Tagesaktuell für Ihre Planung
Die Einreise in die Schweiz ist gestattet.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland wurde bis Ende August 2022 ausgesetzt. Seit 01.06. müssen Einreisende nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Die Einreise in die Schweiz ist gestattet.
Ein Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt werden.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Die Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben, d.h. es ist kein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis mehr erforderlich.
Es besteht keine Quarantänepflicht.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Die Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben, d.h. es ist kein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Die Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben, d.h. es ist kein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Die Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben, d.h. es ist kein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis mehr erforderlich.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 268. Vorwoche: 434
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Reisen im Land sind möglich, es liegen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen vor.
Anfang April wurden die letzten COVID-19-Maßnahmen in der Schweiz aufgehoben, den Kantonen steht es aber frei, eigene Beschränkungen einzuführen.
Die Maskenpflicht ist aufgehoben.
Kontaktbeschränkungen im privaten Raum sind abgeschafft.
Läden und Geschäfte sind geöffnet.
Restaurants, Cafés und Bars sind geöffnet.
Hotels sind geöffnet.
Veranstaltungen dürfen im Innen- und Außenbereich stattfinden.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ebenso wie Diskotheken und Sportstätten geöffnet.
Züge und Busse in der Schweiz verkehren größtenteils wieder regulär.
Der Flugverkehr hat den Normalbetrieb aufgenommen. Auf Flughäfen besteht derzeit keine Maskenpflicht, auf Flügen gelten die Vorschriften der ausführenden Airline.
Sind Reisende Kontaktpersonen oder werden sie bei ihrem Aufenthalt positiv auf COVID-19 getestet, ist derzeit keine Quarantäne/Isolation erforderlich.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit 31.05. ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
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