Tagesaktuell für Ihre Planung
Eine Einreise ist für alle Personen möglich.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland wurde bis Ende August 2022 ausgesetzt. Seit 01.06. müssen Einreisende nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Eine Einreise ist für alle Personen möglich.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Es ist keine Quarantäne erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 534. Vorwoche: 778
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Das Reisen im Land ist gestattet. Eine Übersicht der betroffenen Gebiete sowie weitere Einschränkungen finden sich hier.
Seit 01.06. besteht eine Maskenpflicht nur noch in medizinischen Einrichtungen.
Eine Übersicht über zusätzliche Maßnahmen bieten die Behörden.
In Wien besteht weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV.
Es gibt keine Einschränkungen.
Gastronomische Betriebe haben geöffnet und unterliegen keinen Kapazitätsbegrenzungen. Auch die 2G-Regel in Wien ist entfallen.
Es bestehen keine Einschränkungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben.
Veranstaltungen können durchgeführt werden. Ab einer Veranstaltungsgröße von 5.000 Teilnehmenden ist in Wien ein COVID-Präventionskonzept notwendig.
Die Maskenpflicht ist entfallen.
Der ÖPNV und Fernverkehr verlaufen regulär.
In Wien besteht Maskenpflicht im ÖPNV.
Der Flugverkehr operiert unter gewöhnlichen Umständen.
Tests können in diversen Laboren (Laborliste (PDF, 476 KB) und bei Voranmeldung in spezialisierten Apotheken (https://www.apothekerkammer.at/) durchgeführt werden. Apotheken stellen kostenlose Corona-Selbsttests zur Verfügung. Sie dienen der Selbstkontrolle. Seit dem 01.08. ist keine Isolation mehr nötig, wenn sich positiv getestete Personen gesund fühlen. Sie sind jedoch verpflichtet, in Einrichtungen und Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen, sowie im öffentlichen Raum, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Weiterhin dürfen sie nicht medizinische Einrichtungen oder Bildungsstätten betreten.
Kostenlose Tests für Urlauber:
Österreich bietet kostenlose COVID-19-Tests auch für ausländische Urlauber an.
Testmöglichkeiten bestehen in öffentlichen Test-Straßen, Apotheken oder auch direkt im Hotel oder im Gasthaus.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit 31.05. ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Österreich (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
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