Wandern für Alleinreisende

Reisen in kleinen Gruppen - aktiv unter Gleichgesinnten die Natur entdecken

Gemeinsam zu Fuss die schönsten Landschaften erkunden – das ist das Ziel unserer Aktiv- und Wanderreisen für Best Ager, Singles und Alleinreisende. Bei gemeinsamen Aktivitäten mit Gleichgesinnten der Altersgruppe ca. vierzig bis fünfundsechzig zusammen verreisen und in ungezwungener Atmosphäre Neues entdecken – das Einzelzimmer ist dabei ohne Aufpreis!

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Auf unseren Wanderreisen in der Schweiz, und auf den im Atlantik gelegenen Vulkaninseln La Gomera und Madeira lernen Sie zusammen mit anderen Alleinreisenden einzigartige Regionen von ihrer eindrucksvollsten Seite per pedes kennen. Aber auch für persönliche Auszeiten und Ruhepausen ist ausreichend Zeit vorhanden, um einen erholsamen Urlaub zu geniessen.

Das Alpenjuwel Schweiz begeistert Wanderer mit ihren herrlichen Panoramen und Landschaften, imposanten Bergwelten und zahlreichen charmanten Chalet Dörfern. Durch ihre geographische Lage lässt sich die Schweiz sehr gut erreichen und auf unseren Selbstfahrer- Rundreisen in kurzer Zeit erkunden. Kilometerlange Wanderwege inmitten der pittoresken Alpenkulisse locken Naturliebhaber, Aktivurlauber und Erholungssuchende zugleich, die frische Bergluft und die unzähligen Möglichkeiten an Outdoor-Aktivitäten wie z.B. Radfahren, Biken und Wassersport garantieren eine erholsame Auszeit.

La Gomera aktiv entdecken – die von ursprünglicher Natur und üppiger Vegetation geprägte Insel zählt zu den Kanarischen Inseln. Wild zerklüftete Berge, urwüchsige Täler, Schluchten, Zitronenplantagen und naturbelassene Buchten bilden das typische Landschaftsbild des Eilands. Wandern im Nationalpark Garajonay, Mountainbike-Touren und Tageswanderungen bieten einmalige Erlebnisse. Lernen Sie charmante Bergdörfer kennen und genießen landestypische Spezialitäten beim gemeinsamen Tapas-Essen. Das ganzjährig angenehme Klima macht das Inselparadies zu einem perfekten Reiseziel zum Wandern & Relaxen.

Die Blumeninsel Madeira fasziniert Wanderurlauber durch ihre landschaftliche Vielfalt. Eindrucksvolle Berglandschaften, grüne Täler, malerische Dörfer, versteckte Badebuchten und steile Felsküsten begeistern Naturliebhaber. Auf verschiedenen Wanderungen entdecken Sie mit Ihren Mitreisenden die Höhepunkte der Insel. Eines der Highlights Madeiras ist der zum UNESCO Weltkulterbe gehörende Lorbeerwald (Zauberwald), bei Wanderungen entlang der schroffen Steilküste und im Hochgebirge genießen Sie immer wieder traumhafte Panoramaaussichten.

Mit Viamonda reisen Sie in Kleingruppen unter gleichgesinnten alleinreisenden Wander- & Naturbegeisterten und teilen das gemeinsam Erlebte!

 

 

 

 

 

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Highlights

Singlereisen

Singlereisen

Sie möchten in Ihrem Urlaub ferne Länder entdecken, fremde Kulturen erleben und reisen allein? Dann sind unsere Kleingruppen exklusiv für Alleinreisende genau das Richtige für Sie! Hier reisen Sie mit Gleichgesinnten, erleben Land & Leute gemeinsam in einer kleinen Gruppe bis maximal 12 Personen und können Ihre Eindrücke und Erlebnisse miteinander sofort teilen. Neues entdecken, Wohlfühlen, andere Mitreisende kennenlernen und eine ungezwungene Atmosphäre stehen im Vordergrund, sodass Sie Ihre Reise in vollen Zügen genießen können. Die perfekte Kombination aus individueller Reise im Kreise einer sicheren Gruppe mit anderen Alleinreisenden.

Kleine Gruppen

Kleine Gruppen

Falls Sie am liebsten neue Orte und Kulturen im Kreise gleichgesinnter Reisender kennenlernen möchten, sind unsere Kleingruppenreisen ideal für Sie. Wir bieten keine Massenveranstaltungen mit unüberschaubaren Gruppen anonymer Reisender, sondern garantieren ein einzigartiges Erlebnis mit kleinen, individuell anmutenden Reisegruppen zwischen 4 und 12 Personen. So können Sie exotische Länder erkunden und dabei auch neue Bekanntschaften knüpfen, die Sie für immer mit diesen wunderbaren Erlebnissen verbinden werden.

Eigene Anreise

Eigene Anreise

Bequem mit dem eigenen Fahrzeug die schönsten Plätze Deutschlands entdecken und das ohne Stress? Mit viamonda geht das kinderleicht! Wir haben interessante Routen in die schönsten Ecken der Bundesrepublik für Sie ausgearbeitet und Hotels und ausgewählte Ausflüge schon für Sie gebucht. Die Unterkünfte entsprechen der Komfortklasse und sind dem Charakter der Reise angepasst – eine Übernachtung in einem typischen Gasthaus in Bayern ist ein Muss für ein authentisches Erlebnis! Sehenswürdigkeiten, die Sie während Ihrer Reise nicht verpassen sollten, haben wir ebenfalls schon für Sie organisiert.

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Betreuung vor Ort

Betreuung vor Ort

Nicht nur während der Buchung und vor Ihrer Reise können Sie sich auf uns verlassen. Auch währenddessen werden Sie durch unser qualifiziertes Personal bei allen Flugreisen ausgezeichnet betreut. Dies beinhaltet selbstverständlich eine persönliche Begrüßung und Verabschiedung am Flughafen in Ihrem Destinationsland. Sowohl unsere ausgewählte, geschulte Reiseleitung, als auch die erfahrenen Organisationsexperten unserer Zielgebietsagentur vor Ort werden dafür sorgen, dass Sie sich rundum betreut und wohl fühlen.

Länderinformationen Schweiz

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Schweiz

Klima

Beste Reisezeit

Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September. 

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Reisepass

Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 
 

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.

Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.

Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.

Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.

Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich. 


 

Aufenthaltsverlängerung

Bürger und Bürgerinnen der EU-27/EFTA: Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt beim zuständigen kantonalen Migrationsamt in der Schweiz einzureichen.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.

Bei Einreise aus EU-Ländern:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:

Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.

Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.

Bei Wiedereinreise in die Schweiz:

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.

Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.

Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder.

(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Wed, 04 Sep 2024 12:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 04 Sep 2024 12:28:03 +0200)

Letzte Änderungen: 

Natur und Klima

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Extremwetterlagen, insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen mit Starkregen, Murgängen und Hochwasser, nehmen zu.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Es sind derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Landesgrenze angeordnet. Diese sind aktuell befristet bis 15. Dezember 2024, können aber verlängert werden. Verzögerungen beim Passieren der Grenze und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Infrastruktur/Verkehr

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- aber auch e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.

Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Fahrräder und E-Bikes

Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.

Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.

Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.

Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können seit Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den schweizerischen Behörden und Fedlex sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für

  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
  • Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien's travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
  • Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Heimtiere

Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auch für Einreisen aus anderen Ländern.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Hauptstadt

Bern.

Geographie

Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Die Confoederatio Helvetica (Abkürzung CH) ist in 26 teilsouveräne Kantone aufgeteilt und verfügt über vier Amtssprachen. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: Die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge.

In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.

Regierung

Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 1999. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident und Bundesrat, der Präsident wechselt jährlich turnusmäßig innerhalb der sieben Bundesratsmitglieder. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.

Staatsoberhaupt

Viola Amherd, seit Januar 2024.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Für Schukostecker ist ein Adapter notwendig.

Übersicht

Die Schweiz ist eine Mischung aus grünen Naturlandschaften und viel frischer Luft, gepaart mit schicken, modernen Städten, und bietet Reisenden sowohl vielseitigen Outdoor- als auch interessanten Städtetourismus.

Zu den besten Skigebieten der Schweiz zählen Zermatt, Verbier und das bei Prominenten beliebte St. Moritz, und auch im Sommer bilden die schneebedeckten Hochgebirgsgipfel und der blaue Himmel einen perfekten Hintergrund für herrliche Wandertouren.

Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und traditionelle Volkskunst findet man im historischen Bern, der Hauptstadt der Schweiz. Zürich dagegen ist eine Hochburg der Künste (vor allem Oper und Theater) und des Designs. Moderne Bars und Nachtclubs sorgen für ein reges Nachtleben.

Die Schweiz – klein, reich und bergig – ist bekannt für ihren beneidenswert hohen Lebensstandard und beeindruckt schon dadurch, dass hier alles wie am Schnürchen läuft. Schweizer Produkte, zu denen Käse und Schokolade genauso gehören wie die berühmten Schweizer Uhren und die (etwas erschwinglicheren) Schweizer Taschenmesser.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die internationale Fluglinie Swiss (LX) bedient ab Zürich und Genf weltweit eine Vielzahl an Destinationen.

Lufthansa,
die Lufthansa-Tochter Eurowings (EW), easyJet (U2und Austrian (OS) verbinden Deutschland und Österreich mit vielen schweizer Destinationen.

Austrian (OS) fliegt u.a. von Wien, Graz, Salzburg aus Städte wie Zürich, Genf, Bern in der Schweiz an.

EasyJet (U2) bedient die Strecke Berlin - Basel.

Fly Bair verbindet im Sommer Lübeck via Stuttgart mit Bern.

Flugzeiten

Frankfurt - Basel/Mühlhausen: 45 Min.; Frankfurt - Genf: 1 Std. 05 Min. ; Frankfurt - Zürich: 55 Min. Wien - Zürich: 1 Std. 20 Min.; Wien - Basel/Mühlhausen: 1 Std. 30 Min.

Ausreisegebühr

Keine.

Anreise mit dem Pkw

Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes und gewartetes Straßennetz.

Von Deutschland aus gelangt man auf der A5 nach Basel. Ein weiterer Übergang liegt bei Schaffhausen; oder man überquert die Grenze bei Lindau und fährt über Bregenz (A) nach St. Margarethen (CH).

Von Österreich gibt es die Möglichkeit über die A14 bis Hohenems nach Diepoldsau (CH) zu fahren oder bis Dornbirn und dann über die Grenze nach Au. Bei Fahrten ins Engadin bietet sich die A13 nach Zams über Prutz nach Vinadi(CH) an.

Fernbus: U.a. verbindet Flixbus Deutschland und Österreich mit der Schweiz. 

Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Die Autobahnvignette kann u.a. an Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Neben der Klebevignette gibt es seit August 2023 eine E-Vignette.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Gute Direktverbindungen in alle Nachbarländer, insbesondere mit den schnellen EuroCity-Zügen. Zahlreiche EuroCity-Züge verbinden die Schweiz mit Deutschland und Österreich, mit Weiterfahrt nach Belgien, Italien, Ungarn, Tschechien und in die Niederlande.

Der XXL-ICE fährt auf der Strecke Hamburg - Hannover - Kassel - Frankfurt a.M - Mannheim - Karslruhe - Basel - Zürich/Chur.

Zwischen Lindau und München besteht eine Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Eine Zugfahrt mit einem Hochgeschwindigkeitszug von München nach Zürich dauert 3 Std 30 Min. 

Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV mit den Marken TGV inOui und TGV Ouigo verbindet die Strecken Zürich - Basel - Paris, Genf - Südfrankreich (u.a. Marseille, Montpellier, Lyon) sowie Bern - Paris.

Die EuroNight-Nachtzüge (EN) bieten Schlaf- und Liegewagen auf europäischen Strecken, u. a. auf der Strecke Zürich - Graz/Budapest und Zürich - Prag.

Die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren sowohl aus Deutschland als auch Österreich auf folgenden Strecken in die Schweiz: Hamburg - Berlin - Basel - Zürich; Wien - Linz - Feldkirch - Zürich; Graz - Leoben - Feldkirch - Zürich.

Der österreichische Railjet verbindet täglich Zürich mit Graz und mehrmals täglich Zürich mit Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien (Fahrtzeit Zürich-Wien: 7 Std. 50 Min.).

Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet die Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn mit Italien ab der Talstation Testa Grigia

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Der innerschweizerische Flugverkehr wird von Swiss International Air Lines (LX) betrieben. Es werden Flüge von Zürich nach Genf und Bern angeboten.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt.

Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Die Autobahnvignette kann u.a. an Grenzübergängen, bei Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette, auch online im ADAC-Shop. Sie kann aber auch bei der Deutschen Post bestellt werden. Neben der Klebevignette ist seit August 2023 die E-Vignette erhältlich.

Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet, die das Tanken auch bei Nacht ermöglichen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Schweiz besitzt ein ausgezeichnet gewartetes Straßennetz.

Staßenklassifizierung

Das Schweizer Straßennetz umfasst
- Autobahnen, beschildert mit einem weißen Straßensymbol auf grünem Grund,
- Autostraßen, beschildert mit einem weißen Autosymbol auf grünem Grund,
- Europastraßen, beschildert mit dem Buchstaben E und einer Zahl auf grünem Grund,
- Hauptstraßen, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen sind in allen Städten, Flughäfen und an größeren Bahnhöfen zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Unter 25 Jahren bezahlen Fahrer oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.

Taxi

Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.

Reisebus

Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht. 
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einem Kindersitz gesichert werden; ältere oder größere Kinder mit dem Sicherheitsgurt.
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.  
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (Fahranfänger: 0,1 ‰). Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt. 
- Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten - auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse - befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit einer Konfiszierung des Fahrzeugs zu rechnen.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Automobil-Clubs: Automobil-Club der Schweiz, Tel. +41 31 328 31 11. Touring-Club der Schweiz, bei Pannen oder Unfall Tel. 0800 140 140. 

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist ab dem Datum der Einreise 12 Monate in der Schweiz gültig.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.

Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.

In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.

Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.

Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.

Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).

Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.

Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.

Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:

Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.

Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);

Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;

Golden Pass: Montreux - Luzern;

Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem

Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.

Bahnpässe

Sonderfahrkarten erhält man u.a. bei Schweiz Tourismus oder an DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben.

Der Swiss Travel Pass ist das All-in-one-Ticket für Bahn, Bus und Schiff in der ganzen Schweiz. Dazu gibt es die Varianten Swiss Travel Pass Youth, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Flex Youth. Sämtliche Varianten sind für eine Nutzung von 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats erhältlich.

Mit dem SwissPass kann man aus einer Vielzahl an Vergünstigungen wählen.

Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.

Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.

Anmerkung zur Bahnreise

An 80 Bahnhöfen in der Schweiz, wie z.B. Aarau, Basel, Bern, Chur, Dietikon, Genf, Zürich steht Reisenden kostenloses WLAN zur Verfügung.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee. 

Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.

Geld

Währung

1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in der Schweiz zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht. 

Geldwechsel

Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.

Währungen

Sprache

Überblick

Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. 65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 22,6% Französisch (West- und Südwestschweiz); 8,3% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 0,5% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.

Redewendungen


  • Auf Wiedersehen = Au revoir

  • Acht = Huit

  • Achtzig = Quatre-vingt

  • Ausgang = Sortie

  • Bier = Bière

  • Bitte = S'il vous plaît

  • Danke = Merci

  • Dienstag = Mardi

  • Doktor = Médecin

  • Donnerstag = Jeudi

  • Drei = Trois

  • Dreißig = Trente

  • Eingang = Entrée

  • Einhundert = Cent

  • Eins = Un (Une)

  • Eintausend = Mille

  • Freitag = Vendredi

  • Fünf = Cinq

  • Fünfzig = Cinquante

  • Gefahr = Danger

  • Geschlossen = Fermé

  • Hallo = Bonjour

  • Heute = Aujourd'hui

  • Hotel = Hôtel

  • Ich fühle mich krank = Je ne me sens pas bien

  • Ich verstehe das nicht = Je ne comprends pas

  • Ja = Oui

  • Mein Name ist … = Je m'appelle …

  • Mir geht es sehr gut. = Ça va bien

  • Mittwoch = Mercredi

  • Montag = Lundi

  • Morgen = Demain

  • Nein = Non

  • Neun = Neuf

  • Neunzig = Quatre-vingt dix

  • Offen = Ouvert

  • Restaurant = Restaurant

  • Samstag = Samedi

  • Sechs = Six

  • Sechzig = Soixante

  • Sieben = Sept

  • Siebzig = Soixante-dix

  • Sonntag = Dimanche

  • Speisekarte = Menu

  • Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Est-ce que vous parlez allemand/anglais?

  • Toiletten = Toilettes

  • Vier = Quatre

  • Vierzig = Quarante

  • Wein = Vin

  • Wie geht es Ihnen? = Comment ça va?

  • Wie viel kostet das? = Combien est-ce que ça coûte?

  • Wo ist …? = Où est …?

  • Zehn = Dix

  • Zwanzig = Vingt

  • Zwei = Deux

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:

250 Stück Zigaretten/ Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (Personen ab 17 J.).
5 l alkoholische Getränke bis zu 18 % Alkoholgehalt und 1 l alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen ab 17 J.);
1 kg Fleisch (ausgenommen Wild) (nur Einfuhr aus EU-Staaten und aus Norwegen erlaubt);
1 kg Butter/Rahm;
5 kg Öle, Fette, Margarine.
 
Alle eingeführten Waren dürfen den Wert von 300 CHF nicht überschreiten.

Importbestimmungen

Mit der QuickZoll-App können Reisende online eine Zollerklärung abgeben und Zollgebühren bezahlen.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.

Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).

Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.

Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0041.

In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.

Mobiltelefon

3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.

Internet

Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.

Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Wi-Fi-Hotspots von Travel Wi-Fi

Post

Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.

Radio

Zahlreiche Radiosender aus Deutschland und Österreich lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Schweiz empfangen.

Einkaufen

Überblick

In der Schweiz kann man hervorragend einkaufen, auch wenn die Preise mitunter recht teuer sind. Beliebte Mitbringsel sind Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser. Schokolade wird in allerlei Formen und vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Im Schweizer Heimatwerk (Internet: www.heimatwerk.ch) findet man traditionelles und qualitativ hochwertiges schweizerisches Kunsthandwerk, wie z.B. Kuckucksuhren, Kuhglocken, Fonduesets, Musikdosen und Trachten. Filialen gibt es in Zürich, Basel und Genf.

In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, in denen man Lebensmitteln und Dinge für den täglichen Bedarf bekommt. Zu den bekanntesten schweizerischen Supermarktketten gehören Migros, Coop und Spar.

In Zürich laden die Bahnhofstraße mit ihren großen Kaufhäusern sowie die Altstadt mit ihren luxuriösen Boutiquen und zu einem Einkaufsbummel ein. Wer lieber durch kleinere Geschäfte bummelt, den zieht es ins Niederdorf. In Luzern sollte man den Blumen- und Gemüsemarkt an der Reuss besuchen. In den Wintermonaten findet ein Mal im Monat ein Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt statt. Auch in Bern gibt es einen Handwerkermarkt.

Von April bis Oktober finden in allen größeren Ortschaften an den Wochenenden Flohmärkte statt. Bekannt ist z.B. der Marché aux puces, der jeden Samstag auf dem Plaine de Plainpalais in Genf stattfindet.

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr, Sa 8.00-17.00 Uhr. Kleinere Läden schließen von 12.00-13:30 Uhr. Einige große Supermärkte schließen gegen 20.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Da die Schweiz nur über wenig fruchtbare Ackerfläche verfügt, verwendet die traditionelle schweizerische Küche kaum frisches Obst und Gemüse. Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten. Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden).  An den Ufern der großen Seen, wie z.B. dem Bodensee oder dem Genfer See, wird häufig Fisch serviert, vor allem  Felchen, Egli (Flussbarsch) und Forellen. Außerdem gibt es unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Barry Callebaut stellt inzwischen auch die rosarote Schokoladensorte Ruby her. 

Regionale Spezialitäten


  • Eine der vielen leckeren regionalen Spezialitäten ist Bündnerfleisch (getrocknetes Rindfleisch). 

  • Papet vaudois ist ein wohl schmeckendes Gericht aus Lauch und Kartoffeln. 

  • Rösti (geschnittene und gebratene Kartoffeln) und Fondue Bourguignonne (mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue) sind sehr schmackhaft. 

  • Gugelhopf (Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung) und Fasnachtsküchli (Puderzuckergebäck, das in der Karnevalszeit gegessen wird) sind besonders leckere Süßigkeiten. 

  • Weitere süße Köstlichkeiten sind Engadiner Nuss-, Zuger Kirsch- und Aargauer Rüblitorte

Trinkgeld

Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.

Regionale Getränke

Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sind sehr beliebt. Das schweizerische Bier ist ebenfalls schmackhaft. Häufig wird auch Mineralwasser von hiesigen Abfüllern, wie z.B. Henniez, getrunken.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In der Schweiz darf man je nach Kanton ab 16 bzw. 18 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren Spirituosen trinken.

Kultur

Religion

Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet. 

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung. 

Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.

Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 

Landesdaten

Vorwahl

+41

Fläche(qkm)

41284

Bevölkerung

8.654.622

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

208

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Länderinformationen Portugal

Klima

Beste Reisezeit

Atlantik- und Mittelmeerklima.

Nordwesten: Milde Winter, heftige Niederschläge und ziemlich kurze Sommer.

Nordosten: Längere Winter, heiße Sommer.

Süden: Lange warme Sommer (März bis Oktober), wenig Regen, außer zu Beginn des Frühjahrs und im Herbst. In Estoril wird die Hitze durch eine stete Brise gemildert (Juli bis August).

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten auch mit einem bis zur Ausreise gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark).

Hinweis: Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Personalausweis / Reisepass.

Achtung: Falls bei der An- und/oder Abreise nach / von Portugal ein Transit in Großbritannien geplant ist, wird ein Reisepass benötigt.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende visumpflichtig ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Portugal ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Einige Fluggesellschaften haben andere Anforderungen an die Einreisedokumente als vom Staat Portugal vorgeschrieben. Deshalb sollte man sich unbedingt vor der Abreise mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.

Für Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Portugal.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

 

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeit-Einreisevisum: Bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über eine Geldsumme von 75 € und darüber hinaus über 40 € pro Tag verfügen, wenn sie kein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket vorweisen und keine bezahlte Unterkunft belegen können. Davon ausgenommen sind Staatsbürger der EU-/EFTA-Länder und der Schweiz. Nähere Informationen bei den konsularischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, die sich länger als die visumfreien 3 Monate in Portugal aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer:
Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren und Minderjährige, die in Begleitung nur eines Elternteils / Erziehungsberechtigten sind, müssen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der/des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Achtung: Führen Minderjährige und Eltern/Erziehungsberechtigte unterschiedliche Nachnamen, muss das Verwandtschaftsverhältnis/ die Erziehungsberechtigung z.B. über eine Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende visumpflichtig ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Wed, 18 Sep 2024 16:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 18 Sep 2024 16:08:55 +0200)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Natur und Klima – Busch- und Waldbrände

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Busch- und Waldbrände

Derzeit herrscht im ganzen Land ein besonders erhöhtes (Wald-)Brandrisiko. Aktuell warnt die portugiesische Katastrophen- und Zivilschutzbehörde ANEPC vor mehr als 40, teils schweren und unkontrollierten Brandherden, hauptsächlich bei Aveiro sowie in der Region zwischen Porto und Braga sowie bei Coimbra. Der regionale Notstand wurde in den betroffenen Gebieten ausgerufen. Dieser soll vorläufig bis einschließlich Donnerstag, 19. September 2024, gelten.

Gleichzeitig wurde für das gesamte kontinentale Territorium die Warnstufe ausgerufen. Es ist u.a. verboten, sich in Waldgebieten, inklusive auf in Waldgebieten befindlichen Wanderwegen und Straßen, aufzuhalten.  

Aktuelle Information können Sie der Webseite der Nationalen Katstrophen- und Zivilschutzbehörde ANEPC entnehmen (auch in englischer Sprache). ANEPC hat eine SMS-Warnung an die Bevölkerung herausgegeben, mit der Bürgerinnen und Bürger über die Risikosituation informiert wurden. Die SMS-Warnung enthält zwei ANEPC-Kontakttelefonnummern (+351 214 247 247; +351 800 246 246), die bis Freitag, 20. September 2024, 0 Uhr für Rückfragen der Bevölkerung freigeschaltet sind.

Siehe auch Natur und Klima – Busch- und Waldbrände.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Brände. Übersichtkarten finden Sie u.a. bei Fogos und ANEPC. Beachten Sie geltende Feuerhinweise und Rauchverbote.
  • Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie einen Brand gesichtet haben oder wenn Sie sich in einer Notlage befinden.
  • Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge. Beachten Sie stets Warnschilder, Warnmeldungen und Verbote. Achten Sie gesondert auf SMS der Nationalen Katstrophen- und Zivilschutzbehörde ANEPC.
  • Vermeiden Sie Fahrten in die von Bränden betroffenen Gebiete.
  • Seien Sie grundsätzlich bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig. Beachten Sie das aktuelle Verbot, sich in kontinentalen Waldgebieten, inklusive auf in Waldgebieten befindlichen Wanderwegen und Straßen, aufzuhalten und verfolgen Sie die lokalen Medien sowie Meldungen der Nationalen Katastrophen- und Zivilschutzbehörde ANEPC.
  • Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Telefon stets einsatzbereit ist, ggf. mittels einer Powerbank.
  • Sollten Sie Reisen über Reiseveranstalter gebucht haben und von Evakuierungsmaßnahmen betroffen sein, wenden Sie sich bitte für Fragen der Unterbringung, der Verpflegung, des Transports und ggf. des Verbleibs Ihres Gepäcks an Ihren Reiseveranstalter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Insbesondere in den von Touristen stark frequentierten Stadtvierteln und Regionen kommt es zu Kleinkriminalität. Die Zahl der Taschendiebstähle ist im Laufe der letzten Jahre stetig angestiegen und befindet sich derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.

In Lissabon und Porto sind die touristischen Hochburgen (in Lissabon z.B. Praça do Comércio, Rua Augusta, Alfama und Castelo de São Jorge, in Porto die gesamte Altstadt, insbesondere das Viertel Ribeira), aber auch die historischen Straßenbahnen sowie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. In den Ausgehvierteln Lissabons ist in den späten Abend- und Nachtstunden besondere Vorsicht angezeigt. In allen Touristenzentren kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser. In vielen touristischen Hotspots und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche, v.a. bei Mietwagen, keine Seltenheit.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie den Bargeldbestand klein und geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug.
  • Verwahren Sie Geld, und wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander. Speichern Sie elektronische Kopien/Fotos Ihrer Dokumente. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie Wertsachen und wichtige Dokumente möglichst nah am Körper und halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
  • Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug, v.a. auch in Mietfahrzeugen, und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Siehe Aktuelles

Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer

Es herrscht Atlantikklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches Klima auf Madeira. In den Sommermonaten gibt es zuweilen sehr große Temperaturschwankungen zwischen den Tages- und Abend- bzw. Nachtstunden.

Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.

An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.

Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.

Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Dortige Naturgewalten wie Erdrutsche, Erdlöcher, Meeresströmungen und -brandung werden häufig unterschätzt. Immer wieder verunglücken Touristen insbesondere beim Verlassen der markierten Wanderwege, z.B. an den Levadas, mitunter auch tödlich.

  • Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
  • Beachten Sie Wegmarkierungen und verlassen Sie gekennzeichnete Wanderwege nicht.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Busch- und Waldbrände

In den Sommermonaten kommt es in Portugal - vor allem im Zentrum und Norden des Landes, aber auch auf Madeira - aufgrund von Hitze und Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Es kann deshalb zu Beeinträchtigungen der Infrastruktur (Sperrung von Verkehrswegen, Ausfall von Bus- oder Bahnverbindungen) einschließlich des Flugverkehrs kommen.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogos, und beachten Sie geltende Feuer- und Rauchverbote.
  • Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig  und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehörde.
  • Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie einen Brand gesichtet haben.

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über seismische Aktivitäten beim Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMA.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflug- und Eisenbahnstreckennetz sowie insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Im Fall von Streiks muss mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gerechnet werden.

In Kreisverkehren haben grundsätzlich im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt genutzt werden.

Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille, für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis und Berufsfahrer 0,2 Promille. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot. Bei mobilen Radar- und Polizeikontrollen sind Bußgelder zuweilen direkt vor Ort zu begleichen. Das Parken in Innenstadtbereichen ist i.d.R. gebührenpflichtig. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften drohen Abschleppen oder Festsetzung (Radkralle).

  • Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
  • Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln (erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 120 km/h und auf Landstraßen: 100 km/h) strikt ein.

Maut

Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Mautgebühren sind vergleichsweise hoch. Bar- und Kartenzahlung an Zahlstationen sind nur bei bestimmten Betreibern möglich; zahlreiche Autobahnstrecken werden mit einem automatischen elektronischen Ablesesystem (Zahlbrücken) betrieben. Mautboxen zur automatischen Abrechnung können vor Reiseantritt gemietet werden und sind auch vor Ort erhältlich, siehe ADAC. Alternativ kann an einigen großen Grenzübergängen (z.B. Vilar Formoso) die Registrierung des Fahrzeugs und die Entrichtung des für die gesamte Fahrstrecke zu erwartenden Betrages vorgenommen werden. Bei Anmietung eines Mietwagens wird empfohlen, die Mautbox „Via Verde" zu buchen. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte. Mit allen Mautboxen können an den Zahlstationen die Sonderspuren, genannt „Via Verde", genutzt werden.

Nutzt man mit ausländischem Kennzeichen ohne Mautbox bzw. ohne Anmeldung des Kennzeichens entsprechende Autobahnabschnitte, muss mit erheblich über die eigentliche Mautgebühr hinausgehenden Inkassoforderungen gerechnet werden.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den zu erwartenden Mautgebühren und Abrechnungsoptionen, z.B. beim ADAC oder unter Portugal Tolls.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist bei vorübergehenden Aufenthalten (i.d.R. bis zu drei Monaten) ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

Das Mitführen sogenannter Scheckkartenmesser ist in Portugal verboten. Reisende werden bei Nichtbeachtung häufig bei der (Hand-) Gepäckkontrolle in Portugal – besonders häufig auf Madeira - anlässlich der Rückreise nach Deutschland von der Polizei festgehalten. Nach einem Gerichtstermin (meist am nächsten Werktag) und Zahlung eines Bußgeldes kann in der Regel die Ausreise erfolgen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

  • Informieren Sie sich bitte bei der kartenausstellenden Bank/Gesellschaft, ob Ihre Girocard (Bankkarte) in Portugal gültig ist.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein, siehe nachstehenden Absatz
  • Kinderreisepass: Ja, siehe nachstehende Ergänzung

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.  Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Seit Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum Erreichen des Gültigkeitsdatums gültig.

Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.

Bei Rückflügen über Großbritannien nach Deutschland (z.B. auch bei Alternativflügen nach Flugausfällen) reicht ein Personalausweis nicht aus. Seit dem Brexit benötigen auch Transitreisende für die Reise über Großbritannien zwingend einen Reisepass. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Botschaft in Lissabon ist in der Regel nicht möglich.

  • Führen Sie vorsichtshalber immer Ihren Reisepass stattnur eines Personalausweises bei Reisen nach Portugal mit sich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt, sofern diese in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person einreisen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber und Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.

In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Portugiesische Republik.

Hauptstadt

Lissabon (Lisboa).

Geographie

Portugal liegt im Südwesten der Iberischen Halbinsel und grenzt im Norden und Osten an Spanien und im Süden und Westen an den Atlantischen Ozean. Das Land ist in 20 Provinzen aufgeteilt, einschl. der Insel Madeira und der Azoren (autonome Regionen), die etwa 1220 km westlich von Lissabon liegen. Die Flüsse Douro, Tejo und Guadiana entspringen in Spanien und fließen nach Portugal, wo sie in den Atlantik münden. Der Norden Portugals ist bergig. Die Serra da Estrela, das höchste Gebirge, ist ein beliebtes Skigebiet. Südlich von Lissabon erstrecken sich die endlosen Ebenen der Alentejo-Region. Zwischen Alentejo und der Algarve an der südlichen Küste verläuft eine Gebirgskette. Die Algarve gehört zu den beliebtesten Feriengebieten mit breiten Sandstränden und einsamen Buchten.

Regierung

Republik seit 1910. Verfassung von 1976, letzte Änderung 2001. Parlament (Assembléia da República) mit 230 Abgeordneten. Unabhängiges Königreich seit 1143, endgültig unabhängig seit 1640 (Aufkündigung der Personalunion mit Spanien). Portugal ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Marcelo Rebelo de Sousa, seit März 2016.

Regierungschef

Luís Montenegro, seit April 2024.

Elektrizität

220/400 V, 50 Hz.  Kein Adapter notwendig.

Übersicht

Portugal wird zwar im Punkto Beliebtheit etwas von seinem östlichen Nachbarn Spanien überschattet, ist aber – vielleicht gerade deshalb – ein unverbrauchtes touristisches Kleinod. Traditionelle Dörfer und dynamische Städte sind ebenso typisch für die ehemalige Seefahrernation wie die zahlreichen historischen Sehenswürdigkeiten und UNESCO-Weltnatur- und Weltkulturerbestätten.

Die Hauptstadt Lissabon und das weiter nördlich gelegene Porto bezaubern mit malerischen Stadtvierteln, großen Plätzen und altertümlichen Straßenbahnen, die noch heute durch die Straßen rattern. Auch kleinere Städte wie Évora, Coimbra, Guimarães and Braga sind mit ihren charmanten, gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtteilen einen Besuch wert.

Außerhalb der Städte kann man das warme, sonnige Wetter genießen, während man Jahrhunderte alte Weingüter, Bergdörfer mit typischen Steinhäusern oder die atemberaubende Südküste erkundet. Die wunderbare Naturkulisse Portugals bietet zudem beste Bedingungen für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Surfen, Reiten, Hochseeangeln, Kajakfahren, Tauchen, Golfspielen oder Mountainbikefahren.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Portugals nationale Fluggesellschaft TAP Air Portugal (TAP) bietet Linienflugdienste von zahlreichen internationalen Flughäfen Deutschlands sowie von Wien, Genf und Zürich nach Lissabon. TAP fliegt zudem von München und Frankfurt nach Porto und Faro sowie von Hamburg und Berlin nach Faro.

Lufthansa (LH) betreibt ebenfalls mehrmals wöchentlich einen Flugdienst nach Faro und fliegt auch die anderen portugiesischen Flughäfen an.

Austrian Airlines (OS) fliegt ab Wien nach Porto.

Ryanair (FR) fliegt ab Frankfurt Hahn nach Faro, Porto, Lissabon und Ponta Delgada sowie von Frankfurt International nach Faro, Lissabon, Porto und von Memmingen nach Lissabon.

Eurowings (EW) verbindet zahlreiche deutsche Großstädte sowie Wien und Zürich mit Faro, Funchal (Madeira) und Lissabon. 

Swiss (LX) fliegt von Genf nach Porto und nach Lissabon. 

Außerdem wird Faro im Rahmen des Pauschalreiseverkehrs von vielen deutschen, österreichischen und schweizerischen Charter-Fluggesellschaften angeflogen.

Flugzeiten

Frankfurt - Lissabon: 2 Std. 5 Min. (nonstop); Frankfurt - Faro: 2 Std. 10 Min. (nonstop); Frankfurt - Porto: 2 Std. 35 Min.; Wien - Lissabon: 3 Std. 35 Min.; Wien - Porto: 3 Std. 5 Min.; Wien - Faro: 3 Std. 35 Min.; Zürich - Lissabon: 2 Std. 50 Min.; Zürich - Porto: 2 Std. 35 Min.; Genf - Lissabon: 2 Std. 30 Min.

Airpässe

TAP Air Portugal (TAP) bietet den TAP Flight Pass an, der auf Geschäftsreisende und Vielflieger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zugeschnitten ist. 

Anreise mit dem Pkw

Der günstigste Grenzübergang für Mittel- und Südportugal ist Badajos - Elvas, über Südspanien zur Algarve bietet sich der Übergang San Antonio/Ayamonte - Vila Real an, für Mittelportugal, Coimbra der Übergang Fuentes de Oñoro - Vilar Formoso. Sie sind i. Allg. 24 Std. geöffnet.

Fahrzeuge können für Aufenthalte bis zu sechs Monaten eingeführt werden (s. Reiseverkehr - National/Unterlagen).

Fernbus: Flixbus verkehrt mehrmals wöchentlich zwischen Deutschland und Portugal. 

Maut: Autobahnen sind in Portugal mautpflichtig. Ausführliche Informationen zur Bezahlung unter der Rubrik vor Ort unterwegs.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz fährt man mit ICE und TGV über Paris nach Irún und von dort aus mit dem Hotelzug weiter nach Lissabon.

Die Fahrtzeit von Paris beträgt etwa 20 Std.; von Genf etwa 26 Std.

Der Hotelzug Lusitânia ist ebenfalls ein internationaler Zug, der von Lissabon und Porto nach Madrid fährt (Fahrtzeit: ca 11 Std.). Der Lusitânia fährt gemeinsam mit dem Sud-Expresso bis Medina del Campo, wo der Zug getrennt und weiter nach Madrid geführt wird.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Portugal gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Lissabon, Leixões (Porto), Albufeira (Faro), Funchal (Madeira), Setúbal und Portimão (Algarve) sind die wichtigsten Hafenstädte.

Die Häfen werden u. a. von Aida Cruises (www.aida.de), Cunard (www.cunard.de) und Seabourn (www.seabourn.com) angelaufen.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

TAP Air Portugal (TP) fliegt Lissabon, Faro, Porto Santo, Porto, Funchal auf Madeira und die Azoren an. Die Fluggesellschaft SATA Air Açores (SP) verbindet die einzelnen Azoreninseln untereinander sowie mit dem portugiesischen Festland und anderen europäischen und außereuropäischen Städten.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Portugal besitzt ein gut ausgebautes Straßennetz. 

Tankstellen sind von 07.00-20.00 Uhr geöffnet, einige haben 24-Stunden-Service; bei Bezahlung mit Kreditkarte wird mitunter eine geringe Gebühr berechnet. Bleifreies Benzin ist überall erhältlich.

Maut: Die meisten Autobahnen sind in Portugal mautpflichtig. Autobahnbetreiber sind u.a. Brisa und Ascendi. Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp und Entfernung. Die Bezahlung der Maut erfolgt an den meisten Autobahnabschnitten ausschließlich elektronisch. Diese Abschnitte sind mit dem Hinweis "Electronic toll only" gekennzeichnet. Um die Mautportale ohne Anhalten passieren zu können, müssen hier Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen vorab registriert werden. Die Registrierung erfolgt an sogenannten Helpdesks zum Beispiel am Grenzübergang Vilar Formoso) Die elektronische Maut wird je nach gewähltem System vorab bezahlt oder von einem Guthaben oder der Kreditkarte abgezogen.

An konventionellen (nicht elektronischen) Mautstationen wird ein Ticket gezogen, das beim Verlassen oder Wechseln der Autobahn in bar oder mit Kreditkarte (Master, Visa) bezahlt wird. Diese Bezahlweise wird nur von bestimmten Betreibern angeboten.

Hinweis: Reisende mit ausländischem Kennzeichen, die bestimmte Autobahnen ohne Mautbox bzw. ohne vorherige Anmeldung nutzen, bezahlen erheblich höhere Autobahngebühren.

EASYToll - geeignet für Aufenthalte bis 30 Tagen und bei der Einreise über eine elektronisch bemautete Autobahn. An den "Welcome Points", die sich an den grenznahen Autobahnen (A28 - Viana do Castelo; A24 - Chaves; A25 – Vilar Formoso; A22 – Vila Real de Santo António) befinden, bezahlt man mit der Kreditkarte am Automaten. Der Kreditkarte wird dabei das Autokennzeichen für 30 Tage zugeordnet. Der Beleg dient als Zahlungsnachweis und muss mitgeführt werden.

TOLLCard - geeignet für Reisende, die sich länger oder öfter in Portugal aufhalten. Sie ist ein Jahr gültig und kann an den oben genannten Grenzübergängen, in Filialen der Portugiesischen Post (CTT), online (www.tollcard.pt) und in Touristeninformationen erworben werden.

Via Verde Visitors - geeignet für einen längeren Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; kann auch verlängert werden (www.viaverde.pt). Das System ist nicht an ein Autokennzeichen gebunden. Man mietet einen Sender (Mautbox), der an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt wird. Dieser ist für alle Autobahnbetreiber in Portugal gültig.

Weitere Informationen zu den Bezahlweisen auf den einzelnen Strecken für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind erhältlich auf www.portugaltolls.com. 

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Staßenklassifizierung

Man unterscheidet zwischen AE-Auto-Estradas (Autobahnen), IP-Itinerarios Principais (Schnellstraßen), IC-Itinerarios Complementares (untergeordnete Schnellstraßen), EN-Estradas Nacionais (Nationalstraßen) und EM-Estradas Municipais (Landstraßen).

Autovermietung

Mietwagen mit und ohne Fahrer sind an Flughäfen und in größeren Städten erhältlich. Das Mindestalter, um einen Mietwagen in Portugal fahren zu dürfen ist 18 Jahre (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und man muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.

Einige portugiesische Mietwagen sind mit einer elektronischen Mautbox ausgestattet. Die Mautgebühren werden hier mit der Endabrechnung bezahlt. Bei Mietwagen mit portugiesischem Kennzeichen ohne Sender kann die Maut frühestens 48 Stunden und spätestens 5 Tage nach Nutzung der Autobahnen in einer Postfiliale unter Angabe des Kennzeichens bezahlt werden. Das Kennzeichen wird beim Passieren des Mautportals so lange gespeichert, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist. Die Gebühren sind auch online einzusehen: www.ctt.pt.

Taxi

Die neuen Taxis sind elfenbeinfarben; ältere Modelle grün und schwarz. Taxis haben Taxameter. Fallen Mautgebühren an, übernimmt diese der Fahrgast. Trinkgeld wird freiwillig bezahlt und liegt in der Regel bei 10 Prozent des Fahrpreises. Die Taxipreise hängen im Fenster des Taxis aus oder der Fahrer verfügt über eine nationale Preisliste.

Reisebus

Es gibt regelmäßige Busverbindungen zwischen allen portugiesischen Städten. Weitere Informationen sind erhältlich von Rede Nacional de Expressos.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: 
- Fahrzeuge können für maximal 6 Monate eingeführt werden; 
- für Motorradfahrer ist Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben; 
- Kinder unter zwölf Jahren oder einer Körpergröße von 1,35 m müssen in einem Kindersitz untergebracht sein;
- Sicherheitsgurte sind auf Vorder- und Rücksitzen Vorschrift (Anschnallpflicht);
- ein Warndreieck muss im Auto vorhanden sein; 
- das Tragen von Warnwesten ist bei einer Panne oder einem Unfall Pflicht;
- Reservekanister mit Benzin dürfen nicht mitgeführt werden;
- Promillegrenze: 0,5 ‰.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet haben, sind in Portugal bis zwei Jahre ab Wohnsitznahme in Portugal gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurden. Achtung: Nationale Führerscheine aus Ländern, die nicht das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben, sind in Portugal ungültig. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Es genügt der minimale Haftpflichtversicherungsschutz. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen; dennoch wird empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen.

 

Unterwegs in der Stadt

Lissabon hat eine Straßenbahn, eine U-Bahn (Metropolitano) mit 4 Linien (blau, gelb, grün und rot) und zwei städtische Busgesellschaften, Scotturb und Carris. Die Betriebszeiten der Metro sind täglich von 06.30-01.00 Uhr.

Alle größeren portugiesischen Städte haben ein Straßenbahnnetz.

Porto hat eine U-Bahn.

Taxis gibt es überall. Sie haben Taxameter. Innerhalb der Stadtgrenzen gilt ein Einheitstarif, der 4 Fahrgäste einschließt; außerhalb der Stadt wird der Tarif nach zurückgelegten Kilometern berechnet; die Kosten für die Rückfahrt dürfen in den Endpreis eingerechnet werden. Das Trinkgeld ist freiwillig und entspricht gewöhnlich rund 5-10% des Fahrpreises oder einer Aufrundung desselben.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die Portugiesische Staatsbahn (Caminhos de Ferro Portugueses) unterhält Bahnverbindungen zu allen Städten. Zwischen den größeren Städten verkehren Züge im Stundentakt. Die wichtigsten Züge haben Speisewagen und Minibar. Schnellzüge fahren regelmäßig von Lissabon in die Urlaubsgebiete Cascais und Sintra.

Alfa pendular-Hochgeschwindigkeitszüge fahren von Lissabon an die Algarve; darüber hinaus verkehren sie auch in den Norden des Landes, so etwa nach Porto, Braga oder Guimarães mit Haltestationen in Coimbra und Aveiro.

Intercity-Züge verkehren auf den Strecken Lissabon-Porto-Braga, Lissabon-Guarda, Lissabon-Covilhã, Lissabon-Alentejo und Lissabon-Algarve.

In Lissabon verkehren Fertagus-Züge (www.fertagus.pt) zwischen dem Bahnhof Roma-Areeiro über den Tejo bis Setúbal.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Portugal gültig.

Anmerkung zur Bahnreise

Fahrpreisermäßigungen: Die Bahn bietet verschiedene Gruppen- und Familientickets an.
Senioren über 65 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50%. Kinder bis 3 Jahren fahren kostenlos, Kinder zwischen 4 und 11 Jahren zahlen den halben Preis. Die European Youth Card bietet Ermäßigungen von 25 % für Jugendliche zwischen 12 und 30 Jahren. Weitere Informationen erteilt die Portugiesische Staatsbahn (s.o.).

InterRail-Pässe sind auch in Portugal gültig, Einzelheiten s. Deutschland. Weitere Informationen von allen DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen.
Nähere Auskünfte über Familienpässe, Inklusivreisen per Bahn und Touristentouren erteilen das Fremdenverkehrsamt oder die Portugiesischen Staatsbahnen Caminhos de Ferro Portugueses. Tel. 00 351 707 210 220 (www.cp.pt).

 

Unterwegs mit dem Schiff

Zwischen zahlreichen Orten an der Küste und auf den größeren Flüssen verkehren Fähren, wie z.B. Transtejo.

 

Anmerkung zur Schiffsreise

Nicko Cruises und Emerald Cruises bieten u.a. Flusskreuzfahrten auf dem Douro an.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich an das nächstgelegene Gesundheitszentrum (Centro de Saúde).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Für Arzneimittel muss normalerweise ein Kostenanteil bezahlt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Nur für die Einreise nach Madeira oder auf die Azoren wird von allen Reisenden, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebieten einreisen und über ein Jahr alt sind, eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Madeira oder auf den Azoren den Transitraum nicht verlassen und nicht länger als vier Tage bleiben.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In den meisten Hotels ist Wasser in Flaschen oder sterilisiertes Wasser aus Trinkwasserhähnen erhältlich. Ist dies nicht der Fall, sollte Wasser vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser zubereiten. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert verzehrt werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vereinzelt auf Madeira vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis C kommen vor. Die Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Visa, American Express, Diners Club, Maestro, Europay/Mastercard, JCB und andere größere Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Portugal zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Portugal nur in größeren Städten in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr. Einige Banken in Lissabon haben Mo-Fr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Algarve: Die Bank im Einkaufszentrum Vilamoura Marina hat täglich 09.00-21.00 Uhr geöffnet.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann in Banken, Sparkassen, Wechselstuben (cámbios) oder an Geldwechselautomaten umgetauscht werden. Es wird empfohlen keine größeren Geldsummen mit sich zu führen.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Portugiesisch. Geschäftsleute sprechen häufig Englisch und Französisch und zuweilen auch Deutsch.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Darüber hinaus gibt es noch regionale Feiertage.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Portugal von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur von Personen ab 17 J. eingeführt werden.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Tee, Parfüms und Medikamente sind bei der Einreise nach Portugal ohne Begrenzung;
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom portugiesischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00351.

Telefonzellen und öffentliche Telefone können mit Münzen oder Telefonkarten genutzt werden. Telefonkarten können in den Geschäften der MEO, in Postämtern sowie in einigen Kiosken und Tabakwarenläden erworben werden. Es gibt in größeren Städten und in Touristengebieten Internet-Cafés, wo man skypen kann.

Die allgemeine Notrufnummer ist 112.

Mobiltelefon

GSM 900/1800 und 3G 2100. Netzbetreiber sind MEONOS und Vodafone. Die Netzabdeckung ist in Portugal sehr gut. Internationale Roaming-Verträge bestehen. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. 

Internet

Internetanbieter sind u.a. Vodafone und MEO

Internet-Cafés gibt es in allen städtischen und in einigen ländlichen Gebieten. Zahlreiche Cafés und Postämter, sowie andere öffentliche Einrichtungen bieten kostenpflichtigen Zugang zum Internet an. Mobiles Surfen ist in sogenannten "wireless"-Zonen in Restaurants, Hotels, an öffentlichen Orten wie Konferenzräume, Flughäfen, Raststätten und Einkaufszentren möglich. 

Post

Post von Portugal und den Azoren nach Nordeuropa ist ca. drei Tage, von Madeira ca. fünf Tage unterwegs. Alle Postämter haben Schalter für postlagernde Sendungen. Öffnungszeiten der Postämter (correios): Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Die Hauptpostämter in Lissabon und an den Flughäfen sind auch samstags geöffnet.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Portugal empfangen.  

Einkaufen

Überblick

In Lissabon sind die Geschäfte in der Rua Augusta (Baixa) ideal für ausgedehnte Einkaufsbummel. Der Chiado ist jedoch immer noch die beste Einkaufsgegend. Kacheln, feines Porzellan, Stoffe und Teppiche, Kristallwaren und Schmuck sind schöne Mitbringsel. Kunstgewerbeläden (Artesanatos) bieten hübsche Qualitätswaren. Im Centro de Turismo e Artesanato in der Rua Castilho ist die Auswahl besonders groß. Die Geschäfte schließen im Allgemeinen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, und bleiben bis 19.00 Uhr geöffnet. Wer Antiquitäten mit nach Hause nehmen möchte, sollte in die Rua da Escola Politécnica gehen. Gelegenheitskäufe findet man in der Rua Dom Pedro V. (Bairro Alto), die sich an die Rua da Escola Politécnica anschließt. So richtig kramen und stöbern kann man auf dem sonntäglichen Flohmarkt in der Chão da Feira beim Castelo de São Jorge.

Einkaufstips:
Lederwaren, Kupfergegenstände, Keramik, handbearbeitetes Gold und Silber, Stickereien und Wandteppiche, Holzschnitzereien, Korkprodukte, Porzellan und Geschirr, Kristall- und Glaswaren.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Normalerweise Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr (im Dezember bis 18.00 Uhr), Sa 09.00-13.00 Uhr (im Dezember auch 15.00-19.00 Uhr geöffnet). Einkaufszentren sind 10.00-24.00 Uhr geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Meeresfrüchte spielen eine große Rolle in der einheimischen Küche; die Gerichte können jedoch recht kostspielig sein. Suppen, die oft eher Eintopfgerichten gleichen, werden als Hauptmahlzeit serviert. Typisch portugiesische Gerichte sind Sopa de Marisco (Suppe aus Schalentieren mit Wein), Caldo Verde (grüne Suppe aus fein geschnittenem Grünkohl), Bacalhau (getrockneter Kabeljau, der zu über 100 verschiedenen Gerichten verarbeitet wird), Caldeirada (ein Fischeintopf aus neun verschiedenen Fischen, Zwiebeln und Tomaten), Carne de Porco a Alentejana (gebratenes Schweinefleisch mit einer Soße aus Muscheln, Tomaten und Zwiebeln). Beliebte Nachspeisen sind Arroz Doce (Milchreis), Flan (Karamelpudding), Madeira-Pudding und Nuvens (Vanillepudding).

Getränke:
Die portugiesischen Tafelweine sind preiswert. Die bekanntesten Weine sind: Dão und Serradayres (rot), Bucelas und Colares (weiß), Vinho Verde (junger Wein, weiß oder rot). Bica ist eine kleine Tasse sehr starken, schwarzen Kaffees; Galão ein Glas Milchkaffee, und eine Carioca de Limão ist eine Tasse Tee aus Zitronenschalen, der sehr aromatisch und überhaupt nicht sauer schmeckt.

Lissabon: Ob regionale Küche oder internationale Spezialitäten, alles ist zu haben. Vor allem kleine Gaststätten haben immer einige leckere Cozidos (Eintöpfe) zur Auswahl. Bei Einheimischen und Touristen gleichermaßen beliebt sind die Tascas, in denen herzhafte Kost zu niedrigen Preisen serviert wird. Man findet sie vor allem im Bairro Alto. In den Pastelarias, der portugiesischen Version eines Kaffeehauses, kann man auch den süßen Hunger stillen. Sonntags haben viele Restaurants Ruhetag. Da die Portionen generell selbst von ausgehungerten Touristen nicht zu schaffen sind, teilt man sich am besten ein Gericht und verlangt »uma meia dose«. Mittagessen wird von 11.30 bis 15.00 Uhr serviert, Abendessen zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. Schlips und Kragen werden nur in den besten Restaurants verlangt. Die Preise sind, verglichen mit anderen europäischen Hauptstädten, günstig. Für den kleinen Hunger zwischendurch kann man auch auf die üblichen Schnellrestaurants zurückgreifen. Wer mit der Fähre über die Tejo-Mündung nach Almada übersetzt, kann sich in den ausgezeichneten Fischrestaurants stärken.

Kultur

Religion

Römisch-katholisch (84,5%). Protestantische, muslimische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Althergebrachte Höflichkeit und warmherzige südeuropäische Gastfreundlichkeit sind selbstverständlich.

Kleidung: Legere Bekleidung ist durchaus akzeptabel, Badebekleidung sollte jedoch nur am Strand getragen werden.

Rauchen: Rauchen ist in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken verboten. Lediglich Lokale, die über mehr als 100 Quadratmeter Fläche verfügen, können Raucherzonen einrichten.
In öffentlichen Einrichtungen wie in Museen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie in Zügen, Bussen und U-Bahnen sowie auf Flughäfen und Fähren ist das Rauchen verboten.

Zigarettenstummel gelten in Portugal per Gesetz als Müll und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer Zigarettenstummel auf den Boden wirft oder am Strand in den Sand steckt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15% ist in der Gastronomie üblich. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.

Landesdaten

Vorwahl

+351

Fläche(qkm)

92345

Bevölkerung

10.196.709

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

117

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Länderinformationen Spanien

Klima

Beste Reisezeit

Hochlandklima 680 ü.M. Mittelmeer- und Atlantikklima an den Küsten. Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt. 

Den Norden von Spanien bereist man am besten im Sommer. Für Madrid, Barcelona, die Balearischen Inseln und für die spanische Riviera empfehlen sich der Frühling und der Herbst als die beste Reisezeit. Die Kanarischen Inseln sind ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. 

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz. (Ausnahme: Staatsangehörige von Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass.)

Achtung: Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, die auf den Kanarischen Inseln beginnen, ist jedoch für alle Nationalitäten immer ein Reisepass erforderlich.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Anmerkung zum Visum

Spanien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Weiterreisepapiere verfügen und aus einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Visumpflichtige Ausländer müssen mindestens über eine Summe im Gegenwert von 810 € und über mindestens 90 € pro Tag verfügen. 

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger sind dazu berechtigt, in Spanien für eine unbegrenzte Dauer zu arbeiten. Sie benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis. EU-Bürger und Schweizer, die länger als 3 Monate in Spanien bleiben wollen, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft beim zuständigen Ausländerbüro oder Polizeistation registrieren lassen. Außerdem müssen EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen entweder angestellt oder selbständig sein oder studieren und über ausreichend finanzielle Mittel für den Selbstunterhalt und die Krankenkasse verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die (auch) die spanische Staatsangehörigkeit haben, müssen für die Ausreise aus Spanien eine Reiserlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.


Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.


Über die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefährlichen Hunderassen sollte man sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).

Für Vögel wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vögeln auf 10 beschränkt.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 20 Aug 2024 13:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 04 Sep 2024 10:31:19 +0200)

Letzte Änderungen:

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.

In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.

Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
  • Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
  • Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
  • Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas" oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
  • Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Busch- und Waldbrände

An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Überschwemmungen und Stürme

Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas" (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.

Der im September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.

  • Beachten Sie unbedingt das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien z.B. beim staatlichen meteorologischen Institut AMET.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Ein- und Ausreise über Frankreich

In Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Spielen hat Frankreich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden angekündigt. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Frankreich.

Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.

Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP" gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje", „VIA-T" oder „T" gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.

In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.

In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid bzw. Barcelona).

Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.

An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein. 

Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.

Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:

  • Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye,
  • die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.

Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute" des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés" von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.

In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen. 

Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei einer offiziellen Stelle Spaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.

Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.

  • Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.

Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.

In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Königreich Spanien.

Hauptstadt

Madrid.

Geographie

Spanien nimmt etwa vier Fünftel der Iberischen Halbinsel ein, die außerdem Portugal, Andorra und Gibraltar umfasst. Im Nordosten bilden die Pyrenäen eine natürliche Grenze zu Frankreich. Zum Staatsgebiet gehören auch die südöstlich von Barcelona im Mittelmeer gelegenen Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und die Kanarischen Inseln vor der Westküste Afrikas. Ceuta, Chafarinas, Melilla und Ladu sind winzige spanische Enklaven in Nordafrika, die Überreste des spanischen Kolonialreiches sind.

Spanien ist ein sehr gebirgiges Land und liegt im Durchschnitt 610 m ü. d. M. Die rund 400 km langen Pyrenäen erstrecken sich vom Baskenland im Nordwesten bis zum Mittelmeer. Einige Gipfel erreichen eine Höhe von über 3000 m; der Pico de Aneto ist mit 3404 m die höchste Erhebung. Das Landesinnere bildet die Meseta, ein riesiges 600-800 m hohes Plateau, das durch zahlreiche Sierras geteilt wird. Im Nordwesten und Norden wird sie durch das Kantabrische Gebirge und das Iberische Randgebirge, im Süden durch die Sierra Morena begrenzt. Jenseits der Sierra Morena liegt das Guadalquivir-Tal. Die gebirgige Landschaft Galiziens befindet sich an der stark zerklüfteten Atlantikküste. Gebirgsland füllt auch den äußersten Süden aus; die Sierra Nevada südöstlich von Granada ist Teil der parallel zum Mittelmeer verlaufenden Betischen Kordilleren. Sie weist den höchsten Berg des spanischen Festlandes auf, den Mulhacén (3481 m). Die höchste Erhebung Spaniens ist der Pico del Teide (3718 m) auf Teneriffa.

Die Küsten Spaniens sind knapp 5000 km lang. Die Mittelmeerküste reicht von der französischen Grenze bis zum Felsen von Gibraltar. Die Straße von Gibraltar verbindet Mittelmeer und Atlantik und trennt Spanien von Nordafrika.

Regierung

Parlamentarische Monarchie seit 1978. Verfassung von 1978, letzte Änderung 1992. Zweikammerparlament (Cortes Generales): Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) mit 350 Abgeordneten und Senat (Senado) mit 259 Senatoren. Spanien ist Mitglied der EU.

Staatsoberhaupt

König Felipe VI., seit Juni 2014.

Regierungschef

Pedro Sánchez, seit Juni 2018.

Elektrizität

230 V, 50 Hz (110/125 V häufig noch in älteren Gebäuden kleiner Ortschaften).

Übersicht

Spanien bietet Besuchern eine beeindruckende Kombination aus leckerer Küche, ausgelassenen Fiestas, wegweisender modernder Kunst, streng geschützten Naturlandschaften und einer erstaunlichen Vielzahl von ländlichen Übernachtungsmöglichkeiten.

Die historischen Städte Spaniens sind architektonische Kleinode mit ihren romanischen, gotischen und barocken Kirchen, maurischen Festungen und Renaissancepalästen. Plätze und Bars beleben alte Straßen und moderne Meisterwerke sorgen hier und da für frischen Wind.

Sonne, Meer und Sangría entlang der Südküste Spaniens gehören weiterhin zum touristischen Standardangebot, aber die Naturschönheit dieses Landes kommt auch anderswo, in sehr vielgestaltigen Gegenden zum Ausdruck. Bergige Nationalparks laden zu wunderschönen alpinen Wanderungen ein, und die Nordküste präsentiert sich mit sanft geschwungenen, grünen Hügeln, kleinen Fischerdörfern und versteckten Sandbuchten.

Ferien an der Küste und auf den Inseln sind nach wie vor äußerst beliebt, aber viele Besucher zieht es auch ins Landesinnere, wo man z. B. von einem restaurierten, rustikalen Bauernhaus aus auf Entdeckungstouren in wundervoll ruhige ländliche Gegenden gehen kann.

Anreise

Übersicht

Reiseinformationen für die Kanarischen Inseln und die Balearen s. eigene Kapitel.

Anreise mit dem Flugzeug

Spaniens nationale Fluggesellschaft Iberia (IB) verbindet u.a. den EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg sowie Stuttgart und Hannover mit Madrid.

Ebenso verbinden Lufthansa (LH) und Eurowings (EW) verschiedene deutsche Städte mit den wichtigsten spanischen Städten. Von den großen Flughäfen in Österreich fliegt Austrian Airlines (OS).

Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Alicante, Malaga und Valencia.

Swiss (LX) verbindet die internationalen Schweizer Flughäfen mit Spanien. Es gibt gute Verbindungen im internationalen Linien- und Pauschalreiseverkehr. Helvetic Airways (2L) fliegt von Bern nach Alicante und nach Jerez de la Frontera.

Ryanair (FR), easyJet (U2) und TUIfly (X3) verbinden deutsche, österreichische und Schweizer Metropolen mit Spanien.

Flugzeiten

Berlin - Barcelona: 2 Std. 30 Min.; Berlin - Madrid: 3 Std; Frankfurt - Barcelona: 2 Std; Frankfurt - Madrid: 2 Std. 45 Min.; Wien - Barcelona: 2 Std. 20 Min.; Wien - Madrid: 3 Std; Zürich - Barcelona: 1 Std. 40 Min.; Zürich - Madrid: 2 Std. 20 Min..

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die wichtigsten Autobahnen nach Spanien führen von Frankreich über Bordeaux oder Toulouse nach Bilbao (Nordspanien) und über Marseille oder Toulouse nach Barcelona (Ostspanien). Die Strecke durch den Pyrenäen-Tunnel nach Frankreich führt von Lleida (Lerida) über die spanische N230 zum Tunnel de Vielha. Dort geht es in Frankreich durch das Vall d'Aran und die Zentralpyrenäen bis nach Montrejeau.

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland nach Spanien. Der Domo Express verbindet u.a. St. Gallen, den Flughafen Zürich, Bern und Genf mit Barcelona.

Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-T; Transmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich. Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Keine direkten Zugverbindungen von Deutschland und Österreich. In der Regel steigt man in Paris um, Verbindungen gibt es auch über Italien/Monaco und die Schweiz.

Die französischen TGV- und die spanischen AVE-Hochgeschwindigkeitszüge der RENFE fahren von Frankfurt a.M. via Paris /Avignon/ Lyon/ Marseille oder Toulouse nach Barcelona und Madrid. Die Fahrt von Toulouse nach Barcelona dauert 3 Std. 12 Min.

Von Basel fahren Züge (mehrmals umsteigen) nach Barcelona. Weitere Informationen von der Schweizerischen Bundesbahn.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Es gibt verschiedene Fähren, die Spanien mit Italien, Marokko und den spanischen Exklaven an der nordafrikanischen Küste verbinden. Mit Kreuzfahrtschiffen lassen sich der westliche Mittelmeerraum und die Kanaren bereisen.

Kreuzfahrtschiffe

Die verkehrsreichsten Kreuzfahrthäfen Spaniens liegen in Barcelona, auf den Balearen, in Las Palmas, Santa Cruz de Tenerife, Bahia de Cádiz, Málaga, Valencia, Cartagena, Vigo und in A Coruña. Die Kreuzfahrtschiffe großer Kreuzfahrtgesellschaften wie Cunard, TUI Cruises und MSC Cruises laufen hier ein. Die Reiserouten zahlreicher Kreuzfahrtschiffe führen von hier weiter durch das Mittelmeer, nach Nord- und Südamerika oder in die Karibik.

Aida Cruises bietet u.a. Kreuzfahrten im Mittelmeer, in die Karibik und nach Süd- und Nordamerika an.  

Royal Carribbean kreuzt ab Barcelona nach Frankreich, Italien und Malta.

Costa fährt u.a. nach Italien, Sardinien und in die Karibik. 

Fähranbieter

Grandi Navi Veloci bietet Fährverbindungen zwischen Barcelona und den italienischen Städten Genua und Civitavecchia an.

Mit Trasmediterranea geht es von Almeria (Spanien) nach Nador (Marokko), von Almeria und von Malaga (Spanien) nach Melilla (Spanien) sowie von Algecias (Spanien) nach Tanger (Marokko) und Ceuta (Spanien).

Grimaldi Lines fährt von Civitavecchia, Porto Torres und Savona aus nach Barcelona.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Iberia (IB) fliegt die größeren Städte Spaniens an sowie die Kanarischen Inseln, die Balearen und die Exklave Melilla an der nordafrikanischen Küste.

Ryanair (FR) fliegt von Berlin, Hamburg und Frankfurt aus nach Barcelona, Madrid und auf die Kanarischen Inseln.

Weitere Verbindungen mit Air Europa (UX). Flugtaxis gibt es an fast allen Flughäfen.

Canaryfly (PM) und Binter Canarias (NT) verbinden die Kanarischen Inseln untereinander. Binter Canarias (NT) fliegt von den Kanaren aus auch die Balearen an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Gute Autobahnen und Schnellstraßen verbinden die Großstädte.

Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Zweispurige Schnellstraßen, die den Norden mit dem Süden verbinden können kostenlos benutzt werden. Gebührenpflichtige Autobahnen, sind im Gegensatz zu den gebührenfreien Autobahnen Autovias (A) mit dem Zusatz "P", z.B. "AP-7" versehen.

Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

Die Maut ist darüber hinaus von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Auf den meisten Autobahnen richtet sich die Höhe des zu zahlenden Betrages nach der gefahrenen Strecke.

Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-T; Transmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich.

Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.

Tankstellen sind in Spanien flächendeckend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Landstraßen sind z. T. in weniger gutem Zustand.

Aktuelle Informationen über den Straßenzustand sind von der Generaldirektion für Straßenverkehr erhältlich. 

Autovermietung

Die bekannten Mietwagenfirmen haben in allen größeren Städten Niederlassungen. Mindestalter: 18-21 Jahre, je nach Bestimmung der einzelnen Mietwagenfirmen. Eine Fahrpraxis von mindestens 1 bis 2 Jahren wird von den meisten Mietwagenfirmen verlangt.

Fahrrad

Helme sind Pflicht auf Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern. Personen unter 18 Jahren dürfen Motorräder über 75 cc weder mieten noch fahren.

Reisebus

Es gibt ein gut ausgebautes und preiswertes Busnetz. Selbst abgelegene Dörfer sind mit dem Bus erreichbar. Alsa ist eine der größten Busgesellschaften in Spanien. Je nach Region gibt es weitere Gesellschaften (z.B. Moventis).

Große Busbahnhöfe gibt es in den Städten; u.a. in Barcelona (Barcelona Nord), Bilbao (Bilbao Termibus), Madrid (Madrid Estación Sur), Malaga (Málaga) und Valladolid.

Vorschriften


Verkehrsbestimmungen:
- In geschlossenen Ortschaften nachts immer mit Abblendlicht fahren.
- Reservebirnen und ein rotes Warndreieck müssen mitgeführt werden.
- Telefonieren während der Fahrt ist nur bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Telefonieren mit Headsets ist verboten.
- Das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Anschnallpflicht. 

- Das Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.

Parken

Die Regeln für das Parken unterscheiden sich in Spanien von Kommune zu Kommune. Schilder und Parkscheinautomaten geben Auskunft über die vor Ort geltenden Parkregeln. Die unterschiedlichen Farben, mit denen die Parkflächen markiert sind, stehen für die folgenden Bestimmungen:

weiße Linien: kostenloses Parken ohne Zeitbegrenzung erlaubt;

gelbe Linien: Parken ist verboten;

blaue Linien: Parken ist kostenpflichtig und oft zeitbeschränkt (mit Ausnahme während der "zona azul");

grüne, orangene oder rote Linien: Parken nur für Anwohner (mit Ausnahme von erlaubten Zeiten für kostenpflichtiges Parken für Auswärtige).

 

Promillegrenze: 0,5 ‰. (Wer mit mehr als 0,5 ‰ oder mit Drogen am Steuer erwischt wird, verliert für mindestens ein Jahr und maximal für vier Jahre den Führerschein und muss mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen.)

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

innerhalb geschlossener Ortschaften:

50 km/h: auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung

30 km/h: auf Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung und auf Einbahnstraßen

20 km/h: auf Straßen ohne Höhenunterschied zum Bürgersteig

außerhalb von geschlossenen Ortschaften:

auf Schnellstraßen: 100 km/h;

auf der Autobahn: 120 km/h (100 km/h für Busse und LKWs);

auf Landstraßen: 90 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC ist über die Auslands-Notrufnummer: +49 89 22 22 22 jederzeit erreichbar und hilft bei Autopannen, in Notfällen, wie z.B. bei Diebstahl oder Verlust von Papieren und Geld oder bei Unfällen.

Die spanische Polizei (Tel. 902 102 112) ist für Touristen in deutscher und italienischer Sprache täglich von 9-15 Uhr, in englischer und französischer Sprache täglich von 9-21 Uhr erreichbar.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr nach Wohnsitznahme in Spanien gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Spanien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 
 
 Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.

 

Unterwegs in der Stadt

Das städtische Nahverkehrssystem ist gut ausgebaut. In Barcelona, ValenciaBilbao und Madrid verkehren U-Bahnen (preiswerte Sammelkarten erhältlich).

Alle Urlaubsorte und Kleinstädte besitzen ein gutes Busnetz. Taxis findet man in allen größeren Städten.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Schienennetz der staatlichen Eisenbahngesellschaft RENFE verbindet Städte und Regionen der gesamten Iberischen Halbinsel. Die wichtigsten Züge haben Klimaanlagen und Speise- oder Buffetwagen. Für InterCity-Züge müssen Sitzplätze reserviert werden.

Hochgeschwindigkeitszüge (AVE- und Avril-Züge von RENFE, Ouigo Espana-Züge von SNCF und Züge des Günstiganbieters avlo renfe) verkehren u.a. von Madrid aus nach 

- Alicante (Fahrtzeit: 2 Std. 20 Min.),

- Barcelona (Fahrtzeit: 2 Std. 30 Min.),

- Burgos, Sevilla, Zaragoza, Ciudad Real, Málaga (Talgo),

- Toledo (Fahrtzeit: 35 Min.),

- Valencia (Fahrtzeit: 1 Std. 35 Min.),

- Castellón (Fahrtzeit ab Madrid: 2 Std. 25 Min.),

- Oviedo und Gijón sowie 

- Vigo, A Coruña, Santiago de Compostela, Pontevedra und Vilagarcía de Arousa.

Außerdem ab Barcelona nach Girona und Figueras (Fahrtzeit: 53 Min.), und nach Granada (Fahrtzeit: 3 Std. 15 Min).

In Figueras besteht Anschluss an die TGV-Strecke nach Paris.

Das Bahnunternehmen Iryo bietet in Spanien u.a. die folgenden Verbindungen in Hochgeschwindigkeitszügen in jeweils beiden Richtungen:

Madrid - Barcelona (Fahrtdauer: 2 Std. 30 Min.);

Madrid - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Barcelona - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Madrid - Valencia (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Madrid - Sevilla (Fahrtdauer: 2 Std.).

Touristenzüge: In fast jeder Region Spaniens ist ein bekannter Touristenzug unterwegs. Die Touristenzüge werden von RENFE verschiedenen Themen bzw. der Region Galizien zugeordnet oder als Luxusreisen angeboten. Auskunft und Reservierung über RENFE:

Zu den Themenreisen gehören u.a. die Züge Tren de José Zorrilla, Trenes Turísticos de Castilla - La Manacha, der Tren Medieval und der Tren de los Molinos.

Zu den Luxuszügen zählen der El Expreso de La Robla, der durch die reizvolle Landschaft Nordspaniens fährt, der Costa Verde Express, der eine gastronomische Reise durch das grüne Spanien bietet, der Tren Ándalus, in dem man durch Andalusien reist, und der El Transcantábrio Gran Lujo, der von Mai bis Oktober auf einer reizvollen Route durch den Norden Spaniens von León bis nach Santiago de Compostela fährt.

Der Tren de la Fresa (Erdbeerzug) verkehrt ab Ende April im Mai, Juni, September und im Oktober zwischen Madrid und Aranjuez.

Von der Zahnradbahn Ferrocarril Cremallera in Montserrat haben Reisende eine überwältigende Aussicht auf die Gebirgslandschaft der Pyrenäen.

Bahnpässe

Ermäßigungen: Verbilligte Tagesrückfahrkarten werden angeboten. Kinder unter 4 Jahren fahren umsonst. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren bekommen mit einer 'Carnet Joven' 20 % des Fahrpreises erlassen. Außerdem gibt es Ermäßigungen von 20-30 % p.P. für Gruppen von 10-25 Personen.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.

Der Renfe Spain Pass kann von Reisenden erworben werden, die keinen Wohnsitz in Spanien haben und berechtigt zum Fahren mit AVE Hochgeschwindigkeitszügen. Er ist ab der ersten Fahrt einen Monat lang gültig. Inhaber des Renfe Spain Passes haben die Wahl zwischen 4, 6, 8 oder 10 Zugreisen innerhalb eines Monats.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Tragflächenboote und Autofähren verkehren regelmäßig zwischen Algeciras und Ceuta (Exklave in Nordafrika), Málaga (bzw. Almería) und Melilla (Exklave in Nordafrika), Barcelona sowie Valencia und den Balearen sowie zwischen Cádiz und den Kanarischen Inseln. Weitere Informationen von Trasmediterránea. Flusskreuzfahrten auf dem Douro bietet u.a. Nicko Cruises an. 

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die Behandlung erfolgt in öffentlichen Gesundheitsstellen (Centro Sanitario de la Seguridad Social) wie Beratungsstellen (consultorio), Ambulanzen (ambulatorio), Gesundheitszentren (centro de salud) und Krankenhäusern (hospital). Anschriften der Gesundheitsstellen sind bei der örtlichen Provinzialdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erhältlich. Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Spanien zwischen August und Oktober vereinzelt vor. Die meisten Dengue-Fieber-Fälle wurden 2022 auf Ibiza und 2023 in Katalonien registriert. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Vor extremer Hitze warnt das spanische Gesundheitsamt jedes Jahr täglich ab dem 3. Juni eines Jahres.

Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken übertragen und kann in Spanien vorkommen. Es sollte für ausreichenden Mückenschutz gesorgt werden.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Spanien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Spanien in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Reiseschecks werden auf den Kanarischen Inseln jedoch nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-14.00/14.30 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr (von Mai bis September: samstags geschlossen).

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann in allen Bankfilialen und in den Wechselstuben der größeren Städte gewechselt werden. Auch viele Hotels und Reisebüros bieten diesen Service an.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Spanisch (Castellano, 74%). Katalanisch (17%), Galizisch (7%) und Baskisch (2%) sind regional verbreitet; in Touristengebieten z. T. Englisch und Deutsch.

Öffentliche Feiertage

Überblick

Seit 2012 werden Feiertage, die in die Mitte der Woche fallen, auf den darauf folgenden Montag verlegt. Davon unberührt sind der 1. Januar (Neujahr), der 1. Mai (Tag der Arbeit), der 12. Oktober (Nationalfeiertag) und der 25. Dezember (Weihnachten).

Anmerkung

[*] Diese Feiertage können von den autonomen Gemeinden auf ein anderes Datum verlegt werden.
[**] Wird regional gefeiert.

Neben den angegebenen nationalen Feiertagen gibt es zahlreiche regionale Feiertage.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine vom spanischen Konsulat beglaubigte Jagdlizenz des Heimatlandes sowie eine Einfuhrerlaubnis und eine Jagdgenehmigung der spanischen Zollbehören benötigt.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)


Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22 % Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüm oder 375 ml Eau de Toilette;
Landwirtschaftliche Waren im Wert von max. 175 € (Personen unter 15 J. max. 90 €). Dabei müssen folgende Mengenbegrenzungen eingehalten werden: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom spanischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0034.

Öffentliche Telefone gibt es in Spanien nicht mehr.

Spanische Inseln: Jede größere Insel hat eine Inselvorwahl, die in der Rufnummer meist integriert ist, für Mallorca 971, Teneriffa 922, Gran Canaria und Lanzarote 928. Die internationale Auskunft erreicht man unter 118 25. Die 112 ist die allgemeine Notrufnummer in Spanien und auf den Balearen.  

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Netzbetreiber sind u.a. Amena, Movistar und Vodafone. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Spanischen Mobilnummern ist eine 6 vorangestellt. Die Netzabdeckung ist sehr gut und in weiten Teilen Spaniens hat man auch 4G-Empfang sowie teilweise 5G-Empfang.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Erwerb einer spanischen SIM-Karte bzw. von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter.

Internet

Internet-Cafés und Einrichtungen, die einen Internetzugang anbieten, gibt es in den meisten städtischen Gebieten. Internetanbieter sind u.a. ID Grup und Orange

Kostenloser Zugang zum Internet ist über Wi-Fi u.a. in Cafés, Restaurants, an Kiosks sowie in zahlreichen Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, in einigen Einkaufszentren und Hotels sowie an öffentlichen Stellen, darunter Plätze und Parks, erhältlich. Manchmal ist ein Passwort nötig. Barcelona und einige andere spanische Großstädte sowie die Playa de Palma auf Mallorca und einige andere Abschnitte von Stränden auf den Balearen werden von einem dichten Netz aus WiFi-Hotspots abgedeckt. 

Post

Die Briefzustellung ist relativ gut. Briefsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen können an alle Hauptpostämter geschickt werden.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten oder über das Internet in Spanien empfangen.

Einkaufen

Überblick

Wunderbar stöbern kann man auf dem El Rastro-Flohmarkt in Madrid, der sonntags im Stadtviertel La Latina zwischen der Calle Embajadores und der Ronda de Toledo von 09.00-15.00 Uhr geöffnet hat. In Katalonien gibt es Webereien, deren Textilien auf der ganzen Welt bekannt sind. Barcelona ist die Stadt der Mode. Spanische Leder- und Wildlederwaren sind von hoher Qualität. Hervorragende handgefertigte Möbel zählen zu den schönsten Erzeugnissen. Die typische spanische Lebensart erlebt man beim Einkaufen in einer Markthalle. Die Markthallen San Miguel in Madrid und La Boqueria in Barcelona sind voll mit Ständen, die frisches Obst und Gemüse sowie typische spanische Speisen anbieten.

Öffnungszeiten

Mo-Sa 09.30/10.00-13.30 Uhr und 16.30-20.00/21.00 Uhr. Große Kaufhäuser und Einkaufszentren öffnen Mo-Sa 10.00-21.00/22.00 Uhr sowie an einigen Sonntagen im Jahr. Die meisten verkausfoffenen Sonntage liegen in der Hochsaison. Die Siesta zwischen 14.00 und 16.00 Uhr muss nicht mehr eingehalten werden. An der Küste ist in der Hochsaison nach 22.00 Uhr Ladenschluss. 

Kulinarisches

Übersicht

Als Einführung in die spanische Küche sollte man am besten Tapas (Zwischenmahlzeit) ausprobieren. Das Angebot reicht von Käse und Oliven bis hin zu Tintenfisch und Fleischspezialitäten. Regionale Spezialitäten findet man eher im Landesinneren als an der Küste. Im Baskenland sollte man Kabeljau Vizcaina oder Kabeljau Pil-pil probieren, außerdem Angulas (junge Aale aus Aguinaga), Barsch und Tintenfisch. Asturien bietet die Bohnensuppe Fabada, zahlreiche Käsesorten und den besten Cidre Spaniens. In Galizien sollte man Schalentiere versuchen, besonders als Eintöpfe. Empfehlenswert ist auch Seehecht à la Gallega.
Die Paella der östlichen Regionen verdient sicherlich ihren guten Ruf. Es gibt zahlreiche Versionen mit Geflügel, Meeresfrüchten, Kaninchen und anderen Fleischsorten. Zu den ausgezeichneten Spezialitäten Kataloniens zählen Hummer Katalonisch, Würstchen mit Bohnen und Rebhuhn mit Kohl.
In Kastilien spezialisiert man sich auf Bratengerichte aus Lamm-, Rind- und Kalbfleisch und Spanferkeln. In der andalusischen Küche sind Gazpacho, eine vorzügliche kalt servierte Gemüsesuppe, zahlreiche Fischgerichte wie z. B. frische Anchovis und Jabugo-Schinken aus Huelva empfehlenswert. Restaurants unterliegen Bestimmungen der Regierung und sind in Kategorien eingeteilt. Zahlreiche Restaurants bieten Tagesmenüs an (Menú del día).

Getränke: Sherry ist eines der wichtigsten Exportgüter. Das englische Wort ist eine anglisierte Bezeichnung für die Stadt Jerez, in der der Weinhandel mit England begann. Die vier bekanntesten Arten sind: fino (hell und sehr trocken), amontillado (trocken, vollmundig und von dunklerer Farbe), oloroso (halbtrocken, vollmundig, aromareich und goldfarben) und dulce (süß). Auch Sanlúcar de Barrameda und Puerto de Santa María sind für ihren Sherry bekannt. Die bekanntesten Tafelweine sind Rioja und Valdepeñas, die nach den Regionen ihrer Herkunft benannt werden. Rioja wird hauptsächlich in der Region um Logroño im Nordosten angebaut und ähnelt den französischen Bordeauxweinen. Valdepeñas ist ein angenehm herzhafter, etwas rauerer Landwein. Am besten genießt man ihn in der Region, in der er angebaut wird, auf halber Strecke zwischen Madrid und Cordóba. Die katalonischen Weine Ampurdán und Perelada sind eher schwer und entweder süß oder recht herb. Eine Ausnahme bildet der ausgezeichnete und vollmundige Penedés, der dem Burgunder ähnelt. Wein aus Alicante ist trocken und wird gern als leichter Apéritif serviert. Hervorragende Weine kommen auch aus der Region um Murcia und aus Kastilien, wie z.B. der rote Ribera del Duero. Offener Hauswein (vino de la casa) ist meist eine sehr gute, etwas billigere Alternative. Die einheimischen Sektsorten werden Champan oder Cava genannt, die beliebtesten Marken im reichhaltigen Angebot sind Codorniú und Freixenet, trocken oder halbtrocken.
Spanien hat ein großes Angebot an ausgezeichneten Mineralwassern. Sehr beliebt sind Lanjarón (mit oder ohne Kohlensäure) aus der gleichnamigen Stadt, Vichy Catalan, Malavella und Font Vella.

Kultur

Religion

Römisch-katholisch (94%); muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden, so freut sich z. B. bei Einladungen der Gastgeber über ein kleines Geschenk. Blumen überreicht man nur zu besonderen Anlässen.

Kleidung: Alltagskleidung wird im Allgemeinen akzeptiert. In einigen Hotels und Restaurants wird von Männern Jackett und Krawatte erwartet. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Badebekleidung gehört ohne Ausnahme an den Strand.

Rauchen: Ein Rauchverbot gilt in allen öffentlichen Einrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Telefonzellen und Räumen, in denen sich Geldautomaten befinden sowie auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen. Rauchen ist auch im Umkreis von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten. Das Rauchverbot gilt zudem in allen gastronomischen Einrichtungen und Lokalen. Raucherzonen in Gasträumen sind nicht mehr gestattet. Nur noch Hotels dürfen Raucherzimmer anbieten. An einigen Stränden ist Rauchen ebenfalls verboten wie auf den Kanaren u.a. am Strand Las Canteras in Las Palmas de Gran Canaria, an 28 Stränden auf den Balearen (davon liegen 15 rauchfreie Strände auf Mallorca), im Baskenland, in Galicien, in Andalusien, in Valencia sowie in Katalonien an den Stränden Barcelonas.

Alkohol: Es besteht Alkoholverbot in den Partyzonen auf Mallorca und auf Ibiza sowohl auf der Straße als auch am Strand. Vergehen werden mit einem Bußgeld geahndet. 

Trinkgeld: Bedienungsgeld ist i. Allg. in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, trotzdem ist es üblich, Zimmerpersonal und Kellnern ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen. Gepäckträger erhalten eine geringe Summe pro Gepäckstück. Entscheidet man sich für ein Trinkgeld, gibt man in der Gastronomie zwischen 5-10 %. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.

Landesdaten

Vorwahl

+34

Fläche(qkm)

505,990

Bevölkerung

46.747.840

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

95

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Starke Partnerschaft auf solidem Grund

Experten für Zuverlässigkeit und Reisequalität

Michael Tenzer, CEO Viamonda
Michael Tenzer

Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda

Karim Twerenbold, VR Präsident, Twerenbold Reisen Gruppe
Karim Twerenbold

VR Präsident
Twerenbold Reisen

Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.

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Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.

Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.

Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.

Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.

 

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Häufig gestellte Fragen zu Wanderreisen für Alleinreisende

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Sie machen die Reise in Ihrem eigenen Auto. Von uns erhalten Sie die Route und den Reiseverlauf. Wir haben Hotels und Programme für Sie organisiert. Sie fahren bequem und ohne Vorbereitungsaufwand die Orte an und entdecken die Alpenländer in Ihrem individuellen Tempo.

Was braucht man zum Wandern im Sommer?

Griffige, perfekt passende Wanderschuhe, ein guter Wind- und Regenschutz, atmungsaktive Bekleidung wie Funktionsshirt (kurzarm/ langarm), Funktions-/ Wandersocken, Wanderhose/ Zip-Off Hose, und ein bequemer Rucksack.

Wie ist das Geschlechterverhältnis auf den Reisen?

Bei unseren Singlereisen spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie hoch der Männer- bzw. Frauenanteil der Gruppe ist. Wir versuchen, um eine homogene Gruppe zu schaffen, ein gutes Geschlechterverhältnis zu gewähren, können dies jedoch nicht garantieren. Falls Ihnen das Verhältnis Ihrer Gruppe wichtig ist, geben wir Ihnen gerne auf Anfrage nähere Informationen.

Wie ist das Durchschnittsalter auf den Reisen?

Unsere Singlereisen sind generell für jeden geeignet, eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Die meisten Gäste sind zwischen Anfang vierzig und Ende fünfzig, das durchschnittliche Alter hängt aber auch stark mit dem Zielgebiet ab.

Wer darf mitreisen?

Auf unseren Singlereisen ist jeder willkommen – eben nur keine Pärchen. Wenn Sie als Single, Alleinreisende/r oder mit einem Freund oder einer Freundin verreisen möchten, treffen Sie auf unseren Singlereisen auf ein einzigartiges Reiseerlebnis mit Gleichgesinnten.

Wie übernachten Sie?

In unseren namentlich ausgeschriebenen Unterkünften werden Sie grundsätzlich im Einzelzimmer untergebracht. Die ausgeschriebenen Preise sind speziell verhandelte Einzelzimmerpreise.

Sollten Sie mit einem Freund oder einer Freundin, Familienmitglied oder ähnlich verreisen, wo es Ihnen nichts ausmacht sich ein Zimmer zu teilen, gibt es die Möglichkeit ein halbes Doppelzimmer zu buchen. In diesem Falle erhalten Sie einen Abschlag auf den Einzelzimmerpreis.

Die Unterbringung von zwei fremden Personen in einem halben Doppelzimmer wird nicht angeboten.