- 6x Übernachtung in ausgewählten 4-* oder 5* Hotels in Dubai und Abu Dhabi
- Täglich Frühstück, 1x Abendessen
- Privattransfers im klimatisierten Fahrzeug
- Citytouren in Dubai & Abu Dhabi
- Wüsten Safari inkl. BBQ
- Zusätzlich individuell wählbar
Verbringen Sie die Silvestertage in der beliebten Metropole Dubai und erleben zahlreiche Highlights der stetig weiterwachsenden Stadt aus Tradition und Moderne. Das neue Jahr beginnt im Anschluss mit faszinierenden Eindrücken der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate - Abu Dhabi! Lernen Sie auf dieser Kombi-Reise die beiden Emirate kennen und begrüssen 2023 bei einem spektakulären Feuerwerk in Dubai!
Herzlichen Willkommen in Dubai - der Stadt der Superlative!
Nach Ihrer Ankunft am Flughafen von Dubai werden Sie persönlich in Empfang genommen, anschliessend erfolgt Ihr Transfer in das gebuchte Hotel und der Check In.
Die restliche Zeit steht Ihnne zur freien Verfügung, nutzen Sie die Gelegenheit für erste Erkundungen in Dubai.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten im 5* Hotel VOCO Dubai oder gleichwertig - Erleben Sie einen traditionellen Hotelaufenthalt mit einem modernen Touch. Das Hotel Voco liegt an der Sheikh Zayed Road, im pulsierenden Herzen der Stadt. Die feinen Restaurants sind für jeden Anlass geeignet, genießen Sie die von Küchenchefs zubereiteten Menüs. Die kürzlich renovierten geräumigen Zimmer sind mit aufwendigen Bettdecken und weicher Bettwäsche ausgestattet, im Bad finden Sie High-End-Aveda Badeprodukte. Das Hotel verfügt über einen Wellnessbereich, eine Sauna und ist nur wenige Autominuten von der Dubai Mall, dem Burj Khalifa, dem City Walk und dem Dubai Design District (D3) entfernt.
Heute lernen Sie die Stadt Dubai kennen - Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung.
Diese faszinierende Tour fängt die Kontraste des modernen Dubais mit seinen rasanten Entwicklungen und dem ursprünglichen Flair der Handelsmärkte ein. Entdecken Sie die Dubai Marina, einer der exklusivsten Stadtteile, wo stilvolle Hochhäuser und zahllosen Geschäfte und Freizeitangebote vorhanden sind. Die künstliche Insel Palm Jumeirah, das achte Weltwunder, ist eine künstliche Inselgruppe und architektonische Meisterleistung. Das künstliche Archipel und architektonische Wunderwerk beherbergt viele berühmte Fünf-Sterne-Hotels, elegante Boutiquen und opulente Residenzen. Wir halten vor dem berühmten Atlantis Hotel, um ein paar spektakuläre Fotos zu schießen, bevor wir weiter fahren.
Wir passieren das luxuriöseste Hotel der Welt, den Burj Al Arab, das in Form eines Segels entworfen wurde und auf einer Privatinsel liegt. Danach setzen wir unsere Fahrt fort, vorbei am Future Dubai Museum & Dubai Frame, sowie in das Zabeel-Gebiet, einem beeindruckenden und illustren Teil von Dubai, wo sich der Palast des Herrschers Sheikh Mohammed von Dubai befindet.
Als nächstes erreichen wir die Ufer des Creek, von wo aus Sie die beeindruckende Skyline von Dubai sehen und fotografieren können. Danach überqueren wir den Dubai Creek mit der Abra, einer Art Wassertaxi, und erreichen das gegenüberliegende Ufer des Creeks, einen Vorort namens Deira, wo man sowohl den Gold- als auch den Gewürz-Souk besuchen können. Sie werden einen erstaunlichen Kontrast von nur einer Stadt erleben mit Einkaufsmöglichkeiten wie in den alten Zeiten als auch in der modernen Welt.
Nach einer kurzen Pause fahren wir nach Downtown Dubai, wo mehrere Weltneuheiten die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Die Dubai Mall, die als größtes Einkaufszentrum Rekorde bricht, lockt mehr als 80 Millionen Besucher pro Jahr an. Dieses Mega-Einkaufsziel steht neben dem Burj Khalifa, dem höchsten Gebäude der Welt. Besuchen Sie das Dubai Aquarium und den Unterwasserzoo, der über 400 Haie beherbergt, darunter Sandtigerhaie, Riesenzackenbarsche und viele andere Meerestiere. Unsere Reise endet nach dem Besuch der 124. Etage des Burj Khalifa.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten in dem bereits genannten Hotel in Dubai wie am Vortag
Den Vormittag des letzten Tages im Jahr 2022 verbringen Sie auf einer Luxusyacht! Freuen Sie sich auf eine Bootsfahrt die in der Dubai Marina beginnt und erleben Sie die Highlights der Stadt vom Wasser aus. Sie schippern durch die Dubai Marina zur Bluewaters Island, auf der sich das gigantische Riesenrad Dubai Eye befindet. Entdecken Sie den berühmten Jumeirah Beach und The Palm, sowie das Burj Al Arab.
Je nach Anzahl der Gäste fahren Sie mit einem 65ft bis 86ft Luxus-Katamaran, ein GPS-geführtes System informiert Sie über jede Sehenswürdigkeit die die Yacht passiert. Sie können sich frei auf der Yacht bewegen (sowohl auf dem Ober- als auch auf dem Unterdeck), um Fotos zu machen, ein Sonnenbad zu nehmen oder einfach auf bequemen Liegen zu entspannen. Während der Yachttour wird Ihnen je nach Tageszeit ein Frühstück oder Mittagessen an Bord serviert.
Nach Abschluss der Tour kehren Sie zum Hotel zurück, der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung.
Am Abend erwartet Sie ein weiterer Höhepunkt Dubais - Erleben Sie die einmalige Kulisse eines unvergesslichen Silvesterfeuerwerks der Superlative - das imposante Feuerwerk der Stadt um Mitternacht ist ein absolutes Highlight.
Am Burj Khalifa, dem höchsten Gebäude der Stadt, findet allerdings alljährlich das größte Feuerwerk der Welt statt. Dafür wird auf jedem Stockwerk des Burj Khalifa Pyrotechnik aufgebaut, welches dann pünktlich um Mitternacht in einer Feuerwerksshow nacheinander gezündet wird. Im Jahre 2013 stellte Dubai damit sogar den Weltrekord auf!
Silvesterfeier & Galadinner im Hotel VOCO.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten in dem bereits genannten Hotel in Dubai wie am Vortag
Entfernungen: Dubai - Abu Dhabi ca. 140 km, ca. 1,5 Stunden
Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nachdem Sie ausgeschlafen und das neue Jahr mit einem entspannten Frühstück begonnen haben, verlassen Sie das Emirat Dubai und fahren nach Abu Dhabi, die Hauptstadt des gleichnamigen Nachbar-Emirats und der gesamten Vereinigten Arabischen Emirate.
Ihr persönlicher Chauffeur holt Sie im Hotel um 12:00 Uhr ab und fährt Sie in die Hauptstadt des Landes nach Abu Dhabi zu Ihrer nächsten, luxuriösen Unterkunft. Entspannen Sie den restlichen Tag im Hotel, am Strand, am Pool oder gehen Sie auf individuelle Entdeckungstour. Abu Dhabi sagt man, ist noch prunkvoller und luxuriöser als Dubai. Hier gibt es wahre Luxusbauten wie das exklusive Hotel Emirates Palace, die an Gold und Glitzer kaum mehr zu übertreffen sind.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten im 5* Hotel InterContinental Abu Dhabi - Das von Gärten umgebene Hotel in bester Strandlage ist die perfekte Adresse für Ihren Urlaub in Abu Dhabi. Alle Zimmer bieten einen Blick auf die Skyline der Stadt oder den Arabischen Golf. Ein Fitnesscenter, ein Pool mit Sonnenterrasse und zwei Tennisplätze gehören zur Ausstattung. Genießen Sie die Köstlichkeiten im Fischrestaurant oder entspannen Sie im Yacht Club mit Blick auf den hoteleigenen Yachthafen. Erkunden Sie das nahe Heritage Village oder die Einkaufszentren der Stadt. Das Hotel beherbergt zudem einige der besten Restaurants der Stadt. Genießen Sie saftiges, brasilianisches Fleisch im Chamas Churrascaria, authentische libanesische Spezialitäten im Byblos Sur Mer, italienische Familiengerichte im Circo, Klassiker der Alten Welt im Belgian Cafe, panasiatische Aromen im Cho Gao Marina Walk und frische Meeresfrüchte im thailändischen Stil im preisgekrönten Fishmarket. In der Piano Lounge können Sie eine Vielzahl von Weinen, Cocktails und Kaffee genießen.
Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung.
Am Nachmittag unternehmen Sie eine Wüstensafari inklusive BBQ DInner! Diese Tour führt Sie heute in die Wüste von Abu Dhabi und durchquert wunderschöne Ozeane aus Sanddünen. Erleben Sie von den hohen Dünen aus den Sonnenuntergang, wenn die Sonne über der riesigen, mit Sand bedeckten Fläche untergeht.
Das geschäftige Treiben der Stadt ist weit entfernt von dieser unvergleichlichen Stille und Ruhe, die Sie in der Wüste umgibt. Tauchen Sie fasziniert von dem herrlichen Panorama in eine zauberhafte arabische Nacht ein. Nach der abenteuerlichen Fahrt durch die Wüste erreichen Sie das traditionelle arabische Camp, wo Ihnen ein BBQ-Abendessen im fackelbeleuchteten Ambiente serviert wird. Eine bezaubernde Bauchtänzerin wird im Rhythmus der fesselnden arabischen Musik unter einer Galaxie von Sternen auftreten. Lehnen Sie sich auf bequemen Kissen oder in "Bedu"-Zelten zurück und geniessen Sie die Zeit zum Entspannen. Wer möchte, kann sich die Hände mit aufwendigen Henna-Mustern bemalen lassen oder einen kurzen Kamelritt machen.
Nach dem Abendessen kehren Sie in denselben Jeeps zum Hotel zurück.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten in dem bereits genannten Hotel in Abu Dhabi wie am Vortag
Auf dieser Citytour lernen Sie eine Auswahl sorgfältig ausgewählter Highlights der schönen Hauptstadt der VAE - Abu Dhabi kennen.
Entdecken Sie bemerkenswerte Gebäude, die zu den atemberaubendsten Architekturen der Welt gehören, und erhaschen Sie Einblicke in die Vergangenheit. Auf den orientalischen Märkten und im Zentrum für Kunsthandwerk können Sie Abu Dhabis einzigartige Mischung aus Kultur und feinem traditionellen Kunsthandwerk kennenlernen. Tauchen Sie ein in eine Welt, in der islamische Designs und Elemente in der modernen Architektur zu finden sind, und wo das Neue mit den alten Traditionen des Ostens und des Westens verbunden sind.
Die wohl beeindruckendste kulturelle Sehenswürdigkeit ist die Sheikh-Zayed-Moschee, eine der schönsten Moscheen der Welt. Anschließend geht es weiter zum Dattelmarkt und dem Heritage Village. Dort erhalten Sie spannende Einblicke wie die Emirate früher aussahen und wie die Einheimischen dort lebten. Ein weiterer Höhepunkt Ihrer Stadtrundfahrt ist der Louvre Abu Dhabi, der im Jahr 2017 eröffnet wurde. Das Museum ist eine der wichtigsten kulturellen Einrichtungen der Stadt.
Das letzte Ziel des Tages ist die Insel Yas, auf der sich der hochmoderne Yas Marina Circuit befindet, auf dem jährlich der Abu Dhabi Grand Prix der Formel 1 ausgetragen wird. Diese natürliche Insel beherbergt zahlreiche Hotels und Themenparks.
Inklusive Frühstück
Sie übernachten in dem bereits genannten Hotel in Abu Dhabi wie am Vortag
Genießen Sie Ihr heutiges Frühstück in Abu Dhabi noch einmal ausgiebig, bevor Sie heute Ihre Heimreise antreten und Ihre Reise zum Jahreswechsel in Dubai endet. Anschliessend und in Anlehnung an Ihre Flugzeiten Transfer nach Dubai zum Flughafen.
Wir hoffen, Sie hatten eine fantastische Reise und wünschen Ihnen einen guten Heimflug!
Abras sind kleine hölzerne Boote und die wohl schnellste Möglichkeit in Dubai von einem in den anderen Stadtteil zu gelangen. Abras sind das öffentliche Verkehrsmittel, nicht nur für Touristen, sondern vor allem für die Einheimischen. Für nur wenige Dirhams können Sie eine Fahrt, z.B. zum beliebtesten Souk in Dubai, dem Spice Souk, genießen.
Die beste Reisezeit ist von Oktober bis Mai; von Juni bis September ist es am heißesten. Niederschläge sind selten.
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 40 | 41 | 41 | 39 | 36 | 31 | 26 |
| Min. Temperatur °C | 15 | 16 | 18 | 21 | 25 | 28 | 30 | 31 | 28 | 24 | 20 | 17 |
| Sonnenstunden / Tag | 7h | 8h | 9h | 8h | 10h | 12h | 12h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
| Regentage | 5 | 4 | 5 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 |
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 39 | 40 | 40 | 39 | 35 | 30 | 26 |
| Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 17 | 21 | 25 | 27 | 29 | 29 | 27 | 23 | 19 | 16 |
| Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 8h | 9h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 8h |
| Regentage | 1 | 2 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):
(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.
Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 3 Monate Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.
Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.
(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.
Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.
(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(d) 2 aktuelle Passfotos.
(e) Visumgebühr.
(f) ggf. Hotelbuchung.
Botschaftsvisum:
3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.
Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Das Touristenvisum für 30 bzw. 90 Tage kann ebenfalls verlängert werden.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.
In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):
(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.
Stand - Fri, 18 Nov 2022 10:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 24 Nov 2022 10:42:53 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - FIFA Fußball-WM in Katar,
Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten,
Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen (Medikamente),
redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bieten der „WM-Leitfaden" der Deutschen Botschaft Doha und die Reise- und Sicherheitshinweise Katar. Bei Nutzung der sog. „Shuttle-Flüge" von Dubai nach Doha ist zur Einreise nach Katar neben der Hayya-Card ein gültiges WM-Ticket für den jeweiligen Spieltag erforderlich. Es kann nur Handgepäck mitgeführt werden, ausgenommen hiervon sind Rollstühle und Kinderwägen.
Für die Einreise nach Katar mit dem Auto sind (zusätzlich zur Hayya-Card) u. a. mind. fünf gebuchte Übernachtungen erforderlich, es müssen sich mind. drei Insassen im Auto befinden, und binnen 24 Stunden nach Abschluss einer Kfz-Versicherung für Katar muss die Gebühr zur Ausstellung einer Kfz-Einfuhrerlaubnis i. H. v. 5.000 QAR bezahlt werden. Darüber hinaus ist für die Durchreise durch Saudi-Arabien ein entsprechendes Visum erforderlich.
Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nicht möglich, da regelmäßig nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden (s. „Einreise und Zoll"). Um eventuell in den VAE zurückgelassenes Reisegepäck müssten sich dann Mitreisende kümmern, eine Rücksendung nach Deutschland durch die deutschen Auslandsvertretungen ist nicht möglich.
Rechtliche Auseinandersetzungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde. Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.
Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizenzierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auch ein vor Einreise in die VAE erfolgter, aber nach der Einreise noch nachweisbarer Drogenkonsum ist in den VAE strafbar. Bestimmte in Deutschland gängige Medikamente und auch z.B. CBD-Öl werden von den emiratischen Behörden als Drogen behandelt.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen, und nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
In Gesundheitseinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Menschen mit Behinderung muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Andernorts ist dies optional.
Die Organisatoren von Sportveranstaltungen können aufgrund der Art oder Bedeutung der Veranstaltung die Vorlage von PCR-Testergebnissen oder Impfnachweisen verlangen.
Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.
Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.
Die VAE zählen zu den sichersten Ländern des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf allein reisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.
Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.
In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.
Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.
Alkohol am Steuer ist immer strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.
Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. In der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und Standort jedoch häufig der Internationale Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.
Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten.
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine mehrmonatige Ausreisesperre verhängt.
Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge wird auch CBD-Öl gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.
Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.
Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des Erzeugers führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von muslimischen Personen.
Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit Bankkarten meist problemlos möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Aktuelles - FIFA Fußball-WM in Katar.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.
In der Vergangenheit wurde von den Grenzbehörden in Dubai vereinzelt eine Passgültigkeit von drei Monaten akzeptiert. Dies entspricht jedoch nicht den offiziellen Angaben der Vereinigten Arabischen Emirate. Es besteht das Risiko, dass betroffene Passagiere wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt werden. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
*Bei Vorlage eines verlängerten Kinderpasses kam es in der Vergangenheit zu Zurückweisungen an der Grenze oder durch die Fluggesellschaft.
Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nach Angaben der VAE nicht mehr möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.
An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Rechtliche Auseinandersetzungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde. Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten sind verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.
Die Einfuhr einiger gängiger Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl wird u.a. als Droge behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Ausführliche Informationen bietet die amtliche Webseite „Controlled Medicines". Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.
Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS.
Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Abu Dhabi.
Die Emirate grenzen im Norden an den Persischen Golf und die Musandam-Halbinsel (Enklave von Oman), im Osten an Oman, im Westen an Saudi-Arabien und im Nordwesten an Katar. Der Staat besteht aus einem Bündnis von sieben Scheichtümern. Abu Dhabi ist das größte Emirat; die anderen Scheichtümer sind als die »Nordstaaten« bekannt. Diese sind Dubai, Sharjah, Ajman, Fujairah, Umm al-Qaiwain und Ras al-Khaimah. Das Land ist bergig und besteht überwiegend aus Wüste. Abu Dhabi ist flach, sandig, und innerhalb der Grenzen befindet sich die Buraimi-Oase. Dubai hat einen tiefen, 16 km langen Meeresarm, der dem Gebiet den Beinamen »Venedig des Golfs« einbrachte. Sharjah hat einen Tiefseehafen in Khor Fakkan an der Piratenküste, der den Indischen Ozean überblickt. Ras al-Khaimah ist das viertgrößte Emirat. Fujairah ist eines der drei kleineren Scheichtümer, liegt an der Batinah-Küste und hat landwirtschaftlich nutzbare Gebiete. Ajman und Umm al-Qaiwain haben sich aus ehemaligen Fischerdörfern an der Küste entwickelt.
Föderale konstitutionelle Monarchie. Föderation von sieben autonomen Emiraten seit 1971. Provisorische Verfassung von 1971, permanent seit 1996. Der Islam ist Staatsreligion. Die höchste Gewalt liegt beim Obersten Rat der Scheichs, der von den sieben Emiren gebildet wird und das Staatsoberhaupt bestimmt. Alle Entscheidungen müssen von mindestens fünf Herrschern befürwortet werden, einschl. Dubai und Abu Dhabi. Die Nationalversammlung (Majlis al-Ittihad al-Watani) mit 40 ernannten Mitgliedern hat ausschließlich beratende Funktion. Politische Parteien sind nicht zugelassen. Unabhängigkeit seit 1971 (von Großbritannien).
Scheich Khalifa ibn Zaid Al Nahayan (Emir von Abu Dhabi), seit Mai 2022.
Scheich Muhammad bin Rashid Al Maktum (Emir von Dubai), seit Januar 2006.
220 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker sind weit verbreitet. Ein Adapter wird empfohlen.
Gulf Standard Time: MEZ +5
Mit ihren künstlichen Inseln, opulenten Hotels und Gebäuden mit starkem Wiedererkennungswert sind die Vereinigten Arabischen Emirate schon immer eine Aufmerksamkeit erregende Reisedestination gewesen, die Besuchern eine faszinierende Mischung aus islamischer Kultur und Modernität bieten.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Welt wie gebannt zugesehen, wie Emiratsmilliardäre ein Ausnahmeprojekt nach dem anderen bauten, zu denen z. B. das an ein Segel erinnernde Burj al-Arab gehört.
Lange Zeit erschien es, als ob nichts die rasante Entwicklung des Staates am Persischen Golf aufhalten würde, bis die letzte Weltwirtschaftskrise auch hier zu spüren war, unter der vor allem Dubai litt. Die Hauptstadt Abu Dhabi blieb weitgehend verschont und entwickelt sich mehr und mehr zur Kulturhauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate.
Die Krise hat zwar viele internationale Märkte beeinträchtigt, das bedeutet aber auch, dass jetzt der ideale Moment ist, die Emirate zu besuchen und ihre menschenleeren Wüsten kennen zu lernen, sich in Luxus- und Wellness-Hotels verwöhnen zu lassen, die Kreditkarte in einer Designerboutique zu benutzen oder in einem Gourmetrestaurant elegant zu speisen.
Neben dem zugegebenermaßen prächtigen Abu Dhabi oder Dubai sind aber auch die anderen Emirate sehenswert, zum Beispiel das an der Küste gelegene Fujairah, in dem man erstklassige Schnorchel- und Tauchbedingungen vorfindet, oder Ras-al-Khamiah mit seinen ausgezeichneten Geländepisten und Wanderrouten im wilden Hadschar-Gebirge.
Die staatliche Fluggesellschaft Etihad Airways (EY) fliegt nonstop ab München, Frankfurt/M., Düsseldorf, Genf und Zürich nach Abu Dhabi.
Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Dubai.
Gulf Air (GF) operiert weltweit und fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Bahrain.
Qatar Airways (QR) fliegen nonstop von München nach Doha, Qatar.
Lufthansa (LH) verbindet mit Direktflügen Frankfurt/M. mit Abu Dhabi und Dubai sowie München mit Abu Dhabi.
Swiss (LX) bietet Direktflüge von Zürich nach Abu Dhabi und Dubai an.
Flydubai (FZ) verbindet Salzburg mit Dubai.
Air Arabia (G9) verbindet Wien mit Sharjah.
Zahlreiche weitere Fluggesellschaften fliegen nonstop Dubai und andere Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.
Frankfurt - Abu Dhabi: 6 Std. 20 Min.; Wien - Dubai: 5 Std. 35 Min.; Zürich - Dubai: 6 Std. 10 Min.
Dubai Flughafen: Passenger Service Charge: 75 AED bzw. 18 €; Passenger Security & Safety Charge: 1 €; Passenger Facility Surcharge: 9 €.
Abu Dhabi: Airport Service Fee: 35 AED bzw 9 € für jeden abfliegenden Passagier und für jeden Transitpassagier. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die mit der gleichen Flugnummer weiterfliegen.
Andere Emirate: Flughafengebühr: 30 AED bzw. 7 € pro Passagier.
Gute Straßenverbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate von Saudi-Arabien und Oman. Über die Transarabische Autobahn gelangt man auf dem Landweg von Europa aus in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Fernbus: SAPTCO bietet u.a. Busverbindungen zwischen Dubai und Saudi Arabien, Bahrain und Kuwait an. Busse verkehren auch zwischen Abu Dhabi und Maskat (Oman) via Dubai.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut wird elektronisch über einen Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst.
Unterlagen: Der nationale Führerschein mit zusätzlicher Übersetzung ist bei der Anmietung eines Fahrzeugs vorzulegen. Empfohlen wird, zusätzlich einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Der Schienenverkehr befindet sich im Aufbau. Es bestehen keine Bahnverbindungen in die Nachbarländer.
Die größten internationalen Häfen sind Jebel Ali, Rashid und Mina Zayed (Abu Dhabi), Khalid (Sharjah), Khor Fakkan in Sharjah, Saqr (Ras al-Khaimah) und Fujairah sowie das Dubai Cruise Terminal.
Die Emirate werden von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Es gibt Passagier- und Frachtverbindungen in die USA, nach Fernost, Australien und Europa.
Die Reederei Aida läuft auf ihren Kreuzfahrten Dubai und Abu Dhabi an. Costa hat Dubai und Fujairah im Angebot.
Fähren der iranischen Reederei Valfajr Shipping Co. verbinden Sharjah und Bandar-é-Abbas (Iran).
Innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es keine Linienflüge. Verschiedene kleine Fluggesellschaften bieten jedoch Charterflüge an.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es gute, asphaltierte Straßen. Hauptverbindungen bestehen zwischen Abu Dhabi und Dubai, Sharjah und Ras al-Khaimah, Sharjah und Dhaid sowie zwischen Dubai, den Nordstaaten und dem Landesinneren. In Dubai und in Abu Dhabi kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Staus.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut (Salik) wird elektronisch über einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst. Der Aufkleber kann bei der Dubai Roads and Transport Authority (RTA) erworben werden.
Tankstellen sind rund um die Uhr geöffnet.
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Die Straßen sind asphaltiert, gut ausgebaut und gewartet.
Das Straßensystem umfasst sogenannte
- Emirat- oder E-Straßen: Verbindungsstraßen zwischen den Emiraten, gekennzeichnet mit einem E und einer Nummer (blaues Schild, orange Schrift);
- D-Straßen: Straßen in Dubai Stadt, gekennzeichnet mit einem D und einer Nummer (grünes Schild, gelbe Schrift);
- Haupstraßen: Straßen, die um Gemeinden oder Orte in Städten herumführen, gekennzeichnet mit Namen und einer 3-stelligen Zahl; Straßen in Ortschaften mit Namen und einer 2-stelligen Zahl.
Die meisten internationalen Mietwagenfirmen haben Vertretungen an den Flughäfen oder in den Hotels. Mietwagen sind mit und ohne Fahrer erhältlich.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine zusätzliche Gebühr.
Für viele Reisende ist das Taxi die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Städten wie Abu Dhabi und Dubai. Sammeltaxis, die Städte verbinden, fahren in Abu Dhabi an der Hauptbushaltestelle los, in Al Ain neben der Bushaltestelle und in Ra's al-Khaimah in der King Faisal Straße.
In Abu Dhabi gibt es das öffentliche Fahrradverleihsystem ADCB Bikeshare, das von Cyacle auf Yas Island und am Al Raha Beach betrieben wird.
Busdienste, die Städte miteinander verbinden, gibt es nur in Abu Dhabi und Dubai. Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Al Ain und Abu Dhabi sowie zwischen Dubai und Hatta.
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerklubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Arabian Automobile Association (AAA), Tel. +971 (4) 257 84 84 sowie der Automobile and Touring Club, Tel. +971 (2) 621 21 75.
Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen, den internationalen Führerschein zusätzlich mitzuführen.
Das Auto ist das beliebteste Transportmittel in Dubai; dementsprechend dicht ist der Verkehr in der Stadt.
Für den öffentlichen Personennahverkehr ist fast ausschließlich die Verkehrsbehörde Roads and Transport Authority (RTA) verantwortlich. Diese verfügt in Dubai über ein gut ausgebautes Busnetz, mit modernen Fahrzeugen.
Des Weiteren gibt es fahrerlose U-Bahnen; die Rote Linie fährt vom Hafen Jebel Ali nach Rashidiya, zu Hauptverkehrszeiten alle 60 Sekunden. Die Grüne Linie verbindet die Station Etisalat bei Al Qusais mit der Dubai Healthcare City/Jaddaff und hält an Geschäfts- und Verwaltungszentren wie der Airport Free Zone und Naif Souk. Eine Violette Linie, die die beiden Flughäfen entlang der Emirates Road miteinander verbinden soll, ist in Planung.
Über den vorderen Dubai Creek setzen Reisende mit kleinen Holzbooten, sogenannten Abras, über (Fahrtzeit: 10 Minuten), die alle paar Minuten starten.
Mit der aufladbaren Nol Card können Reisende in Dubai verschiedene RTA-Transportmittel, wie U-Bahn und Busse, sowie das kostenpflichtige RTA-Parken bezahlen. Für Studenten, Senioren oder Behinderte gibt es spezielle Tarife. Das Guthaben der Nol Card kann an Ticketautomaten, in RTA-Kundendienstzentren oder online aufgeladen werden.
Nicht in das Tarifsystem der RTA eingebunden ist die Dubai Monorail, die nach The Palm, Jumeirah fährt. Des Weiteren gibt es als Touristenattraktion die Dubai Trolley, eine Straßenbahn im Oldtimerlook.
Fracht- und Passagierschiffe laufen alle Küstenhäfen an.
Die Dubai Fähre verkehrt 7 Tage die Woche zwischen Dubai Marina, Al Ghubaiba, Dubai Canal Station, Al Jadaf und Sheikh Zayed Road Station. Es werden sowohl Rundfahrten als auch Fahrten zwischen den Häfen angeboten.
In Abu Dhabi können Rundfahrten auf großen Holzschiffen gebucht werden, mit schönen Blicken auf die Skyline der Stadt.
Fähren verkehren auch zwischen dem Festland und den bewohnten Inseln.
Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
[1] Nur bei Einreise oder bei Transit (mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden) aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die vereinigten Arabischen Emirate werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. permanenten Aufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte Atteste werden in der Regel nicht anerkannt. Die Einfuhr von Medikamenten gegen HIV ist verboten.
Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.
1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.
American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Geldautomaten sind weit verbreitet und können in Einkaufszentren und überall in den Städten gefunden werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung (inklusive Edelmetalle, Schecks und andere Geldmittel) ist ab einem Gegenwert von 60.000 AED deklarationspflichtig.
Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg. zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.
Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch ist als Wirtschafts- und Verkehrssprache wichtig und wird vor allem von jüngeren Arabern gesprochen. Durch die vielen Gastarbeiter sind auch Farsi (Persisch), Urdu (pakistanische Nationalsprache, die auch in einigen Bundesstaaten in Indien gesprochen wird) und Hindi (indische Amtssprache) weit verbreitet. In Hotels wird mitunter auch Französisch oder Deutsch gesprochen.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache in der islamischen Glaubenswelt hat sich Arabisch zu einer Weltsprache entwickelt.
Arabisch ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in den Vereinigten Arabischen Emirate ist es auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan sowie Tunesien, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen ist eine Einfuhrerlaubnis online zu beantragen. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.
Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Glücksspielgeräte, Fischernetze aus Nylon, alle lebenden Schweinearten, unbearbeitetes Elfenbein, bestimmte Laserstifte, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, pflanzliche Produkte wie Mohn, Betelnuss und psychoaktive Kräuter, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher, darunter u.a. jene, die die Lehren des Islam verletzen sowie E-Zigaretten.
Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.
Weitere Informationen sind vom Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00971.
Ortsvorwahlen: Abu Dhabi 2, Al-Ain 3, Dubai 4.
Es besteht ein gutes Verbindungsnetz, Telefonate innerhalb der einzelnen Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate sind kostenlos.
Die Notrufnummer der Polizei ist 999, die Touristenpolizei in Dubai ist unter Tel: 800 44 38 zu erreichen.
GSM 900, 2G, 3G und 4G (in Dubai und in Abu Dhabi). Netzbetreiber u.a. Etisalat. Die Mobilfunknetzabdeckung ist sehr gut. Meist lohnt sich der Kauf einer SIM-Karte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. eine Wasel-Karte von Etisalat (Prepaid-Karte). Touristen erhalten am internationalen Flughafen Dubai eine kostenlose SIM-Karte.
Die großen Städte sind mit einem Netz aus kostenlosen und öffentlich zugänglichen Wi-Fi-Hotspots abgedeckt. Internet-Cafés gibt es in allen Emiraten, auch Hotels bieten öffentlichen Internetzugang an. Hauptanbieter ist Etisalat.
Hinweis: Verschiedene Inhalte im Internet stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Zensur, weshalb man Vorsicht walten lassen sollte.
Briefsendungen und Pakete nach Europa sind ca. sechs bis zehn Tage unterwegs.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in den Vereinigten Arabischen Emiraten empfangen.
Einkaufen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Araber. Einkaufsfestivals in Dubai, riesige Einkaufszentren und zahlreiche Souks machen die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem wahren Einkaufsparadies. Die Dubai Mall (www.thedubaimall.com) und die Mall of the Emirates (www.malloftheemirates.com) in Dubai zählen zu den größten Einkaufszentren der Welt. Das Shopping-Center The Galleria (www.thegalleria.ae) auf Al Maryah Island im Central Business District in Abu Dhabi bietet mehr als 130 Luxusmarken. Die Yas Mall (www.yasmall.ae), das größte Einkaufszentrum Abu Dhabis, befindet sich auf Yas Island. Direkt neben dem riesigen Einkaufszentrum mit 235.000 Quadratmetern Verkaufsfläche liegen Attraktionen wie die Formel-1-Rennstrecke Yas Marina Circuit, der Yas Ferrari World und der Yas Waterworld.
Oftmals befinden sich in den riesigen Einkaufszentren auch weitere Attraktionen wie z.B. Kinos, riesige Aquarien, extravagante Restaurants, Schlittschuhbahnen, Wasserfälle und sogar Skipisten.
Auf den traditionellen Souks (Basaren), die besonders in den Abendstunden gut besucht sind, werden unter anderem Lederartikel sowie Messing- und Silberwaren, Goldschmuck, Seide, Gewürze, Fische und andere Lebensmittel sowie Teppiche zu günstigen Preisen verkauft. Feilschen ist hier durchaus erlaubt. Oftmals finden sich auch besondere Erinnerungsstücke wie z.B. arabische Truhen und Schwerter oder alte Landkarten. Beim Kauf von teuren Markenprodukten sollte man sich allerdings versichern, dass es sich nicht um Fälschungen handelt.
Die meisten Einkaufszentren haben verlängerte Öffnungszeiten, einige haben bis Mitternacht geöffnet. Am Freitag und Samstag ist Wochenende in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an diese Regelung gebunden. Am Freitag haben Geschäfte während des Gebets geschlossen. Auf den Souks haben viele Verkaufsstände morgens und freitags geschlossen.
Die Zölle sind gering, weshalb viele Artikel recht günstig sind. Der Duty-free-Shop in Dubai gehört zu den preiswertesten der Welt.
Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.
Bereits seit dem Mittelalter unterhalten die arabischen Länder rege Handelsbeziehungen mit Indien, China und anderen asiatischen Ländern, so dass exotische Gewürze schon früh ihren Weg in die arabischen Kochtöpfe fanden. Arabische Gerichte sprechen stets alle Sinne an und sind ein Genuss für Augen, Nase und den Geschmackssinn. Die moderne arabische Küche vereint eine ganze Reihe regionaler Varianten, auch wenn die hiesigen Grundnahrungsmittel seit Jahrhunderten unverändert sind. Häufig werden Lamm-, Rind- oder Ziegenfleisch, aber auch Fisch und Meeresfrüchte mit gewürztem Reis serviert.
Die Auswahl an internationalen Restaurants ist sehr groß, es gibt unter anderem japanische, italienische und edle französische Restaurants. Vor allem in Satwa, Deira und Bur Dubai findet man zahlreiche arabische, persische, indische und pakistanische Restaurants. Viele international bekannte Starköche unterhalten eine Filiale ihrer Restaurantketten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, darunter Sanjeev Kapoor, Gary Rhodes und Giorgio Locatelli. Fast alle Hotels servieren sowohl europäische als auch arabische Gerichte.
Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Alle Emirate, mit Ausnahme von Sharjah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen. Zu diesen Bereichen gehören in der Regel lizensierte Restaurants und Bars in Hotelanlagen. Ausländer mit Residenzvisum benötigen zum Einkauf von Alkohol in speziellen Geschäften, die an ihren geschwärzten Schaufenstern zu erkennen sind, eine staatliche Alkohol-Lizenz. Es ist illegal Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen.
Muslime essen kein Schweinefleisch, so dass die meisten Restaurants dieses nicht anbieten. Wenn auf einem Buffet oder in einem Supermarkt Schweinefleisch angeboten wird, so ist dieses stets getrennt von anderen Speisen und deutlich gekennzeichnet.
Die meisten Hotels und Restaurants berechnen ein relativ hohes Bedienungsgeld, Trinkgeld ist daher nicht erforderlich. Andernfalls sind 10% der Rechnungssumme angemessen, werden außer in Dubai aber nicht erwartet. Gepäckträger erhalten 2 Dh pro Gepäckstück.
Ayran (ein Joghurtgetränk) oder starker schwarzer Kaffee werden oft angeboten.
Ausländische Nicht-Muslime dürfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab 21 Jahren Alkohol trinken.
95% Muslime (hauptsächlich Sunniten), christliche und andere Minderheiten.
Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.
Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.
Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.
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© 2022 Der Reiseführer.
Die Unterbringung erfolgt in den im Reiseverlauf namentlich genannten Hotels. Sollte es in Ausnahmefällen zu einem Hotelwechsel kommen, bringen wir Sie in einem mindestens gleichwertigen Hotel unter.
Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Unterbringung in Zimmern der Standardkategorie. Auf Wunsch sind Zimmerupgrades nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich.
Gutes Essen ist ein wichtiger Bestandteil jeder Reise. So ist bei unseren Privatreisen immer nur dann das Frühstück inklusive, wenn es vor Ort gute Gelegenheiten gibt, die einheimische Küche zu probieren.
Wir sorgen im Voraus dafür, dass Sie ausreichend Zeit und Möglichkeiten für Restaurantbesuche haben, der Reiseleiter steht Ihnen mit Tipps zur Seite. Sie können auch unsere zusätzlichen Verpflegungspakete im Voraus buchen. Hier haben wir bereits eine Auswahl für Sie zusammengestellt.
Alle unsere Reiseleiter verfügen über einen landesüblichen staatlichen Abschluss als Reiseleiter, der einen sehr gute Qualität garantiert. Wir haben Sie sorgfältig mit unseren Partnern nach unseren Anforderungen für Sie ausgewählt.
* Fluganreise nach Dubai zu tagesaktuellen Flugpreisen
* Trinkgelder für Reiseleiter und Fahrer
* persönliche Ausgaben
* nicht explizit im Reiseplan genannte Eintrittsgelder und Ausflüge
* ggf. Visakosten für Oman und/ oder die VAE
* Vor- und Nachprogramm
* Tourism Dirham Fee (Übernachtungssteuer, 4\* Hotels Dubai 15 AED pro Zimmer/ Nacht, 5\* Hotels Dubai AED 20 pro Zimmer/ Nacht, Abu Dhabi AED 15 pro Zimmer/ Nacht)
* Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor Buchung.
* Änderungen vorbehalten, Programmänderungen wetterbedingt möglich.
* Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung
Veranstalter: Viamonda GmbH
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