Italien - Alpenüberquerung von Bayern nach Südtirol für Alleinreisende
Kombinierbar
EUR 1.249 p.Pers. mit Eigenanreise

Italien - Alpenüberquerung von Bayern nach Südtirol für Alleinreisende

Aktivreise

  • 7 Tage
  • MittelklassehotelsMittelklassehotels
  • max. 15
  • de Reiseleitung
  • Level
  • Gesamte Wanderstrecke ca 80 km
  • Garmisch Partenkirchen
  • Stubaital
  • Wallfahrtsort Maria Waldrast
  • Gschnitztal
  • Idyllisches Obernbergtal
  • Sterzing in Südtirol
Garmisch-Par... Stubaier Alpen Gschnitztal,... Obernbergtal, Austria

Erleben Sie auf dieser 7-tägigen Singlereise die ursprüngliche Natur der Alpen von Garmisch Partenkirchen bis Sterzing in Südtirol! Ihr geprüfter Wanderführer zeigt Ihnen atemberaubende Aussichten und führt Sie in täglichen Etappen über die Alpen. Am Abend geniessen Sie die Köstlichkeiten aus der hervorragenden Küche der Region und lassen den Tag gemeinsam mit den Mitreisenden noch einmal Revue passieren. Ein aktiver und perfekter Singleurlaub von Deutschland über Österreich bis nach Italien!

Tag 1
Garmisch-Partenkirchen
Anreise nach Garmisch Partenkirchen - Wanderung nach Axams

Anreise nach Garmisch Partenkirchen - Wanderung nach Axams

Individuelle Anreise nach Garmisch-Partenkirchen, bitte planen Sie Ihre Anreise so dass Sie sich um 08.45h beim Treffpunkt einfinden können. Optional bieten wir eine Vorübernachtung in Garmisch an. Treffpunkt 08:45 Uhr beim Eckbauerlift in Garmisch, die Wanderung startet um 09:30 Uhr

Am ersten Tag wandern Sie gemeinsam mit Ihrem Wanderführer und den anderen Teilnehmern von Garmisch - Partenkirchen über Mittenwald nach Axamer Lizum.

Zunächst fahren Sie mit der Eckbauergondelbahn hinauf zum Eckbauer (1.250 m). Von dort erfolgt die erste Wanderung vorbei an Schloss Elmau zum wunderbar gelegenen Lautersee und weiter nach Mittenwald. Mit dem Transferbus geht es weiter nach Axams, wo die erste Übernachtung stattfindet.

Länge: ca. 15 km  Dauer: ca. 5 Stunden  Höhenmeter: ca. 400 m

Gemeinsames Abendessen

Übernachtung im Einzelzimmer

Inklusive Abendessen

Sie übernachten in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im Einzelzimmer.

Tag 2
Stubaier Alpen
Von Axams ins Stubaital

Von Axams ins Stubaital

Heute starten Sie die 2. Etappe Ihrer über Alpenüberquerung. Nach dem Frühstück geht es auf in die beeindruckende Gebirgskette, dem Kalkkögel. Wanderung durch das Ruhegebiet über den Übergang des Halsl hinüber in das Stubaital.

Länge: ca. 13 km  Dauer: ca. 6 Stunden  Höhenmeter: Auf: 800 m, Ab: 1200 m

Gemeinsames Abendessen

Übernachtung im Einzelzimmer

Inklusive Frühstück und Abendessen

Sie übernachten in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im Einzelzimmer

Tag 3
Gschnitztal, Austria
Stubaital - Kloster Maria Waldrast - Wipptal - Gschnitztal

Stubaital - Kloster Maria Waldrast - Wipptal - Gschnitztal

Inklusive Frühstück und Abendessen

Am Morgen der 3. Etappe erfolgt zunächst die Fahrt mit Serleslift zurück in die Stubaier Alpen. Der Wanderweg führt weiter vorbei am Waldraster Jöchl, von dort Wanderung in Richtung des Klostergasthofes Maria Waldrast.

Am Fuße der Serles (2.718m) liegt der Wallfahrtsort und Klostergasthof Maria Waldrast (1.641 m). Bereits im 1.400 Jh. erwähnt ist es auch heute noch Ziel zahlreicher Pilger. Die Wanderung führt weiter vorbei an der Blaserhütte, anschliessend erreichen Sie Trins im Gschnitztal, wo die heutige Übernachtung stattfindet.

Länge: ca. 13 km  Dauer: ca. 7 Stunden  Höhenmeter: Auf: 900 m, Ab: 1250 m

Gemeinsames Abendessen

Übernachtung im Einzelzimmer

Inklusive Frühstück und Abendessen

Sie übernachten in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im Einzelzimmer

Tag 4
Obernbergtal, Austria
Wipptal - Obernbergtal

Wipptal - Obernbergtal

Die 4. Etappe Ihrer Wanderung führt von einem Tal in das nächste! Über das Eggerjoch Wanderung zum Lichtsee. Als beliebtes Ausflugsziel liegt der See in einer weiten Mulde östlich vom Trunajoch auf einer Seehöhe von 2.101 m.

Der Punkt bietet herrliche Ausblicke nach Süden zu Bergen am Brenner, zu den Tribulaunen und besonders zum Olperer. Abstieg ins idyllische Obernbergtal.

Länge: ca. 15 km  Dauer: ca. 6 Stunden  Höhenmeter: Auf: 800 m, Ab: 900 m

Gemeinsames Abendessen

Übernachtung im Einzelzimmer

Inklusive Frühstück und Abendessen

Sie übernachten in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im Einzelzimmer

Tag 5
Pflerschtal, Brenner, Autonomous Province of Bolzano – South Tyrol, Italy
Auf Schmugglerpfaden von Obernbergtal ins Südtiroler Pflerschtal

Auf Schmugglerpfaden von Obernbergtal ins Südtiroler Pflerschtal

Inmitten des Landschaftsschutzgebietes der Tribulaune liegt der Obernberger See, ein atemberaubendes Naturdenkmal, welches die Schönheit der Umgebung in sich widerspiegelt.

Wie in früheren Zeiten wird die Grenze auf alten Schmugglerpfaden über das Sandjoch hinüber ins italienische Pflerschtal gewechselt.

Länge: ca. 13 km  Dauer: ca. 5,5 Stunden  Höhenmeter: Auf: 750 m, Ab: 1000 m

Gemeinsames Abendessen

Übernachtung im Einzelzimmer

Inklusive Frühstück und Abendessen

Sie übernachten in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im Einzelzimmer

Tag 6
Vipiteno
Auf dem Almenweg vom Pflerschtal nach Sterzing

Auf dem Almenweg vom Pflerschtal nach Sterzing

Von der Ladurnerhütte hoch über dem Pflerschtal aus wartet der Dolomieuweg, oder auch 6-Almenweg genannt. Vorbei an urigen Almen Wanderung bis zur Valmingalm, einem bezauberndem Almendorf im ruhig gelegenen Vallmingtal. Nach einiger Zeit ist das Ziel Sterzing klar vor Augen.

Länge: ca. 12 km  Dauer: ca. 6 Stunden  Höhenmeter: ca. 600 m

Gemeinsamer Abschlussabend mit Urkunden-Verleihung und Abschiedsgeschenk. Inklusive Abendessen

Übernachtung im Einzelzimmer

Inklusive Abendessen und Frühstück

Sie übernachten in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im Einzelzimmer

Tag 7
Garmisch-Partenkirchen
Sterzing - Garmisch-Partenkirchen Abreise

Sterzing - Garmisch-Partenkirchen Abreise

Entfernungen: Sterzing - Garmisch Partenkirchen ca . 110 km, Dauer ca 1,5 Stunden

Nach dem Frühstück erfolgt der Check Out und Bustransfer zurück an den Ausgangsort nach Garmisch. Ankunft in Garmisch ist ca. um 11.30 Uhr. Individuelle Abreise

Leistungen

Im Reisepreis inklusive

Alles anzeigen

Kunden über viamonda

Länderinformation Österreich

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.

Klimatabelle Wien

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C2491520232524211484
Min. Temperatur °C-3-1161114161512740
Sonnenstunden / Tag234677876422
Regentage887789987688

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 


 

Anmerkung zum Reisepass

Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erhältlich. 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 


 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Thu, 25 May 2023 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 25 May 2023 14:04:05 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

Aktuelles

S. Reiseinfos - Grenzkontrollen

COVID-19

Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

In geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und bei medizinischen Dienstleistern besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen auf den o.g. Webseiten.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.

Sicherheit

Terrorismus

In der Wiener Innenstadt wurde Anfang November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen.

  • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen stets über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, z.B. bei der österreichischen Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
  • Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Bis einschließlich 8. Juni 2023 werden an der österreichisch-slowakischen Grenze stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Slowakei.

Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

  • Beachten Sie aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartezeiten, z.B. der österreichischen Bundesgesellschaft ASFiNAG.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.

Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.

Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.

Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.

Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Fahrzeuge aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.

Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.

Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz

Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Österreich.

Hauptstadt

Wien.

Geographie

Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.

Regierung

Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.

Regierungschef

Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Zeitzone

Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)

Übersicht

Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.

Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.

Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.

Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX).

Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien und Köln-Wien.

Flugzeiten

Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;

Berlin
- Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;

Zürich
- Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.

Anreise mit dem Pkw

Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.

Fernbus: U.a. Flixbus und Eurolines fahren von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.

Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG Vertriebsstellen. Seit 2018 ist auch eine digitale Vignette erhältlich.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern. 

Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen ab Frankfurt, Dortmund und Nürnberg nach Wien. 

Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.

Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.

Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt. Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt, und es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.

Der Vindobona-Express mit Speisewagen verbindet Wien mit Hamburg.

Ein Nacht-ICE verbindet einmal täglich Berlin mit Wien.

Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Wien - Berlin
Hamburg-Hannover-Göttingen-Wien 
Düsseldorf-Köln-Bonn-Mainz-Frankfurt-Nürnberg-Wien
Hamburg-Hannover-Göttingen-München-Augsburg-Innsbruck
Düsseldorf-Köln-Bonn-Mainz-Frankfurt-Augsburg-München-Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und 
Zürich - Feldkirch - Villach.

Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris, London und Venedig.

Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.

Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.

Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug auf der Strecke Düsseldorf - Villach.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.

Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.

Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die  A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.

Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.

Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.

Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.

Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).

Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Autovermietung

In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.

In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.

Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.

Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.

Reisebus

Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰  (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt. 
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist. 
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.

- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.

- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Pannenhilfsdienst

In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.

 

Unterwegs in der Stadt

In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.

In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.

Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.

Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).

Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.

In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.

Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.

Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.

Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.

Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.

In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.

Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.

Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:

- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);

- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.

Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.

 

Anmerkung zur Bahnreise

Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.

Unterwegs mit dem Schiff

Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.

Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.

Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.

Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.

Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.

Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-PlusDie Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:

„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.

Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.

Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Österreich gilt als tollwutfrei.

West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.

Gesundheitszeugnis

In Österreich und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Österreich akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).

Geldwechsel

Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (ohne aufgedruckte Warnhinweise in Deutsch);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis höchstens 22 %;
4 l Wein (kein Schaumwein);
16 l Bier;
 
Medikamente für den persönlichen Bedarf während der Reise.
 
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Anmerkung: 
(a) Die Zollfreiheit der Waren hat zur Bedingung, dass sie im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden. 
(b) Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.

Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.

Mobiltelefon

Netzbetreiber sind Drei.atMagenta Telekom und A1.  Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich. 


Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. 

Internet

Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.

Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.

Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.

Hauptanbieter ist  u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.

Post

Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.

Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.

Einkaufen

Überblick

Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:

Hauptspeisen:
Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).

Kleine Speisen:
Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.

Mehlspeisen:
Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.

Getränke:
Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.

Kultur

Religion

73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.

Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.

Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.

Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.

Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.

Landesdaten

Vorwahl

+43

Fläche(qkm)

83871

Bevölkerung

9.006.398

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

106

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Länderinformation Italien

Klima

Beste Reisezeit

Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen. 

Klimatabelle Sardinien

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C131517202327313128241916
Min. Temperatur °C77911141820201915128
Sonnenstunden / Tag556891011109754
Regentage776542113578

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz. 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transitvisum.

Gültigkeit

Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
 

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren

Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.

Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 05 Jun 2023 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 05 Jun 2023 12:17:08 +0200)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – COVID-19

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Lage in der Emilia-Romagna

In einigen Teilen der Region Emilia-Romagna gilt aufgrund nach wie vor hoher Pegelstände und Gewitterwarnung die dritthöchste Warnstufe („gelber Alarm"); die bisher aufgrund der Überschwemmungen geltende höchste Alarmstufe wurde aufgehoben.

Insbesondere im Landesinnern besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen. Es kommt teilweise zu Einschränkungen bei der Nutzung von Straßen im ländlichen Bereich sowie im regionalen Bahnverkehr. Weitere Auskünfte erteilen die lokalen Behörden sowie z.B. das Tourismusbüro der Emilia-Romagna.

  • Verfolgen Sie die aktuelle Lage in den lokalen, sozialen Medien sowie in den Verkehrsnachrichten. (auch in englischer Sprache).
  • Falls Sie beabsichtigen, demnächst in die betroffenen Regionen zu reisen: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und/oder Ihrer Reiseunterkunft oder dem Tourismusbüro am Urlaubsort auf und erkundigen Sie sich nach der Situation vor Ort.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.

COVID-19

Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.

Beschränkungen im Land

Die Maskenpflicht gilt weiterhin für den Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhausstationen mit besonders schutzbedürftigen Patienten.
Eine allgemeine Maskenpflicht in Krankenhäusern besteht nicht mehr, die Entscheidung über die Maskenpflicht in der Notaufnahme sowie den Wartebereichen liegt im Ermessen der einzelnen Krankenhausleitungen. Der Zugang zur Notaufnahme kann von der Durchführung eines Corona-Schnelltest abhängig gemacht werden. Kinder unter sechs Jahren sind von dem Anwendungsbereich sämtlicher Vorschriften über die Maskenpflicht ausgenommen. Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.

Besonderheiten in den Regionen

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
  • Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.

Sicherheit

Terrorismus

Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.Ä. abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere der Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.  

Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. In jüngster Zeit traten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom sowie Einbrüche in Mailänder Parkhäusern, wie insbesondere im ATM-Parkhaus nahe der Metrostation Lampugnano.

Taschen oder Fotoapparate werden von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern entrissen, in Neapel auch wertvolle Uhren und Schmuck.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und an Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite.
  • Verzichten Sie insbesondere in Neapel auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmuck.
  • Lassen Sie keine Wertsachen, Ausweise und anderen Gegenstände im Auto zurück, sondern Handschuhfach und ggf. auch eine Kofferraumabdeckung geöffnet, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Dürre-Notstand

In den Regionen Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Lombardei, Piemont, Venetien, Umbrien, Latium, Ligurien, Toskana und den Markengilt seit Juli 2022 wegen extremer Dürre der Notstand.

Erdbeben

Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Zwischen August 2016 und Januar 2017 führte eine Serie schwerer Erdbeben der Stärken zwischen 5,0 und 6,5 in Marken und Umbrien zu zahlreichen Todesopfern und erheblichen Schäden.

Vulkane

Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führte.  Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel ist zuletzt 1944 ausgebrochen und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.

Überschwemmungen, Lawinengefahr, Stürme

Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.

Ganzjährig, vor allem in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.

In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.

Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen,  sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden.
Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.

Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Informieren Sie sich zu aktuellen Erdbeben und vulkanischer Aktivität beim Dipartimento della Protezione Civile.
  • Informieren Sie sich im Winter für die Alpen über die Lawinengefahr beim Nationalen Dienst für Schnee- und Lawinenvorhersage bzw. für Triol, Südtirol und Trentino im Euregio-Lawinen.report und beachten Sie Absperrungen. Weitere Informationen bietet z.B. auch der Automobile Club d'Italia ACI.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Reiseinfos

Bärenvorkommen in der norditalienischen Provinz Trient

In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Anfang April 2023 ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.

  • Beachten Sie stets bei Wanderungen in bewaldeten, insbesondere abgelegenen Gebieten entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
  • Nützliche Hinweise und Verhaltensregeln im Fall eines Kontakts mit einem Bären oder bei Sichtung eines Bären gibt es auf der Webseite der Südtiroler Landesverwaltung und auf dieser Webseite.

Grenzkontrollen

Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.

  • Führen Sie stets den Personalausweis oder Reisepass mit, auch für Kinder.

Infrastruktur/Verkehr

Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom und Mailand gibt es U-Bahnen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

2020 wurde die neue „San Giorgio"-Brücke in Genua offiziell eröffnet. Die Brücke ist als Teil der Autobahn A10 die wichtigste Verbindung zum und vom Hafen von Genua.

Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.

Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.

In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-Links Regel.

Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.

Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.

Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.

  • Fahren Sie insbesondere im Gebirge und im Kreisverkehr besonders vorsichtig und defensiv.
  • Informieren Sie sich z.B. beim ADAC über Verkehrsregeln.
  • Beachten Sie Fahrverbote in Innenstädten.
  • Nehmen Sie bei längeren Aufenthalten die Ummeldung Ihres Fahrzeugs rasch vor.
  • Zahlen Sie Bußgelder möglichst vor Ort.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.

In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.

Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
In Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.

In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.

Versicherungsnachweispflicht in italienischen Skigebieten

Nutzer italienischer Skipisten müssen in Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.

Geld/Kreditkarten

Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt.

Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur noch mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus ist zu beachten, dass jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument benötigt.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz

Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Zuletzt wurden Fälle von Chikungunya-Fieber 2017 aus Italien (Region Lazio in und um Rom sowie Städte Anzio, Latina und Guardavalle Marina) gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)

Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.

Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.

Medizinische Versorgung

Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Italienische Republik.

Hauptstadt

Rom.

Geographie

Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt.  Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.

Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.

Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.

Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.

Regierung

Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Sergio Mattarella, seit Februar 2015.

Regierungschef

Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Zeitzone

Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)

Übersicht

Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.

Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.

Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.

Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.

Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.

Air Malta (KM) fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).

Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen.

Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.

Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.

Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.

Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia.

easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel.

Flugzeiten

Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.

Anreise mit dem Pkw

Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.

Fernbus: Flixbus und Eurolines fahren von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.

Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten. 

Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.

Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.). 

Der Giruno der SBB verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.

Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.

ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.

SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.

Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit EuroCity (EC)-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein Euro-City-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom.

Train4you betreibt den Urlaubs-Express-Autoreisezug auf den Strecken Hamburg - Verona und Düsseldorf - Verona. 

 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.

Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.

Fähranbieter

Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo. 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug


ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.

Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.

Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.

Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist. 

Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.

Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.

Autovermietung

Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.

Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.

Reisebus

Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.

Vorschriften

- Alle Fahrzeuge müssen ein rotes Warndreieck mitführen. 

 

- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, z.B. bei Panne oder Unfall. 

 

- Tagsüber muss außerorts das Abblendlicht immer eingeschaltet sein. Mopeds und Motorräder auch innerorts.

 

- Straßenbahnen haben Vorfahrt. 

 

- Promillegrenze: 0,5 ‰.

 

- Anschnallpflicht.

 

- Telefonieren während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet.

 

- Privates Abschleppen ist auf italienischen Autobahnen verboten. 

 

- Motorradfahrer und ihre Beifahrer müssen einen Helm tragen, der der europäischen DIN-Norm entspricht; ohne genormten Helm, kann das Motorrad für 60 Tage beschlagnahmt werden.

 

Höchstgeschwindigkeiten

in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h, 

auf Landstraßen: 90 km/h, 

auf Schnellstraßen: 110 km/h, (90 km/h bei Regen, 50 km/h bei Nebel),

auf Autobahnen: 130 km/h (110 km/h bei Regen), 

auf dreispurigen Autobahnen: 150 km/h in gekennzeichneten Abschnitten (nur bei günstigen Wetterbedingungen). 

Pannenhilfsdienst


Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Unterwegs in der Stadt

Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.

U-Bahn
(Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.

Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina, 
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio, 
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.

In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.

Straßenbahn:
 Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.

Bus:
Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.

Fahrkarten
gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.

In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.

Taxi:
In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.

Stadtrundfahrten:
 In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.

Parken:
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:

Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,

Turin - Mailand,

Mailand - Genua,

Padua - Venedig.

Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.

Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.

Autoreisezüge:

Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.

Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis. 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.

Anmerkung zur Bahnreise

Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.

Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.

U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.

Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben. 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.

In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.

Essen und Trinken

In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in der ländlichen Umgebung um Trient und Florenz durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. 

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem in den Sommermonaten an der Küste und auf den Mittelmeerinseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.

Ebenfalls Insektenschutz und lange Kleidung schützen vor der, durch Mücken übertragbaren Infektion Kala Azar. Diese kommt vor allem in Süditalien und auf den Mittelmeerinseln vor. 

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz. 

Gesundheitszeugnis

In Italien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Italien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents. 

Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.

Kreditkarten

Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.

Geldautomaten

Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks werden in Italien in den größeren Städten in wenigen Banken und Wechselstuben angenommen.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.

Redewendungen



  • Acht = Otto

  • Achtzig = Ottanta

  • Auf Wiedersehen =  Arrivederla (formell) / Arrivederci (informell)

  • Ausgang = Uscita

  • Bier = Birra

  • Bitte = Per favore

  • Danke = Grazie

  • Dienstag = Martedì

  • Doktor = Medico

  • Donnerstag = Giovedì

  • Drei = Tre

  • Dreißig = Trenta

  • Eingang = Entrata

  • Einhundert = Cento

  • Eins = Uno

  • Eintausend = Mille

  • Freitag = Venerdì

  • Fünf = Cinque

  • Fünfzig = Cinquanta

  • Gefahr = Pericolo

  • Geschlossen = Chiuso

  • Hallo = Buon giorno / Buona sera (nach 15:00 Uhr); Ciao (informell)

  • Heute = Oggi

  • Hotel = Albergo

  • Ich fühle mich krank = Non mi sento bene

  • Ich verstehe das nicht = Non capisco

  • Ja = Si

  • Mein Name ist … = Mi chiamo

  • Mir geht es sehr gut. = Sto molto bene.

  • Mittwoch = Mercoledì

  • Montag = Lunedì

  • Morgen = Domanì

  • Nein = No

  • Neun = Nove

  • Neunzig = Novanta

  • Offen = Aperto

  • Restaurant = Ristorante

  • Samstag = Sabato

  • Sechs = Sei

  • Sechzig = Sessanta

  • Sieben = Sette

  • Siebzig = Settanta

  • Sonntag = Domenica

  • Speisekarte = Menù

  • Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Parla tedesco/inglese?

  • Toiletten = Bagno / Servizio / Toilette

  • Vier = Quattro

  • Vierzig = Quaranta

  • Wein = Vino

  • Wie geht es Ihnen? = Come sta?

  • Wie viel kostet das? = Quanto costa?

  • Wo ist …? = Dov'è …?

  • Zehn = Dieci

  • Zwanzig = Venti

  • Zwei = Due


Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:

200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.

Internet

Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch kostenpflichtige Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots. 

Post

Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.

Einkaufen

Überblick

Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:

Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.

Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.

Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.

Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.

Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.

Anmerkung

Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen. 

Kulinarisches

Übersicht

Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.

Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.

Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.

Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)

Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.

Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.

Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.

Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.

Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.

Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.

Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.

Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.

Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.

Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.

Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).

Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.

Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.

Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.

Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.

Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.

Kultur

Religion

90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.

Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.

Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.  

Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.

Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.

Landesdaten

Vorwahl

+39

Fläche(qkm)

301340

Bevölkerung

60.461.826

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

201

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Hinweise

Hoteldetails

Die Unterbringung erfolgt in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im EINZELZIMMER. Die genauen Hotelnamen erfahren Sie spätestens mit Erhalt der Reiseunterlagen.

Wir haben für Euch jeweils ein Einzelzimmer in 3- bzw. 4-Sterne Hotels in den verschiedenen Stationen laut Route reserviert.
In den Zimmern findet Ihr jegliche Ausstattung, um Euch während Eurer Alpenüberquerung bestmöglichen Komfort zu bieten.
Ausstattung: Bad, WC, Fön, TV.
Die Hotels verfügen außerdem über eine Rezeption, ein Restaurant, Parkplätze, WLAN und in den meisten Fällen auch über eine Sauna.

Inklusivleistungen
  • 6 Übernachtungen in 3- bzw. 4-Sterne Hotels im EINZELZIMMER
  • Halbpension: reichhaltiges Frühstück und Abendmenü oder Buffet
  • geprüfter Wanderführer für die Alpenüberquerung Garmisch
  • Gepäcktransfer von Hotel zu Hotel
  • Bustransfers während der Reise inkl. Rücktransport nach Garmisch-Partenkirchen
  • Abschlussabend mit Urkunden-Verleihung und Abschiedsgeschenk
  • Mobilitätsgarantie*

* Wenn Sie mal einen Tag aussetzen wollen oder müssen, nehmen wir Sie mit in das nächste Hotel. Gerne organisieren wir auch Alternativen, sollte es den Gästen mal zu anstrengend sein oder sie mal einen Tag Pause einlegen wollen.

Fitnesslevel & Mobilitätsgarantie

Unser Team vor Ort lässt Euch niemals im Stich und ist Euch in jeder Situation behilflich. Wenn Ihr mal einen Tag aussetzen wollt oder müsst, nehmen wir Euch gerne mit in das nächste Hotel. Gerne organisieren wir auch Alternativen, sollte es Euch mal zu anstrengend sein oder Ihr mal einen Tag Pause einlegen wollen.

Level 3 von 4:
Mittelschwere Tour, für geübte Wanderer und Radfahrer, Gehzeit bis zu 6 Stunden pro Tag, Trittsicherheit und gute Ausdauer sind gefragt, um diese Touren in vollem Ausmaß genießen zu können. Höhere Kilometeranzahl der Radtouren und teilweise fordernde Etappen. 

Parkinformationen Garmisch Partenkirchen

Für diejenigen die mit dem Auto anreisen kann in der Nähe des Treffpunktes (max. 10 Gehminuten entfernt) das Auto für die Dauer der Reise abgestellt werden. Die Parkplätze sind kostenfrei.

Start/ Ende der Reise

Die erste Wanderung beginnt am 2. Tag in Garmisch, Treffpunkt ist um 08:45 Uhr beim Eckbauerlift in Garmisch, die Wanderung startet um 09:30 Uhr

Am Abreisetag erreicht der Transferbus von Sterzing nach Garmisch wieder gegen 11:30 Uhr.

Nicht im Reisepreis enthalten

Anreise/ Abreise nach/ von Garmisch Partenkirchen
Kurtaxe
Persönliche Ausgaben, nicht explizit im Reiseplan genannte Eintrittsgelder
Wanderausrüstung
Bergbahnen: Wir werden mit 2 Bergbahnen fahren (1 x in Garmisch und 1 x im Stubaital). Gesamtkosten ca. EUR 24,00 pro Person (Garmisch EUR 14,00, Stubaital EUR 10,00).

Ich packe meinen Rucksack & nehme mit
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Reiseunterlagen samt Wanderbeschreibung
  • Bargeld/EC-Karte/Kreditkarte
  • Fotokopien der wichtigsten Dokumente (getrennt von Originalen aufbewahren)
  • Mund- und Nasenschutzmasken
  • Handdesinfektionsmittel und ggf. Desinfektionstücher
  • Kleiner Tagesrucksack (mind. 20-40 Liter) + Regenhülle
  • Gute wasserfeste Wanderschuhe mit Profil (knöchelhoch, eingelaufen)
  • Wollsocken (Merinowolle empfohlen)
  • Regenschutz (Jacke/Anorak) und Regenhose (falls Wanderhose nicht wasserdicht)
  • 1 lange atmungsaktive Wanderhose, kurze Hose, 1 warmer Pulli oder Wärmefleece
  • 2 Funktionsshirts (kurz und lang)
  • 1 Paar dünne Handschuhe
  • Sonnenschutz (Creme, Brille, Kopfbedeckung)
  • Wasserflasche für mind. 1,5 Liter Flüssigkeit
  • Trekkingstöcke (falls in eurer Buchung nicht inkludiert sind)
  • Pflaster / Verbandszeug / kleine Reiseapotheke / elastische Binde
  • Blasenpflaster / pers. Medikamente / evtl. Ersatzbrille
  • Insektenschutz/ Zeckenschutz
  • Proviant für Unterwegs (Proteinriegel, Traubenzucker, o.ä)
  • Eventuell Fotoausrüstung: Akkuladegerät, evtl. Speicherkarte und Fernglas
  • Badesachen
  • Smartphone und eventuell Powerbank
  • Ziplock Tüten (u.a. für Müll)
Sonstiges
  • Witterungsbedingt oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten kann sich der Programmverlauf geringfügig ändern.
  • Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor Buchung.
  • Haustiere nicht erlaubt.   

  • Bei schlechtem Wetter kann die Tour verschoben werden.   
  • Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
  • Mindestalter: 18 Jahre
Veranstalter

viamonda GmbH

Newsletter Hintergrund
Newsletter anmelden - 50 EUR sichern

Aktuelle Informationen, inspirierende Ideen, neueste Reisen und
Geheimtipps von Reiseexperten

Hier Planung starten

Aktivreise
EUR 1.249 p.Pers. mit Eigenanreisep.Pers. mit Eigenanreise
oder
  • 7 Tage Aktivreise

Italien - Alpenüberquerung von Bayern nach Südtirol für Alleinreisende

  • 6x Übernachtung in ausgewählten 3* und 4* Hotels
  • Täglich Frühstück, 6x Abendessen
  • Geprüfter Wanderführer
  • Gepäcktransfer von Hotel zu Hotel
  • Bustransfers während der Reise inkl. Rücktransport nach Garmisch
  • Abschlussabend mit Urkunden-Verleihung und Abschiedsgeschenk
  • Mobilitätsgarantie
Viamonda Promise
Viamonda-Qualitätsgarantie

Hier Planung starten

Aktivreise
EUR 1.249 p.Pers. mit Eigenanreisep.Pers. mit Eigenanreise
oder

Einen Moment bitte

Wir erstellen Ihren individuellen Reiseplan.
Dabei suchen wir bei allen Leistungspartnern der Reise aktuell
nach Verfügbarkeit und Preis.

Das kann bis zu 10 Sekunden dauern