Spanien - La Gomera  entdecken für Singles - inkl. Flug
Kombinierbar
EUR 2.029 p.Pers. im EZ inkl. Flug

Spanien - La Gomera entdecken für Singles - inkl. Flug

Wanderreise

  • 8 Tage
  • MittelklassehotelsMittelklassehotels
  • max. 23
  • de Reiseleitung
  • Level
  • La Gomera erleben
  • Nationalpark Garajonay
  • Entdecker-Tour Valle Gran Rey
  • MTB-Tour durch die Bergdörfer
  • Tafelberg Fortaleza

Auf der 8-tägigen Singlereise entdecken Sie in Ihrem Aktivurlaub nach La Gomera die ursprüngliche Natur und üppige Vegetation der Insel. Genießen Sie auf Traumpfaden mit anderen Alleinreisenden und Best Agern der Altersgruppe 30 - Ende 40 Jahre die magische Insel La Gomera, deren Landschaft vielfältig und kontrastreich ist. Sie erleben ein vielfältiges Aktivprogramm mit: Entdeckertour, Wandern im Nationalpark Garajonay "Weltkulturerbe der Menschheit" und einer Mountainbike-Tour.

Tag 1
La Gomera, Spain
Anreise Teneriffa Süd - Fähre nach La Gomera

Flug nach Teneriffa Süd

Flug ab Düsseldorf nach Teneriffa Süd - Dauer ca. 4,5 Stunden

Sie fliegen von Düsseldorf nach Teneriffa Süd, dort erhalten Sie von unserem örtlichen Transfer Partner die Informationen zu Ihrer Weiterreise mit der Fähre nach La Gomera.

Anreise Teneriffa Süd - Fähre nach La Gomera

Von Teneriffa aus nehmen Sie die Fähre nach La Gomera. Am Fährhafen von San Sebastián de La Gomera geht es dann mit dem Transfer-Partner, in der Regel in kleinen Bussen, weiter. Mit Ihren Reiseunterlagen, die Sie vor Beginn Ihrer Reise von uns zugeschickt bekommen, finden Sie dazu detaillierte Informationen.

Auf der Fahrt quer über die Insel können Sie schon einen ersten Eindruck von der faszinierenden Insel genießen. Nach Ihrer Ankunft lernen Sie die Unterkunft und die anderen Singlereisenden kennen. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.

Bergpanorama Tres PalmerasDas Tres Palmeras bei SonnenuntergangBeispieleinrichtung des Tres PalmerasAussicht vom Balkon des Tres Palmeras

Übernachtung im Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in den Apartmentos Tres Palmeras - beliebte Apartmentanlage mit Pool und nur wenige Schritte zum Strand im Ortseil Playa de Valle Gran Reys. Alle Apartments verfügen über Bad, Schlafzimmer, Wohnraum mit integrierter Küchenzeile mit Herd & Kühlschrank und Balkon oder einer Terrasse.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Apartmentanlage handelt und kein Hotel, obwohl der Service sehr ähnlich ist. Die Anlage „Tres Palmeras“ verfügt über Rezeption und 5 x Reinigungsservice in der Woche mit 2 x Handtuchwechsel und 1 x Bettwäschewechsel nach 1 Woche.

Ihr tägliches Frühstück (Buffet) nehmen Sie im benachbarten Hotel ein. Zum Abendessen gehen Sie mit Ihrer Singlegruppe an 3 bzw. 6 Tagen in ein nahe gelegenes Restaurant mit landestypischen Spezialitäten. So lernen Sie die einheimische kanarische und spanische Küche kennen. Vegetarier können unter alternativen Speisen wählen. An den Tagen, an denen kein Abendessen zum Programm gehört, können Sie mit den anderen Alleinreisenden die abwechslungsreiche Küche der vielen anderen Restaurants im Valle Gran Rey testen. Ihr Reiseleiter hält Empfehlungen für Sie bereit.

Tag 2
La Gomera, Spain
Ortsrundgang & Wanderung zum Wasserfall

Ortsrundgang & Wanderung zum Wasserfall

Nach dem Frühstück, welches Sie wie jeden Tag in der Anlage einnehmen, gehen Sie auf eine kleine Entdeckungstour durch das Valle Gran Rey. Dabei lernen Sie die schönsten Strände, besten Bars und Cafés kennen und wo Sie sich am besten ein Bike ausleihen und weitere Exkursionen an freien Tagen reservieren können. Im Anschluss daran starten Sie zum Eingewöhnen mit Ihrer ersten Wandertour. Die erlebnisreiche Tour führt in den Süden der Insel auf der Sie die Besonderheiten der Natur, Kultur und der Lebensweise auf Gomera kennenlernen. Sie erreichen ein fruchtbares Seitental des Valle Gran Rey und wandern durch dichten Schilfdschungel aufwärts im Bachbett der Schlucht. Sie können sich am Wasserfall erfrischen, bevor Sie sich auf den Rückweg machen. Gehzeit: ca. 3-4 Stunden, 8 km, ca. ↑300 ↓300 Hm (Ortsrundgang: +5 km)

Übernachtung im Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in der gleichen Unterkunft wie am Vortag.

Tag 3
La Gomera, Spain
Entdeckertour zu den Bergdörfern La Gomeras

Entdeckertour zu den Bergdörfern La Gomeras

Oberhalb des Valle Gran Rey führt Sie die heutige erlebnisreiche Exkursion durch einige typische Bergdörfer. Sie bekommen die Besonderheiten der Natur, Kultur, der Lebensweise und der Traditionen auf Gomera zu sehen. Von Arure geht es bei einer Wanderung vorbei an Terrassenfeldern, über eine ausgedehnte Hochebene zum Bergdorf Las Hayas. Das Dorf grenzt unmittelbar an den Nationalpark. Sie tauchen dabei ein in die üppige Vegetation des immergrünen Nebelwaldes. Die regionale kanarische Küche mit typischen Inselspezialitäten lernen Sie in einem der ältesten Berggasthöfe der Insel kennen. Das vegetarische Menü ist im Preis enthalten. Gehzeit Wanderung: ca. 3-4 Stunden, 11 km, ca. ↑350 ↓350 Hm

Übernachtung im Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in der gleichen Unterkunft wie am Vortag.

Tag 4
La Gomera, Spain
La Gomera - Tag zur freien Verfügung

La Gomera - Tag zur freien Verfügung

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Erholen Sie sich oder nehmen Sie teil an fakultative Ausflüge mit Wandern, Biken, Tauchen, Bootstour etc. Mehr Infos und Buchung vor Ort möglich.

Übernachtung im Las Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in der gleichen Unterkunft wie am Vortag.

Tag 5
La Gomera, Spain
Mountaibike-Tour oder Wanderung

Mountaibike-Tour oder Wanderung

Das Programm für den heutigen Tag bestimmen Sie. Zur Auswahl stehen eine Mountaibike-Tour oder eine Wanderung:

Mountainbike-Tour: Ihre Tour mit dem Mountainbike beginnt im Herzen des Nationalparks. Sie starten vom Pajarito aus zum höchsten Punkt der Insel, dem Pico de Garajonay (1.487 m). Von hier aus geht es hinab zur Hauptstraße und dann auf schönen und gut ausgebauten Pisten Richtung El Cerado und weiter auf der Straße nach Las Hayas zur Einkehr. Nach der Rast geht es durch die Weinberge auf einem schönen Trail nach Arure. Als Krönung erwartet Sie eine spektakuläre Abfahrt bis ins Valle Gran Ray. Gesamtstrecke: 40 km, ↑450 Hm

Wanderung: Die Besteigung der beiden höchsten Gipfel Gomeras ist ein überwältigendes Erlebnis. Sie dienten den Ureinwohnern als Kultstätten. Mit 1497 m ist der Garajonay ist höchster Berg der Insel. Von hier aus haben Sie einen überwältigenden Blick über die gesamte Insel sowie auf die Nachbarinseln Teneriffa, La Palma und El Hierro. Bevor Sie den Aufstieg zur „Fortaleza“ beginnen, erfolgt erst einmal der Abstieg auf einer aussichtsreichen Forstpiste. Es geht weiter auf einem steinigen Hirtenpfad entlang einer Schlucht. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 10 km, ca. ↓500 ↑400 Hm

Übernachtung im Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in der gleichen Unterkunft wie am Vortag.

Tag 6
La Gomera, Spain
Wanderung Vallehermoso „zauberhaftes Tal“ - Majestätischer Roque Cano

Wanderung Vallehermoso „zauberhaftes Tal“ - Majestätischer Roque Cano

Der Einstieg Ihrer heutigen Wanderung erfolgt an der Plaza von Vallehermoso. Von hier aus geht es zunächst bergauf zum malerischen Stausee „Encantadora“. Eingebettet in das Felsmassiv, wirkt der See wie verzaubert. Durch den grünen und vegetationsreichen Inselnorden gelangen Sie auf einem schmalen Wanderpfad zum Aussichtspunkt und Restaurant „Roque Blanco“ mit großartigem Blick in das Tal. Nach einer ausgiebigen und verdienten Mittagspause folgen Sie anschließend einem alten Verbindungspfad, der sich in weiten Serpentinen direkt am Fuße des majestätischen Felsen „Roque Cano“ vorbei in das Tal hinunterwindet. Gehzeit: ca. 4-5 Stunden, 11 km, ca. ↑550 ↓550 Hm

Übernachtung im Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in der gleichen Unterkunft wie am Vortag.

Tag 7
La Gomera, Spain
La Gomera - Tag zur freien Verfügung

La Gomera - Tag zur freien Verfügung

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Erholen Sie sich oder nehmen Sie teil an fakultative Ausflüge mit Wandern, Biken, Tauchen, Bootstour etc. Mehr Infos und Buchung vor Ort möglich.

Übernachtung im Tres Palmeras

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in der gleichen Unterkunft wie am Vortag.

Tag 8
La Gomera, Spain
La Gomera - Abreise

La Gomera - Abreise

Heute heisst es Abschied nehmen und Ihre Rückreise steht an. Mit der Fähre fahren Sie von La Gomera nach Teneriffa mit anschließendem Transfer zum Flughafen Teneriffa Süd.

Flug nach Düsseldorf

Flug von Teneriffa Süd nach Düsseldorf - Dauer ca. 4,5 Stunden

Ihr Hotel während der Reise

Apartamentos Tres Palmeras Mittelklassehotels

Leistungen

Im Reisepreis inklusive

Alles anzeigen

Kunden über viamonda

Länderinformation Spanien

Klima

Beste Reisezeit

Hochlandklima 680 ü.M. Mittelmeer- und Atlantikklima an den Küsten. Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt. 

Den Norden von Spanien bereist man am besten im Sommer. Für Madrid, Barcelona, die Balearischen Inseln und für die spanische Riviera empfehlen sich der Frühling und der Herbst als die beste Reisezeit. Die Kanarischen Inseln sind ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. 

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz. (Ausnahme: Staatsangehörige von Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass.)

Achtung: Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, die auf den Kanarischen Inseln beginnen, ist jedoch für alle Nationalitäten immer ein Reisepass erforderlich.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Anmerkung zum Visum

Spanien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Weiterreisepapiere verfügen und aus einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Visumpflichtige Ausländer müssen mindestens über eine Summe im Gegenwert von 810 € und über mindestens 90 € pro Tag verfügen. 

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger sind dazu berechtigt, in Spanien für eine unbegrenzte Dauer zu arbeiten. Sie benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis. EU-Bürger und Schweizer, die länger als 3 Monate in Spanien bleiben wollen, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft beim zuständigen Ausländerbüro oder Polizeistation registrieren lassen. Außerdem müssen EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen entweder angestellt oder selbständig sein oder studieren und über ausreichend finanzielle Mittel für den Selbstunterhalt und die Krankenkasse verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die (auch) die spanische Staatsangehörigkeit haben, müssen für die Ausreise aus Spanien eine Reiserlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.


Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.


Über die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefährlichen Hunderassen sollte man sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).

Für Vögel wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vögeln auf 10 beschränkt.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Thu, 31 Oct 2024 19:40:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Nov 2024 09:53:19 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Aufgrund heftiger Unwetter ist es im Osten und Südosten des Landes vielerorts zu Überschwemmungen gekommen. Besonders betroffen ist die Provinz Valencia, in der es bereits weit über 100 Todesopfer gab; weitere Menschen werden aktuell vermisst.

Auch Teile Andalusiens und Kastilien-La Manchas sowie Teruel/Aragonien sind betroffen. Vielerorts sind Flüsse über die Ufer getreten. Bestimmte Katastrophengebiete können durch die Rettungsdienste nur eingeschränkt erreicht werden.

Der Zugverkehr ist in den betroffenen Gebieten zum Teil ausgesetzt und manche Straßen sind nicht befahrbar.

  • Für die an die Provinz Valencia angrenzende Provinz Castellón wurde eine Hochwasserwarnung ausgesprochen. Stärkere Regenfälle sind auch in Teilen Extremaduras, Andalusiens und Kataloniens mit der Gegend um Tarragona zu erwarten. Auch auf den Balearen wurde die Bevölkerung zu größter Vorsicht aufgerufen. Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien und Wetterdienste und sehen Sie derzeit von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Valencia und Castellón ab.
  • Falls Sie sich aktuell in den betroffenen Gebieten aufhalten, befolgen Sie bitte die Verhaltenshinweise der örtlichen Behörden.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder, Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Sicherheit

Terrorismus

Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.

In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.

Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
  • Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
  • Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
  • Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas" oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
  • Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Siehe Aktuelles

Busch- und Waldbrände

An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Überschwemmungen und Stürme

Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas" (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.

Der im September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.

  • Beachten Sie unbedingt das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien z.B. beim staatlichen meteorologischen Institut AMET.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Ein- und Ausreise über Frankreich

In Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Spielen hat Frankreich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden angekündigt. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Frankreich.

Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.

Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.

Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP" gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje", „VIA-T" oder „T" gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.

In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.

In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid bzw. Barcelona).

Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.

An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein. 

Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.

Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:

  • Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye,
  • die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.

Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute" des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés" von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.

In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen. 

Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei einer offiziellen Stelle Spaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.

Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.

  • Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.

Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.

In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Königreich Spanien.

Hauptstadt

Madrid.

Geographie

Spanien nimmt etwa vier Fünftel der Iberischen Halbinsel ein, die außerdem Portugal, Andorra und Gibraltar umfasst. Im Nordosten bilden die Pyrenäen eine natürliche Grenze zu Frankreich. Zum Staatsgebiet gehören auch die südöstlich von Barcelona im Mittelmeer gelegenen Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und die Kanarischen Inseln vor der Westküste Afrikas. Ceuta, Chafarinas, Melilla und Ladu sind winzige spanische Enklaven in Nordafrika, die Überreste des spanischen Kolonialreiches sind.

Spanien ist ein sehr gebirgiges Land und liegt im Durchschnitt 610 m ü. d. M. Die rund 400 km langen Pyrenäen erstrecken sich vom Baskenland im Nordwesten bis zum Mittelmeer. Einige Gipfel erreichen eine Höhe von über 3000 m; der Pico de Aneto ist mit 3404 m die höchste Erhebung. Das Landesinnere bildet die Meseta, ein riesiges 600-800 m hohes Plateau, das durch zahlreiche Sierras geteilt wird. Im Nordwesten und Norden wird sie durch das Kantabrische Gebirge und das Iberische Randgebirge, im Süden durch die Sierra Morena begrenzt. Jenseits der Sierra Morena liegt das Guadalquivir-Tal. Die gebirgige Landschaft Galiziens befindet sich an der stark zerklüfteten Atlantikküste. Gebirgsland füllt auch den äußersten Süden aus; die Sierra Nevada südöstlich von Granada ist Teil der parallel zum Mittelmeer verlaufenden Betischen Kordilleren. Sie weist den höchsten Berg des spanischen Festlandes auf, den Mulhacén (3481 m). Die höchste Erhebung Spaniens ist der Pico del Teide (3718 m) auf Teneriffa.

Die Küsten Spaniens sind knapp 5000 km lang. Die Mittelmeerküste reicht von der französischen Grenze bis zum Felsen von Gibraltar. Die Straße von Gibraltar verbindet Mittelmeer und Atlantik und trennt Spanien von Nordafrika.

Regierung

Parlamentarische Monarchie seit 1978. Verfassung von 1978, letzte Änderung 1992. Zweikammerparlament (Cortes Generales): Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) mit 350 Abgeordneten und Senat (Senado) mit 259 Senatoren. Spanien ist Mitglied der EU.

Staatsoberhaupt

König Felipe VI., seit Juni 2014.

Regierungschef

Pedro Sánchez, seit Juni 2018.

Elektrizität

230 V, 50 Hz (110/125 V häufig noch in älteren Gebäuden kleiner Ortschaften).

Übersicht

Spanien bietet Besuchern eine beeindruckende Kombination aus leckerer Küche, ausgelassenen Fiestas, wegweisender modernder Kunst, streng geschützten Naturlandschaften und einer erstaunlichen Vielzahl von ländlichen Übernachtungsmöglichkeiten.

Die historischen Städte Spaniens sind architektonische Kleinode mit ihren romanischen, gotischen und barocken Kirchen, maurischen Festungen und Renaissancepalästen. Plätze und Bars beleben alte Straßen und moderne Meisterwerke sorgen hier und da für frischen Wind.

Sonne, Meer und Sangría entlang der Südküste Spaniens gehören weiterhin zum touristischen Standardangebot, aber die Naturschönheit dieses Landes kommt auch anderswo, in sehr vielgestaltigen Gegenden zum Ausdruck. Bergige Nationalparks laden zu wunderschönen alpinen Wanderungen ein, und die Nordküste präsentiert sich mit sanft geschwungenen, grünen Hügeln, kleinen Fischerdörfern und versteckten Sandbuchten.

Ferien an der Küste und auf den Inseln sind nach wie vor äußerst beliebt, aber viele Besucher zieht es auch ins Landesinnere, wo man z. B. von einem restaurierten, rustikalen Bauernhaus aus auf Entdeckungstouren in wundervoll ruhige ländliche Gegenden gehen kann.

Anreise

Übersicht

Reiseinformationen für die Kanarischen Inseln und die Balearen s. eigene Kapitel.

Anreise mit dem Flugzeug

Spaniens nationale Fluggesellschaft Iberia (IB) verbindet u.a. den EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg sowie Stuttgart und Hannover mit Madrid.

Ebenso verbinden Lufthansa (LH) und Eurowings (EW) verschiedene deutsche Städte mit den wichtigsten spanischen Städten. Von den großen Flughäfen in Österreich fliegt Austrian Airlines (OS).

Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Alicante, Malaga und Valencia.

Swiss (LX) verbindet die internationalen Schweizer Flughäfen mit Spanien. Es gibt gute Verbindungen im internationalen Linien- und Pauschalreiseverkehr. Helvetic Airways (2L) fliegt von Bern nach Alicante und nach Jerez de la Frontera.

Ryanair (FR), easyJet (U2) und TUIfly (X3) verbinden deutsche, österreichische und Schweizer Metropolen mit Spanien.

Flugzeiten

Berlin - Barcelona: 2 Std. 30 Min.; Berlin - Madrid: 3 Std; Frankfurt - Barcelona: 2 Std; Frankfurt - Madrid: 2 Std. 45 Min.; Wien - Barcelona: 2 Std. 20 Min.; Wien - Madrid: 3 Std; Zürich - Barcelona: 1 Std. 40 Min.; Zürich - Madrid: 2 Std. 20 Min..

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die wichtigsten Autobahnen nach Spanien führen von Frankreich über Bordeaux oder Toulouse nach Bilbao (Nordspanien) und über Marseille oder Toulouse nach Barcelona (Ostspanien). Die Strecke durch den Pyrenäen-Tunnel nach Frankreich führt von Lleida (Lerida) über die spanische N230 zum Tunnel de Vielha. Dort geht es in Frankreich durch das Vall d'Aran und die Zentralpyrenäen bis nach Montrejeau.

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland nach Spanien. Der Domo Express verbindet u.a. St. Gallen, den Flughafen Zürich, Bern und Genf mit Barcelona.

Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-T; Transmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich. Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Keine direkten Zugverbindungen von Deutschland und Österreich. In der Regel steigt man in Paris um, Verbindungen gibt es auch über Italien/Monaco und die Schweiz.

Die französischen TGV- und die spanischen AVE-Hochgeschwindigkeitszüge der RENFE fahren von Frankfurt a.M. via Paris /Avignon/ Lyon/ Marseille oder Toulouse nach Barcelona und Madrid. Die Fahrt von Toulouse nach Barcelona dauert 3 Std. 12 Min.

Von Basel fahren Züge (mehrmals umsteigen) nach Barcelona. Weitere Informationen von der Schweizerischen Bundesbahn.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Es gibt verschiedene Fähren, die Spanien mit Italien, Marokko und den spanischen Exklaven an der nordafrikanischen Küste verbinden. Mit Kreuzfahrtschiffen lassen sich der westliche Mittelmeerraum und die Kanaren bereisen.

Kreuzfahrtschiffe

Die verkehrsreichsten Kreuzfahrthäfen Spaniens liegen in Barcelona, auf den Balearen, in Las Palmas, Santa Cruz de Tenerife, Bahia de Cádiz, Málaga, Valencia, Cartagena, Vigo und in A Coruña. Die Kreuzfahrtschiffe großer Kreuzfahrtgesellschaften wie Cunard, TUI Cruises und MSC Cruises laufen hier ein. Die Reiserouten zahlreicher Kreuzfahrtschiffe führen von hier weiter durch das Mittelmeer, nach Nord- und Südamerika oder in die Karibik.

Aida Cruises bietet u.a. Kreuzfahrten im Mittelmeer, in die Karibik und nach Süd- und Nordamerika an.  

Royal Carribbean kreuzt ab Barcelona nach Frankreich, Italien und Malta.

Costa fährt u.a. nach Italien, Sardinien und in die Karibik. 

Fähranbieter

Grandi Navi Veloci bietet Fährverbindungen zwischen Barcelona und den italienischen Städten Genua und Civitavecchia an.

Mit Trasmediterranea geht es von Almeria (Spanien) nach Nador (Marokko), von Almeria und von Malaga (Spanien) nach Melilla (Spanien) sowie von Algecias (Spanien) nach Tanger (Marokko) und Ceuta (Spanien).

Grimaldi Lines fährt von Civitavecchia, Porto Torres und Savona aus nach Barcelona.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Iberia (IB) fliegt die größeren Städte Spaniens an sowie die Kanarischen Inseln, die Balearen und die Exklave Melilla an der nordafrikanischen Küste.

Ryanair (FR) fliegt von Berlin, Hamburg und Frankfurt aus nach Barcelona, Madrid und auf die Kanarischen Inseln.

Weitere Verbindungen mit Air Europa (UX). Flugtaxis gibt es an fast allen Flughäfen.

Canaryfly (PM) und Binter Canarias (NT) verbinden die Kanarischen Inseln untereinander. Binter Canarias (NT) fliegt von den Kanaren aus auch die Balearen an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Gute Autobahnen und Schnellstraßen verbinden die Großstädte.

Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Zweispurige Schnellstraßen, die den Norden mit dem Süden verbinden können kostenlos benutzt werden. Gebührenpflichtige Autobahnen, sind im Gegensatz zu den gebührenfreien Autobahnen Autovias (A) mit dem Zusatz "P", z.B. "AP-7" versehen.

Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

Die Maut ist darüber hinaus von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Auf den meisten Autobahnen richtet sich die Höhe des zu zahlenden Betrages nach der gefahrenen Strecke.

Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-T; Transmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich.

Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.

Tankstellen sind in Spanien flächendeckend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Die Landstraßen sind z. T. in weniger gutem Zustand.

Aktuelle Informationen über den Straßenzustand sind von der Generaldirektion für Straßenverkehr erhältlich. 

Autovermietung

Die bekannten Mietwagenfirmen haben in allen größeren Städten Niederlassungen. Mindestalter: 18-21 Jahre, je nach Bestimmung der einzelnen Mietwagenfirmen. Eine Fahrpraxis von mindestens 1 bis 2 Jahren wird von den meisten Mietwagenfirmen verlangt.

Fahrrad

Helme sind Pflicht auf Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern. Personen unter 18 Jahren dürfen Motorräder über 75 cc weder mieten noch fahren.

Reisebus

Es gibt ein gut ausgebautes und preiswertes Busnetz. Selbst abgelegene Dörfer sind mit dem Bus erreichbar. Alsa ist eine der größten Busgesellschaften in Spanien. Je nach Region gibt es weitere Gesellschaften (z.B. Moventis).

Große Busbahnhöfe gibt es in den Städten; u.a. in Barcelona (Barcelona Nord), Bilbao (Bilbao Termibus), Madrid (Madrid Estación Sur), Malaga (Málaga) und Valladolid.

Vorschriften


Verkehrsbestimmungen:
- In geschlossenen Ortschaften nachts immer mit Abblendlicht fahren.
- Reservebirnen und ein rotes Warndreieck müssen mitgeführt werden.
- Telefonieren während der Fahrt ist nur bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Telefonieren mit Headsets ist verboten.
- Das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Anschnallpflicht. 

- Das Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.

Parken

Die Regeln für das Parken unterscheiden sich in Spanien von Kommune zu Kommune. Schilder und Parkscheinautomaten geben Auskunft über die vor Ort geltenden Parkregeln. Die unterschiedlichen Farben, mit denen die Parkflächen markiert sind, stehen für die folgenden Bestimmungen:

weiße Linien: kostenloses Parken ohne Zeitbegrenzung erlaubt;

gelbe Linien: Parken ist verboten;

blaue Linien: Parken ist kostenpflichtig und oft zeitbeschränkt (mit Ausnahme während der "zona azul");

grüne, orangene oder rote Linien: Parken nur für Anwohner (mit Ausnahme von erlaubten Zeiten für kostenpflichtiges Parken für Auswärtige).

 

Promillegrenze: 0,5 ‰. (Wer mit mehr als 0,5 ‰ oder mit Drogen am Steuer erwischt wird, verliert für mindestens ein Jahr und maximal für vier Jahre den Führerschein und muss mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen.)

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

innerhalb geschlossener Ortschaften:

50 km/h: auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung

30 km/h: auf Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung und auf Einbahnstraßen

20 km/h: auf Straßen ohne Höhenunterschied zum Bürgersteig

außerhalb von geschlossenen Ortschaften:

auf Schnellstraßen: 100 km/h;

auf der Autobahn: 120 km/h (100 km/h für Busse und LKWs);

auf Landstraßen: 90 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC ist über die Auslands-Notrufnummer: +49 89 22 22 22 jederzeit erreichbar und hilft bei Autopannen, in Notfällen, wie z.B. bei Diebstahl oder Verlust von Papieren und Geld oder bei Unfällen.

Die spanische Polizei (Tel. 902 102 112) ist für Touristen in deutscher und italienischer Sprache täglich von 9-15 Uhr, in englischer und französischer Sprache täglich von 9-21 Uhr erreichbar.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr nach Wohnsitznahme in Spanien gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Spanien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 
 
 Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.

 

Unterwegs in der Stadt

Das städtische Nahverkehrssystem ist gut ausgebaut. In Barcelona, ValenciaBilbao und Madrid verkehren U-Bahnen (preiswerte Sammelkarten erhältlich).

Alle Urlaubsorte und Kleinstädte besitzen ein gutes Busnetz. Taxis findet man in allen größeren Städten.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Schienennetz der staatlichen Eisenbahngesellschaft RENFE verbindet Städte und Regionen der gesamten Iberischen Halbinsel. Die wichtigsten Züge haben Klimaanlagen und Speise- oder Buffetwagen. Für InterCity-Züge müssen Sitzplätze reserviert werden.

Hochgeschwindigkeitszüge (AVE- und Avril-Züge von RENFE, Ouigo Espana-Züge von SNCF und Züge des Günstiganbieters avlo renfe) verkehren u.a. von Madrid aus nach 

- Alicante (Fahrtzeit: 2 Std. 20 Min.),

- Barcelona (Fahrtzeit: 2 Std. 30 Min.),

- Burgos, Sevilla, Zaragoza, Ciudad Real, Málaga (Talgo),

- Toledo (Fahrtzeit: 35 Min.),

- Valencia (Fahrtzeit: 1 Std. 35 Min.),

- Castellón (Fahrtzeit ab Madrid: 2 Std. 25 Min.),

- Oviedo und Gijón sowie 

- Vigo, A Coruña, Santiago de Compostela, Pontevedra und Vilagarcía de Arousa.

Außerdem ab Barcelona nach Girona und Figueras (Fahrtzeit: 53 Min.), und nach Granada (Fahrtzeit: 3 Std. 15 Min).

In Figueras besteht Anschluss an die TGV-Strecke nach Paris.

Das Bahnunternehmen Iryo bietet in Spanien u.a. die folgenden Verbindungen in Hochgeschwindigkeitszügen in jeweils beiden Richtungen:

Madrid - Barcelona (Fahrtdauer: 2 Std. 30 Min.);

Madrid - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Barcelona - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Madrid - Valencia (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Madrid - Sevilla (Fahrtdauer: 2 Std.).

Touristenzüge: In fast jeder Region Spaniens ist ein bekannter Touristenzug unterwegs. Die Touristenzüge werden von RENFE verschiedenen Themen bzw. der Region Galizien zugeordnet oder als Luxusreisen angeboten. Auskunft und Reservierung über RENFE:

Zu den Themenreisen gehören u.a. die Züge Tren de José Zorrilla, Trenes Turísticos de Castilla - La Manacha, der Tren Medieval und der Tren de los Molinos.

Zu den Luxuszügen zählen der El Expreso de La Robla, der durch die reizvolle Landschaft Nordspaniens fährt, der Costa Verde Express, der eine gastronomische Reise durch das grüne Spanien bietet, der Tren Ándalus, in dem man durch Andalusien reist, und der El Transcantábrio Gran Lujo, der von Mai bis Oktober auf einer reizvollen Route durch den Norden Spaniens von León bis nach Santiago de Compostela fährt.

Der Tren de la Fresa (Erdbeerzug) verkehrt ab Ende April im Mai, Juni, September und im Oktober zwischen Madrid und Aranjuez.

Von der Zahnradbahn Ferrocarril Cremallera in Montserrat haben Reisende eine überwältigende Aussicht auf die Gebirgslandschaft der Pyrenäen.

Bahnpässe

Ermäßigungen: Verbilligte Tagesrückfahrkarten werden angeboten. Kinder unter 4 Jahren fahren umsonst. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren bekommen mit einer 'Carnet Joven' 20 % des Fahrpreises erlassen. Außerdem gibt es Ermäßigungen von 20-30 % p.P. für Gruppen von 10-25 Personen.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.

Der Renfe Spain Pass kann von Reisenden erworben werden, die keinen Wohnsitz in Spanien haben und berechtigt zum Fahren mit AVE Hochgeschwindigkeitszügen. Er ist ab der ersten Fahrt einen Monat lang gültig. Inhaber des Renfe Spain Passes haben die Wahl zwischen 4, 6, 8 oder 10 Zugreisen innerhalb eines Monats.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Tragflächenboote und Autofähren verkehren regelmäßig zwischen Algeciras und Ceuta (Exklave in Nordafrika), Málaga (bzw. Almería) und Melilla (Exklave in Nordafrika), Barcelona sowie Valencia und den Balearen sowie zwischen Cádiz und den Kanarischen Inseln. Weitere Informationen von Trasmediterránea. Flusskreuzfahrten auf dem Douro bietet u.a. Nicko Cruises an. 

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die Behandlung erfolgt in öffentlichen Gesundheitsstellen (Centro Sanitario de la Seguridad Social) wie Beratungsstellen (consultorio), Ambulanzen (ambulatorio), Gesundheitszentren (centro de salud) und Krankenhäusern (hospital). Anschriften der Gesundheitsstellen sind bei der örtlichen Provinzialdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erhältlich. Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Spanien zwischen August und Oktober vereinzelt vor. Die meisten Dengue-Fieber-Fälle wurden 2022 auf Ibiza und 2023 in Katalonien registriert. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Vor extremer Hitze warnt das spanische Gesundheitsamt jedes Jahr täglich ab dem 3. Juni eines Jahres.

Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken übertragen und kann in Spanien vorkommen. Es sollte für ausreichenden Mückenschutz gesorgt werden.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Spanien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Spanien in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Reiseschecks werden auf den Kanarischen Inseln jedoch nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-14.00/14.30 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr (von Mai bis September: samstags geschlossen).

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann in allen Bankfilialen und in den Wechselstuben der größeren Städte gewechselt werden. Auch viele Hotels und Reisebüros bieten diesen Service an.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Spanisch (Castellano, 74%). Katalanisch (17%), Galizisch (7%) und Baskisch (2%) sind regional verbreitet; in Touristengebieten z. T. Englisch und Deutsch.

Öffentliche Feiertage

Überblick

Seit 2012 werden Feiertage, die in die Mitte der Woche fallen, auf den darauf folgenden Montag verlegt. Davon unberührt sind der 1. Januar (Neujahr), der 1. Mai (Tag der Arbeit), der 12. Oktober (Nationalfeiertag) und der 25. Dezember (Weihnachten).

Anmerkung

[*] Diese Feiertage können von den autonomen Gemeinden auf ein anderes Datum verlegt werden.
[**] Wird regional gefeiert.

Neben den angegebenen nationalen Feiertagen gibt es zahlreiche regionale Feiertage.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine vom spanischen Konsulat beglaubigte Jagdlizenz des Heimatlandes sowie eine Einfuhrerlaubnis und eine Jagdgenehmigung der spanischen Zollbehören benötigt.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)


Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22 % Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüm oder 375 ml Eau de Toilette;
Landwirtschaftliche Waren im Wert von max. 175 € (Personen unter 15 J. max. 90 €). Dabei müssen folgende Mengenbegrenzungen eingehalten werden: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom spanischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0034.

Öffentliche Telefone gibt es in Spanien nicht mehr.

Spanische Inseln: Jede größere Insel hat eine Inselvorwahl, die in der Rufnummer meist integriert ist, für Mallorca 971, Teneriffa 922, Gran Canaria und Lanzarote 928. Die internationale Auskunft erreicht man unter 118 25. Die 112 ist die allgemeine Notrufnummer in Spanien und auf den Balearen.  

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Netzbetreiber sind u.a. Amena, Movistar und Vodafone. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Spanischen Mobilnummern ist eine 6 vorangestellt. Die Netzabdeckung ist sehr gut und in weiten Teilen Spaniens hat man auch 4G-Empfang sowie teilweise 5G-Empfang.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Erwerb einer spanischen SIM-Karte bzw. von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter.

Internet

Internet-Cafés und Einrichtungen, die einen Internetzugang anbieten, gibt es in den meisten städtischen Gebieten. Internetanbieter sind u.a. ID Grup und Orange

Kostenloser Zugang zum Internet ist über Wi-Fi u.a. in Cafés, Restaurants, an Kiosks sowie in zahlreichen Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, in einigen Einkaufszentren und Hotels sowie an öffentlichen Stellen, darunter Plätze und Parks, erhältlich. Manchmal ist ein Passwort nötig. Barcelona und einige andere spanische Großstädte sowie die Playa de Palma auf Mallorca und einige andere Abschnitte von Stränden auf den Balearen werden von einem dichten Netz aus WiFi-Hotspots abgedeckt. 

Post

Die Briefzustellung ist relativ gut. Briefsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen können an alle Hauptpostämter geschickt werden.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten oder über das Internet in Spanien empfangen.

Einkaufen

Überblick

Wunderbar stöbern kann man auf dem El Rastro-Flohmarkt in Madrid, der sonntags im Stadtviertel La Latina zwischen der Calle Embajadores und der Ronda de Toledo von 09.00-15.00 Uhr geöffnet hat. In Katalonien gibt es Webereien, deren Textilien auf der ganzen Welt bekannt sind. Barcelona ist die Stadt der Mode. Spanische Leder- und Wildlederwaren sind von hoher Qualität. Hervorragende handgefertigte Möbel zählen zu den schönsten Erzeugnissen. Die typische spanische Lebensart erlebt man beim Einkaufen in einer Markthalle. Die Markthallen San Miguel in Madrid und La Boqueria in Barcelona sind voll mit Ständen, die frisches Obst und Gemüse sowie typische spanische Speisen anbieten.

Öffnungszeiten

Mo-Sa 09.30/10.00-13.30 Uhr und 16.30-20.00/21.00 Uhr. Große Kaufhäuser und Einkaufszentren öffnen Mo-Sa 10.00-21.00/22.00 Uhr sowie an einigen Sonntagen im Jahr. Die meisten verkausfoffenen Sonntage liegen in der Hochsaison. Die Siesta zwischen 14.00 und 16.00 Uhr muss nicht mehr eingehalten werden. An der Küste ist in der Hochsaison nach 22.00 Uhr Ladenschluss. 

Kulinarisches

Übersicht

Als Einführung in die spanische Küche sollte man am besten Tapas (Zwischenmahlzeit) ausprobieren. Das Angebot reicht von Käse und Oliven bis hin zu Tintenfisch und Fleischspezialitäten. Regionale Spezialitäten findet man eher im Landesinneren als an der Küste. Im Baskenland sollte man Kabeljau Vizcaina oder Kabeljau Pil-pil probieren, außerdem Angulas (junge Aale aus Aguinaga), Barsch und Tintenfisch. Asturien bietet die Bohnensuppe Fabada, zahlreiche Käsesorten und den besten Cidre Spaniens. In Galizien sollte man Schalentiere versuchen, besonders als Eintöpfe. Empfehlenswert ist auch Seehecht à la Gallega.
Die Paella der östlichen Regionen verdient sicherlich ihren guten Ruf. Es gibt zahlreiche Versionen mit Geflügel, Meeresfrüchten, Kaninchen und anderen Fleischsorten. Zu den ausgezeichneten Spezialitäten Kataloniens zählen Hummer Katalonisch, Würstchen mit Bohnen und Rebhuhn mit Kohl.
In Kastilien spezialisiert man sich auf Bratengerichte aus Lamm-, Rind- und Kalbfleisch und Spanferkeln. In der andalusischen Küche sind Gazpacho, eine vorzügliche kalt servierte Gemüsesuppe, zahlreiche Fischgerichte wie z. B. frische Anchovis und Jabugo-Schinken aus Huelva empfehlenswert. Restaurants unterliegen Bestimmungen der Regierung und sind in Kategorien eingeteilt. Zahlreiche Restaurants bieten Tagesmenüs an (Menú del día).

Getränke: Sherry ist eines der wichtigsten Exportgüter. Das englische Wort ist eine anglisierte Bezeichnung für die Stadt Jerez, in der der Weinhandel mit England begann. Die vier bekanntesten Arten sind: fino (hell und sehr trocken), amontillado (trocken, vollmundig und von dunklerer Farbe), oloroso (halbtrocken, vollmundig, aromareich und goldfarben) und dulce (süß). Auch Sanlúcar de Barrameda und Puerto de Santa María sind für ihren Sherry bekannt. Die bekanntesten Tafelweine sind Rioja und Valdepeñas, die nach den Regionen ihrer Herkunft benannt werden. Rioja wird hauptsächlich in der Region um Logroño im Nordosten angebaut und ähnelt den französischen Bordeauxweinen. Valdepeñas ist ein angenehm herzhafter, etwas rauerer Landwein. Am besten genießt man ihn in der Region, in der er angebaut wird, auf halber Strecke zwischen Madrid und Cordóba. Die katalonischen Weine Ampurdán und Perelada sind eher schwer und entweder süß oder recht herb. Eine Ausnahme bildet der ausgezeichnete und vollmundige Penedés, der dem Burgunder ähnelt. Wein aus Alicante ist trocken und wird gern als leichter Apéritif serviert. Hervorragende Weine kommen auch aus der Region um Murcia und aus Kastilien, wie z.B. der rote Ribera del Duero. Offener Hauswein (vino de la casa) ist meist eine sehr gute, etwas billigere Alternative. Die einheimischen Sektsorten werden Champan oder Cava genannt, die beliebtesten Marken im reichhaltigen Angebot sind Codorniú und Freixenet, trocken oder halbtrocken.
Spanien hat ein großes Angebot an ausgezeichneten Mineralwassern. Sehr beliebt sind Lanjarón (mit oder ohne Kohlensäure) aus der gleichnamigen Stadt, Vichy Catalan, Malavella und Font Vella.

Kultur

Religion

Römisch-katholisch (94%); muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden, so freut sich z. B. bei Einladungen der Gastgeber über ein kleines Geschenk. Blumen überreicht man nur zu besonderen Anlässen.

Kleidung: Alltagskleidung wird im Allgemeinen akzeptiert. In einigen Hotels und Restaurants wird von Männern Jackett und Krawatte erwartet. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Badebekleidung gehört ohne Ausnahme an den Strand.

Rauchen: Ein Rauchverbot gilt in allen öffentlichen Einrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Telefonzellen und Räumen, in denen sich Geldautomaten befinden sowie auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen. Rauchen ist auch im Umkreis von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten. Das Rauchverbot gilt zudem in allen gastronomischen Einrichtungen und Lokalen. Raucherzonen in Gasträumen sind nicht mehr gestattet. Nur noch Hotels dürfen Raucherzimmer anbieten. An einigen Stränden ist Rauchen ebenfalls verboten wie auf den Kanaren u.a. am Strand Las Canteras in Las Palmas de Gran Canaria, an 28 Stränden auf den Balearen (davon liegen 15 rauchfreie Strände auf Mallorca), im Baskenland, in Galicien, in Andalusien, in Valencia sowie in Katalonien an den Stränden Barcelonas.

Alkohol: Es besteht Alkoholverbot in den Partyzonen auf Mallorca und auf Ibiza sowohl auf der Straße als auch am Strand. Vergehen werden mit einem Bußgeld geahndet. 

Trinkgeld: Bedienungsgeld ist i. Allg. in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, trotzdem ist es üblich, Zimmerpersonal und Kellnern ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen. Gepäckträger erhalten eine geringe Summe pro Gepäckstück. Entscheidet man sich für ein Trinkgeld, gibt man in der Gastronomie zwischen 5-10 %. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.

Landesdaten

Vorwahl

+34

Fläche(qkm)

505,990

Bevölkerung

46.747.840

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

95

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

HINWEISE

Wichtige Informationen zu dieser Reise

Voraus. Flugzeiten

Die genauen Flugzeiten erhalten Sie nach Buchung von unserem Partner mitgeteilt. Je nach Buchungszeitpunkt und Nachfrage kann es zu Flugpreiserhöhungen kommen. Wenn dadurch der kalkulierte Flugpreis überschritten wird, kommt es auch zu einer Erhöhung des ausgewiesenen Gesamtpreises. Sie erhalten dazu aber vor der konkreten Buchung eine Mitteilung und können dann noch kostenlos stornieren.

 

Die voraussichtlichen Flugzeiten (Sommerflugplan) mit Condor ab Düsseldorf sind wie folgt:

Düsseldorf-Teneriffa 12:30-16:10

Teneriffa-Düsseldorf 17:00-22:35

Stand 07.07.21

 

Mindestteilnehmerzahl

Mindestteilnehmerzahl 3, max. 23 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

Nicht im Reisepreis enthalten
  • Trinkgelder für Reiseleiter und Fahrer
  • persönliche Ausgaben
  • nicht angegebene Mahlzeiten und Getränke
  • nicht explizit im Reiseplan genannte Eintrittsgelder
  • ggf. Visakosten
Stornobedingungen

Die Stornierungsbedingungen für diese Reise weichen von unseren allgemeinen Richtlinien ab und lauten wie folgt:

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet – mindestens jedoch 25 €:

bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
ab dem 6. bis zum Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
Der Tag der Abreise wird dabei nicht mitgerechnet.

4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

Nimmt der Reiseveranstalter in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor, fällt eine pauschale Umbuchungsgebühr von 25 € an sowie etwaige Flugumbuchungsgebühren.

Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, Preisänderung nach Vertragsschluß

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Es bleibt dem Reiseveranstalter stets freigestellt, eine Gruppenreise auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig um bis zu 8% erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde ist berechtigt, eine Senkung des Reisepreises um bis zu 8% zu verlangen, wenn und soweit sich die vorstehend unter Buchstaben a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

Ausflüge
  • Für die im Reiseverlauf enthaltenen MTB-Touren können Sie alternativ an einer Tageswanderung teilnehmen.
  • Eine durchschnittliche bis gute Kondition wird für das Aktivprogramm empfohlen. Die Wandertouren mit zum Teil größeren Höhenunterschieden auf teilweise steinigen Bergpfaden erfordern Trittsicherheit und eine ausreichende Kondition. Die Gehzeiten betragen zwischen 3 und 5 Stunden. Die MTB-Touren sind mittelschwer und für alle Teilnehmer geeignet, die sicher auf einem Mountainbike fahren können. Eine Einweisung in die Schalt- und Fahrtechnik erfolgt vor jeder Tour.
  • Auf Wunsch können zusätzliche geführte Wanderungen, Biketouren und sonstige Ausflüge vor Ort hinzugebucht werden. Der Verleih von Fahrrädern ist ebenfalls vor Ort möglich. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrer Reiseleitung.

    Fahrradmiete
    Natürlich können Sie vor Ort auch ein City-Bike oder Mountainbike mieten und Ausflüge auf eigene Faust unternehmen. Ihre Reiseleitung ist Ihnen gern behilflich.
    Miete (ca.-Preise) für 1 Tag/3 Tage/7 Tage: Hardtail 17€/15€/12€, Fully 26 €/24 €/22 €, Rennrad 17 €/15 €/12 €, City Bike10 €/7 €/5 €

    Kajak-Tour im Valle Gran Rey
    Unsere sportlich begeisterten Urlauber haben die Möglichkeit, im Valle Gran Rey ein Kajak zu mieten und die Küste selbständig zu erforschen. Gehen Sie auf Abenteuerfahrt und genießen Sie die Schönheit La Gomeras vom Wasser aus.
    Preis für Kajaktouren: nur Miete (keine Führung), ca. 10 € / Stunde.

    Whalewatching
    Es erwartet Sie ein spannender Tag, an dem Sie die Insel vom Wasser aus entdecken. Mit etwas Glück sehen Sie die zahlreichen Delfine, Pilot- oder Buckelwale die sich vor der Küste Gomeras tummeln. Beim Ortsrundgang stellt Ihnen Ihre Reiseleitung die entsprechenden Anbieter vor!
    Preis für Whalewatching: TINA Excursiones – 3 Std., ca. 35,- €; 4 Std., ca. 40,- €, SPEEDY – 3 Std., ca. 38,- €.

    Yoga
    Preis ca. 15,- € pro Stunde

Sonstiges
  • Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkte Mobilität nicht geeignet sind. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor Buchung.
  • Die Altersgrenzen sind nur Empfehlungen und dienen lediglich der Orientierung.
  • Die Tischgrößen sowie alle gesetzlichen Vorgaben werden natürlich an die geltende Hygieneverordnung angepasst.

    Bitte beachten Sie:
    Bei der Einreise muß auf den Kanaren ein höchstens 72 Std. alter Coronatest mit negativem Ergebnis vorgelegt werden. Wo Sie einen solchen Test durchführen können, erfahren Sie von Ihrem Hausarzt oder dem zuständigen Gesundheitsamt. Hilfreich ist auch eine Liste der Testcenter an den deutschen Flughäfen, die der ADAC veröffentlicht hat.

  • Änderungen vorbehalten, Programmänderungen wetterbedingt möglich.
Veranstalter

Veranstalter: singlereisen. de GmbH

Hier Planung starten

Wanderreise
EUR 2.029 p.Pers. im EZ inkl. Flug
  • 8 Tage Wanderreise

Spanien - La Gomera entdecken für Singles - inkl. Flug

  • Hin- & Rückflug
  • Flug nach Teneriffa Süd
  • 7x Übernachtung im 3-Sterne Apparthotel
  • Täglich Frühstück, 2x Abendessen & 1x veg. Menü
  • Alle Transfers, Fährüberfahrten & deutschsprachige Reiseleitung
  • Aktivprogramm mit 1 Entdeckertour & 2 Wandertouren
  • Mountainbike Tour durch die Bergdörfer
  • Zusätzlich individuell wählbar
Viamonda Promise
Viamonda-Qualitätsgarantie

Hier Planung starten

Wanderreise
EUR 2.029 p.Pers. im EZ inkl. Flug

Einen Moment bitte

Wir erstellen Ihren individuellen Reiseplan.
Dabei suchen wir bei allen Leistungspartnern der Reise aktuell
nach Verfügbarkeit und Preis.

Das kann bis zu 10 Sekunden dauern

Wir erstellen Ihren individuellen Reiseplan.
Dabei suchen wir bei allen Leistungspartnern der Reise aktuell
nach Verfügbarkeit und Preis.

Das kann bis zu 10 Sekunden dauern