Tagesaktuell für Ihre Planung
Reisen nach Singapur für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke sind für geimpfte Reisende wieder mit allen Transportmitteln möglich.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland wurde bis Ende August 2022 ausgesetzt. Seit 01.06. müssen Einreisende nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Reisen nach Singapur für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke sind für geimpfte Reisende wieder mit allen Transportmitteln möglich.
Bis mindestens drei Tage vor Antritt der Reise müssen eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausgefüllt werden. Für kurzfristige Aufenthalte ist laut Informationen des Auswärtigen Amtes eine Reisekrankenversicherung (Deckung: mindestens 30.000 SGD) vorzuweisen, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift. Weiterhin ist außerdem die TraceTogether-App zu installieren.
Ungeimpfte Geschäftsreisende müssen im Rahmen der "Work Pass Holder Lane" eine Genehmigung der Regierung bzw. des Arbeitsministeriums oder Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einholen, denn ohne zuvor erteilte Genehmigung kann die Reise nicht unternommen werden.
Transitpassagiere, deren Aufenthalt im Transitbereich weniger als 24 Stunden dauert, müssen keine Test- oder Impfnachweise vorlegen.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Geimpfte Reisende müssen sich generell nicht mehr in Quarantäne begeben.
Alle ungeimpften Personen, sofern sie aufgrund einer Ausnahmeregelung zur Einreise berechtigt sind, müssen eine 7-tägige Stay-at-Home Notice (SHN) an einem zuvor angegebenen Aufenthaltsort verbringen. Bei Verstößen drohen eine Geldstrafe und eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten. Am Ende der Quarantäne muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise. Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Reisende werden darauf hingewiesen, dass ihr digitaler Impfnachweis in der "Cov-Pass-App" und in der "Corona-Warn-App" nach 365 Tagen erneuert werden muss. Die technische Umsetzung erfolgt über die jeweilige Aktualisierung des Zertifikats in der bzw. der App selbst. Informationen zu den Umsetzungen finden Sie auf den Seiten der Corona-Warn-App und der Cov-Pass-App. Für die Einreise nach Singapur ist ausdrücklich keine Auffrischungsimpfung notwendig. Reisende, die mehr als 30 Tage im Land bleiben und deren letzte Impfung innerhalb dieser Zeit mehr als 270 Tage zurückliegt, benötigen zum Beibehalten des Impfstatus "vollständig geimpft" eine Auffrischungsimpfung.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Singapur werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Ungeimpfte Reisende können nur einreisen, wenn sie im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Singapur sind oder eine andere Ausnahmegenehmigung besitzen.
Es gibt keine Testpflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Testpflicht für Genesene bei Einreise.
Genesene gelten als vollständig geimpft, nachdem sie eine Impfdosis (mindestens 28 Tage nach Infektion) erhalten haben.
Vor Ort gibt es Erleichterungen für negativ Getestete, Genesene und Geimpfte.
Der Besuch von Restaurants, touristischen Attraktionen und Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern sowie der Zugang zu Einkaufszentren ist auf geimpfte Personen beschränkt. Selbiges gilt für Fitnessstudios. Reisende, die mehr als 30 Tage im Land bleiben und deren letzte Impfung innerhalb dieser Zeit mehr als 270 Tage zurückliegt, benötigen zum Beibehalten des Impfstatus "vollständig geimpft" eine Auffrischungsimpfung.
Zusätzlich ist der Zugang zu einer Vielzahl an Orten nur mit der TraceTogether-App möglich.
Aktueller Wert: 834. Vorwoche: 1006
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Die Maßnahmen wurden zuletzt Ende März 2022 aktualisiert. Ungeimpfte Personen sind aufgefordert, möglichst zuhause zu bleiben. Viele Einrichtungen, wie öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Schulen, Arbeitsorte und religiöse Stätten setzen außerdem voraus, dass Besucher die App "TraceTogether" installiert haben.
Im Innenbereich des öffentlichen Raums (d.h. auch im ÖPNV) besteht Maskenpflicht, ausgenommen sind Menschen beim Essen und beim Sport. Bei Missachtung drohen Geld- und sogar Haftstrafen.
Versammlungsobergrenzen sowie die Pflicht, von zuhause aus zu arbeiten, wurden Ende April abgeschafft.
Die meisten Geschäfte sind geöffnet, sofern geltende Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden können. Personen sind dazu verpflichtet, ihren Besuch durch die 'Safe Entry'-App zu registrieren.
Nach 22:30 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
Restaurants und Cafés sind unter Auflagen (siehe 'Erleichterungen') geöffnet.
Gäste sind dazu verpflichtet, ihren Besuch auf der ‘Safe Entry’-App zu registrieren.
Hotels dürfen Zimmer mit maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten besetzen. Bei Personen aus demselben Haushalt gilt die maximal Kapazität des Zimmers.
Es bestehen keine Teilnahmebeschränkungen für Veranstaltungen mehr. Ab 500 Teilnehmern greifen impfbezogene Maßnahmen.
Museen und Bibliotheken dürfen mit einer Auslastung von 75 Prozent öffnen. Sporteinrichtungen sind ohne Kapazitätsbeschränkungen geöffnet.
Im ÖPNV besteht Maskenpflicht. Außerdem darf während der Fahrt nicht gesprochen werden. Es dürfen bis zu 50 Personen auf organisierten Touren befördert werden. Auf nicht geführten Touren dürfen bis zu 20 Personen befördert werden.
An Flughäfen gilt Maskenpflicht.
In Singapur ist die Nutzung der TraceTogether App zur Kontaktverfolgung verpflichtend.
Infizierte Personen dürfen sich zuhause isolieren und müssen dies nicht mehr in einer staatlichen Einrichtung tun. Generell gilt bei Erteilung einer Isolation Order (IO) eine Heimquarantäne für 10 Tage (bei vollständig Geimpften oder Kindern unter 12 Jahren) oder 14 Tage (Ungeimpfte oder teilweise Geimpfte).
Weitere COVID-19-Informationen stellt die Regierung zur Verfügung.
Wer vor der Ausreise aus Singapur einen PCR-Test durchführen lassen möchte, kann dies in einer von zahlreichen Kliniken (s. Liste) tun. Seit März besteht außerdem die Möglichkeit, die Ergebnisse digital zu empfangen. Es wird empfohlen, diese im Anschluss beglaubigen zu lassen (s. Service der singapurischen Regierung).
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit 31.05. ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer individuellen Reise. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag9 - 18 Uhr
Samstag10 - 14 Uhr
Sonntag & Feiertageonline Service
Sehr gerne planen wir Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen und beraten Sie persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns: