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Indonesien - Singapur - Malaysia Highlights

Singapur, Indonesien und Malaysia sind drei Länder in Südostasien, die zwar geografisch nahe beieinander liegen, aber kulturell nicht unterschiedlicher sein könnten.

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Viele Reisende, die eine Rundreise durch diesen Teil Südostasiens unternehmen, beginnen im „Tigerstaat“ Singapur. Im kleinsten Stadtstaat des Kontinents vereinen sich Welten, Kulturen und Religionen und vereinen sich mit modernster Infrastruktur und fortschrittlichster Technologie. Die Mega City ist der perfekte Ausgangspunkt, um die umliegenden Länder bequem und schnell zu erreichen und bietet für jeden Asien-Neuling sicherlich einen sanften Einstieg in die farbenfrohe Welt des Kontinents Asien.

Singapur befindet sich auf der Malaiischen Halbinsel und umfasst insgesamt 62 Inseln. Etwa 5,7 Mio. Menschen sind hier Zuhause, der Merlion, ein Mischwesen aus Meerjungfrau und Löwe ist das Wahrzeichen der Stadt. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten gehört das Viertel Marina Bay mit dem Luxushotel Marina Bay Sands, welches durch eine markante Form weltweit bekannt ist, ebenso der Singapore Flyer, das Riesenrad. Nahe bei befindet sich Gardens by the Bay, ein ca. 100 Hektar großes Erholungsgebiet. Hier können Sie die bis zu 50 m hohen Supertrees oder den Cloud Forest bewundern. Weltbekannt ist auch der Botanische Garten von Singapur (UNESCO-Weltkulturerbe) mit dem wunderschönen Orchideen-Garten, den auch schon Angela Merkel oder die englische Königsfamilie besuchten.

Doch was wäre Singapur nur ohne seine bunten Stadtviertel, die unterschiedlicher nicht sein könnten? Kaum ein Land beherbergt wohl so viele verschiedene Kulturen, die friedlich Tür an Tür leben. Der Ursprung von Singapur soll China Town sein, wo sich der Zahntempel befindet. In Little India befinden Sie den hinduistischen Sri Mariamman Tempel, im arabischen Viertel ist die größte Moschee der Stadt, die Sultan Moschee, beheimatet.

Ein Land mit vielen unterschiedlichen Kulturen verspricht auch immer viele unterschiedliche Gaumenfreuden. Das kulinarische Angebot in Singapur ist vielseitig – von traditioneller chinesischer Küche über indische Köstlichkeiten bis hin zu malaiischer Küche. Lassen Sie sich von Laksa, Chicken Rice, Dim Sum und Singapore Slim verwöhnen.

 

Von Singapur aus können Sie mit dem Flugzeug, per Bus oder Zug nach in das Nachbarland Malaysia reisen. Vorrangig bekannt für die Metropole Kuala Lumpur, bietet Malaysia vor allem dichte Dschungellandschaften, eine exotische Tierwelt und Insel-Perlen mit malerischen Sandstränden.

Das Land nahe des Äquators beherbergt über 32 Mio. Einwohner und erstreckt sich über die Malaiische Halbinsel sowie auf Teilen der Insel Borneo. Ein ganzjährig tropisches Klima, zahlreiche Natur- und Kulturhighlights sowie die unterschiedlichsten Kulturen machen Malaysia zu einem lohnhaften Reiseziel.

Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Malaysia gehört die Hauptstadt Kuala Lumpur mit den Petronas Twin Towers, die höchsten Zwillingstürme der Welt. Nur knapp 15 km außerhalb der Stadt befinden sich die Batu Caves mit der fast 45 m hohen goldenen Statue. Malakka (UNESCO-Weltkulturerbe) ist die älteste Stadt des Landes und lässt die Spuren der Niederländer und Portugiesen wiedererwachen. Die Insel Penang befindet sich ganz im Westen, die Hauptstadt ist das bunte George Town, bekannt für jede Menge Street Food, Street Art und eine allgemein hippe Atmosphäre. Entspannt wird es auf der Insel Langkawi, Duty-Free-Paradies mit tollen Stränden und eine der höchsten Hängeseilbrücken der Welt, die Sky Bridge.

Ein besonderes Fleckchen Erde ist die Insel Borneo. Die weltweit drittgrößte Insel ist übersät mit dichtem Dschungel und Bergen und Mekka für Natur- und Tierliebhaber. Besonders bekannte Bewohner sind die Orang-Utans, denn Borneo ist eines der letztens Orte unserer Erde, wo die Menschenaffen noch in Freiheit leben können.

 

Wer facettenreiche Kulturen, landschaftliche Vielfalt und paradiesische Strände in einem noch größeren Rahmen erleben möchte, der sollte Indonesien besuchen. Der weltweit größte Inselstaat zählt über 17.500 Insel und gehört gleich zu zwei Kontinenten: Asien und Australien.

Die meisten Besucher zieht es auf die Insel Bali. „Die Insel der Götter“ ist das beliebteste Urlaubsziel Indonesiens und bietet eine tolle Mischung aus schönen Stränden, antiken Tempeln und majestätischer Natur. Kulturliebhaber, Sonnenanbeter und Taucher sowie Surfer finden hier ihr Glück. Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten sind die der Ort Ubud, wo der Bestseller „Eat Pray Love“ mit Julia Roberts verfilmt wurde und sich die weltbekannten Reisterrassen von Jatiluwih (UNESCO-Weltkulturerbe) befinden oder die zahlreichen Tempel wie Pura Besakih, der Meerestempel Tanah Lot und Semarapura.

Verlassene Strände und unberührte Landschaften finden Sie auf der Insel Lombok, die wich östlich von Bali befindet. Sie wird auch oft als „die kleine Schwester Balis“ bezeichnet. Hier finden Sie puderweiße Sandstrände und eine bunte Unterwasserwelt. Der Höhepunkt ist wohl aber der Vulkan Rinjani, ein tolles Ziel für Wanderer. An der Westküste Lomboks erwarten Sie außerdem die schönen Gili Inseln, der Inbegriff eines Paradieses.

Das kulturelle Herz von Indonesien ist mit Sicherheit die Insel Java. Auf Java befindet sich nicht nur das facettenreiche Yogyakarta und die Landeshauptstadt Jakarta, sondern auch über Landesgrenzen hinaus bekannte Tempelanlagen und Nationalparks.

Yogyakarta ist ohne Zweifel die Kulturhauptstadt von Indonesien. Die buddhistische Tempelanlage Borobodur sowie der hinduistische Prambanan Tempel befinden sich hier. Gerade bei Sonnenaufgang sind die heiligen Stätten ein lohnenswertes Ziel. Naturliebhaber und Aktivurlauber werden am Mount Ijen oder Mount Bromo glücklich. Diese beiden aktiven Vulkane bieten faszinierende Naturschauspiele und atemberaubende Ausblicke.

Die größte Insel Indonesien heißt Sumatra und gehört zu den Großen Sundainseln. Sumatra ist eines der letzten Flecke unserer Erde, wo Sie unberührten Regenwald live erleben können. Im Gunung Leuser Nationalpark können Sie die vielleicht letzten Exemplare der Sumatra Orang-Utans in freier Wildbahn sehen, auch am Toba See können Sie exotische Dschungel-Wanderungen unternehmen, um letzten Exemplare bedrohter Tierarten hautnah zu kommen. Wassersportler kommen auf Sumatra ebenfalls auf ihre Kosten: bei Mentawai, Simeulue oder Nias können sich Wellenreiter vollends austoben, bei Pulau Weh finden Taucher eine Unterwasserwelt, die seinesgleichen sucht.

 

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Höhepunkte, die Sie mit Viamonda entdecken können

Singapur

Singapur

Futuristische Architektur neben traditionellen Tempeln, ein aufregender Mix verschiedener Kulturen, der sich nicht nur im jedes Mal anders duftenden Street-Food der Garküchen zeigt, das ist Singapur, die vielseitigste asiatische Metropole. Idyllische Parkanlagen mit Palmen und vielen weiteren exotischen Gewächsen bieten Oasen der Ruhe, inmitten einer mehr als faszinierenden Skyline.

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Bali

Bali

“Die Insel der Götter” ist wohl die bekannteste Insel Indonesiens und das nicht ohne Grund: hier findet der Besucher historische Tempel, eine reiche Kultur, faszinierende Natur und wunderschöne Strände. Ob Sonnenanbeter, Kulturhungrige oder Abenteuerlustige – kaum eine Insel bietet solch eine Vielfalt auf so kleinem Raum.

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Ubud

Ubud

Ein Muss auf jeder Bali-Reise ist der Besuch von Ubud, dem kulturellen Zentrum der Insel. Hier erwarten Sie mystische Tempel, exotische Reisterrassen und eine reiche Kultur.

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George Town

George Town

Die Hauptstadt von Malaysia befindet sich auf der nordöstlichsten Spitze der Insel Penang und gehört seit 2008 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Hier bilden verschiedene Kulturen, eine abwechslungsreiche Architektur, erstklassiges Street Food und viel Flair ein buntes Mosaik, das Besucher in seinen Bann zieht.

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Langkawi

Langkawi

Eigentlich ist Langkawi eine Inselgruppe bestehend aus 100 Kalksteininseln – am bekanntesten ist aber die gleichnamige Hauptinsel. Pulau Langkawi befindet sich nahe der Grenze zwischen Malaysia und Thailand und ist eine beliebte Urlaubsinsel. Auf der 320 km² großen Insel finden Sie landschaftliche Höhepunkte von tropischen Wäldern bis zu weißen Sandstränden. Beliebt ist die Insel auch, da sie eine zollfreie Zone ist und die Besucher hier Duty-free einkaufen können.

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Häufig gestellte Fragen zu Indonesien

Welche Impfungen benötige ich für Indonesien?

Für die Einreise nach Indonesien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und Typhus empfohlen. Genaue Impfempfehlungen erhalten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt.

Wie lange fliegt man nach Indonesien?

Der Flug von Frankfurt Flughafen nach Denpasar dauert ca. 17:55 Stunden und beinhaltet mindestens 1 Zwischenlandung.

Welche Zeitumstellung kommt für Bali auf mich zu?

Die Zeit auf Bali ist 06:00 Stunden unserer Zeit voraus.

Welche Inseln sollte man während des Inselhüpfen in Indonesien bereisen?

Bali, Gili & Lombok sind die bekanntesten und auch meist besuchtesten Inseln während eines Inselhüpfens. Unsere Expertin Frau Diehl berät Sie gerne hinsichtlich Ihrer individuellen Wünsche.

Wann ist die beste Reisezeit für Indonesien?

Die beste Reisezeit für Indonesien geht grundsätzlich von Mai bis Oktober. Regionale Schwankungen sind vorhanden.

  • Java: April bis Oktober, Regenzeit von Mitte November bis März
  • Bali, Lombok & Gili: April bis Oktober
  • Borneo: Juni bis September, Regenzeiten von Oktober bis Januar und März bis Mai
  • Sumatra: Mai bis Oktober
Wann ist die beste Reisezeit für Singapur?

Singapur kann ganzjährig bereist werden. Die Monate März bis September sind eine etwas bessere Reisezeit, da es etwas weniger regnet.

Wann ist die beste Reisezeit für Malaysia?

In Malaysia herrscht tropisches Klima, es gibt daher eine Trocken- und Regenzeit. Die beste Reisezeit ist die Trockenzeit, die je nach Region, zwischen November und April ist. Kuala Lumpur ist ganzjährig bereisbar.

Länderinformationen Singapur

Klima

Beste Reisezeit

Im Juni und Juli ist es besonders heiß, bis hin zu extremer Hitze (bis zu 57 °C) im Inland. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden, in Salalah kommen zwischen Juni und September leichte Monsunregen vor. Die beste Reisezeit ist von Oktober bis März.

Klimatabelle Muscat

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C252729343940383635353027
Min. Temperatur °C171720242930292826242018
Sonnenstunden / Tag9h9h9h9h10h9h9h9h9h10h9h9
Regentage634201111123

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Anmerkung zum Visum

Einreise aus Katar

Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Ein Drittland kann damit nicht besucht werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. 

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Kosten

 

e-Touristenvisum:

20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise);

50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig).

Geschäftsvisum:

50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils max. 3 Monate andauern.

Transitvisum:

5 OR (einmalige Einreise, bis zu 72 Std. Aufenthalt).
 

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

Gültigkeit

Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. 

Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.

Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Online-Beantragung:

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Kreditkarte.

(c) digitales Foto.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Mindestens 4 Tage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets, ggf. Visa für Drittländer, Hotelreservierung, Krankenversicherung, die auch COVID-19 umfasst sowie ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreisebeschränkungen

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 05 Dec 2023 11:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Mar 2024 15:35:21 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.

„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.

Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Visa vor der Einreise (eVisa)

Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

  • Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

  • Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumerteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus und Weiterreise nach Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Sultanat Oman.

Hauptstadt

Muskat.

Geographie

Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.

Regierung

Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.

Staatsoberhaupt

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Regierungschef

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Elektrizität

240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.

Übersicht

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Omans nationale Fluggesellschaft, Oman Air (WY), bietet täglich Nonstop-Flüge ab Frankfurt/M., München und London nach Maskat an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und München ab Wien mit Austrian (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX).

Lufthansa (LH) bietet die Tickets für die Flüge mit Oman Air (WY) zwischen Frankfurt/M. und Maskat ebenfalls an.

Turkish Airlines (TK) fliegt in Kooperation mit Oman Air (WY) ab Genf via Istanbul nach Maskat.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Maskat: 6 Std. 35 Min.; München - Maskat: 6 Std. 25 Min.; Wien - Maskat: 9 Std. 35 Min.; Zürich - Maskat: 6 Std. 40 Min.

Ausreisegebühr

Bei Abflug aus dem Oman für internationale Flüge wird eine Gebühr von 24 € (10 OMR) fällig; der Betrag ist zumeist im Ticketpreis enthalten; Kinder sind bis zu einem Alter von 2 Jahren davon befreit.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Oman nur von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus erreichbar. Die Grenzübergänge aus Saudi-Arabien und dem Jemen sind für Touristen gesperrt.

Fernbusse:
Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verkehrt regelmäßig zwischen Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und dem Oman (Fahrtzeit: 9 Std. 15 Min.).

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein vorgeschrieben.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Bahnverbindungen zu Nachbarländern sind jedoch geplant.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen in Maskat (Sultan Qaboos) und Salalah werden von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen angelaufen; Fährverbindungen gibt es nicht.

Kreuzfahrtschiffe

AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg oder Kiel startenden Kreuzfahrten u.a. auch Häfen im Oman an.

Kreuzschifffahrtsunternehmen wie MSC Cruises, TUI Cruises, Norwegian Cruise Line, Oceania Cruises und Seabourn legen auf ihren aus Europa kommenden Kreuzfahrten ebenfalls im Oman an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Oman Air (WY) betreibt regelmäßige Inlandflüge von Maskat nach Duqm, Khasub und Salalah.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das omanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 60.000 km. Hauptverbindungen führen von Maskat nach Sohar im Westen und nach Salalah im Süden des Landes.

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Entlang der Hauptverbindungsstrecken sind Tankstellen in kurzen Abständen zu finden, und auch an Pistenstraßen gibt es diese ausreichend. Tankstellen außerhalb Maskats sind in der Regel von 6.00-22.00 Uhr geöffnet; in Maskat selbst oft rund um die Uhr.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Rund die Hälfte des Straßennetzes (ca. 30.000 km) ist asphaltiert. Die Hauptstrecken sind in einem sehr guten Zustand. Für Nebenstrecken wird Allradantrieb empfohlen, da es bei Regenfällen schnell zu Überschwemmungen kommen kann.

Die ca. 2.000 Autobahnkilometer Omans befinden sich hauptsächlich im Norden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz besteht aus Schnellstraßen mit ein- und zweispurigen Fahrbahnen und einer achtspurigen Autobahn, die Maskat mit Sohar und der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten verbindet.

Die wichtigen Straßen Omans sind durchnummeriert mit dem Buchstaben R und einer Zahl. Beschildert sind diese Straßen auf Englisch und Arabisch, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen von Maskat und Salalah und über zahlreiche Hotels im Land erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

In den Städten sind Taxis und auch die günstigeren Sammeltaxis überall verfügbar. Außerhalb von Städten und ihrer Umgebung sind Taxis eher selten. Die Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Trinkgeld ist nicht üblich.

Fahrrad

In Maskat können Fahrräder bei diversen Verleihgeschäften gemietet werden.

Reisebus

Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verbindet u.a. Maskat regelmäßig mit Sur, Salalah, Khasab, Nizwa und Yanqul.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich, der bei der Polizei gegen Vorlage des nationalen Führerscheins erhältlich ist.

 

Unterwegs in der Stadt

Mwasalat bedient in Maskat den städtischen Busverkehr im 15- oder 30-Minutentakt (je nach Linie). Die Bushaltestellen erkennt man an den rot-weißen Mwasalat-Logos. Taxis und Sammeltaxis können zur Stadterkundung ebenfalls genutzt werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit fahren im Oman keine Passagierzüge.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Musandam werden Ausflüge mit einem Dhau (Holzschiff) in die Fjorde Omans angeboten.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.

[2] Der Oman bezeichnet sich als malariafrei, weil der letzte autochthone Fall im Jahr 2009 aufgetreten ist.
Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.

Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei Unternehmungen zu achten.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.

Kreditkarten

Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann vor allem in Maskat und Salalah an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht von Barmitteln und Wertgegenständen (Edelmetalle, Edelsteine etc.) ab einem Gegenwert von 6000 OR. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Zollerklärung kann online vorgenommen werden.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. Persisch und Urdu sind teilweise Umgangssprachen. Englisch ist Geschäftssprache.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:

400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 OR.


[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

Hinweis: Die Freimengen sind nicht für Reisende vorgesehen, die mehrmals pro Jahr in den Oman reisen.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Verbotene Importe

Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.

Weitere Informationen sind von der omanischen Zollbehörde erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut. 

Internet

Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.

Post

Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.

Anmerkung

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.

Kulinarisches

Übersicht

In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.

Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten. 

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.

Landesdaten

Vorwahl

+968

Fläche(qkm)

309500

Bevölkerung

5.106.626

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

11

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Länderinformationen Indonesien

Klima

Beste Reisezeit

Im Juni und Juli ist es besonders heiß, bis hin zu extremer Hitze (bis zu 57 °C) im Inland. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden, in Salalah kommen zwischen Juni und September leichte Monsunregen vor. Die beste Reisezeit ist von Oktober bis März.

Klimatabelle Muscat

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C252729343940383635353027
Min. Temperatur °C171720242930292826242018
Sonnenstunden / Tag9h9h9h9h10h9h9h9h9h10h9h9
Regentage634201111123

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Anmerkung zum Visum

Einreise aus Katar

Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Ein Drittland kann damit nicht besucht werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. 

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Kosten

 

e-Touristenvisum:

20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise);

50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig).

Geschäftsvisum:

50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils max. 3 Monate andauern.

Transitvisum:

5 OR (einmalige Einreise, bis zu 72 Std. Aufenthalt).
 

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

Gültigkeit

Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. 

Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.

Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Online-Beantragung:

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Kreditkarte.

(c) digitales Foto.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Mindestens 4 Tage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets, ggf. Visa für Drittländer, Hotelreservierung, Krankenversicherung, die auch COVID-19 umfasst sowie ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreisebeschränkungen

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 05 Dec 2023 11:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Mar 2024 15:35:21 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.

„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.

Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Visa vor der Einreise (eVisa)

Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

  • Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

  • Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumerteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus und Weiterreise nach Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Sultanat Oman.

Hauptstadt

Muskat.

Geographie

Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.

Regierung

Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.

Staatsoberhaupt

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Regierungschef

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Elektrizität

240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.

Übersicht

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Omans nationale Fluggesellschaft, Oman Air (WY), bietet täglich Nonstop-Flüge ab Frankfurt/M., München und London nach Maskat an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und München ab Wien mit Austrian (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX).

Lufthansa (LH) bietet die Tickets für die Flüge mit Oman Air (WY) zwischen Frankfurt/M. und Maskat ebenfalls an.

Turkish Airlines (TK) fliegt in Kooperation mit Oman Air (WY) ab Genf via Istanbul nach Maskat.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Maskat: 6 Std. 35 Min.; München - Maskat: 6 Std. 25 Min.; Wien - Maskat: 9 Std. 35 Min.; Zürich - Maskat: 6 Std. 40 Min.

Ausreisegebühr

Bei Abflug aus dem Oman für internationale Flüge wird eine Gebühr von 24 € (10 OMR) fällig; der Betrag ist zumeist im Ticketpreis enthalten; Kinder sind bis zu einem Alter von 2 Jahren davon befreit.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Oman nur von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus erreichbar. Die Grenzübergänge aus Saudi-Arabien und dem Jemen sind für Touristen gesperrt.

Fernbusse:
Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verkehrt regelmäßig zwischen Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und dem Oman (Fahrtzeit: 9 Std. 15 Min.).

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein vorgeschrieben.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Bahnverbindungen zu Nachbarländern sind jedoch geplant.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen in Maskat (Sultan Qaboos) und Salalah werden von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen angelaufen; Fährverbindungen gibt es nicht.

Kreuzfahrtschiffe

AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg oder Kiel startenden Kreuzfahrten u.a. auch Häfen im Oman an.

Kreuzschifffahrtsunternehmen wie MSC Cruises, TUI Cruises, Norwegian Cruise Line, Oceania Cruises und Seabourn legen auf ihren aus Europa kommenden Kreuzfahrten ebenfalls im Oman an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Oman Air (WY) betreibt regelmäßige Inlandflüge von Maskat nach Duqm, Khasub und Salalah.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das omanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 60.000 km. Hauptverbindungen führen von Maskat nach Sohar im Westen und nach Salalah im Süden des Landes.

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Entlang der Hauptverbindungsstrecken sind Tankstellen in kurzen Abständen zu finden, und auch an Pistenstraßen gibt es diese ausreichend. Tankstellen außerhalb Maskats sind in der Regel von 6.00-22.00 Uhr geöffnet; in Maskat selbst oft rund um die Uhr.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Rund die Hälfte des Straßennetzes (ca. 30.000 km) ist asphaltiert. Die Hauptstrecken sind in einem sehr guten Zustand. Für Nebenstrecken wird Allradantrieb empfohlen, da es bei Regenfällen schnell zu Überschwemmungen kommen kann.

Die ca. 2.000 Autobahnkilometer Omans befinden sich hauptsächlich im Norden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz besteht aus Schnellstraßen mit ein- und zweispurigen Fahrbahnen und einer achtspurigen Autobahn, die Maskat mit Sohar und der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten verbindet.

Die wichtigen Straßen Omans sind durchnummeriert mit dem Buchstaben R und einer Zahl. Beschildert sind diese Straßen auf Englisch und Arabisch, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen von Maskat und Salalah und über zahlreiche Hotels im Land erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

In den Städten sind Taxis und auch die günstigeren Sammeltaxis überall verfügbar. Außerhalb von Städten und ihrer Umgebung sind Taxis eher selten. Die Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Trinkgeld ist nicht üblich.

Fahrrad

In Maskat können Fahrräder bei diversen Verleihgeschäften gemietet werden.

Reisebus

Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verbindet u.a. Maskat regelmäßig mit Sur, Salalah, Khasab, Nizwa und Yanqul.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich, der bei der Polizei gegen Vorlage des nationalen Führerscheins erhältlich ist.

 

Unterwegs in der Stadt

Mwasalat bedient in Maskat den städtischen Busverkehr im 15- oder 30-Minutentakt (je nach Linie). Die Bushaltestellen erkennt man an den rot-weißen Mwasalat-Logos. Taxis und Sammeltaxis können zur Stadterkundung ebenfalls genutzt werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit fahren im Oman keine Passagierzüge.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Musandam werden Ausflüge mit einem Dhau (Holzschiff) in die Fjorde Omans angeboten.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.

[2] Der Oman bezeichnet sich als malariafrei, weil der letzte autochthone Fall im Jahr 2009 aufgetreten ist.
Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.

Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei Unternehmungen zu achten.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.

Kreditkarten

Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann vor allem in Maskat und Salalah an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht von Barmitteln und Wertgegenständen (Edelmetalle, Edelsteine etc.) ab einem Gegenwert von 6000 OR. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Zollerklärung kann online vorgenommen werden.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. Persisch und Urdu sind teilweise Umgangssprachen. Englisch ist Geschäftssprache.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:

400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 OR.


[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

Hinweis: Die Freimengen sind nicht für Reisende vorgesehen, die mehrmals pro Jahr in den Oman reisen.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Verbotene Importe

Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.

Weitere Informationen sind von der omanischen Zollbehörde erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut. 

Internet

Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.

Post

Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.

Anmerkung

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.

Kulinarisches

Übersicht

In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.

Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten. 

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.

Landesdaten

Vorwahl

+968

Fläche(qkm)

309500

Bevölkerung

5.106.626

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

11

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Länderinformationen Malaysia

Klima

Beste Reisezeit

Im Juni und Juli ist es besonders heiß, bis hin zu extremer Hitze (bis zu 57 °C) im Inland. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden, in Salalah kommen zwischen Juni und September leichte Monsunregen vor. Die beste Reisezeit ist von Oktober bis März.

Klimatabelle Muscat

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C252729343940383635353027
Min. Temperatur °C171720242930292826242018
Sonnenstunden / Tag9h9h9h9h10h9h9h9h9h10h9h9
Regentage634201111123

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Anmerkung zum Visum

Einreise aus Katar

Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Ein Drittland kann damit nicht besucht werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. 

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Kosten

 

e-Touristenvisum:

20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise);

50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig).

Geschäftsvisum:

50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils max. 3 Monate andauern.

Transitvisum:

5 OR (einmalige Einreise, bis zu 72 Std. Aufenthalt).
 

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

Gültigkeit

Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. 

Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.

Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Online-Beantragung:

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Kreditkarte.

(c) digitales Foto.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Mindestens 4 Tage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets, ggf. Visa für Drittländer, Hotelreservierung, Krankenversicherung, die auch COVID-19 umfasst sowie ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreisebeschränkungen

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 05 Dec 2023 11:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Mar 2024 15:35:21 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.

„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.

Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Visa vor der Einreise (eVisa)

Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

  • Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

  • Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumerteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus und Weiterreise nach Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Sultanat Oman.

Hauptstadt

Muskat.

Geographie

Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.

Regierung

Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.

Staatsoberhaupt

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Regierungschef

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Elektrizität

240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.

Übersicht

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Omans nationale Fluggesellschaft, Oman Air (WY), bietet täglich Nonstop-Flüge ab Frankfurt/M., München und London nach Maskat an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und München ab Wien mit Austrian (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX).

Lufthansa (LH) bietet die Tickets für die Flüge mit Oman Air (WY) zwischen Frankfurt/M. und Maskat ebenfalls an.

Turkish Airlines (TK) fliegt in Kooperation mit Oman Air (WY) ab Genf via Istanbul nach Maskat.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Maskat: 6 Std. 35 Min.; München - Maskat: 6 Std. 25 Min.; Wien - Maskat: 9 Std. 35 Min.; Zürich - Maskat: 6 Std. 40 Min.

Ausreisegebühr

Bei Abflug aus dem Oman für internationale Flüge wird eine Gebühr von 24 € (10 OMR) fällig; der Betrag ist zumeist im Ticketpreis enthalten; Kinder sind bis zu einem Alter von 2 Jahren davon befreit.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Oman nur von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus erreichbar. Die Grenzübergänge aus Saudi-Arabien und dem Jemen sind für Touristen gesperrt.

Fernbusse:
Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verkehrt regelmäßig zwischen Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und dem Oman (Fahrtzeit: 9 Std. 15 Min.).

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein vorgeschrieben.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Bahnverbindungen zu Nachbarländern sind jedoch geplant.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen in Maskat (Sultan Qaboos) und Salalah werden von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen angelaufen; Fährverbindungen gibt es nicht.

Kreuzfahrtschiffe

AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg oder Kiel startenden Kreuzfahrten u.a. auch Häfen im Oman an.

Kreuzschifffahrtsunternehmen wie MSC Cruises, TUI Cruises, Norwegian Cruise Line, Oceania Cruises und Seabourn legen auf ihren aus Europa kommenden Kreuzfahrten ebenfalls im Oman an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Oman Air (WY) betreibt regelmäßige Inlandflüge von Maskat nach Duqm, Khasub und Salalah.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das omanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 60.000 km. Hauptverbindungen führen von Maskat nach Sohar im Westen und nach Salalah im Süden des Landes.

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Entlang der Hauptverbindungsstrecken sind Tankstellen in kurzen Abständen zu finden, und auch an Pistenstraßen gibt es diese ausreichend. Tankstellen außerhalb Maskats sind in der Regel von 6.00-22.00 Uhr geöffnet; in Maskat selbst oft rund um die Uhr.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Rund die Hälfte des Straßennetzes (ca. 30.000 km) ist asphaltiert. Die Hauptstrecken sind in einem sehr guten Zustand. Für Nebenstrecken wird Allradantrieb empfohlen, da es bei Regenfällen schnell zu Überschwemmungen kommen kann.

Die ca. 2.000 Autobahnkilometer Omans befinden sich hauptsächlich im Norden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz besteht aus Schnellstraßen mit ein- und zweispurigen Fahrbahnen und einer achtspurigen Autobahn, die Maskat mit Sohar und der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten verbindet.

Die wichtigen Straßen Omans sind durchnummeriert mit dem Buchstaben R und einer Zahl. Beschildert sind diese Straßen auf Englisch und Arabisch, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen von Maskat und Salalah und über zahlreiche Hotels im Land erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

In den Städten sind Taxis und auch die günstigeren Sammeltaxis überall verfügbar. Außerhalb von Städten und ihrer Umgebung sind Taxis eher selten. Die Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Trinkgeld ist nicht üblich.

Fahrrad

In Maskat können Fahrräder bei diversen Verleihgeschäften gemietet werden.

Reisebus

Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verbindet u.a. Maskat regelmäßig mit Sur, Salalah, Khasab, Nizwa und Yanqul.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich, der bei der Polizei gegen Vorlage des nationalen Führerscheins erhältlich ist.

 

Unterwegs in der Stadt

Mwasalat bedient in Maskat den städtischen Busverkehr im 15- oder 30-Minutentakt (je nach Linie). Die Bushaltestellen erkennt man an den rot-weißen Mwasalat-Logos. Taxis und Sammeltaxis können zur Stadterkundung ebenfalls genutzt werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit fahren im Oman keine Passagierzüge.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Musandam werden Ausflüge mit einem Dhau (Holzschiff) in die Fjorde Omans angeboten.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.

[2] Der Oman bezeichnet sich als malariafrei, weil der letzte autochthone Fall im Jahr 2009 aufgetreten ist.
Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.

Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei Unternehmungen zu achten.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.

Kreditkarten

Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann vor allem in Maskat und Salalah an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht von Barmitteln und Wertgegenständen (Edelmetalle, Edelsteine etc.) ab einem Gegenwert von 6000 OR. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Zollerklärung kann online vorgenommen werden.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. Persisch und Urdu sind teilweise Umgangssprachen. Englisch ist Geschäftssprache.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:

400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 OR.


[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

Hinweis: Die Freimengen sind nicht für Reisende vorgesehen, die mehrmals pro Jahr in den Oman reisen.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Verbotene Importe

Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.

Weitere Informationen sind von der omanischen Zollbehörde erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut. 

Internet

Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.

Post

Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.

Anmerkung

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.

Kulinarisches

Übersicht

In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.

Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten. 

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.

Landesdaten

Vorwahl

+968

Fläche(qkm)

309500

Bevölkerung

5.106.626

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

11

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Starke Partnerschaft auf solidem Grund

Experten für Zuverlässigkeit und Reisequalität

Michael Tenzer, CEO Viamonda
Michael Tenzer

Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda

Karim Twerenbold, VR Präsident, Twerenbold Reisen Gruppe
Karim Twerenbold

VR Präsident
Twerenbold Reisen

Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.

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Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.

Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.

Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.

Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.

 

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Warum Indonesien, Singapur, & Malaysia?

Exotische Natur, modernste Städte oder paradiesische Traumstrände: Südostasien mit Singapur, Indonesien und Malaysia gehört zu der Region der Welt, die mit ihrer unglaublichen Vielseitigkeit beeindruckt.

Durch und durch abwechslungsreich präsentiert sich der Stadtstaat Singapur mit Gebäuden der Superlative und einem Zentrum, das nur so vor Eleganz und Modernität strotzt. Es reihen sich beeindruckende Wolkenkratzer an exklusive Hotels und ein Bauwerk wirkt gigantischer als das nächste. Dieser Anblick verschlägt jedem die Sprache. Ein aufregender Mix ergibt sich aus eben dieser Moderne, vermischt mit kleinen, traditionellen Stadtvierteln mit historischen Tempeln und asiatischem Streetfood. Durch die kleinen, lecker duftenden Gassen zu flanieren, exotisches Essen zu probieren und im Hintergrund die beeindruckende Skyline erblicken zu können, macht Singapur zu einem einzigartigen Reiseziel. Unbedingt lohnt es sich, einen Abstecher zu der Insel Sentosa zu machen: Hier findet man weiße Strände, türkisblaues Wasser und zahlreichen Attraktionen zum Entspannen und Abenteuer erleben – immer im Zeichen der Superlative.

Paradiesische Natur verteilt sich über jede der malerischen Trauminseln: Auch Indonesien ist ein Mosaik aus bunten Farben und vielseitiger Kultur. Die unzähligen kleinen Inseln, wie Bali, Java, Lombok oder Gili laden dazu ein, einmalige Landschaften zu bewundern, kleine Küstenstädtchen zu erkunden und die köstliche Küche Indonesiens zu probieren. Besuchen Sie die berühmten Reisfelder auf Bali oder lassen sie sich von den beeindruckenden Tempeln Ubuds oder Cabdudasa faszinieren. Eine Tracking-Tour zum aktiven Vulkan Bromo oder ein Schnorchel-Tag in den bunten Riffen zwischen den Inseln machen eine Indonesien-Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis. “Hüpfen“ Sie von Insel zu Insel, um all die beeindruckenden Orte und geheimen Spots zu erleben – von Bali und Ubud, über Java und Lombok bis hin zu den Gili-Inseln bringt jede einzelne der Inseln einmalige Erlebnisse und Eindrücke mit sich.

Penang in Malaysia ist ein Schmelztiegel der Kulturen mit einer historisch-traditionellen Altstadt. An jeder Ecke findet man kleine Cafés und Restaurants mit typisch malaysischer Küche und überall in der Stadt verteilt sich faszinierende Straßenkunst. Auch die Hauptstadt Kuala Lumpur beeindruckt mit dem Mix aus Moderne und Tradition – so erheben sich die Petronas Twin Towers imposant neben lebhaften Basaren. Malaysias Städte bringen eine ganz eigene Faszination mit sich. Außerhalb der lebhaften Städte findet man die traumhaften Inseln mit ihren weißen Stränden und der exotischen Natur. Entdecken Sie auf der Insel Borneo Orang-Utans im Regenwald oder die einzigartigen Felsformationen mitten im tiefen Dschungel. Malaysia ist ein Paradies für alle Naturfans und Inseln wie Langkawi bieten mit tropischen Wäldern, Wasserfällen und malerischen Stränden die Garantie für einen unvergesslich abwechslungsreichen Urlaub.