:14 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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Wir empfehlen Ihnen:
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Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Fedlex.
Bei Einreise in die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen. Weitergehende Hinweise bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert.
Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Für die Durchreise durch die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Es besteht landesweit keine Maskenpflicht.
Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h. dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang; auf Bergstraßen das aufwärts fahrende Fahrzeug.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse können für Aufenthalte von bis zu drei Monaten visumfrei einreisen, wie auch:
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 Liter (über 18%) bzw. 5 Liter (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.
Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Schweizerische Eidgenossenschaft.
Bern.
Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Die Confoederatio Helvetica (Abkürzung CH) ist in 26 teilsouveräne Kantone aufgeteilt und verfügt über vier Amtssprachen. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: Die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge.
In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.
Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 1999. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident und Bundesrat, der Präsident wechselt jährlich turnusmäßig innerhalb der sieben Bundesratsmitglieder. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.
Alain Berset, seit Januar 2023.
230 V, 50 Hz. Für Schukostecker ist ein Adapter notwendig.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)
Die Schweiz ist eine Mischung aus grünen Naturlandschaften und viel frischer Luft, gepaart mit schicken, modernen Städten, und bietet Reisenden sowohl vielseitigen Outdoor- als auch interessanten Städtetourismus.
Zu den besten Skigebieten der Schweiz zählen Zermatt, Verbier und das bei Prominenten beliebte St. Moritz, und auch im Sommer bilden die schneebedeckten Hochgebirgsgipfel und der blaue Himmel einen perfekten Hintergrund für herrliche Wandertouren.
Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und traditionelle Volkskunst findet man im historischen Bern, der Hauptstadt der Schweiz. Zürich dagegen ist eine Hochburg der Künste (vor allem Oper und Theater) und des Designs. Moderne Bars und Nachtclubs sorgen für ein reges Nachtleben.
Die Schweiz – klein, reich und bergig – ist bekannt für ihren beneidenswert hohen Lebensstandard und beeindruckt schon dadurch, dass hier alles wie am Schnürchen läuft. Schweizer Produkte, zu denen Käse und Schokolade genauso gehören wie die berühmten Schweizer Uhren und die (etwas erschwinglicheren) Schweizer Taschenmesser.
Die internationale Fluglinie Swiss (LX) bedient ab Zürich und Genf weltweit eine Vielzahl an Destinationen.
Lufthansa, die Lufthansa-Tochter Eurowings (EW), easyJet (U2) und Austrian Airlines (OS) verbinden Deutschland und Österreich mit vielen schweizer Destinationen.
Austrian (OS) fliegt u.a. von Wien, Graz, Salzburg aus Städte wie Zürich, Genf, Bern in der Schweiz an.
EasyJet (U2) bedient die Strecke Berlin - Basel.
Fly Bair und Lübeck Air (6I) verbinden im Sommer Lübeck via Stuttgart mit Bern.
Frankfurt - Basel/Mühlhausen: 45 Min.; Frankfurt - Genf: 1 Std. 05 Min. ; Frankfurt - Zürich: 55 Min. Wien - Zürich: 1 Std. 20 Min.; Wien - Basel/Mühlhausen: 1 Std. 30 Min.
Keine.
Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes und gewartetes Straßennetz.
Von Deutschland aus gelangt man auf der A5 nach Basel. Ein weiterer Übergang liegt bei Schaffhausen; oder man überquert die Grenze bei Lindau und fährt über Bregenz (A) nach St. Margarethen (CH).
Von Österreich gibt es die Möglichkeit über die A14 bis Hohenems nach Diepoldsau (CH) zu fahren oder bis Dornbirn und dann über die Grenze nach Au. Bei Fahrten ins Engadin bietet sich die A13 nach Zams über Prutz nach Vinadi(CH) an.
Fernbus: U.a. verbinden Flixbus und Eurolines Deutschland und Österreich mit der Schweiz.
Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Autobahnvignette kann u.a. an Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Gute Direktverbindungen in alle Nachbarländer, insbesondere mit den schnellen EuroCity-Zügen. Zahlreiche EuroCity-Züge verbinden die Schweiz mit Deutschland und Österreich, mit Weiterfahrt nach Belgien, Italien, Ungarn, Tschechien und in die Niederlande.
Der XXL-ICE fährt auf der Strecke Hamburg - Hannover - Kassel - Frankfurt a.M - Mannheim - Karslruhe - Basel - Zürich/Chur.
Zwischen Lindau und München besteht eine Hochgeschwindigkeitsstrecke.
Eine Zugfahrt mit einem Hochgeschwindigkeitszug von München nach Zürich dauert 3 Std 30 Min.
Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV bedient die Strecken Zürich - Basel - Paris, Genf - Südfrankreich (u.a. Marseille, Montpellier, Lyon) sowie Bern - Paris.
Die EuroNight-Nachtzüge (EN) bieten Schlaf- und Liegewagen auf europäischen Strecken, u. a. auf der Strecke Zürich - Graz/Budapest und Zürich - Prag.
Die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren sowohl aus Deutschland als auch Österreich auf folgenden Strecken in die Schweiz: Hamburg - Berlin - Basel - Zürich; Wien - Linz - Feldkirch - Zürich; Graz - Leoben - Feldkirch - Zürich.
Der österreichische Railjet verbindet täglich Zürich mit Graz und mehrmals täglich Zürich mit Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien (Fahrtzeit Zürich-Wien: 7 Std. 50 Min.).
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.
Der innerschweizerische Flugverkehr wird von Swiss International Air Lines (LX) betrieben. Es werden Flüge von Zürich nach Genf und Bern angeboten.
Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt.
Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Autobahnvignette kann u.a. an Grenzübergängen, bei Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette, auch online im ADAC-Shop. Sie kann aber auch bei der Deutschen Post bestellt werden.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet, die das Tanken auch bei Nacht ermöglichen.
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Die Schweiz besitzt ein ausgezeichnet gewartetes Straßennetz.
Das Schweizer Straßennetz umfasst
- Autobahnen, beschildert mit einem weißen Straßensymbol auf grünem Grund,
- Autostraßen, beschildert mit einem weißen Autosymbol auf grünem Grund,
- Europastraßen, beschildert mit dem Buchstaben E und einer Zahl auf grünem Grund,
- Hauptstraßen, mit weißer Schrift auf blauem Grund.
Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen sind in allen Städten, Flughäfen und an größeren Bahnhöfen zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Unter 25 Jahren bezahlen Fahrer oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.
Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einem Kindersitz gesichert werden; ältere oder größere Kinder mit dem Sicherheitsgurt.
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (Fahranfänger: 0,1 ‰). Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
- Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten - auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse - befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit einer Konfiszierung des Fahrzeugs zu rechnen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Automobil-Clubs: Automobil-Club der Schweiz, Tel. +41 31 328 31 11. Touring-Club der Schweiz, bei Pannen oder Unfall Tel. 0800 140 140.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist ab dem Datum der Einreise 12 Monate in der Schweiz gültig.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.
Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.
Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.
In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.
Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.
Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.
Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).
Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.
Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.
Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.
Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:
Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.
Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);
Heidi Express: Davos - Berninapass - Tirano;
Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;
Golden Pass: Montreux - Luzern;
Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem
Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.
Sonderfahrkarten erhält man u.a. bei Schweiz Tourismus oder an DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben.
Der Swiss Travel Pass ist das All-in-one-Ticket für Bahn, Bus und Schiff in der ganzen Schweiz. Dazu gibt es die Varianten Swiss Travel Pass Youth, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Flex Youth. Sämtliche Varianten sind für eine Nutzung von 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats erhältlich.
Mit dem SwissPass kann man aus einer Vielzahl an Vergünstigungen wählen.
Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
An 80 Bahnhöfen in der Schweiz, wie z.B. Aarau, Basel, Bern, Chur, Dietikon, Genf, Zürich steht Reisenden kostenloses WLAN zur Verfügung.
Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee.
Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.
Das COVID-Zertifikat der Schweiz wird in der Schweiz und in den Ländern der EU akzeptiert. Es ist 365 Tage nach der letzten Impfung gültig.
Die Schweiz akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.
1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.
American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.
Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht.
Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.
Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. 65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 22,6% Französisch (West- und Südwestschweiz); 8,3% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 0,5% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.
[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).
Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:
Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.
Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).
Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.
Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.
Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0041.
In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.
3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.
Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.
Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots sowie Travelers Wi-Fi.
Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.
Zahlreiche Radiosender aus Deutschland und Österreich lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Schweiz empfangen.
In der Schweiz kann man hervorragend einkaufen, auch wenn die Preise mitunter recht teuer sind. Beliebte Mitbringsel sind Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser. Schokolade wird in allerlei Formen und vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Im Schweizer Heimatwerk (Internet: www.heimatwerk.ch) findet man traditionelles und qualitativ hochwertiges schweizerisches Kunsthandwerk, wie z.B. Kuckucksuhren, Kuhglocken, Fonduesets, Musikdosen und Trachten. Filialen gibt es in Zürich, Basel und Genf.
In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, in denen man Lebensmitteln und Dinge für den täglichen Bedarf bekommt. Zu den bekanntesten schweizerischen Supermarktketten gehören Migros, Coop und Spar.
In Zürich laden die Bahnhofstraße mit ihren großen Kaufhäusern sowie die Altstadt mit ihren luxuriösen Boutiquen und zu einem Einkaufsbummel ein. Wer lieber durch kleinere Geschäfte bummelt, den zieht es ins Niederdorf. In Luzern sollte man den Blumen- und Gemüsemarkt an der Reuss besuchen. In den Wintermonaten findet ein Mal im Monat ein Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt statt. Auch in Bern gibt es einen Handwerkermarkt.
Von April bis Oktober finden in allen größeren Ortschaften an den Wochenenden Flohmärkte statt. Bekannt ist z.B. der Marché aux puces, der jeden Samstag auf dem Plaine de Plainpalais in Genf stattfindet.
Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr, Sa 8.00-17.00 Uhr. Kleinere Läden schließen von 12.00-13:30 Uhr. Einige große Supermärkte schließen gegen 20.00 Uhr.
Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Da die Schweiz nur über wenig fruchtbare Ackerfläche verfügt, verwendet die traditionelle schweizerische Küche kaum frisches Obst und Gemüse. Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten. Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden). An den Ufern der großen Seen, wie z.B. dem Bodensee oder dem Genfer See, wird häufig Fisch serviert, vor allem Felchen, Egli (Flussbarsch) und Forellen. Außerdem gibt es unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Barry Callebaut stellt inzwischen auch die rosarote Schokoladensorte Ruby her.
Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.
Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sind sehr beliebt. Das schweizerische Bier ist ebenfalls schmackhaft. Häufig wird auch Mineralwasser von hiesigen Abfüllern, wie z.B. Henniez, getrunken.
In der Schweiz darf man je nach Kanton ab 16 bzw. 18 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren Spirituosen trinken.
Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen.
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© 2023 Der Reiseführer.
Die Unterbringung erfolgt in den im Reiseverlauf namentlich genannten Hotels. Sollte es in Ausnahmefällen zu einem Hotelwechsel kommen, bringen wir Sie in einem mindestens gleichwertigen Hotel unter. Die definite Unterkünfte werden bei der Bestätigung erwähnt.
Eine perfekt beschilderte, fast durchgehend flache Veloland-Route, zumeist auf Feld- und Waldwegen weit ab vom motorisierten Verkehr. Teils Naturbelag, der grösste Teil der Strecke ist asphaltiert.
→ ca. 230 km Gesamtstrecke
Anreise mit dem Zug:
Lassen Sie das Auto zu Hause! Bei jeder Velo-, Bike oder Wandertour in der Schweiz erhalten Sie pro Teilnehmer einen Promocode der SBB, mit dem Sie für die Anreise mit der Bahn CHF 10.- vom Ticketpreis abziehen können. Die Reduktion kann im Onlineshop der SBB oder in der SBB-App bezogen werden.
Bei vielen Reisen nutzen wir zu Beginn und am Schluss die Gepäckschalter an den Bahnhöfen für die Übergabe der Koffer. Dies können Sie bei der Anreise mit dem Zug gleich bequem kombinieren**. Wenn Sie GA-Besitzer sind, können Sie diese Information bei der Buchung angeben. Wir schreiben Ihnen den Betrag auf der Rechnung gut.** Falls Sie den Code bei der Reise selbst nicht brauchen, können Sie ihn im Laufe des Jahres einsetzen. Eine rückwirkende Erstattung ist aus administrativen Gründen leider nicht möglich.
Damit Sie sorglos durch fremde Länder radeln können, ist der Gepäcktransfer auf Radreisen bereits inklusive. Ihr Gepäck pünktlich zur nächsten Unterkunft geliefert.
Es gelten abweichende Stornobedingungen. Siehe Reise- und Zahlungsbedingungen (AGB) 4.3.1.f).
Veranstalter: viamonda GmbH
Viamonda veranstaltet diese Reise im Rahmen der Durchführung in Kooperation mit der Eurotrek AG. Formal ist Viamonda für Sie der organisierende Veranstalter, der Ihnen auch den Kundengeldsicherschein aushändigt und dessen AGB gelten.
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Montag - Freitag8 - 18 Uhr
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