Aktuelle Länderinformationen

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Oman

Klima

Beste Reisezeit

Im Juni und Juli ist es besonders heiß, bis hin zu extremer Hitze (bis zu 57 °C) im Inland. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden, in Salalah kommen zwischen Juni und September leichte Monsunregen vor. Die beste Reisezeit ist von Oktober bis März.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Anmerkung zum Visum

Einreise aus Katar

Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Ein Drittland kann damit nicht besucht werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. 

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Kosten

 

e-Touristenvisum:

20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise);

50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig).

Geschäftsvisum:

50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils max. 3 Monate andauern.

Transitvisum:

5 OR (einmalige Einreise, bis zu 72 Std. Aufenthalt).
 

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

Gültigkeit

Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. 

Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.

Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Online-Beantragung:

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Kreditkarte.

(c) digitales Foto.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Mindestens 4 Tage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets, ggf. Visa für Drittländer, Hotelreservierung, Krankenversicherung, die auch COVID-19 umfasst sowie ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreisebeschränkungen

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 04 Nov 2024 10:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 04 Nov 2024 10:19:43 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe, soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.

„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.

Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten (nicht Debitkarten (Girocard)) sind vielerorts möglich. Dabei ist regelmäßig die Eingabe der persönlichen PIN-Nummer erforderlich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als E-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Visa vor der Einreise (E-Visa)

Die Beantragung des E-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

  • Achten Sie bei der online Beantragung des E-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einen Aufenthalt bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

  • Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumserteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumsfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumspflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als E-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Sultanat Oman.

Hauptstadt

Muskat.

Geographie

Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.

Regierung

Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.

Staatsoberhaupt

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Regierungschef

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Elektrizität

240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.

Übersicht

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Omans nationale Fluggesellschaft, Oman Air (WY), bietet täglich Nonstop-Flüge ab Frankfurt/M., München und London nach Maskat an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und München ab Wien mit Austrian (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX).

Lufthansa (LH) bietet die Tickets für die Flüge mit Oman Air (WY) zwischen Frankfurt/M. und Maskat ebenfalls an.

Turkish Airlines (TK) fliegt in Kooperation mit Oman Air (WY) ab Genf via Istanbul nach Maskat.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Maskat: 6 Std. 35 Min.; München - Maskat: 6 Std. 25 Min.; Wien - Maskat: 9 Std. 35 Min.; Zürich - Maskat: 6 Std. 40 Min.

Ausreisegebühr

Bei Abflug aus dem Oman für internationale Flüge wird eine Gebühr von 24 € (10 OMR) fällig; der Betrag ist zumeist im Ticketpreis enthalten; Kinder sind bis zu einem Alter von 2 Jahren davon befreit.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Oman nur von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus erreichbar. Die Grenzübergänge aus Saudi-Arabien und dem Jemen sind für Touristen gesperrt.

Fernbusse:
Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verkehrt regelmäßig zwischen Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und dem Oman (Fahrtzeit: 9 Std. 15 Min.).

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein vorgeschrieben.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Bahnverbindungen zu Nachbarländern sind jedoch geplant.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen in Maskat (Sultan Qaboos) und Salalah werden von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen angelaufen; Fährverbindungen gibt es nicht.

Kreuzfahrtschiffe

AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg oder Kiel startenden Kreuzfahrten u.a. auch Häfen im Oman an.

Kreuzschifffahrtsunternehmen wie MSC Cruises, TUI Cruises, Norwegian Cruise Line, Oceania Cruises und Seabourn legen auf ihren aus Europa kommenden Kreuzfahrten ebenfalls im Oman an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Oman Air (WY) betreibt regelmäßige Inlandflüge von Maskat nach Duqm, Khasub und Salalah.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das omanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 60.000 km. Hauptverbindungen führen von Maskat nach Sohar im Westen und nach Salalah im Süden des Landes.

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Entlang der Hauptverbindungsstrecken sind Tankstellen in kurzen Abständen zu finden, und auch an Pistenstraßen gibt es diese ausreichend. Tankstellen außerhalb Maskats sind in der Regel von 6.00-22.00 Uhr geöffnet; in Maskat selbst oft rund um die Uhr.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Rund die Hälfte des Straßennetzes (ca. 30.000 km) ist asphaltiert. Die Hauptstrecken sind in einem sehr guten Zustand. Für Nebenstrecken wird Allradantrieb empfohlen, da es bei Regenfällen schnell zu Überschwemmungen kommen kann.

Die ca. 2.000 Autobahnkilometer Omans befinden sich hauptsächlich im Norden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz besteht aus Schnellstraßen mit ein- und zweispurigen Fahrbahnen und einer achtspurigen Autobahn, die Maskat mit Sohar und der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten verbindet.

Die wichtigen Straßen Omans sind durchnummeriert mit dem Buchstaben R und einer Zahl. Beschildert sind diese Straßen auf Englisch und Arabisch, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen von Maskat und Salalah und über zahlreiche Hotels im Land erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

In den Städten sind Taxis und auch die günstigeren Sammeltaxis überall verfügbar. Außerhalb von Städten und ihrer Umgebung sind Taxis eher selten. Die Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Trinkgeld ist nicht üblich.

Fahrrad

In Maskat können Fahrräder bei diversen Verleihgeschäften gemietet werden.

Reisebus

Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verbindet u.a. Maskat regelmäßig mit Sur, Salalah, Khasab, Nizwa und Yanqul.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich, der bei der Polizei gegen Vorlage des nationalen Führerscheins erhältlich ist.

 

Unterwegs in der Stadt

Mwasalat bedient in Maskat den städtischen Busverkehr im 15- oder 30-Minutentakt (je nach Linie). Die Bushaltestellen erkennt man an den rot-weißen Mwasalat-Logos. Taxis und Sammeltaxis können zur Stadterkundung ebenfalls genutzt werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit fahren im Oman keine Passagierzüge.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Musandam werden Ausflüge mit einem Dhau (Holzschiff) in die Fjorde Omans angeboten.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.

[2] Der Oman bezeichnet sich als malariafrei, weil der letzte autochthone Fall im Jahr 2009 aufgetreten ist.
Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.

Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei Unternehmungen zu achten.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.

Kreditkarten

Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht von Barmitteln und Wertgegenständen (Edelmetalle, Edelsteine etc.) ab einem Gegenwert von 6000 OR. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Zollerklärung kann online vorgenommen werden.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. Persisch und Urdu sind teilweise Umgangssprachen. Englisch ist Geschäftssprache.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:

400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 OR.


[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

Hinweis: Die Freimengen sind nicht für Reisende vorgesehen, die mehrmals pro Jahr in den Oman reisen.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Verbotene Importe

Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.

Weitere Informationen sind von der omanischen Zollbehörde erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut. 

Internet

Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.

Post

Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.

Anmerkung

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.

Kulinarisches

Übersicht

In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.

Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten. 

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.

Landesdaten

Vorwahl

+968

Fläche(qkm)

309500

Bevölkerung

5.106.626

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

11

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999