Schweiz - Mit dem Fahrrad die Rhone & den Genfer See entdecken
Kombinierbar
EUR 1.105 p.Pers. mit Eigenanreise

Schweiz - Mit dem Fahrrad die Rhone & den Genfer See entdecken

Aktivreise

  • 7 Tage
  • Hotelklasse wählbarHotelklasse wählbar
  • Level
  • Radreise - Strecke ca. 260 km
  • Urige Dörfer im Wallis
  • Weinverkostung in Varen
  • Olympia Stadt Lausanne
  • Genfer See
  • Schlösser & Burgen der Rhone
Obergoms Sierre Martigny Montreux

Bei dieser individuellen Radreise folgen Sie dem idyllischen Rhone-Radweg von den lieblichen Gommer Bergdörfern über das romantische Binntal bis in das weite Rhonetal mit zahlreichen Weinbergen, Burgen und Schlössern. Die Route führt weiter entlang der Ufers am Genfer See, wo die Rhone mündet, bis in die weltoffene Stadt Genf. Erleben Sie die Vielseitigkeit der Schweiz bei einer Fahrt entlang der Rhone.

Tag 1
Obergoms
Oberwald - Anreise, Von Oberwald nach Brig
Schweiz - Goms  Rhoneroute WeinSchweiz - Goms Radreise Rhoneroute

Oberwald - Anreise

Ihre Fahrradreise beginnt im schweizerischen Oberwald. Eigene Anreise nach Oberwald, bitte seien Sie rechtzeitig bis 10.00h in Oberwald, um Ihr Gepäck abzugeben, und die erste Etappe Ihrer Radreise zu beginnen.

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Schweiz - Entlang der Rhone-RouteRadfahrer auf der Rhoneroute bei Levtro

Von Oberwald nach Brig

Nach der Gepäckabgabe in Oberwald führt die heutige erste Etappe entlang der noch jungen Rhone, im Goms «Rotten» genannt, sie durchfliesst eine authentische Natur- und Kulturlandschaft. Hübsche Dörfer mit schönen Barockkirchen, Arvenwälder, insektenreiche Blumenwiesen und würziger Harzduft begleiten die Velofahrer durch das sonnige Hochtal.

Oft auf Naturwegen folgt diese Etappe dem «Rotten». In einem stetigen Auf und Ab geht es während 50 Kilometern bis hinunter nach Brig. Passiert werden vorwiegend Auenwälder, welche im Tal von grosser Bedeutung sind. Schon bald wähnt man sich in einer Art «Fahrflow». Aus diesem wird man erst vom herannahenden Glacier-Express oder möglicherweise sogar von einem hübschen Wiedehopf wieder herausgeholt.

Der Ort konnte sein intaktes Dorfbild wie kaum ein anderer im Wallis beibehalten. Danach steigt einem der Duft unzähliger Kräuter in die Nase. Man erfreut sich eines zauberhaften Blätterwaldes und saust hinab zum Rotten, der eine angenehme Kühle offenbart. Bereits ist man in den Landschaftspark Binntal eingetaucht.

Empfehlenswert auch: Der kurze Abstecher von Mühlebach zur Hängebrücke, welche die Lamma-Schlucht auf 92 Metern überquert. Die sogenannte «Goms-Bridge» verbindet die beiden Wander- und Velogebiete von Bellwald und Ernen.

Ein prachtvolles Panorama auf Laub- und Tannenwälder bietet sich in Ausserbinn. Mineralien-Fans – das Binntal ist bekannt für seine Vielfalt an Mineralien – fühlen sich auf diesem Abschnitt genauso zuhause wie Velo- und Motorradfahrer. Unvermittelt folgt ein Terrainwechsel, steil führt ein Naturweg hinab zur Römerbrücke (Achtung: Der Weg erfordert erhöhte Aufmerksamkeit und fahrtechnisches Können. Je nach Fahrzeugtyp, Gepäck und Witterung empfiehlt es sich, das Velo hier zu schieben).

Mit etwas Glück entdeckt man auf dem Gemeindegebiet von Grengiols eine sogenannte «Grengjer-Tulpe», einen Endemiten, der nur hier vorkommt. Die Abfahrt nach Mörel ist berauschend. Der Abschnitt danach, der Hauptstrasse entlang bis eingangs Bitsch, dürfte für manchen Geschmack etwas zu laut sein.

Gemütlich wird dafür der letzte Abschnitt: der Rhone entlang nach Brig – ins Herzen der Walliser Alpen.

Distanz ca. 50 km | ↑ 620 m | ↓ 1.300 m

Übernachtung in ausgewählter Kategorie

Inklusive Frühstück

Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Brig

Tag 2
Sierre
Von Brig nach Sierre

Von Brig nach Sierre

Heute starten Sie die 2. Etappe Ihrer Rhone Radtour. Das Walliser Haupttal wird breiter, die Sonne heizt die trockenen Bergflanken. Zwischen Leuk und Sierre ein unbändiges Stück Rhone, und der Pfynwald, ein Naturreservat auf einem gewaltigen Schuttkegel.

Ein letzter Blick aufs Stockalper Schloss – und raus aus dem gemütlich-bodenständigen Brig mit seiner geschichtsträchtigen Vergangenheit. Übermütig sausen einem bald zahlreiche Vögel um die Ohren, aus Gebüschen und naheliegenden Korn- und Maisfeldern schiessend.

Von Autostrasse, Zug und Industrie bekommt man nur wenig mit, weil diese von Bäumen und Fluss bestens «schallgeschützt» auf der gegenüberliegenden Rhoneseite liegen. Unscheinbar von Aussen, spektakulär von Innen: So präsentiert sich das grösste Freiluft- und Thermalbad der Alpen – das Brigerbad. Zur Entspannung leidgeplagter Muskelpartien wohl kaum das Dümmste…

Heimelig fährt es sich weiter durch Lalden und Baltschieder. Wer Glück hat, kann einem Bauern beim Scheren seiner Schafe zusehen. Die typischen Schwarznasen werden zweimal im Jahr geschoren, da sie sonst wegen ihrer langen Haare ins Schwitzen kommen. Nicht nur Freunde der deutschen Literatur dürfen sich danach auf das «Rilkedorf» Raron freuen: Es ist ein schöner Flecken, hübsch herausgeputzt. Der weltbekannte Lyriker Rainer Maria Rilke (1875-1926) liess sich 1921 im Wallis nieder und wurde seinem Wunsch entsprechend auf dem Burghügel von Raron beigesetzt.

Dann plötzlich: Rebhänge wohin das Auge blickt. In Leuk beginnt der Walliser Weinweg und zieht sich über 83 Kilometer bis nach Martigny. Kurz nach Leuk beginnt ebenfalls der Naturpark Pfynwald. Der grösste Kiefernwald der Schweiz, variierend aus extremer Trockenheit und idyllischen Auenlandschaften, beherbergt eine einzigartige Lebenswelt aus 470 Pflanzen- und 130 Brutvogelarten.

Der Veloweg auf der breiten Hauptstrasse steigt hier wieder etwas an. Trotz gelegentlichem LKW-Lärm kann man sich zwischen Leuk und Sierre auch als «vorbeifahrender Velofahrer» eine gehörige Prise «Pfynwald-Feeling» reinziehen… Reinziehen oder anschauen kann man sich auf der Rhone-Route auch immer wieder Kieswerke und Steinbrüche. Kein Wunder, das Wallis scheint geradezu von Stein und Fels umgeben zu sein.

Bald ist Sierre erreicht, von den Römern einst Stadt der hundert Hügel genannt. Die Hochburg des Walliser Weins bildet auch die Sprachgrenze zwischen dem französischsprachigen Unter- und dem deutschsprachigen Oberwallis.

Distanz ca. 40 km | ↑ 170 m | ↓ 320 m

Übernachtung in ausgewählter Kategorie

Inklusive Frühstück

Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Sierre

Tag 3
Martigny
Sierre - Martigny
Schweiz, Charmantes MartignySchweiz, Martigny

Sierre - Martigny

Die Hauptstadt Sion zeigt ihre historischen Burgen, Kirchen und Herrenhäuser. Im unteren Rhonetal dominiert der Dents-du-Midi die Hochalpen-Kulisse. Es ist die Welt der ertragreichen Obstgärten und Weinberge.

In Sierre wirft man einen letzten Blick Richtung Val d’Anniviers mit seinen kleinen, hübsch am Hang gelegenen Dörfern Vercorin, Chandolin, St-Luc oder Vissoie. Weiter geht es direkt an den Fluss, wo die «La Navisence» in die «Le Rhône» fliesst. Viele kleine Sandbänke verlocken im Sommer zu einer Abkühlung. Gemütlich und mit prächtiger Sicht auf die Rebberge lässt es sich dem Fluss entlangfahren. Zu begeistern wissen auch der kleine türkisblaue «Lac de la Brèche» sowie die Sumpflandschaft der «Pouta Fontana», welche über 160 Vogelarten als Nist- und Erholungsraum dient.

Etwas weniger erholsam geht’s in Sion zu und her: Die Kantonshauptstadt mit ihren zwei aufragenden Felsbastionen Valère und Tourbillon besticht mit südländischem Flair. Zwischen Flugplatz und Fluss liegen «Les Iles». An den Badeseelein dürften «Rhone-Route-Radler» ihre wahre Freude haben. Weniger Gefallen finden sie wohl am legendären Walliser Gegenwind. Je besser das Wetter, desto stärker bläst er das Tal hoch, besonders am Nachmittag.

In Aproz liegt am Rhone-Ufer die gleichnamige Mineralwasser-Firma «Aproz Sources Minérales SA». Dem Hopfen begegnet man im Unterwallis oft – fast könnte man meinen, in einer Bierregion unterwegs zu sein. Sieht man allerdings die reiche Obstkultur mit Aprikosen, Äpfeln, Birnen, Pfirsichen, Kirschen, Erdbeeren, Spargeln und natürlich Trauben, wähnt man sich schnell wieder im «Valley mit den ertragreichen Obstgärten und Rebbergen». Erst recht am Abend, bei einem feinen «Cornalin de Vétroz».

Am Stadtrand von Martigny überraschen moderne Einkaufszentren. Bei der «rue des Follaterres» angelangt, verzaubern die alte Holzbrücke und die Burgruine La Bâtiaz aus dem 13. Jahrhundert. Wer trotz Rhonewind am Abend noch genügend Energie hat, macht einen Spaziergang zur weit herum bekannten Fondation Pierre Gianadda. Knapp 200 Meter neben dem römischen Amphitheater gibt es Werke von Rodin, Miro, Chagall und weiteren Künstlern zu bestaunen.

Distanz ca. 45 km | ↑ 120 m | ↓ 180 m

Übernachtung in ausgewählter Kategorie

Inklusive Frühstück

Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Martigny

Tag 4
Montreux
Martigny - Montreux/ Vevey
Schweiz - Genfersee RadrouteSchweiz, Blick auf den Genfersee

Martigny - Montreux/ Vevey

Hoch oben bewacht ein Rundturm Martigny am Rhoneknie, St-Maurice an der engsten Stelle im Tal hütet goldenen Kirchenschatz. Hochgebirge und Tiefland, noch hinter Schilf versteckt die Weite des Lac Léman, und dann trutzig die Festung Schloss Chillon im Wasser.

Das zwischen Reben und Wald liegende alte Städtchen Martigny ist ein Schnittpunkt wichtiger Strassen: zum Genfersee und zum Simplonpass, nach Savoyen und ins Piemont.

Das Naturreservat bei Evionnaz bietet Fröschen, Bachstelzen, Eisvögeln, Buntspechten oder Kleibern ein intaktes zuhause. Oft überqueren grosse behaarte Raupen den Veloweg, bald schon erkunden sie als Schmetterlinge ihr Paradies.

In Saint-Maurice dann, wird es eng. Die hiesige Abtei mit ihrem Kirchenschatz, welche aussergewöhnliche Zeugnisse mittelalterlicher Goldschmiedekunst aufzuweisen hat, zählt zu den grossen kunsthistorischen Attraktionen der Schweiz. Oder man lässt die Kunst mal eben Kunst sein und gönnt sich ein Fondue oder Raclette bei einem köstlichen Weisswein.

Das «Chablais» beginnt vor Saint-Maurice und zieht sich bis nach Bouveret, wo die Rhone in den Genfersee fliesst. Westlich des Flusses gehört das Chablais zum Wallis, östlich zum Kanton Waadt. Das Velofahren hier wirkt entschleunigend. Man fährt sozusagen «im Fluss mit dem Fluss», auf sorgfältig asphaltierten Wegen.

Das Gebiet rund um das kleine Seelein in der Nähe nennt sich gar «Petit Camargue». Genüsslich pedalt man durchs Naturschutzgebiet mit seiner enormen Artenvielfalt, bevor das Auge jählings ins blau des Genfersees eintaucht. Das Schloss Chillon will sich scheinbar niemand entgehen lassen. Ähnliches gilt für Montreux, wo sich zahlreiche Gäste an den Schönheiten des Genfersees erfreuen.

Distanz ca. 55-60 km | ↑ 215-250 m | ↓ 305-335 m

Übernachtung in ausgewählter Kategorie

Inklusive Frühstück

Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Montreux/ Vevey

Tag 5
Lausanne
Entlang des Lac Leman von Montreux/ Vevey nach Lausanne
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Entlang des Lac Leman von Montreux/ Vevey nach Lausanne

Der Lac Léman, ein kleines silbriges Meer umgeben von Schneegipfeln und den Reblandschaften, wie das UNESCO-Welterbe Lavaux. Am Ufer entlang: Vevey, Montreux, und die Metropole Lausanne, «Olympia-Stadt» und Lebensnerv der Waadtländer Bevölkerung.

Entlang der blumengesäumten Seepromenaden lässt es sich bestens Flanieren. Die Spatzen bei La-Tour-de-Peilz kennen keine Berührungsängste und lassen sich ihr Futter direkt ab Hand servieren. Noch gelassener als die quirligen Kleinvögel verhält sich der Charlie Chaplin an der Uferpromenade in Vevey. Als Denkmal in Originalgrösse ist es eines der beliebtesten Fotosujets am Genfersee.

Nach Vevey taucht der Veloweg in einem stetigen Auf und Ab in die steilen Rebhänge des Lavaux. Im Herbst erstrahlt das Laubwerk in bunt leuchtenden Farben. Mit einer Rebfläche von knapp 4000 Hektaren ist das Waadtland nach dem Wallis das grösste Weinbaugebiet der Schweiz. Unangefochtener König unter den Waadtländer Rebsorten: der Chasselas, der mit seinem dezenten Eigenaroma die Charakteristiken seiner Herkunft vielleicht am besten zu widerspiegeln vermag. Hübsche Weindörfer wie St-Saphorin, Epesses («Coeur du Vignoble en terrasses») oder Lutry erfreuen dank ihrem historischen Dorfkern nicht nur profunde Weinliebhaber.

In Lutry endet die Weinstrasse, bis Lausanne-Ouchy sind es jetzt noch rund fünf Kilometer. Reizvoll am Hügel gelegen, besticht Lausanne mit einer alles überragenden gotischen Kathedrale in einer zauberhaften Altstadt.

Distanz ca. 20-30 km | ↑ 425-475 m | ↓ 430-480 m

Übernachtung in ausgewählter Kategorie

Inklusive Frühstück

Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Lausanne

Tag 6
Nyon
Von Lausanne zu den Schlössern von Nyon & Prangins
Schweiz, SionSchloss Chillon VD, SchweizSchweiz - Pause Radreise Rhoneroute

Von Lausanne zu den Schlössern von Nyon & Prangins

Die terrassierten Weinreben zwischen Morges und Nyon sind als «La Côte» bekannt. Fruchtiger Chasselas wird hier gekeltert und versüsst Ihnen die Fahrt. Unten am Seeufer ziehen die Marktflecken von Morges und Rolle vorbei.

Das ganze Jahr über findet in Morges jeweils am Mittwoch und Samstag ein traditioneller Markt statt. Handwerker und Händler bieten die Früchte ihrer Arbeit feil.

Bei St-Prex gelangt man wieder direkt an den See und kann bei gutem Wetter eine fantastische Morgenstimmung erleben: Kastanienbäume, Fischer auf ihren Booten, kreischende Möwen. Auch der Ort selber ist ein Bijou mit hübschem mittelalterlichen Stadtkern. Das Stadttor von St-Prex ist zudem das einzige im Waadtland, das erhalten blieb.

Bereits verlässt die Veloroute das Ufer des Genfersees wieder, um beim Strand von La Pêcherie für wenige 100 Meter das Auge am glitzernden Blau des Lac Léman zu erfreuen. In Rolle angekommen, lohnt sich ein Besuch des langgezogenen Städtchens mit seinem viertürmigen Schloss und den Bürger- und Winzerhäusern. Speziell ist auch das Gebäude bei Le Rosey: Auch wenn man es meinen könnte, handelt es sich nicht um eine Anlage mit integriertem Ufo.

Das altertümliche Nyon mit seinem mächtigen Schloss ist einen Besuch wert. Ab Mies gibt es dann «Flugzeuge im Kopf». Sie starten ab Genf-Cointrin und hinterlassen bei klarem Wetter eine weisse Spur am Himmel. Am Boden beginnen sich Schlösser und Herrschaftshäuser zu häufen.

Beinahe kitschig schön: die Schlösser von Nyon und Prangins.

Distanz ca. 45 km | ↑ 470 m | ↓ 435 m

Übernachtung in ausgewählter Kategorie

Inklusive Frühstück

Je nach Auswahl der Kategorie, übernachten Sie in einem Mittelklasse- oder Komforthotel in Nyon/ Prangins

Tag 7
Geneva
Von Nyon/ Prangins in die Weltstadt Genf, Genf - Abreise oder Verlängerung
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Von Nyon/ Prangins in die Weltstadt Genf

Das freie Seeufer wird rarer, die Villen und Jachten grösser, bald kündigt sich die Weltstadt Genève an mit Boulevards und der 140 Meter hohen Wasserfontäne «Jet d'eau».

Es naht die Weltstadt Genf. Auf den Radstreifen der Hauptstrassen überholen einen Velos mit gelben Schildern – teils in horrendem Tempo. Der Botanische Garten kurz vor der Internationalsten Stadt der Schweiz (UNO-Hauptsitz) wirkt da wie ein ruhender Pol. Ein Blick hinein in den zauberhaften Park sollte drin liegen, bevor es endgültig zum Showdown mit der Stadt kommt, «wo die grosse Welt zuhause ist.

Nur unweit vom Bahnhof Genf wird die Rhone erstmals überquert. Bei St-Gervais, am «Quai des Moulins», wurde 1888 eine ansehnliche Uferstrasse gebaut, auf der heute Spaziergänger, Jogger und Velofahrer unterwegs sind. Mühlen sind freilich keine mehr in Betrieb. Von hier erblickt man das Wahrzeichen von Genf, den Springbrunnen «Jet d’eau» im Seebecken. Bis zu 140 Meter himmelwärts spritzt dessen Wasser.

Distanz ca. 30-60 km | ↑ 235-615 m | ↓ 255-605 m

Genf - Abreise oder Verlängerung

Nach Ankunft in Genf individuelle Abreise oder Verlängerung (optional, gegen Aufpreis)

Leistungen

Im Reisepreis inklusive

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Länderinformationen Schweiz

Klima

Beste Reisezeit

Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September. 

Klimatabelle Zürich

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C46111520232525201584
Min. Temperatur °C-2-2138111313961-1
Sonnenstunden / Tag324566775532
Regentage161418171718171618201917

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Reisepass

Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €
 

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.

Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.

Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.

Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.

Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich. 


 

Aufenthaltsverlängerung

Bürger und Bürgerinnen der EU-27/EFTA: Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt beim zuständigen kantonalen Migrationsamt in der Schweiz einzureichen.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.

Bei Einreise aus EU-Ländern:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:

Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Wiedereinreise in die Schweiz:

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.

Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.

Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Fri, 14 Oct 2022 14:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 22 May 2023 12:20:14 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles

COVID-19

Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Fedlex.

Bei Einreise in die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen. Weitergehende Hinweise bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.

Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. 

Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.

Ausreise und Transit

Für die Durchreise durch die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.

Es besteht landesweit keine Maskenpflicht.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
  • Beachten Sie die aktuellen Informationen der schweizerischen Behörden, auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts und dem Schweizer Staatssekretariat für Migration.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h. dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang; auf Bergstraßen das aufwärts fahrende Fahrzeug.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse können für Aufenthalte von bis zu drei Monaten visumfrei einreisen, wie auch:

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien's travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
  • Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 Liter (über 18%) bzw. 5 Liter (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Heimtiere

Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auch für Einreisen aus anderen Ländern.

Gesundheit

Aktuelles

Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Hauptstadt

Bern.

Geographie

Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Die Confoederatio Helvetica (Abkürzung CH) ist in 26 teilsouveräne Kantone aufgeteilt und verfügt über vier Amtssprachen. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: Die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge.

In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.

Regierung

Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 1999. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident und Bundesrat, der Präsident wechselt jährlich turnusmäßig innerhalb der sieben Bundesratsmitglieder. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.

Staatsoberhaupt

Alain Berset, seit Januar 2023.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Für Schukostecker ist ein Adapter notwendig.

Zeitzone

Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)

Übersicht

Die Schweiz ist eine Mischung aus grünen Naturlandschaften und viel frischer Luft, gepaart mit schicken, modernen Städten, und bietet Reisenden sowohl vielseitigen Outdoor- als auch interessanten Städtetourismus.

Zu den besten Skigebieten der Schweiz zählen Zermatt, Verbier und das bei Prominenten beliebte St. Moritz, und auch im Sommer bilden die schneebedeckten Hochgebirgsgipfel und der blaue Himmel einen perfekten Hintergrund für herrliche Wandertouren.

Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und traditionelle Volkskunst findet man im historischen Bern, der Hauptstadt der Schweiz. Zürich dagegen ist eine Hochburg der Künste (vor allem Oper und Theater) und des Designs. Moderne Bars und Nachtclubs sorgen für ein reges Nachtleben.

Die Schweiz – klein, reich und bergig – ist bekannt für ihren beneidenswert hohen Lebensstandard und beeindruckt schon dadurch, dass hier alles wie am Schnürchen läuft. Schweizer Produkte, zu denen Käse und Schokolade genauso gehören wie die berühmten Schweizer Uhren und die (etwas erschwinglicheren) Schweizer Taschenmesser.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die internationale Fluglinie Swiss (LX) bedient ab Zürich und Genf weltweit eine Vielzahl an Destinationen.

Lufthansa,
die Lufthansa-Tochter Eurowings (EW), easyJet (U2und Austrian Airlines (OS) verbinden Deutschland und Österreich mit vielen schweizer Destinationen.

Austrian (OS) fliegt u.a. von Wien, Graz, Salzburg aus Städte wie Zürich, Genf, Bern in der Schweiz an.

EasyJet (U2) bedient die Strecke Berlin - Basel.

Fly Bair und Lübeck Air (6I) verbinden im Sommer Lübeck via Stuttgart mit Bern.

Flugzeiten

Frankfurt - Basel/Mühlhausen: 45 Min.; Frankfurt - Genf: 1 Std. 05 Min. ; Frankfurt - Zürich: 55 Min. Wien - Zürich: 1 Std. 20 Min.; Wien - Basel/Mühlhausen: 1 Std. 30 Min.

Ausreisegebühr

Keine.

Anreise mit dem Pkw

Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes und gewartetes Straßennetz.

Von Deutschland aus gelangt man auf der A5 nach Basel. Ein weiterer Übergang liegt bei Schaffhausen; oder man überquert die Grenze bei Lindau und fährt über Bregenz (A) nach St. Margarethen (CH).

Von Österreich gibt es die Möglichkeit über die A14 bis Hohenems nach Diepoldsau (CH) zu fahren oder bis Dornbirn und dann über die Grenze nach Au. Bei Fahrten ins Engadin bietet sich die A13 nach Zams über Prutz nach Vinadi(CH) an.

Fernbus: U.a. verbinden Flixbus und Eurolines Deutschland und Österreich mit der Schweiz. 

Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Die Autobahnvignette kann u.a. an Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Gute Direktverbindungen in alle Nachbarländer, insbesondere mit den schnellen EuroCity-Zügen. Zahlreiche EuroCity-Züge verbinden die Schweiz mit Deutschland und Österreich, mit Weiterfahrt nach Belgien, Italien, Ungarn, Tschechien und in die Niederlande.

Der XXL-ICE fährt auf der Strecke Hamburg - Hannover - Kassel - Frankfurt a.M - Mannheim - Karslruhe - Basel - Zürich/Chur.

Zwischen Lindau und München besteht eine Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Eine Zugfahrt mit einem Hochgeschwindigkeitszug von München nach Zürich dauert 3 Std 30 Min. 

Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV bedient die Strecken Zürich - Basel - Paris, Genf - Südfrankreich (u.a. Marseille, Montpellier, Lyon) sowie Bern - Paris.

Die EuroNight-Nachtzüge (EN) bieten Schlaf- und Liegewagen auf europäischen Strecken, u. a. auf der Strecke Zürich - Graz/Budapest und Zürich - Prag.

Die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren sowohl aus Deutschland als auch Österreich auf folgenden Strecken in die Schweiz: Hamburg - Berlin - Basel - Zürich; Wien - Linz - Feldkirch - Zürich; Graz - Leoben - Feldkirch - Zürich.

Der österreichische Railjet verbindet täglich Zürich mit Graz und mehrmals täglich Zürich mit Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien (Fahrtzeit Zürich-Wien: 7 Std. 50 Min.).

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Der innerschweizerische Flugverkehr wird von Swiss International Air Lines (LX) betrieben. Es werden Flüge von Zürich nach Genf und Bern angeboten.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt.

Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Die Autobahnvignette kann u.a. an Grenzübergängen, bei Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette, auch online im ADAC-Shop. Sie kann aber auch bei der Deutschen Post bestellt werden.

Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet, die das Tanken auch bei Nacht ermöglichen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Schweiz besitzt ein ausgezeichnet gewartetes Straßennetz.

Staßenklassifizierung

Das Schweizer Straßennetz umfasst
- Autobahnen, beschildert mit einem weißen Straßensymbol auf grünem Grund,
- Autostraßen, beschildert mit einem weißen Autosymbol auf grünem Grund,
- Europastraßen, beschildert mit dem Buchstaben E und einer Zahl auf grünem Grund,
- Hauptstraßen, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen sind in allen Städten, Flughäfen und an größeren Bahnhöfen zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Unter 25 Jahren bezahlen Fahrer oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.

Taxi

Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.

Reisebus

Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht. 
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einem Kindersitz gesichert werden; ältere oder größere Kinder mit dem Sicherheitsgurt.
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.  
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (Fahranfänger: 0,1 ‰). Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt. 
- Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten - auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse - befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit einer Konfiszierung des Fahrzeugs zu rechnen.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Automobil-Clubs: Automobil-Club der Schweiz, Tel. +41 31 328 31 11. Touring-Club der Schweiz, bei Pannen oder Unfall Tel. 0800 140 140. 

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist ab dem Datum der Einreise 12 Monate in der Schweiz gültig.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.

Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.

In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.

Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.

Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.

Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).

Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.

Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.

Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:

Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.

Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);

Heidi Express: Davos - Berninapass - Tirano;

Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;

Golden Pass: Montreux - Luzern;

Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem

Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.

Bahnpässe

Sonderfahrkarten erhält man u.a. bei Schweiz Tourismus oder an DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben.

Der Swiss Travel Pass ist das All-in-one-Ticket für Bahn, Bus und Schiff in der ganzen Schweiz. Dazu gibt es die Varianten Swiss Travel Pass Youth, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Flex Youth. Sämtliche Varianten sind für eine Nutzung von 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats erhältlich.

Mit dem SwissPass kann man aus einer Vielzahl an Vergünstigungen wählen.

Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.

Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.

Anmerkung zur Bahnreise

An 80 Bahnhöfen in der Schweiz, wie z.B. Aarau, Basel, Bern, Chur, Dietikon, Genf, Zürich steht Reisenden kostenloses WLAN zur Verfügung.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee. 

Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.

Gesundheitszeugnis

Das COVID-Zertifikat der Schweiz wird in der Schweiz und in den Ländern der EU akzeptiert. Es ist 365 Tage nach der letzten Impfung gültig.

Die Schweiz akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.

Geld

Währung

1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht. 

Geldwechsel

Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.

Währungen

Sprache

Überblick

Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. 65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 22,6% Französisch (West- und Südwestschweiz); 8,3% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 0,5% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.

Redewendungen


  • Auf Wiedersehen = Au revoir

  • Acht = Huit

  • Achtzig = Quatre-vingt

  • Ausgang = Sortie

  • Bier = Bière

  • Bitte = S'il vous plaît

  • Danke = Merci

  • Dienstag = Mardi

  • Doktor = Médecin

  • Donnerstag = Jeudi

  • Drei = Trois

  • Dreißig = Trente

  • Eingang = Entrée

  • Einhundert = Cent

  • Eins = Un (Une)

  • Eintausend = Mille

  • Freitag = Vendredi

  • Fünf = Cinq

  • Fünfzig = Cinquante

  • Gefahr = Danger

  • Geschlossen = Fermé

  • Hallo = Bonjour

  • Heute = Aujourd'hui

  • Hotel = Hôtel

  • Ich fühle mich krank = Je ne me sens pas bien

  • Ich verstehe das nicht = Je ne comprends pas

  • Ja = Oui

  • Mein Name ist … = Je m'appelle …

  • Mir geht es sehr gut. = Ça va bien

  • Mittwoch = Mercredi

  • Montag = Lundi

  • Morgen = Demain

  • Nein = Non

  • Neun = Neuf

  • Neunzig = Quatre-vingt dix

  • Offen = Ouvert

  • Restaurant = Restaurant

  • Samstag = Samedi

  • Sechs = Six

  • Sechzig = Soixante

  • Sieben = Sept

  • Siebzig = Soixante-dix

  • Sonntag = Dimanche

  • Speisekarte = Menu

  • Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Est-ce que vous parlez allemand/anglais?

  • Toiletten = Toilettes

  • Vier = Quatre

  • Vierzig = Quarante

  • Wein = Vin

  • Wie geht es Ihnen? = Comment ça va?

  • Wie viel kostet das? = Combien est-ce que ça coûte?

  • Wo ist …? = Où est …?

  • Zehn = Dix

  • Zwanzig = Vingt

  • Zwei = Deux

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:

250 Stück Zigaretten/ Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (Personen ab 17 J.).
5 l alkoholische Getränke bis zu 18 % Alkoholgehalt und 1 l alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen ab 17 J.);
1 kg Fleisch (ausgenommen Wild und Fisch) (nur Einfuhr aus EU-Staaten und aus Norwegen erlaubt);
1 kg Butter/Rahm;
5 kg Öle, Fette, Margarine.
 
Alle eingeführten Waren dürfen den Wert von 300 CHF nicht überschreiten.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.

Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).

Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.

Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0041.

In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.

Mobiltelefon

3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.

Internet

Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.

Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots sowie Travelers Wi-Fi

Post

Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.

Radio

Zahlreiche Radiosender aus Deutschland und Österreich lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Schweiz empfangen.

Einkaufen

Überblick

In der Schweiz kann man hervorragend einkaufen, auch wenn die Preise mitunter recht teuer sind. Beliebte Mitbringsel sind Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser. Schokolade wird in allerlei Formen und vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Im Schweizer Heimatwerk (Internet: www.heimatwerk.ch) findet man traditionelles und qualitativ hochwertiges schweizerisches Kunsthandwerk, wie z.B. Kuckucksuhren, Kuhglocken, Fonduesets, Musikdosen und Trachten. Filialen gibt es in Zürich, Basel und Genf.

In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, in denen man Lebensmitteln und Dinge für den täglichen Bedarf bekommt. Zu den bekanntesten schweizerischen Supermarktketten gehören Migros, Coop und Spar.

In Zürich laden die Bahnhofstraße mit ihren großen Kaufhäusern sowie die Altstadt mit ihren luxuriösen Boutiquen und zu einem Einkaufsbummel ein. Wer lieber durch kleinere Geschäfte bummelt, den zieht es ins Niederdorf. In Luzern sollte man den Blumen- und Gemüsemarkt an der Reuss besuchen. In den Wintermonaten findet ein Mal im Monat ein Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt statt. Auch in Bern gibt es einen Handwerkermarkt.

Von April bis Oktober finden in allen größeren Ortschaften an den Wochenenden Flohmärkte statt. Bekannt ist z.B. der Marché aux puces, der jeden Samstag auf dem Plaine de Plainpalais in Genf stattfindet.

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr, Sa 8.00-17.00 Uhr. Kleinere Läden schließen von 12.00-13:30 Uhr. Einige große Supermärkte schließen gegen 20.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Da die Schweiz nur über wenig fruchtbare Ackerfläche verfügt, verwendet die traditionelle schweizerische Küche kaum frisches Obst und Gemüse. Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten. Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden).  An den Ufern der großen Seen, wie z.B. dem Bodensee oder dem Genfer See, wird häufig Fisch serviert, vor allem  Felchen, Egli (Flussbarsch) und Forellen. Außerdem gibt es unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Barry Callebaut stellt inzwischen auch die rosarote Schokoladensorte Ruby her. 

Regionale Spezialitäten


  • Eine der vielen leckeren regionalen Spezialitäten ist Bündnerfleisch (getrocknetes Rindfleisch). 

  • Papet vaudois ist ein wohl schmeckendes Gericht aus Lauch und Kartoffeln. 

  • Rösti (geschnittene und gebratene Kartoffeln) und Fondue Bourguignonne (mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue) sind sehr schmackhaft. 

  • Gugelhopf (Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung) und Fasnachtsküchli (Puderzuckergebäck, das in der Karnevalszeit gegessen wird) sind besonders leckere Süßigkeiten. 

  • Weitere süße Köstlichkeiten sind Engadiner Nuss-, Zuger Kirsch- und Aargauer Rüblitorte

Trinkgeld

Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.

Regionale Getränke

Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sind sehr beliebt. Das schweizerische Bier ist ebenfalls schmackhaft. Häufig wird auch Mineralwasser von hiesigen Abfüllern, wie z.B. Henniez, getrunken.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In der Schweiz darf man je nach Kanton ab 16 bzw. 18 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren Spirituosen trinken.

Kultur

Religion

Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet. 

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung. 

Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.

Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 

Landesdaten

Vorwahl

+41

Fläche(qkm)

41284

Bevölkerung

8.654.622

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

208

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Hinweise

Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt in den im Reiseverlauf namentlich genannten Hotels. Sollte es in Ausnahmefällen zu einem Hotelwechsel kommen, bringen wir Sie in einem mindestens gleichwertigen Hotel unter. Die definite Unterkünfte werden bei der Bestätigung erwähnt.

Tourencharakter/ Distanz

Etwas hügelig im Goms, ab Brig verläuft die Route fast völlig flach und ist auch für Geniesser perfekt geeignet. Ab Sion ist mit etwas Gegenwind zu rechnen. Ein Highlight ist die Fahrt durch die Rebberge des Lavaux. Etwas Verkehr rund um die urbanen Zentren.

→ ca. 260 km Gesamtstrecke

Eigene Anreise/Abreise
  • Anreise mit dem ÖV nach Oberwald. Bei direkter Anreise: Kofferabgabe am Gepäckschalter bis spätestens 10:00 Uhr. 
  • Abreise mit dem ÖV ab Genf. Bei direkter Abreise: Kofferrückgabe am Gepäckschalter bis spätestens 17:00 Uhr.  

Anreise mit dem Zug:
Lassen Sie das Auto zu Hause! Bei jeder Velo-, Bike oder Wandertour in der Schweiz erhalten Sie pro Teilnehmer einen Promocode der SBB, mit dem Sie für die Anreise mit der Bahn CHF 10.- vom Ticketpreis abziehen können. Die Reduktion kann im Onlineshop der SBB oder in der SBB-App bezogen werden.
Bei vielen Reisen nutzen wir zu Beginn und am Schluss die Gepäckschalter an den Bahnhöfen für die Übergabe der Koffer. Dies können Sie bei der Anreise mit dem Zug gleich bequem kombinieren**. Wenn Sie GA-Besitzer sind, können Sie diese Information bei der Buchung angeben. Wir schreiben Ihnen den Betrag auf der Rechnung gut.** Falls Sie den Code bei der Reise selbst nicht brauchen, können Sie ihn im Laufe des Jahres einsetzen. Eine rückwirkende Erstattung ist aus administrativen Gründen leider nicht möglich.

Gepäcktransfer

Damit Sie sorglos durch fremde Länder radeln können, ist der Gepäcktransfer auf Radreisen bereits inklusive. Ihr Gepäck pünktlich zur nächsten Unterkunft geliefert.

Nicht im Reisepreis enthalten
  • Transfers, Eintrittsgelder, Führungen
  • Parken, wenn nicht oben erwähnt, Vignette, Benzin
  • Mahlzeiten und Getränke, wenn nicht oben erwähnt
  • Trinkgelder und alle persönlichen Extras
  • Kurtaxen vor Ort zu bezahlen
  • Alle weiteren Kosten und Gebühren, die nicht ausdrücklich unter "Eingeschlossene Leistungen" erwähnt sind.
  • Reservationsgebühr von CHF 15.- pro erwachsene Person (inkl. gesetzlich vorgeschriebener Kundengeldabsicherung)
Sonstiges
  • Radwandern ist eine Reiseform, die von Ihnen mehr an körperlicher Mitwirkung aber auch an Improvisationsgabe (z. B. bei Regenschauer, Fahrrad-Panne) und Flexibilität verlangt als eine herkömmliche Pauschalreise. Sie sollten Ihr Fahrrad so gut beherrschen, dass Sie sich auf den Verkehr konzentrieren können und sich auch auf Naturwegen oder bei Nässe noch sicher fühlen. Sie selbst müssen entscheiden, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Radtour gewachsen ist. Im Zweifelsfall konsultieren Sie Ihren Arzt. Grundsätzlich sind unsere Radstrecken für Freizeitradler aller Altersstufen mit guter Gesundheit und einer Spur Sportsgeist problemlos zu bewältigen. Scheuen Sie sich nicht, eine Erholungspause einzulegen um zu neuen Kräften zu kommen.
  • Die Unterbringung erfolgt in den im Reiseverlauf namentlich genannten Hotels. Sollte es in Ausnahmefällen zu einem Hotelwechsel kommen, bringen wir Sie in einem mindestens gleichwertigen Hotel unter.
  • Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkte Mobilität nicht geeignet sind. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor Buchung.
  • Änderungen vorbehalten, Programmänderungen wetterbedingt möglich.
  • Inkludierte Sommeraktivitäten je nach Wochenprogramm und Verfügbarkeit, die Buchung erfolgt vor Ort an der Rezeption)
Stornobedingungen

Es gelten abweichende Stornobedingungen. Siehe Reise- und Zahlungsbedingungen (AGB) 4.3.1.f).

Veranstalter

Veranstalter: viamonda GmbH

Viamonda veranstaltet diese Reise im Rahmen der Durchführung in Kooperation mit der Eurotrek AG. Formal ist Viamonda für Sie der organisierende Veranstalter, der Ihnen auch den Kundengeldsicherschein aushändigt und dessen AGB gelten.

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  • 6x Übernachtung in 3* oder 4* Hotels nach Wahl
  • Täglich Frühstück
  • Weinverkostung in Varen
  • ausführliche Routenführung
  • Tägliche Gepäcktransfers & Gepäckübernahme am Bahnhof
  • Zusätzlich individuell wählbar
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